Ein Asylrecht das krank macht – Wege zu einer jungsozialistischen Asyl- und Migrationspolitik

Die Asyl- und Migrationspolitik der letzten Jahre ist geprägt von Asylverschärfungen und daraus resultierenden inhumanen Asylrechtsgrundlagen, die vor allem für Schutzsuchende ein Leben in Qual und Elend bedeuten. Ein bedeutsames Momentum in der Chronologie inhumaner Asylverschärfungen, war der Asylkompromiss im Jahr 1992. Mit ihm kam die sogenannte Drittstaatenregelung und das innergesellschaftliche Erstarken rechter Kräfte. Auch wenn wir nun eine neue politische Akzentsetzung auffinden, die beispielsweise mit dem neu beschlossenen Chancen-Aufenthaltsrecht unterstrichen wird, müssen wir Jungsozialist*innen kritischer auf die weiter bestehenden und menschenverachtenden Implikationen des deutschen Asylrechts schauen. Auch in NRW müssen wir einen gerichteten Blick auf nicht vorhandene Schutzaspekte für Schutzsuchende werfen. Diese fallen vor allem in die Bereiche: Asylverfahren, Unterbringungspraktiken, medizinische und soziale Versorgung, Zugänge zu Bildungsinstitutionen und Arbeitsmarkt und die Verhängung und Durchführungen von Abschiebungen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus ergebene Hierarchisierung und Rassifizierung von Schutzsuchenden hat in aller Deutlichkeit gezeigt, dass wir weit von einer progressiven Asyl- und Migrationspolitik entfernt sind und der Schutz auf ein Leben in Sicherheit und Freiheit nicht allen gleich gewährt wird. Gleichzeitig konnten wir auch beobachten, dass beispielsweise mit der Öffnung des „regulären“ Sozialsystems für ukrainische Schutzsuchende, eine Verbesserung für Schutzsuchende forciert werden konnte. Der Schutz für einige – aber nicht alle – kollidiert allerdings mit unseren jungsozialistischen Vorstellungen und muss aus diesem Grund weiterhin kritisch betrachtet werden. Unser Ziel muss es sein, eine strukturelle und institutionelle Verbesserung der Lebenssituationen aller  Schutzsuchenden zu erreichen. Aus dieser Anspruchshaltung ergeben sich deshalb folgende Grundsatzhaltungen und Forderungen.

Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerber*innenleistungsgesetzes und eine kritische Auseinandersetzung mit der derzeitigen Landesunterbringung von Schutzsuchenden

Für eine progressive und humane Asylpolitik müssen wir – auch auf Landesebene – den Druck auf die Bundesebene verstärken, damit das sogenannte Asylberwerber*innenleistungsgesetz  (AsylbLG) abgeschafft wird. Das AsylbLG steht nicht grundlos in Kritik – die gesetzliche Auslegung ist eine Grundlage dafür, dass Schutzsuchende in unfassbarer Prekarität leben und ihnen beispielsweise systematisch ein hürdenloser Zugang zur Gesundheitsversorgung verwehrt wird. Das AsylbLG  soll – nach Kategorisierung – den Anspruch auf Sozialleistungen für Asylsuchende, Geduldete und Ausreisepflichtige regeln. In der Praxis bedeutet dies: Leben am Existenzminimum, willkürliche Leistungskürzungen, diskriminierende „Sonderbehandlungen“ und eine menschenverachtende Gesundheitsversorgung. Vor allem der Aspekt der Gesundheitsversorgung ist allen Anwendungsbereichen deutlich zu kritisieren. Schutzsuchenden wird demnach nur eine medizinische Notversorgung gewährleistet – zu der sie nur über den Erhalt eines behördlichen Krankenscheins gelangen.

