Sicherheitshalber Links – Für eine jungsozialistische Innen- und Sicherheitspolitik

Die SPD muss sich von „innen“ heraus positionieren!

Immer sind die anderen schuld! Wir leben in politischen Umständen, in denen keine politische Partei bereit ist, progressive Ansätze für eine funktionale Innenpolitik glaubhaft zu vertreten. Dabei scheitert es häufig nicht an gesellschaftlichen und parteipolitischen Ideen, wie es unsere Mutterpartei, die SPD, beweist. Doch sobald innen- und sicherheitspolitische Maßnahmen scheitern, wird in der öffentlichen Debatte nach der möglichst repressivsten Methode gesucht, um dem vermeintlichen Problem zu entkommen. Repressive Methoden sind dabei jene, die sich der Unterdrückung und dem gezielten Einsatz von institutioneller und staatlicher Gewalt in jeglicher Form bedienen.

Natürlich trifft die Frustration über diesen Politikstil im Besonderen auch uns Jusos. Denn in innenpolitischen Fragestellungen scheint es häufig so, dass unsere Mutterpartei nicht in der Lage ist, zu ihren Werten zu stehen. Doch nur die Sozialdemokratie kann im Kern der politische Anker für diejenigen sein, die sich nach einer glaubhaften Brücke zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und politischer Realität sehnen. Stattdessen wird die gesamtgesellschaftliche Debatte zur Innen- und Sicherheitspolitik von rechten populistischen Narrativen bestimmt.

Noch zuletzt, als die CDU ihrer Fantasie Raum verschaffte, das Alter der Strafmündigkeit von 14 Jahren auf 12 Jahre herabzusetzen. Aber es ist auch eine SPD-Innenministerin, die, nachdem Ende Mai in Mannheim der Polizist Rouven Laur tödlich verletzt wurde, eine Abschiebung des Täters nach Afghanistan ins Gespräch brachte. Dass eine Abschiebung in ein Land, in dem die islamistische Taliban an der Macht ist, Menschen vor dem Täter schützt, ist stark zu bezweifeln. Solche Debattenaufschläge versuchen nach rechts hin ein vermeintliches Wähler*innenpotenzial abzugreifen, sind tatsächlichen Sicherheitsinteressen aber abträglich. Die Innen- und Sicherheitspolitik der SPD darf keine rein reaktive sein, sondern muss eine aktive Rolle in der gesamtgesellschaftlichen Debatte einnehmen. Wenn es sozialdemokratischen Politiker*innen nicht gelingt, rechten und konservativen Erzählungen etwas glaubhaft entgegen zu setzen, trägt die SPD mit die Verantwortung dafür, dass sich Menschen der politischen Frustration hingeben. Dabei leiden besonders marginalisierte Gruppen unter den Folgen.

Die Lücke zwischen werteorientierter und wissenschaftsbasierter Kriminalpolitik muss geschlossen werden. Denn nur dann können gesellschaftlich schädliche Erzählungen langfristig ausgeräumt werden. Die Politik muss weniger von Schnellschüssen geprägt sein. Wir brauchen eine inhaltliche Politisierung der Gesellschaft, die den Maßnahmen zunächst Raum lässt, ihre potenzielle Funktionalität unter Beweis zu stellen. Dieser Stil gewinnt nämlich genau dann an Bedeutung, wenn es darum geht, dass sich präventive Maßnahmen gegenüber den Repressiven durchsetzen müssen. Denn die Prävention zielt darauf ab, dass über kurz oder lang Maßnahmen implementiert werden, die das Risiko zur Entstehung von Kriminalität verringern oder gar verhindern.

Als Jusos haben wir allzu häufig die Aufgabe, unserer Mutterpartei zu zeigen, wie man für die eigenen Werte einsteht, dabei wissenschaftliche Erkenntnisse einbezieht und für die Lebensrealität der Menschen arbeitet. Mit der Erarbeitung eines innen- und sicherheitspolitischen Profils können wir neue Perspektiven eröffnen und die Relevanz der jungsozialistischen Kraft innerhalb der SPD einmal mehr herausstellen.

Kriminalität & Prävention

Kriminalpolitik wird oft reaktiv und unkoordiniert angegangen. Viele sehen die Probleme, aber statt die Ursachen zu bekämpfen, konzentrieren sich die Maßnahmen oft nur auf die Symptome. Dies führt dazu, dass sich die Probleme ausweiten und weitere Bereiche betreffen, ohne dass nachhaltige Lösungen gefunden werden. Ein präventiver Ansatz ist von zentraler Bedeutung, denn er zielt darauf ab, Kriminalität gar nicht erst entstehen zu lassen. Prävention bedeutet, das Gemeinwohl und die Daseinsvorsorge in den Vordergrund zu stellen. Während reaktive Maßnahmen oft nur die Symptome bekämpfen, können präventive Strategien die Ursachen von Kriminalität nachhaltig angehen.

