Gesetzeslücke schließen: Keine unbezahlte „Test-Arbeit“
Trotz des 2014 auf Initiative der SPD eingeführten allgemeinen Mindestlohns gibt es nach wie vor einige Gesetzeslücken, die ausgenutzt werden können, diesen zu umgehen. Eine davon ist das sogenannte Einfühlungsverhältnis. Darauf kann zurückgegriffen werden, um Arbeitnehmer*innen „die Möglichkeit zu geben, die betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen“ (2015,...