In unserer Kritik und in den Überlegungen, wie progressive Schritte in Richtung Neuausrichtung der Asyl- und Migrationspolitik aussehen könnten, müssen wir auch die prekären Lebensbedingungen in den Landesunterkünften in den Blick nehmen und uns der Frage stellen, wie Landesaufnahmesysteme in NRW so ausgelegt werden können, dass Schutzsuchende nicht in langer Isolation zur Außenwelt leben.  Das Leben in den Landesunterkünften bedeutet für Schutzsuchende: Isolation und daraus resultierender mangelnder Zugang zu gesellschaftlicher und institutioneller Teilhabe. Zudem kommt noch, dass das Leben in Unsicherheit – aufgrund laufender Asylverfahren – zu emotionalen Belastungen führt – diese jedoch aufgrund zumeist fehlender psychosozialen Beratung vor Ort und nicht vorhandener Rückzugsorte, nicht aufgefangen werden können. Eine sofortige dezentrale Unterbringung von Schutzsuchenden in den Kommunen wäre dabei ein richtiger Weg, um Schutzsuchende in den Kern der Gesellschaft zu integrieren und ihnen Zugänge der Teilhabe zu gewährleisten. Zu einer dezentralen Unterbringung gehört unserer Meinung nach ebenfalls die Abschaffung zentraler Unterbringungseinrichtungen in den Kommunen und die Schaffung neuer Wohnräume für Schutzsuchende in den Kommunen.

Wir fordern ausnahmslosen und kostenfreien Rechtsschutz in Form von zuständigen Anwalt*innen für alle Geflüchteten.
Zusätzlich müssen wir uns dafür einsetzen, dass jede*r im Asylverfahren ein Recht auf eine*n Anwalt* hat.
Das im Grundgesetz festgehaltene Recht auf Rechtsschutz bezieht sich allein auf Menschen mit Aufenthaltsstatus. Geflüchtete, die nicht in Deutschland gemeldet sind, haben derzeit nur ein Recht auf die sogenannte Prozesskostenhilfe. Der Prozess, um diese Hilfe zu beantragen, ist mit vielen Hürden verbunden, welche für Menschen mit sprachlichen Barrieren nicht zumutbar sind. Vielen Menschen, denen diese Hilfe zusteht, ist dies aufgrund fehlender Kommunikation nicht einmal bewusst.
Der fehlende Rechtsschutz wird in NRW oftmals durch freiwillige Angebote oder Studierendeninitiativen wie die Refugee Law Clinics gedeckt. Jedoch können diese Angebote qualitativ, sowie quantitativ der Nachfrage nicht gerecht werden. Der derzeitige rechtliche Umgang mit Geflüchteten ist laut BGH Richterin Johanna Schmidt-Räntsch eines Rechtsstaats unwürdig.
Wir fordern deshalb, dass wir uns an dem niederländischen Konzept orientieren müssen und somit jedem*jeder Asylbewerber*in bereits bei Aufnahme kostenfrei eine*n Rechtsanwalt*innen zur Seite steht. Schutzsuchende dürfen nicht ohne Beratung durch Verfahren geschleust und ohne gerechte Anhörung abgelehnt werden.

Wir fordern – Visa für alle

Gerade bei der Neuausrichtung der bestehenden Visa-Praxis muss bedacht werden, dass das Schengen-Visum und die folgende Reisfreiheit innerhalb der Schengenraums zur Konsequenz hat, dass die Vergabe von nationalen Visa besser innerhalb der EU koordiniert werden sollte. Langfristig sollten gesamteuropäische Vergabe-Richtlinien angestrebt werden.