Die Faktoren, die Kriminalität begünstigen, sind vielfältig und komplex. Dazu gehören soziale Ungleichheiten, mangelnde Bildungschancen und fehlende soziale Netzwerke. Prävention muss immer im Kontext der spezifischen Umstände angepasst sein und einen Geist der Prävention fördern. Die Debatte um die Herabsetzung der Strafmündigkeit ist dabei kontraproduktiv und lenkt von den eigentlichen Ursachen ab. Hilfsangebote für Familien und die Stärkung sozialer Kontrolle sind essenziell. Schulen sollten Programme zum Konfliktlösungsmanagement anbieten, eine gute Schüler*innen-Lehrer*innen-Beziehung fördern und den Betreuungsschlüssel zwischen Lehrkräften und Schüler*innen optimieren. Die Vereinskultur muss durch kommunale Finanzierung unterstützt werden, um als Ort der sozialen Kontrolle und Integration zu fungieren. Zudem sollte die Stadtplanung gezielt auf die Bedürfnisse von armutsbetroffenen und Geflüchteten eingehen und mehr Bildungschancen schaffen. Ein starkes soziales Netzwerk ist ebenfalls wichtig. Jugendhilfe sollte mit personellen und materiellen Ressourcen voll ausgestattet werden, um präventive Maßnahmen effektiv umzusetzen.

Statt auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zu vertrauen, könnte ein periodischer Sicherheitsbericht ein umfassenderes Bild der Sicherheitslage bieten. Forschung im Bereich Jugendkriminalität und spezifisch zu Themen wie Drogenkriminalität sollte intensiviert werden, um fundierte Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Darüber hinaus sollte die Kriminologie an Hochschulen generell ausgebaut werden. Eine fundierte wissenschaftliche Basis kann dabei helfen, wirksame Strategien zu entwickeln und umzusetzen. Nur durch einen präventiven Ansatz, der das Gemeinwohl und die Daseinsvorsorge in den Mittelpunkt stellt, können wir verhindern, dass die Flammen der Kriminalität überhaupt erst entstehen und um sich greifen. Es ist an der Zeit, dass unsere politischen Handlungsmöglichkeiten in diese Richtung ausgerichtet werden und wir nicht nur reagieren, sondern proaktiv handeln.

Für eine kritikfähige und kontrollierbare Polizei

Der demokratische Rechtsstaat bedarf einer kritik- und handlungsfähigen Gewalt, die Gesetze ausführt und das staatliche Gewaltmonopol ausübt. Diskussionen rund um das Thema Polizei sind jedoch von einem unkritischen Autoritätsglauben und von Abwehrreflexen geprägt, die im Widerspruch zu einer modernen und aufgeklärten Demokratie stehen. Oftmals wird der Polizei die Deutungshoheit über die Zulässigkeit ihres eigenen Handelns überlassen, das somit strukturell einer Infragestellung entzogen wird. Zugleich werden Fehler innerhalb der Behörde tabuisiert, obwohl fehlerfreie Polizeiarbeit ein wichtiges, aber unerreichbares Ideal ist. Doch  die vollziehende Gewalt muss sich vor den Bürger*innen rechtfertigen – und nicht umgekehrt. Betroffene übermäßiger polizeilicher Gewaltanwendungen können aktuell aber ohne Mechanismen, die der polizeilichen Definitionsmacht  entgegenwirken, in der Praxis kaum zu ihrem Recht kommen. Es gibt jedoch Veränderungspotenziale, die es gewährleisten, dass die Polizei das Recht effektiv durchsetzt und zugleich einer rechtsstaatlichen Kontrolle und Einhegung unterzogen wird.

Wir fordern daher:

  • Eine strukturelle Trennung zwischen Ermittlungen gegen die Polizei und der Polizei. Dazu bedarf es flächendeckend unabhängiger und gegenüber der Polizei tatsächlich externalisierter Stellen mit umfassenden Ermittlungskompetenzen. Die in NRW beschlossene Einführung einer*eines am Landtag angesiedelten, unabhängigen Polizeibeauftragten ist daher zu begrüßen. Es bedarf jedoch einer umfassenden Evaluierung, wie effektiv diese Institution tatsächlich zur Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens beiträgt sowie ggf. entsprechender Anpassungen. Kritikwürdig ist etwa, dass anonymen Beschwerden nicht nachgegangen werden muss. Darüber hinaus lassen weitergehende Kompetenzen, die etwa der*die Polizeibeauftragte des Bundes bereits hat, in NRW noch auf sich warten.
  • Eine verstärkte Reflektion in der Justiz über das eigene Vorverständnis in Bezug auf Polizeibeamt*innen, die bei Staatsanwaltschaften und Gerichten aufgrund des Näheverhältnisses möglicherweise privilegiert werden.
  • Nach wie vor die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen, die in vielen Bundesländern Realität ist und es in NRW schon einmal war. Bei der Forderung nach einer solchen anonymen Kennziffer auf der Uniform von Einsatzkräften ging es nie darum, Polizist*innen unter einen vermeintlichen „Generalverdacht“ zu stellen, sondern staatliches Handeln transparent und kontrollierbar zu machen.
  • Die Einführung eines Whistleblower*innen-Systems innerhalb der Polizei, das den Hinweisgeber*innen Anonymität und rechtlichen Schutz gewährleistet. Eine Möglichkeit, Missstände und Fehlverhalten anonym zu melden, ist notwendig, um die Furcht potenzieller Whistleblower*innen vor formellen (etwa Gegenanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt, wenn eine beobachtete Straftat eines/einer Kolleg*in erst mit Verzögerung angezeigt wird) und informelle Sanktionen (dem Entzug kollegialer Unterstützung) abzuschwächen.
  • Unterstützungsstrukturen im Strafverfahren für Betroffene von Polizeigewalt sowie die Senkung sprachlicher und finanzieller Barrieren bei der Anzeigenerstattung und im Strafverfahren bspw. durch einen Opferschutzfond.
  • Umfassende Studien über diskriminierende Einstellungen und Handlungen bei der Polizei. Die MEGAVO-Studie vermengt mit den politische Einstellungen und den Arbeitsbedingungen von Polizist*innen zwei unterschiedliche Themen miteinander. Angesichts einer nur freiwilligen Online-Teilnahme sowie der niedrigen Rücklaufquoten ist sie zudem nicht repräsentativ.
  • Die jährliche polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) durch einen periodischen Sicherheitsbericht zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Die PKS bildet lediglich – und teils undifferenziert – Hellfelddaten der von der Polizei bearbeiteten Straftaten ab. So wird die Überrepräsentanz nicht-deutscher Tatverdächtiger in der PKS in anknüpfenden medialen Debatten rassistisch geframed. Der periodische Sicherheitsbericht hingegen soll alle verfügbaren Kriminal- und Justizstatistiken, sowie Befunde aus kriminologischen Dunkelfeldbefragungen umfassen, um eine aussagekräftige Grundlage für eine erfolgreiche Kriminalpolitik im Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft zu bieten.
  • Eine transparente statistische Erfassung aller polizeilichen Gewaltanwendungen und zusammenfassende Analysen in allen Bundesländern.

