„Dass Auschwitz nie wieder sei“ – Erinnerungskultur in der Schule

Im Herbst 2017 veröffentlichte die Körber-Stiftung eine Studie, die zeigte, dass 4 von 10 Schüler*innen nicht wissen, wofür Auschwitz steht. In Zeiten eines erstarkenden Rechtspopulismus in Deutschland, Europa und der Welt ist das eine alarmierendes Signal. Es ist klar: die Art und Weise, wie Erinnerung an diese dunkelste Periode deutscher Geschichte gerade in den Schulen vermittelt wird, muss auf den Prüfstand gestellt werden. „Die Kultusministerkonferenz der Länder legte 1997 einen Bericht zur „Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Schule“1 vor. Im Vorwort heißt es: „Der Bericht soll exemplarisch verdeutlichen, daß in den Schulen aller Länder in der Bundesrepublik Deutschland die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und die Erinnerung an
den Holocaust wachgehalten werden“. Das erste Kapitel, welches die Vermittlung von Wissen über den Holocaust in den Schulen Bayerns thematisiert, beginnt mit einem Zitat aus dem Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Die Verfasser*innen des Berichts sehen durch diese Zeile „mit Entschiedenheit einen Schlußstrich unter die Praxis des Nationalsozialismus“gezogen. Die beiden Textpassagen stehen symptomatisch für die deutsche Erinnerungs- und Gedenkpolitik, nicht nur an der Schule: Einerseits wird kein Verbesserungsbedarf gesehen, da die Erinnerung an den Holocaust ja wachgehalten würde. Andererseits wird der Gründung der Bundesrepublik Deutschland eine „Stunde Null“ vorangestellt, sodass fortbestehende Strukturen aus der NS-Zeit schnell mal unter den Teppich gekehrt werden, wenn, so suggeriert der Bericht, mit Entschiedenheit ein Schlussstrich zwischen faschistischer Diktatur und Demokratie gezogen ist. Diese Kritik ist sehr generell formuliert, weswegen eine detaillierte Betrachtung der Gestaltung von Erinnerungs- und
Gedenkprozessen an deutschen Schulen notwendig ist. Außerdem müssen jungsozialistische Anforderungen an die Erinnerungskultur in der Schule formuliert werden.

FUNKTIONEN VON ERINNERN UND GEDENKEN AN DEN HOLOCAUST

Erinnern und Gedenken in schulischen- und außerschulischen Kontexten haben zwei Funktionen:
1. Nach Adorno ist das einzige was wir den Ermordeten der Gaskammern, die um alles betrogen worden sind, was ein menschliches Leben ausmacht, noch schenken können: das Gedächtnis. Anders gesagt: Wir sind es den Opfern des Nationalsozialismus’ schuldig, dass wir sie in Erinnerung
behalten! Daraus folgt, dass Erinnern einen Selbstzweck hat. Wir erinnern, um des Erinnerns willen.
2. Während der Schulzeit beginnen die Schüler*innen verstärkt damit, sich in der Welt zu verorten. Dieser Akt der „Selbstvergewisserung“ ist die Grundlage, aus der sich gegenwärtiges und zukünftiges Handeln ableitet. Es gilt, die Grundlagen demokratischen Zusammenlebens, wie unter anderem Menschrechte oder Empathie, zu vermitteln. Das ist nur möglich, wenn die Schüler*innen ein Bewusstsein für die Zeit entwickeln, in der eben diese Werte nicht existierten
bzw. ins deutlichste Gegenteil verkehrt wurden. Als zweite Funktion kann Erinnern also dazu beitragen, emanzipatorische Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