Besonders notwendig erscheint dies in Anbetracht der Vergabe-Praxis sogenannter goldener Visa und goldener Pässe. Dabei vergeben die Nationalstaaten Visa an Bürger*innen aus Drittstaaten, wenn sie bedeutende Investements in deren Ökonomie tätigen. Das tritt insbesondere im Kontext der Steuervermeidung von Oligarch*innen, oder bei  Personen gegen die Justizverfahren auf. Es ermöglicht ihnen sich dem Verfahren zu entziehen. Die Vergabeverfahren bei goldenen Visa und goldenen Pässen weisen hohe Genehmigungsraten im Vergleich zu sonstigen Aufenthaltsgenehmigungen auf. Ein derartiges Visum ermöglicht einen unkomplizierten Familiennachzug und einen vereinfachten Zugang zur Staatsbürger*innenschaft, während mitunter Inhaber*innen nicht der Steuerpflicht unterfallen. Entsprechend zeigt sich eine massive Ungleichbehandlung und Bevorzugung gegenüber regulären Migrant*innen und Asylbewerber*innen. Explizit staatliche goldene Visa-Programme gibt es noch in Malta, Zypern und Bulgarien. In anderen Staaten gibt es keine derartig organisierten Programme, aber eine faktische Bevorzugung von vermögenden Personen.

Die Vergabe goldener Visa an russische und belarussische Staatsbürger*innen wurde zuletzt als Reaktion auf den Ukraine-Krieg ausgesetzt.

Daher fordern wir:

  • dass im Bund Druck ausgeübt wird um ein Verbot goldener Visa in der EU zu erwirken
  • Durchführung von Maßnahmen zum Ausfindigmachen und der Kennzeichnung der Pässe um der Identitätsverschleierung entgegen zu wirken
  • den Entzug goldener Visa bei Steuervermeider*innen, Unterstützer*innen von Kriegsverbrechen und regimetreuen Investor*innen aus kriegstreibenden Ländern
  • langfristiger Vergabestopp an regimetreue Oligarch*innen aus kriegstreibenden Ländern
  • die Schließung von Informationsaustauschsabkommen mit Drittstaaten

Wir fordern, dass allen Geflüchteten Menschen der Zugang zu Bildungseinrichtungen ermöglicht wird

Das Bildungsangebot für Geflüchtete aller Altersklassen in NRW ist unzureichend. Besonders deutlich wird dies bei Kindern und Jugendlichen, da dort die Defizite besonders groß sind. Teilweise wird schulbedürftigen Kindern und Jugendlichen über Monate oder Jahre hinweg der Zugang zu Bildung verwehrt.  Damit wird ihnen nicht nur ihr Recht auf Bildung genommen, sondern ebenfalls gegen die UN Kinderrechtskonvention verstoßen. Das Land NRW darf geflüchteten Kindern und Jugendliche nicht zu Schüler*innen zweiter Klasse machen und muss endlich dafür sorgen, dass Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendlichen ausgebaut werden.

Allerdings wäre es unzureichend bei Bildung lediglich die schulische Bildung zu beachten, denn auch bei den Bildungsangeboten für Erwachsene besteht Nachholbedarf. Diese müssen ebenfalls massiv ausgebaut und verbessert werden, denn insbesondere die sprachliche Fort- und Weiterbildung von Geflüchteten hat seit Beginn der Pandemie besonders gelitten, da sie häufig aus dem Blick verloren wurden.

Ein wichtiger Faktor bei Weiterbildung und Integration spielt die Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Daher verurteilen wir es scharf, dass zwischen Geflüchteten unterschiedlicher Gruppen, Differenzierungen bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen gemacht werden. Diese Differenzierungen zwischen Geflüchteten muss auch im Bildungsbereich sofort beendet werden. Daher fordern wir, dass die Bildungsabschlüsse von allen Geflüchteten anerkennt werden.

Das Bildungsministerium hat sich selbst das Ziel gesetzt, Bildung für alle, unabhängig von Herkunft zu ermöglichen und für Chancengerechtigkeit zu sorgen. An dieses Ziel sollte es sich selbst endlich halten und aktiv daran arbeiten. Denn durch fehlenden Zugang zu Bildungsmöglichkeiten wird Geflüchteten bewusst die Möglichkeit von Integration genommen und ihnen ihr Menschenrecht auf Bildung verwehrt.