Ressourcen, Bildung und demokratische Resilienz für eine handlungsfähige Polizei

Personalmangel und unzureichende finanzielle Mittel prägen den Arbeitsalltag von Polizist*innen. Auch hier kann eine zu geringe Budgetierung weitreichende Konsequenzen für den Rechtsstaat haben. In vielen Bereichen wie der Cyberkriminalität und der organisierten Kriminalität bedarf es hoher personeller Ressourcen sowie einer Spezialisierung und Expertise in den Sicherheitsinstitutionen, die sich mit einer rigorosen Sparpolitik nicht vereinbaren lassen. Dabei bringen gerade Straftaten aus diesen Bereichen den Staat um enorme Summen. Es braucht eine auskömmliche Finanzierung, zugleich aber auch eine strukturellen Reformierung der Polizei. Der Fokus polizeilichen Handelns muss deutlich stärker auf Kommunikation und Deeskalation liegen. Gewaltanwendungen dürfen – entgegen einem Trend zu ihrer Normalisierung, beispielsweise in Form von Schmerzgriffen – nur ultima ratio sein. Eine Polizei, die ihrem staatlichen Auftrag, die Rechtsordnung durchzusetzen, gerecht wird, muss selbstreflektiert und diskriminierungssensibel sein. Verfassungsfeindliche Einstellungen entwickeln sich erwiesenermaßen eher im Dienst, etwa im Kontakt mit dienstälteren Kolleg*innen und ihrem vermeintlichen „Erfahrungswissen“, als dass sie von außen hereingetragen werden. Zugleich darf nicht verkannt werden, dass die Polizei, gerade wegen ihres Zugriffs auf das staatliche Machtmonopol, Waffen und Sonderwissen, ein attraktives Einfallstor für die extreme Rechte darstellt.

Daher fordern wir:

  • Eine hinreichende Finanzierung der Polizei, die dem Personalmangel entgegenwirkt und strukturelle Personalförderungsmaßnahmen, die eine Spezialisierung von Beamt*innen ermöglichen.
  • Eine Entkriminalisierung strafbarer Handlungen an sinnvollen Stellen. Auf diesem Wege kann zu einer Entlastung der Polizei beigetragen werden. Beispielsweise stellt das Erschleichen einer Beförderung durch ein Verkehrsmittel, also das „Schwarzfahren“, immer noch eine Straftat (§ 265a Abs. 1 StGB) dar.
  • Eine stärkere Einbindung von externer Expertise in die Polizeiarbeit. Beispielsweise die Unterstützung von Psycholog*innen oder Sozialarbeiter*innen soll in entsprechenden Problemlagen herangezogen werden.
  • Ein stärkerer Fokus in der polizeilichen Ausbildung und Praxis auf Deeskalation und Kommunikation. Dies umfasst eine Kommunikation auf Augenhöhe, die die Besonderheiten des jeweiligen Falls berücksichtigt und darum bemüht ist, Verständnisbarrieren abzubauen und auf Drohungen zu verzichten.
  • Weiterhin eine Abschaffung des Tasers, der mitnichten ein eingriffsarmes Instrument, sondern eine Waffe mit einer nur bedingt kontrollierbaren und unter Umständen tödlichen Wirkung darstellt. Bereits mehrfach endete sein Einsatz in NRW, aber etwa auch in Rheinland-Pfalz, für die Betroffenen tödlich.
  • Inhalte zur interkulturellen Kompetenz in der Ausbildung von Polizeivollzugsbediensteten durch Antidiskriminierungskurse zu ergänzen. Auch nach der Ausbildung sollte diskriminierungssensibilisierende und insbesondere rassismuskritische Bildung in verpflichtenden Fortbildungen stattfinden.
  • Die Resilienz der Polizei gegenüber rechtsextremer Einflussnahme und rechtsextremen Ansichten innerhalb der Polizei zu stärken. Hierzu kann etwa die Einführung eines Whistleblower-Systems beitragen.
  • Eine Stärkung der psychologischen Hilfsangebote für Polizeibeamt*innen. Dabei muss gefördert werden, dass diese auch tatsächlich wahrgenommen werden. Teils steht  ein häufig in der Polizei anzutreffendes patriarchales Männlichkeitsbild einer Inanspruchnahme von Supervision und Hilfe im Weg, weil dies als Schwäche angesehen wird.
  • Eine kritische und problematisierende Aufarbeitung von Gewaltanwendungen innerhalb der Polizei. Hierzu bedarf es niedrigschwelliger Foren zur Reflektion. Eine Sensibilisierung innerhalb der Polizei kann nur dort ihre Wirkung entfalten, wo sie sich ehrlich, offen und reflektionsbereit mit der eigenen Fehlerkultur und Perspektiven von Betroffenen polizeilicher Gewaltanwendungen auseinandersetzt.

