„Ehrfurcht vor Gott“ aus der Verfassung streichen!

Religion spielt in unserer Gesellschaft eine geringere Rolle als vor 60 Jahren, denn immer weniger Menschen sind Mitglied in einer Religionsgemeinschaft. 1985 waren etwa 10% der bundesdeutschen Bevölkerung nicht Mitglied in einer Religionsgemeinschaft, 1994 waren es schon ca. 15%. [1] In NRW sind aktuell 24,6% der Bevölkerung nicht Mitglied in einer Religionsgemeinschaft. [2] In NRW gibt es circa 228 verschiedene Religiöse Organisationen. [1] Eine stärkere Trennung zwischen
Religion und Staat ist immer noch notwendig. Weiter ist in Artikel 7 unserer Landesverfassung zu lesen, dass neben der „Achtung der Würde des Menschen“ und der „Bereitschaft zu sozialem Handeln“ auch „Ehrfurcht vor Gott“ eines der vornehmsten Erziehungsziele ist. Das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ widerspricht in mehreren Ebenen unserem Bild einer aufgeklärten demokratischen Gesellschaft. Neben der unzureichenden Trennung von Religion und Staat, die durch dieses Erziehungsziel aufgezeigt wird, entspricht es einem Herrschaftsideal, welches in einer demokratischen Gesellschaft nicht tragbar sein kann. Der Theologe Wolfhard Pannenberg bezeichnet Ehrfurcht vor Gott darin: „Gott anzuerkennen in seiner Erhabenheit und Macht, als den Schöpfer von dem unser Leben in jedem Augenblick abhängt, und als den Richter, vor dem nichts verborgen bleibt“. [3] Daraus ergibt sich eine gewisse Achtung vor Gott. Nach unserer Verfassung können die Schülerinnen und Schüler NRWs indirekt zu der Akzeptanz von Autorität und Herrschaft erzogen werden. Das widerspricht sich jedoch grundlegend mit dem Ideal einer Demokratie in der es weder Beherrschte noch Herrschende geben sollte. Artikel 12 legt fest, dass in Gemeinschaftsgrundschulen auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte unterrichtet werden soll. Neben Gemeinschaftsgrundschulen gibt es nach unserer Verfassung noch so genannte Bekenntnisgrundschulen, hier sollen die Kinder nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses (z.B. evangelisch oder katholisch) unterrichtet und erzogen werden. Als drittes werden Weltanschauungsschulen aufgezählt, welche Bekenntnisfrei sind und in denen nach den Grundsätzen der betreffenden Weltanschauung unterrichtet werden soll. Circa 90% der Grundschulen in NRW sind Gemeinschaftsgrundschulen oder Bekenntnisschulen. [4] Wir NRWJusos fordern das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ restlos aus der Verfassung zu streichen. Des Weiteren soll in Artikel 12 das Adjektiv „christlich“ durch „gesellschaftlich-demokratisch“ getauscht werden. Wir fordern die SPD auf, sich in der neu gebildeten Verfassungskommission des Landtags insbesondere
für diese Änderungen einzusetzen.


[1] http://fhdo.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2002/12/pdf/Bedeutung_Religion.pdf
[2] http://www.ceres.rub.de/de/project/forschungsprojekte/religiose-vielfalt-in-nordrhein-westfalen/
[3] Wolfhart Pannenberg: Systematische Theologie, Band 3, S. 216
[4] http://www.kurzebeinekurzewege.de/?p=527