Wir fordern, dass allen Geflüchteten Menschen der Zugang zu psychischer Beratung und Betreuung ermöglicht wird

Geflüchtete Menschen, die in NRW ankommen, haben auf dem Weg und in ihrem Heimatland viel erlebt und oft traumatische Erfahrungen machen müssen. Daher sind diese Menschen besonders häufig mit psychischen Erkrankungen belastet. Schätzungen zu Folge leiden ca. die Hälfte der Geflüchteten in Deutschland an psychischen Erkrankungen. Die typischen psychischen Erkrankungen bei Geflüchteten sind posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), Depressionen, Albträume, Schlaf- und Konzentrationsstörungen und vieles mehr. Daher sind sie besonders schutzbedürftig und benötigen Zugang zu psychologischer Beratung und meistens einer Psychotherapie. Wird beispielsweise eine PTBS nicht behandelt, wird diese häufig chronisch und führt zu weitergehenden, stärkeren Belastungen der Gesundheit.

Aktuell erhalten allerdings viel zu wenige Geflüchtete psychische Behandlung und ihnen bleibt der Zugang zu psychologischer Beratung häufig verwehrt. Während der ersten 15 Monate des Aufenthalts regelt das Asylbewerber*innenleistungsgesetz den Zugang zu medizinischer Versorgung. Während dieser Zeit werden nur in Ausnahmefällen Psychotherapien genehmigt und diese Genehmigungen dauern meist mehrere Monate. Im Regelfall umfasst das Asylbewerber*innenleistungsgestz in den ersten 15 Monaten allerdings keine Psychotherapie. Ab dem 16. Monats des Aufenthalts haben anerkannte Asylbewerber*innen den Anspruch auf Kassenleistungen und damit theoretisch auch auf eine Therapie, allerdings ist die Verfügbarkeit von Therapeut*innen in Deutschland grundsätzlich schlecht.

Daher ist es essenziell, dass Therapien für alle Geflüchteten unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer ermöglicht werden und der Zugang grundsätzlich vereinfacht wird. Jeder Mensch mit einer psychischen Störung muss Zugang zu psychologischer Betreuung haben.

Wir fordern ein gesetzliches Verbot für Abschiebungen aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen.

Menschen, die sich in gefestigten sozialen Netzen oder in akuter Gefährdungslage ihrer psychischen oder physischen Gesundheit befinden, dürfen weder abgeschoben, noch in Abschiebehaft genommen werden.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Schüler*innen einen Tag vor ihrem ersten Schultag, während des Unterrichts oder in den Ferien abgeschoben wurden. Dies reißt Kinder aus intakten sozialen Netzen und ist für alle Beteiligten traumatisch.

Bundesweit wird zudem regelmäßig aus Psychiatrien oder Krankenhäusern abgeschoben. Der psychische Stress, aber auch die körperlichen Folgen einer Inhaftierung und Abschiebung wird exponentiell dramatischer, wenn bereits Erkrankungen vorliegen. Hinzu kommt, dass die Patient*innen in ihrem Herkunftsland die notwendige Medikation oder Therapie entweder gar nicht, oder nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten bekommen. Mittelbar werden diese Menschen also in Schmerzen und Tod abgeschoben. Diese Fälle ließen sich zwar unter Umständen unter die in § 60 AufenthG normierten Abschiebungsverbote subsumieren, jedoch findet dies selten Anwendung.

Die schwärz-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, man werde “alles unternehmen, um Abschiebungen aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen heraus zu vermeiden”. Ein Vermeiden solcher dramatischen Fälle ist jedoch nicht ausreichend. Der Bundes- oder Landesgesetzgeber muss im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung dafür sorgen, dass solche Abschiebungen gar nicht erst möglich sind.

Wir fordern die Abschaffung von Abschiebehafteinrichtungen. Besonders hervorzuheben ist hier die von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Einrichtung in der Nähe des Flughafens Düsseldorf. 