ERINNERUNGSKULTUR IN DER SCHULE – GEGENWÄRTIGE ZUSTÄNDE

2014 veröffentlichte die Kultusminister*innenkonferenz ein Dokument, das die Vorstellungen der Konferenz über die Grundzüge der Erinnerungskultur an deutschen Schulen darlegt.2 Wie der programmatische Titel „Erinnern für die Zukunft“ andeutet, sei Aufgabe des Erinnerns, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen und demokratische Handlungsmuster zu generieren. Diesem Ziel kann nicht widersprochen werden. Problematisch ist allerdings, wie sich die Bildungsminister*innen den Gegenständen des Erinnerns nähern. Auch bei gründlichster Suche tauchen die Worte Shoah oder Holocaust in diesem Dokument nicht ein einziges Mal auf. Vielmehr wird Gedenken verallgemeinert: Anstatt Erinnerungsprozesse in deutschen Kontexten an erster Stelle mit den Verbrechen
der Nationalsozialist*innen zu verknüpfen, werden diese mit anderen Genoziden gleichgesetzt. Wir finden: Gedenken und Erinnern sind in Deutschland obligatorisch mit den Verbrechen der Nationalsozialist*innen, also vor allem mit der Shoah verbunden. Selbstverständlich bekennen wir uns auch zu einer Notwendigkeit des Gedenkens an die Opfer anderer Genozide, unter ihnen beispielsweise die Herero in Afrika, die Ukrainer*innen, die im Holodomor umgekommen sind, oder die Sinti und Roma, die im Porrajmos ermordet wurden. In Anlehnung an die Formel von Faulenbach3 zum Verhältnis der Erinnerung an Holocaust und Stalinismus fordern wir: Die Singularität des Holocaust muss unangefochten bleiben, ohne dabei die Mordtaten anderer Unrechtsregime
zu trivialisieren. Ein modernes Erinnern und Gedenken darf keine Opferkonkurrenzen oder Opferhierarchien herstellen und muss allen Opfern genügend Raum geben. Ein Blick in die Lehrpläne der einzelnen Bundesländer, hier exemplarisch Nordrhein-Westfalen, bringt mehrere Erkenntnisse. Das Thema „NS-Regime und Holocaust“ ist durchaus präsent in den Schulen und wird insbesondere in Geschichte, aber auch fächerübergreifend behandelt. Aber leider zwingen Zeitdruck und Prüfungsstress die Lehrer*innen dazu, die einzelnen Themen schnell zu behandeln, was sich auch im Lehrplan wiederspiegelt. Die Auseinandersetzung mit der Shoah erfolgt im Schnelldurchlauf in einer Reihe mit der Machtergreifung, dem Überfall auf Polen und dem Kriegsende. Unter solchen Bedingungen kann kein richtiges Gedenken stattfinden, denn die Schüler*innen werden nur unzureichend informiert. Gegenwärtig besteht kaum Gelegenheit für Zeitzeug*innengespräche, Gedenkstättenbesuche oder das Individuelle Gedenken der Schüler*innen. In den Anforderungen an gelungen Politikunterricht, wie sie etwa von Fachdidaktiker*innen aufgestellt werden, heißt es stets, dass die Lehrer*innen ihren Schüler*innen die Fähigkeit des
kritischen Denkens vermitteln sollen. Kritisches Denken stellt in dieser Überlegung die Folge von Demokratisierung und Bekenntnis zur Verantwortung dar und wird auch aus dem Erinnern abgleitet. Häufig wird der Hinführung zu und Entwicklung von kritischem Denken und im Geschichtsunterricht von kritischem Geschichtsbewusstsein zu wenig Raum eingeräumt. Ein kritisches Geschichtsbewusstsein ist für uns integraler Bestandteil der Persönlichkeitsbildung. Nur wer ein Bewusstsein dafür entwickelt, wie normale Menschen in einem scheinbar demokratischen System zu Täter*innen nationalsozialistischen Unrechts werden konnten, ist in der Lage, kritisch Fehlentwicklungen in unserer modernen Gesellschaft zu identifizieren und ihnen entgegenzutreten.

JUNGSOZIALISTISCHE ANFORDERUNGEN AN DAS ERINNERN IN DER SCHULE

Für eine angemessene Erinnerungskultur müssen die folgenden Punkte beachtet werden, die aus der obigen Kritik abgeleitet sind. Die Unterteilung dieser Forderungen folgt den zuvor formulierten Funktionen von Erinnern und Gedenken.