Die Überlastung der Justiz gefährdet den Rechtsstaat

Die Justiz ist das Rückgrat unseres Rechtsstaates und unserer Demokratie. Ihre Aufgabe ist es, staatliches Handeln auf seine Rechtmäßigkeit hin zu untersuchen. Sie sorgt dafür, Konflikte unter Bürger*innen verbindlich beizulegen. Die Justiz legt die von den Parlamenten beschlossenen Gesetze aus, wendet sie an und verschafft ihnen auf diesem Wege Wirkmacht. Ein Rechtsstaat braucht eben nicht nur Recht, sondern auch eine Rechtsanwendung, die mit liberalen und demokratischen Werten gefüllt ist. Die deutsche Geschichte belegt die Schlüsselrolle der Justiz nur allzu gut.

Die Mühlen der Justiz ächzen bereits unter der kaum stemmbaren Last von Verfahren, die auf viel zu wenigen Schultern in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ruht. So fehlen nach Angaben des „Bundes der Richter und Staatsanwälte Nordrhein-Westfalen“ in NRW derzeit mehr als 400 Staatsanwält*innen. In der Folge ist die Justiz einer viel zu hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Richter*innen und Staatsanwält*innen versinken in einer Klageflut. Strafverfahren ziehen sich oft in die Länge oder müssen eingestellt werden. Die unzureichende Budgetierung der Justiz geht damit zulasten des Rechtsstaats. Der bereits jetzt bestehende Personalmangel im Staatsdienst wird durch die zu erwartende Pensionierungswelle – insbesondere in Ostdeutschland, aber auch in den übrigen Bundesländern – noch massiv verschärft. So sollen bis 2030 deutschlandweit rund 40 Prozent der Jurist*innen berufsübergreifend aus dem Dienst ausscheiden. In Ostdeutschland wird sogar mit einer Quote von bis zu 45% gerechnet. Diese Entwicklung trifft die chronisch unterbesetzte Justiz besonders hart. Hinzu kommt, dass die meisten der Absolvent*innen der juristischen Ausbildung kein Interesse am Staatsdienst haben. Die freie Wirtschaft lockt mit dem vielfachen eines Gehalts im öffentlichen Dienst und bietet darüber hinaus neuste technische Ausstattung und vielseitige Weiterbildungs- und Aufstiegschancen. Die bereits beschriebene Überlastung der Justiz trägt ebenfalls nicht zur Attraktivität des Staatsdienstes bei. Kurzum: Wir steuern auf eine Situation zu, in der die Justiz keine vollumfänglich handlungsfähige Staatsgewalt darstellt.

Um dem entgegenzuwirken fordern wir:

  • Eine deutliche Aufstockung der Stellen für Staatsanwält*innen und Richter*innen in NRW, die sowohl aktuelle personelle Lücken als auch die anstehende Pensionierungswelle berücksichtigt.
  • Eine Investitionsoffensive in der Justiz. Insbesondere die Digitalisierung muss stärker ausgebaut und finanziell gefördert werden, um fehlendes Personal mit digitalen Tools zu kompensieren. Selbstverständlich ist gerade in der Justiz besonders bedächtig mit Tools wie „künstlicher Intelligenz“ umzugehen, die keine menschliche Entscheidung ersetzen können.
  • Eine höhere Besoldung für den öffentlichen Dienst, die nicht derart hinter der freien Wirtschaft zurückbleibt, wie dies aktuell der Fall ist.
  • Darüber hinaus müssen Überlegungen angestrengt werden, wie mehr Nachwuchs für den Staatsdienst gewonnen werden kann. Hierbei sind Interessenvertretungen von Jurastudierenden und Rechtsreferendar*innen mit einzubeziehen.