Das neu geplante Abschiebegefängnis dient der Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen nach dem in § 62b normierten Ausreisegewahrsam. Demnach kann ein Mensch auf richterliche Anordnung für bis zu 10 Tage inhaftiert werden, sofern seine Ausreisefrist selbstverschuldet abgelaufen ist, eine gesicherte Abschiebung innerhalb dieser 10 Tage gewährleistet werden kann und die Person ein Verhalten gezeigt hat, dass die Annahme nahelegt, dass er die Durchführung der Abschiebung vereiteln oder erschweren wird.

Hinter dem letztgenannten Tatbestandsmerkmal steckt eine für den ausreisepflichtigen Menschen erschwerende Beweislastumkehr, da eine Bedrohung des effektiven Abschiebevollzugs unter vier Umständen vermutet wird: bei einer Verletzung der eigenen Mitwirkungspflichten, bei einer Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit, bei einer in Deutschland begangenen vorsätzlichen Straftat, und bei einer Überschreitung der Ausreisefrist um 30 Tage.

Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten kann schnell passieren, indem eine Person beispielsweise keinen Pass aus seinem Herkunftsland hat, diesen aber auch nicht besorgen kann, da er dafür in das jeweilige Land zurückkehren müsste. Dies ist oft schwierig, da die Person aus verschiedenen Gründen aus eben diesem Land geflohen ist.

Auch eine Täuschung über Identität und Staatsangehörigkeit ist nichts ungewöhnliches, da Urkunden oft fehlen und durch sprachliche Differenzen nicht korrekt wiedergegeben werden können. Zu Guter Letzt ist auch eine Überschreitung der Ausreisefrist sehr gewöhnlich, da Menschen alles tun, um eben nicht in ein Land zurückkehren zu müssen, in dem ihnen Verfolgung, Folter und Tod drohen. Nicht umsonst kommt es immer wieder vor, dass abgelehnte Asylbewerber:innen lieber selbstschädigende, lebensbedrohliche Handlungen vornehmen, als in ihr Herkunfts- oder ggf. ein anderes Dublin-Land abgeschoben werden.

Unter diesen Voraussetzungen kann nahezu jede ausreisepflichtige Person, die ihrer grundsätzlich gesetzlichen Pflicht nicht freiwillig nachkommt, inhaftiert werden. Dies bestätigen auch die Ausländerbehörden selbst.

Eine solche Inhaftierung geschieht in der Regel plötzlich, da die zuständigen Vollzugsbeamten ungerne zu den Betroffenen selbst gehen, sondern sie lieber unter Vorwand in die Behörden laden und dort in Gewahrsam nehmen. Damit wurden in der Vergangenheit des Öfteren Familien abrupt getrennt. Dies hat erhebliche Konsequenzen: die betroffenen Menschen erleiden Traumata, Angehörige, vor allem Kinder, erleiden psychische Angstzustände und müssen nicht selten in psychotherapeutische Behandlung, Betreuer:innen verlieren Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Rechtsdurchsetzung kann dies nicht der Weg sein, wie die Bundesrepublik Menschen behandelt. Der Europäische Gerichtshof hat Anfang des Jahres unmissverständlich geurteilt, dass ausreisepflichtige Menschen nicht wie Strafgefangene inhaftiert werden dürfen. Wenngleich sich dies zunächst maßgeblich auf die Form der Unterbringung bezieht, lässt sich daraus ein Tenor ableiten: Ausreisepflichtige Menschen sind keine Strafgefangenen und dürfen dementsprechend auch nicht gleich behandelt werden.

Das geplante Abschiebegefängnis würde diese Behandlung verstärkt ermöglichen und fördern. Eine sozialistische Migrationspolitik muss Menschenrechte achten und Betroffene möglichst effektiv schützen – ein Abschiebegefängnis würde diesem Zweck zuwiderlaufen.

[1] https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf

[2] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20211201-03/anlage-zu-top-57.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[3] https:/www.proasyl.de/news/abschiebehaft-der-eugh-schiebt-deutschland-einen-riegel-vor/