ERINNERN, DAMIT AUSCHWITZ NIE WIEDER SEI:

»» Die Kultusministerien der Länder entwerfen ein Konzept um Erinnern und Gedenken, in dem die Singularität der Shoah außer Frage steht ohne das Gedenken an die Opfer anderer Genozide zu trivialisieren. Dass diese ebenso behandelt und den Opfern gedacht werden muss, steht außer Frage.
»» Schulen müssen verpflichtet sein, im Rahmen der Vorgaben des Kultusministeriums ein erinnerungsspezifisches Profil auszubilden. In diesem sind alle geplanten Aktionen, Projekte, Bündnisse, Partner*innen festgehalten. Die Schulen sind dazu verpflichtet, sich in ihrem Umfeld um Kooperationen mit Gedenkstätten und Museen zu bemühen. Bislang ist die Realität leider oft, dass derlei Maßnahmen auf die Eigeninitiative individueller Lehrkräfte angewiesen sind. Hieraus kann der Schüler ein subjektives Recht ableiten, welches er einklagen kann. Denkbar ist es, dass sich die Schulen im Rahmen einer jährlichen Woche mit Gedenkinhalten auseinandersetzen. Die Kultusministerien sind angehalten, zur Unterstützung der Schulen Kontaktadressen von Gedenkstätten und gemeinnützigen Vereinen, die seit Jahrzehnten erfolgreich Gedenkstättenfahrten durchführen, in einer Datenbank zusammenzuführen                                             »» Die Durchführung einer Gedenkstättenfahrt zur Schulzeit ist verpflichtend. Die Modalitäten obliegen den Schulen. Selbstredend unterstützt das Kultusministeriums die Schulen bei Planung und Durchführung, etwa mit Fortbildungen für Lehrer*innen. Außerdem übernimmt das Ministerium
die Finanzierung. Den teilnehmenden Schüler*innen und Lehrer*innen muss genügend Raum für eine adäquate Vor- und Nachbereitung dieser Gedenkstättenbesuche gegeben werden.                                                                                                                                                                                                                         »» Erinnern ist nicht die genuine Aufgabe des Fachs Geschichte. Vielmehr muss bei Behandlung der Shoah eine fächerübergreifende Auseinandersetzung stattfinden. Etwa kann im Fach. Anknüpfungspunkte finden sich beispielsweise im Fach Deutsch, wo sich die Analyse verschiedener Textsorten und Filme zu einer kritischen Auseinandersetzung zum Verhältnis von Kunst und Holocaust stattfinden kann, aber ebenso in den Fächern Kunst, Geschichte, Philosophie oder
Religion, die einen Ort für die Diskussion der historischen und ethischen Dimensionen bieten.
»» Die Schüler*innen sollen für Gedenktag im besonderen Maße sensibilisiert werden. Dazu gehört die klare Trennung des Gedenkens von Opfern und Tätern. Der Volkstrauertag ist ein trauriges Beispiel dafür, wie Schuld relativiert wird, indem das Gedenken für Opfer und Täter gleichgesetzt wird. Unser Gedenken gehört den Opfern der Verbrechen des NS-Regimes. Neben den Gedenktagen gilt es auch, eine kritische Einordnung von Ehrenmalen für gefallene deutsche
Soldaten zu vermitteln. Dennoch muss auch das mahnende Erinnern an die Täter stattfinden, die erschreckenderweise nämlich größtenteils nicht etwa sadistische Charaktere, sondern ganz normale Menschen waren, die trotzdem einem massenmörderischen System gefolgt sind und sich unter dessen Deckmantel als Mörder und Mitläufer schuldig gemacht haben. Die Täter und die Verantwortung für ihre Taten gehören ebenfalls zu Deutschland.
»» Zeitzeug*innen sind ein wertvoller Schatz, weil sie eindrücklich von persönlichen Erlebnissen berichten können, und sollten, wenn möglich, fester Bestandteil der Auseinandersetzung mit der Shoah im Unterricht sein. Bedauerlicherweise gibt es immer weniger Zeitzeug*innen, sodass wir vor der Herausforderung stehen, zukünftig Gedenken zu gestalten, ohne den persönlichen Austausch mit den Opfern. Alternativen können Gespräche mit deren Nachfahren oder auch
die Nutzung der zahlreichen Oral History Archive, die die Stimmen der Zeitzeug*innen für künftige Generationen bewahren, sein. Gerade mit Blick auf die aktuelle Entwicklung in der Bundesrepublik ist es wichtig, auch die historischen Voraussetzungen für den Nationalsozialismus, etwa den deutsche Nationalismus, der durch das preußische Großmachtstreben befördert worden ist, in den Blick zu nehmen.