Reformbedarf in der juristischen Ausbildung

Während sich die unerledigten Ermittlungsverfahren in den Staatsanwaltschaften türmen, ist NRW-Justizminister Limbach auf Sparkurs und kürzt die Ausbildungsplätze für Jurist*innen in NRW um 20%. Zur Einordnung: Wer etwa Richter*in werden will, muss zunächst ein universitäres Jurastudium abschließen und das erste juristische Staatsexamen ablegen. Für die klassischen juristischen Berufe muss zusätzlich der juristische Vorbereitungsdienst (auch „Rechtsreferendariat“) an einem deutschen Gerichtsbezirk durchlaufen werden, der sich über zwei Jahre erstreckt. Es verwundert nicht, wenn bei dieser langen und kostspieligen Ausbildung, bei der zudem lange Zeit unklar ist, ob man die Examina tatsächlich besteht, viele Absolvent*innen möglichst gut bezahlte Jobs anstreben, um Schulden und Kredite abzubezahlen. Die hohen finanziellen und sozialen Hürden sorgen außerdem dafür, dass nur wenige Kinder aus Arbeiter*innenfamilien oder mit Migrationsgeschichte der juristischen Ausbildung nachgehen und sie mit erheblichen Nachteilen kämpfen müssen. Zwangsläufig bedeutet diese Exklusion, dass die Justiz die Gesellschaft nicht in ihrer Vielfalt abbildet.

Darüber hinaus stellt das Rechtsreferendariat – wie auch das Jurastudium – eine enorme psychische Belastung dar. In einer von der Referendariatskommission initiierten Umfrage gaben circa 90 Prozent der Befragten Referendar*innen an, dass sie durch den juristischen Vorbereitungsdienst psychischen Druck empfinden. Auch hier wirkt sich der Sparkurs der Landesregierung negativ aus. In der Vergangenheit wurde den Referendar*innen vor ihrer abschließenden mündlichen Prüfung noch ein freier Monat gewährt, in welchem die Referendar*innen sich unter Fortzahlung der Unterhaltsbeihilfe die Prüfung vorbereiten konnten. Dieser Monat war an die übliche Ausbildungszeit angehängt und stellte den einzigen Monat im Referendariat dar, in dem die Referendar*innen keine sonstige Leistung in ihren Stationen erbringen mussten. Nun soll die Unterhaltsbeihilfe für diesen letzten Monat des Referendariats gestrichen werden, was vor allem marginalisierte Personengruppen ohne finanzielle Rücklagen treffen wird.

Gleichzeitig ist gut qualifizierter Nachwuchs im Staatsdienst dringend nötig. Um mehr Menschen für den Staatsdient zu gewinnen, muss schon beim Jurastudium und dem Referendariat angesetzt werden. Seit vielen Jahren unterbreiten Interessenvertretungen – insbesondere die Fachschaften – daher konkrete Vorschläge, die Ausbildung zu verbessern und inklusiver zu gestalten. Statt sich diesen Vorschlägen zu widmen, wurde bei der Justizminister*innenkonferenz im vergangenen Juni lediglich festgestellt, dass ein grundlegender Reformbedarf nicht bestehe. Diese Aussage wirkt angesichts der schwierigen Nachwuchsgenerierung wie blanker Hohn. Ziel muss es dagegen künftig nicht nur sein, mehr juristischen Nachwuchs zu gewinnen, sondern auch, junge Menschen zu aufrechten und aufgeklärten Jurist*innen auszubilden. Sie bilden ein wesentliches Element einer rechtsstaatlichen und resilienten Demokratie.

Daher fordern wir:

  • Eine Reformierung sowohl des Jurastudiums als auch des juristischen Vorbereitungsdienstes. Ziel der Reform ist eine erhebliche Stressreduzierung in der Ausbildung. Wir stellen uns außerdem explizit gegen die Streichung des freien Monats vor der abschließenden mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen. Dabei sind die Interessen- und Personalvertretungen des juristischen Nachwuchses aktiv zu beteiligen.
  • Die flächendeckende Umsetzung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaften. Der integrierte Bachelor fängt das Risiko auf, nach dem Nichtbestehen der staatlichen Examensprüfung trotz mehrjährigem Jurastudium keinen Abschluss zu erlangen.
  • Die Anzahl der Ausbildungsplätze für den juristischen Vorbereitungsdienst in NRW darf nicht gekürzt werden. Junge Menschen sollen nicht viele Monate auf ihren Einstellungstermin warten oder sogar einen Umzug in ein anderes Bundesland in Kauf nehmen müssen, um zeitnah ihrer Ausbildung nachgehen zu können. Statt der Kürzung fordern wir daher eine Erhöhung der Ausbildungsplätze.
  • Eine angemessene Unterhaltsbeihilfe im juristischen Vorbereitungsdienst, die auch in Großstädten den Lebensunterhalt sichert, um die Entscheidung für eine juristische Ausbildung von finanziellen Zwängen zu befreien.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse – insbesondere aus der Kriminologie – sollen stärker Teil der juristischen Aus- und Weiterbildung sein. Wir NRW Jusos haben uns in den letzten beiden Jahren mit einer evidenzbasierten Kriminalpolitik beschäftigt. Doch nicht nur die Politik, insbesondere auch die Strafverfolgung sollte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Kriminologie beruhen.
  • Um auch schon im Referendariat die Attraktivität des Staatsdienstes zu gewährleisten, sollte in jedem Bundesland eine Option zur Verbeamtung auf Widerruf während des Referendariats eingeführt werden.
  • Wie in anderen Studiengängen setzten wir uns auch im Jura-Studium für eine Flexibilisierung von Bewertungsmethoden ein.