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DURCH DAS ERINNERN:

»» Die Schüler*innen sollen Bezüge herstellen zwischen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit heute und damals auch mit geschlechts-, kultur- und sozialsensibler Perspektive. Es ist klar, dass der Unterricht auf einer demokratischen, antirassistischen und menschenrechtsorientierten Grundlage steht. Leitbild ist für uns eine europäische und internationale Gemeinschaft. Ziel jeder Erziehung ist es, dass „Auschwitz nie wieder sei“. Dies impliziert sowohl eine
Auseinandersetzung mit Prozessen in der Gesellschaft als auch eine selbstreflexive Auseinandersetzung mit den eigenen Handlungen und Haltungen.
»» In Zeiten einer immer komplexeren Welt ist es besonders verlockend auf die schwierigen Fragen und Anforderungen der Realität mit einfachen Antworten zu reagieren. Ziel ist es, Komplexität zu reduzieren, was dazu führt, dass umfangreiche Ereignisse unzureichend erklärt werden. Diese fehlende Anerkennung einer komplexen Welt geht häufig einher mit Rassismen oder Verschwörungstheorien. Schüler*innen müssen lernen, die Ambiguität der Welt zu tolerieren – eine Fähigkeit, die unter anderem aus der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit gewonnen werden kann. Das gleiche gilt für die Empathiefähigkeit der Schüler*innen.
»» Jede*r Schüler*in sollte sich selbst durch einen emanzipatorischen Unterricht als relevanter und gestaltender Teil der Gesellschaft begreifen und seine*ihre Selbstwirksamkeit erkennen. Jede*r einzelne hat Verantwortung dafür, dass rechte Tendenzen nicht erstarken und Unrechtsregime wie das NS Regime sich nie wieder etablieren können.                                                                                                                                                                                                                                                  Die bisherigen Ansätze eines Erinnerns und Gedenkens an den Holocaust in der Schule gehen weitestgehend von einer homogenen Erinnerungsgemeinschaft aus. Eine der größten Herausforderungen aber, vor denen moderne Erinnerungs- und Gedenkarbeit in Schulen in Deutschland heute steht, ist die Integration von Schüler*innen mit Migrationshintergrund in das Erinnern und Gedenken, die aus Kulturen kommen, in denen ein kritisches Geschichtsbewusstsein und ehrendes Opfergedenken insbesondere im Hinblick auf die massenhafte Ermordung der Jüdinnen und Juden, auch heute noch nicht üblich ist. Das Erinnern an den Holocaust als negativen Gründungsmythos des modernen Europas ist für uns aber integraler Bestandteil unseres Selbstbildes und moralischer Imperativ. Dies allen Menschen, die Teil unserer Gesellschaft sind und sein werden, zu vermitteln, ist ein Ziel, dessen Grundsteine in der Schule gelegt werden müssen.

1 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg): Zur Auseinandersetzung mit dem
Holocaust in der Schule. Ein Beitrag zur Information von Länderseite. Bonn 1997. Abrufbar im Internet. URL: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/
veroeffentlichungen_beschluesse/1997/1997_00_00_Auseinandersetzung_m_d_Holocaust.pdf. Stand: 19.12.2016.
2 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg): Erinnern für die Zukunft. Empfehlungen
zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in der Schule. Berlin 2014. Abrufbar im Internet. URL: http://www.kmk.org/
fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2014/2014-12-11-Empfehlung_Erinnern_fuer_die_Zukunft.pdf. Stand: 21.12.2016.                                                          3 Die Erinnerung an den Stalinismus darf die Erinnerung an den Holocaust nicht relativieren. Die Erinnerung an den Holocaust darf die Erinnerung an
den Stalinismus nicht trivialisieren.