Eine wehrhafte Demokratie braucht eine standhafte Justiz

Das Grundgesetz feiert seinen 75. Geburtstag in einem Jahr, in dem Deportationspläne einer im Bundestag vertretenen Partei öffentlich wurden und der Prozess gegen die Reichsbürger-Gruppe von Prinz Reuß begann. Teil der Gruppe war u.a. Birgit Malsack-Winkemann, promovierte Juristin und ehemalige Richterin am Landgericht Berlin, die für das Justiz-Ressort einer neuen Staatsordnung vorgesehen gewesen sein soll. Möglicherweise dient sie als Vorbild für den jungen NPD-Funktionär (offiziell mittlerweile „Die Heimat“), der sich in diesem Jahr erfolglos für den juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg bewarb. Wenige Jahre zuvor dagegen hatte der Sächsische Verfassungsgerichtshof die Nichtzulassung eines führenden Kaders des „III. Wegs“ zum Referendariat für verfassungswidrig erklärt. Unterschiedliche Regelungen in den Ländern erschweren es, einheitliche Vorgaben für die Nichtzulassung von Extremist*innen aus dem Referendariat festzustellen. So können die Verfassungsfeinde sich bei einer Ablehnung direkt im nächsten Bundesland um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bemühen.

Die Integrität der Justiz muss gesichert werden, bevor es dafür zu spät ist und Rechtsextreme mancherorts in Regierungsverantwortung kommen. Eine besonders wichtige Funktion übt das Bundesverfassungsgericht aus, das etwa über Parteiverbote entscheidet. Während der Ausgang eines solchen vielfach diskutierten Verbotsverfahrens gegen die AfD ungewiss ist und zu Recht im Entscheidungsmonopol der Verfassungsrichter*innen liegt, gibt es schon jetzt andere Stellschrauben für den Staat, sich nachhaltig gegen Rechtsextreme zu wehren.

Unsere Forderungen lauten daher:

  • Die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts muss gestärkt werden. Beispielsweise sollte die Wahl der Verfassungsrichter*innen und die für sie erforderliche Zweidrittelmehrheit des Bundestags künftig im Grundgesetz geregelt werden. Derzeit ist dies nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz normiert, das schon mit einer einfachen Mehrheit geändert werden kann. Sobald Rechtsextremist*innen eine Mehrheit im Bundestag bilden, können sie also den Wahlprozess umgestalten. Dem gilt es vorzubeugen.
  • Es bedarf Rechtsklarheit und einheitlicher Regelungen in den Bundesländern, um verfassungsfeindlichen Bewerber*innen die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst zu verwehren. Sie sollen gar nicht erst Zugang zu den praktischen Kenntnissen über die Justiz erhalten, die für die Aushöhlung des Rechtsstaats missbraucht werden können.

Staatliche Verantwortung und Diskriminierung

Der Staat ist nicht nur über das Grundgesetz gezwungen, Diskriminierung zu unterlassen, wir sehen ihn auch in der Pflicht, aktiv gegen jede Form von Diskriminierung vorzugehen und für eine gerechte Gesellschaft zu sorgen. Eine umfassende Antidiskriminierungspolitik, die alle gesellschaftlichen Ebenen einbezieht und marginalisierte Gruppen stärkt, ist hierfür unerlässlich. Diskriminierung hat viele Facetten – von Rassismus und Sexismus über Queerfeindlichkeit bis hin zu Klassismus. Jede dieser Formen stellt eine ernsthafte Bedrohung für den sozialen Frieden und die individuelle Freiheit dar.

Um Diskriminierung in all ihren Formen wirksam zu bekämpfen, ist ein aktives und entschlossenes Handeln des Staates unerlässlich. Nur durch eine konsequente Antidiskriminierungspolitik, die auf mehreren Ebenen ansetzt, kann eine gerechte Gesellschaft geschaffen werden. Der Staat trägt die Verantwortung, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, Bildung und Aufklärung zu fördern sowie umfassende Unterstützungsangebote bereitzustellen. Diese Maßnahmen müssen ineinandergreifen, um Diskriminierung präventiv zu begegnen und Betroffenen wirksam zu helfen. Im Folgenden wird dargelegt, in welchen Bereichen wir den Staat besonders in der Verantwortung sehen und welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um eine gerechte und inklusive Gesellschaft zu gewährleisten.

Gesetzgebung und Rechtsschutz

  • Wir fordern eine Verschärfung der Antidiskriminierungsgesetze und die Einführung neuer Regelungen, die auch moderne Formen der Diskriminierung, wie digitale Hassrede, berücksichtigen. Der digitale Raum bietet leider neue Plattformen für Hass und Diskriminierung, die durch entsprechende Gesetze reguliert werden müssen.
  •  Wir fordern die Stärkung und bessere Finanzierung von Antidiskriminierungsstellen. Zudem sollten unabhängige Aufsichtsbehörden geschaffen werden, die Diskriminierungsfälle untersuchen und ahnden können. Diese Behörden sollen unabhängig arbeiten und die Autorität besitzen, um wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen.
  • Wir fordern einen umfassenden Opferschutz. Anonyme Meldesysteme und sichere Anlaufstellen für Diskriminierungsopfer müssen eingerichtet werden, damit Betroffene ohne Angst vor Repressalien Unterstützung suchen können. Opfer benötigen sichere Räume, um ihre Fälle zu melden und Unterstützung zu erhalten, ohne Angst vor Stigmatisierung oder Vergeltung haben zu müssen.

Bildung und Aufklärung

  • Wir setzen uns für eine inklusive Bildungspolitik ein, die Diversität und Toleranz fördert. Die Bekämpfung von Diskriminierung darf zudem nicht nur an Projekttagen stattfinden, sondern sollte auch interdisziplinär Einfluss in den Schulunterricht finden, um bereits bei Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein für Gleichberechtigung und Toleranz zu schärfen.
  • Wir fordern groß angelegte Aufklärungskampagnen, die über die verschiedenen Formen der Diskriminierung aufklären und die Zivilgesellschaft sensibilisieren. Solche Kampagnen sollen nicht nur informieren, sondern auch zum Handeln ermutigen und die Gesellschaft zur Reflexion anregen.
  • Wir fordern die verstärkte Förderung von Forschungsprojekten, die die Ursachen und Auswirkungen von Diskriminierung untersuchen. Interdisziplinäre Ansätze sollen hierbei besonders unterstützt werden, um ein umfassendes Verständnis der Diskriminierungsmechanismen zu entwickeln und effektive Gegenstrategien zu erarbeiten.

Unterstützungsangebote

  • Wir fordern den Ausbau von Beratungsstellen, die umfassende Unterstützung für Diskriminierungsopfer bieten. Diese Beratungsstellen sollen rechtliche, psychologische und soziale Beratung umfassen und Betroffenen einen sicheren Raum bieten, um Hilfe zu suchen.
  •  Wir fordern die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Opfer, um ihnen den Zugang zu Rechtsmitteln und psychologischer Unterstützung zu erleichtern. Oftmals scheitern Betroffene daran, ihre Rechte durchzusetzen, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Hier muss der Staat einspringen und für Chancengleichheit sorgen.

Kritischer Umgang mit rechten Gruppen

Ein entschlossener und kritischer Umgang mit rechtsextremen Gruppierungen ist von entscheidender Bedeutung für den Erhalt unserer Demokratie und für den sozialen Frieden. Gruppen, wie beispielsweise die Grauen Wölfe, stellen eine ernsthafte Bedrohung dar, da sie Ideologien verbreiten, die auf Hass und Intoleranz basieren. Um diesen Gefahren wirksam zu begegnen, sind umfassende Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen erforderlich.

Aufklärung und Prävention spielen eine zentrale Rolle. Wir fordern umfassende Bildungsprogramme, die über die Ideologien und Gefahren rechtsextremer Gruppen aufklären. Dabei ist es wichtig, auch die Rolle sozialer Medien zu analysieren und zu verstehen, wie diese Plattformen genutzt werden, um Hass und Intoleranz zu verbreiten. Nur durch fundiertes Wissen können wir die Mechanismen erkennen und ihnen entgegenwirken.

Ebenso notwendig ist eine verstärkte Überwachung und konsequente Strafverfolgung rechtsextremer Aktivitäten. Sicherheitsbehörden müssen ausreichende Mittel und Kompetenzen erhalten, um effektiv gegen diese Bedrohung vorzugehen und die Gesellschaft zu schützen. Wir betonen, dass eine effektive Überwachung und Strafverfolgung essenziell sind, um rechtsextreme Strukturen aufzudecken und zu zerschlagen.

Darüber hinaus ist der Dialog und die Integration von gefährdeten Personen und Gruppen von großer Bedeutung. Präventionsprogramme, die durch Dialog- und Integrationsangebote gefährdete Menschen erreichen, sind entscheidend. Diese Programme sollen Alternativen aufzeigen und Wege zur gesellschaftlichen Integration bieten, um Menschen, die für extremistische Ideologien anfällig sind, von einem Abdriften in solche Ideologien abzuhalten.

Ein vielschichtiger Ansatz ist notwendig, um rechtsextremen Gruppierungen effektiv entgegenzutreten. Durch Aufklärung, Prävention, Überwachung, Strafverfolgung sowie Dialog- und Integrationsangebote können wir die Demokratie und den sozialen Frieden schützen und stärken.

Femizide und Frauenhäuser

Die Sicherheit und der Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt sind fundamentale Anliegen einer gerechten und inklusiven Gesellschaft. Trotz vieler Fortschritte in den letzten Jahrzehnten bleibt Gewalt gegen Frauen ein drängendes Problem, das tief in den gesellschaftlichen Strukturen verankert ist. Femizide – die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts – und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt sind traurige Realität für viele Frauen weltweit. In diesem Kontext sind Frauenhäuser und unterstützende Einrichtungen unverzichtbare Zufluchtsorte und bieten lebensrettende Dienste für Frauen, die vor Gewalt fliehen. Die Bekämpfung von Femiziden und die Unterstützung von Frauenhäusern sind für uns von zentraler Bedeutung.

Wir fordern daher:

  • die Verschärfung der Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt und die Einführung spezieller Schutzmaßnahmen für gefährdete Frauen. Strengere Gesetze und gezielte Schutzmaßnahmen können dazu beitragen, die Sicherheit von Frauen zu erhöhen und die Täter abzuschrecken. Damit die Polizei in Zukunft noch effektiver gefährdeten Frauen helfen kann, setzen wir uns für die flächendeckende Einführung von Risikoskalen, wie etwa der Danger Assessment Scale ein.
  •  Eine ausreichende und kontinuierliche Finanzierung von Frauenhäusern und Notunterkünften ist unerlässlich. Mit dem so genannten Drei-Säulen Modell der Finanzierung, liegt seit langem ein konkreter Vorschlag zur Sicherung der Schutzhäuser vor. Zudem muss die Kapazität dieser Einrichtungen ausgebaut werden, um allen betroffenen Frauen Schutz und Unterstützung bieten zu können. Die Istanbul-Konvention gibt seit Jahren einen Schlüssel für die Bedarfsanalyse an die Hand.
  • Wir setzen uns für ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungssystem ein, das betroffenen Frauen in allen Lebensbereichen – von rechtlicher bis zu psychologischer Unterstützung – hilft. Ein solches System muss leicht zugänglich und gut vernetzt sein, um effektive Hilfe zu leisten.

Nach Berliner Vorbild, aber mit geschlossenen Schutzlücken

Berlin hat mit seiner Antidiskriminierungspolitik und dem ersten Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene (LADG) wegweisende Fortschritte erzielt. Diese Maßnahmen haben gezeigt, wie wichtig und wirksam rechtliche Rahmenbedingungen im Kampf gegen Diskriminierung sein können. Wir fordern ein ähnliches Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) auch für Nordrhein-Westfalen, um den Schutz und die Rechte von Diskriminierungsopfern zu stärken. Dabei ist es unerlässlich, bestehende Schutzlücken zu schließen und die Maßnahmen weiter zu entwickeln.

Es bedarf einer umfassenden und robusten Strategie, die nicht nur auf präventive Maßnahmen setzt, sondern auch die Unterstützung und den Schutz von Diskriminierungsopfern in den Mittelpunkt stellt.

Ein ganzheitlicher Ansatz ist notwendig, der die rechtlichen, finanziellen und institutionellen Rahmenbedingungen verbessert, um eine nachhaltige und wirksame Antidiskriminierungspolitik zu gewährleisten. Nur durch eine solche konsequente und umfassende Politik können wir eine Gesellschaft schaffen, in der alle Menschen frei von Diskriminierung leben können und gleiche Chancen und Rechte haben.

Daher fordern wir:

  • Einen Prozesskostenfonds, der Diskriminierungsopfer bei den Kosten für Rechtsstreitigkeiten unterstützt, welcher den Zugang zur Justiz erleichtern und finanziellen Druck von den Betroffenen nehmen soll. Oftmals scheuen Diskriminierungsopfer den Rechtsweg, weil sie die hohen Kosten fürchten. Ein solcher Fonds kann Abhilfe schaffen.
  • Um Diskriminierungsopfern mehr Zeit zur rechtlichen Klärung zu geben, plädieren wir für eine Verlängerung der Verjährungsfristen in Diskriminierungsfällen. Diskriminierung ist oft schwer nachzuweisen und erfordert eine gründliche Aufarbeitung, die mehr Zeit benötigt.
  • Eine auskömmliche Finanzierung von Organisationen und Projekten, die sich gegen Diskriminierung engagieren, ist notwendig. Nur durch eine stabile finanzielle Basis können diese Organisationen nachhaltig und effektiv arbeiten.

Erforschung von Klassismus

Klassismus, die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft, bleibt oft im Schatten anderer Diskriminierungsformen und erhält nicht die Aufmerksamkeit, die es verdient. Diese Form der Benachteiligung prägt das Leben vieler Menschen und führt zu erheblichen sozialen Ungleichheiten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dieses Phänomen intensiv zu erforschen, um ein tiefes Verständnis der Mechanismen und Auswirkungen zu entwickeln. Nur so können wir wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit entwickeln und Chancengleichheit fördern. Indem wir die Forschung stärken, Bildungs- und Aufklärungsarbeit intensivieren und gezielte politische Maßnahmen einführen, können wir dazu beitragen, die tief verwurzelten Barrieren des Klassismus zu überwinden.

Wir fordern:

  • die Förderung von Forschungsprojekten, die die Mechanismen und Auswirkungen von Klassismus untersuchen. Interdisziplinäre und intersektionale Ansätze sollen besonders gefördert werden, um ein umfassendes Bild von den Ursachen und Folgen dieser Form der Diskriminierung zu erhalten.
  • Aufklärungskampagnen, die über die Auswirkungen von Klassismus informieren und für mehr Chancengleichheit werben, sind ein zentrales Anliegen. Diese Kampagnen sollen das Bewusstsein für soziale Ungleichheiten schärfen und zur gesellschaftlichen Reflexion anregen.