Zum Glück in die Zukunft – den Sozialstaat weiterdenken

Dass Hartz IV ein Fehler war, scheint nach fast 20 Jahren eine mehrheitsfähige Position in der SPD zu sein. Dass sich aber die Logik der Agenda 2010 mit ihren neoliberalen Appellen an die Eigenverantwortung und der stetigen Ausdünnung struktureller Rahmenbedingungen auch durch alle anderen Bereiche des Sozialstaats zieht, scheint wenig angreifbar in der Breite der Partei. Für eine solidarische Gesellschaft, in der alle Menschen ein universelles Recht auf Absicherung haben, kann die Abkehr von Hartz IV nur ein Anfang sein. Wir brauchen einen grundlegenden Wandel des Sozialstaats. Hierfür gilt es grundsätzlich die Frage zu klären, was die Aufgabe eines solidarischen Sozialstaats sein muss. Wir werden uns außerdem auf die aktuell drängendsten sozialstaatlichen Fragen nach Wohnen und Altersvorsorge fokussieren und Forderungen aufstellen, die für einen feministischen Sozialstaat erfüllt werden müssen.

Grundverständnis unseres Sozialstaats
Ein Sozialstaat, wie er nach unserer jungsozialistischen Vorstellung sein sollte, baut auf dem Grundprinzip der Solidarität auf. Ihm kommt zusammengefasst die Aufgabe zu, für alle Menschen die Grundlage für ein gutes Leben zu bieten und sie so gut wie möglich vor der Willkür des Kapitalismus und den sich daraus ergebenden Risiken zu schützen. Das langfristige Ziel eines solchen Sozialstaats muss es sein, allen Menschen das Leben zu ermöglichen, das sie leben wollen, während kurzfristig mindestens eine menschenwürdige Existenzsicherung durch ihn garantiert sein muss.
Leider gehen die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte in die entgegengesetzte Richtung. „From welfare to workfare“ war das Motto, unter dem sich der deutsche Sozialstaat auch unter sozialdemokratischer Beteiligung immer mehr zur Aktivierungsinstanz entwickelt hat, die Verantwortung mehr und mehr von sich weg und zum Individuum hingeschoben hat. Strukturelle Risiken und Systemfehler werden seitdem zu persönlichem Versagen degradiert und Auffangnetze immer weiter abgebaut. Die Einführung von Hartz IV steht deshalb auch symbolisch für ein Sozialstaatsprinzip, in dem ein pädagogisch-erzieherischer Staat an die Stelle einer Solidargemeinschaft tritt.
Auch bei der Absicherung kalkulierbarer Lebensrisiken wie Rente oder Krankheit ist Eigenverantwortung die Maxime geworden, durch die immer mehr private Zusatzleistungen greifen müssen. Parallel dazu entwickelt sich auch die Finanzierung dieser Risiken, die durch das Versicherungssystem abgedeckt sein sollten. Die Beiträge, die eigentlich zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gezahlt werden sollten, nehmen zunehmend ein Ungleichgewicht zu Lasten der Arbeitnehmer*innen an. Um die Finanzierungsgrundlage ist es aufgrund des demografischen Wandels, aber auch neoliberale Wirtschaftspolitiken, die dazu geführt haben, dass immer weniger Steuern von denen gezahlt werden, die mehr ins Solidarsystem einzahlen müssten, ohnehin schlecht bestellt.
Wir wollen einen solidarischen Sozialstaat! Einen Sozialstaat, der vorbeugend und ausgleichend agiert. Einen, der Bürger*innen Teilhabe und Handlungsfähigkeit in jeder Lebenssituation gewährt und sich dabei an individuellen Bedarfen orientiert. Unser Sozialstaat verfolgt ein klares Leitbild, an dem wir all unsere Sozialpolitiken ausrichten: er gewährt universelle Leistung und knüpft diese nicht an Gegenleistung. Ein solidarischer Sozialstaat basiert auf einem Menschenbild, in dem Bürger*innen aktiv Handelnde mit einem Interesse an sinnstiftenden Tätigkeiten und der Solidargemeinschaft sind.
Ein solidarischer Sozialstaat baut auf die Vielen. Deshalb muss sowohl das Äquivalenzprinzip hinterfragt werden, das verspricht „wer viel einzahlen kann, bekommt viel zurück“ als auch Entwicklungen gestoppt werden, die Absicherung zunehmend ins Private verschieben. Weil Umverteilung der Schlüssel zur Solidarität ist, dürfen sich Großkonzerne durch Steuern und Arbeitgeber durch Beiträge nicht immer weiter aus der Verantwortung ziehen, ins Sozialbudget einzuzahlen.

Wohnen ist ein Grundrecht
Für uns ist das nicht nur eine lose Phrase, sondern der Grundsatz, nach der sich sozialdemokratische Wohn- und Bodenpolitik richten muss. Es darf kein Luxus sein, zu wohnen. Auch darf es kein Luxus sein, eine Wohnung zu beziehen, die nicht baufällig ist. Eigentum verpflichtet. Aber wozu? Wir haben da eine klare Meinung: Wer als Vermieter*in Wohnungen anbieten möchte, hat die Verpflichtung, dies in renoviertem bzw. saniertem Zustand zu tun. Es muss qualitativ guter, zugleich bezahlbarer Wohnraum sein.
Als Ziel einer sozialdemokratischen Bodenpolitik sollte sich das Gemeininteresse in Abgrenzung zum Einzelinteresse durchsetzen.
Gerade in dicht besiedelten Gebieten ist es nahezu unmöglich qualitativen und zugleich bezahlbaren Wohnraum zu finden. Währenddessen herrscht in strukturschwachen Gebieten oft Leerstand und der Wohnraum zerfällt. Jede Kommune sieht sich unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber und muss dafür durch ihr bodenpolitisches Handeln und die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen Antworten finden. Dabei ist unsere zentrale Prämisse, dass die Innenentwicklung der Außenentwicklung vorgezogen werden muss. Sofern Außenentwicklung erfolgt, ist es für uns zwingend erforderlich, Flächen der Natur zurückzugeben. Vorhandene Möglichkeiten müssen ausgeschöpft und verbessert werden. Wir wollen eine Innenentwicklung, die allen Menschen, die das möchten ein Leben & Wohnen in attraktiven, zentrumsnahen Stadtteilen ermöglicht. Dazugehören für uns sowohl die Nachverdichtung auf aktuell unbebauten aber bebaubaren Grundstücken ebenso, wie zum Beispiel die Geschossaufstockung.
Um Innenentwicklungspotentiale richtig nutzen zu können, müssen Kommunen einen Nachweis über existierende Potentiale erbringen. Gemeinden müssen dann zur Förderung der Innenentwicklung unterschiedliche Instrumente nutzen können. Unter Anderem gehört für uns dazu eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechtes.
Kommunen brauchen daher zum Einen ausreichende finanzielle Möglichkeiten, d.h. einerseits eine Umschuldung der Altlasten in Form eines Altschuldenfonds, andererseits einen Moneypool, woran sich Kommunen bedienen können, wenn sie konkret Flächen zur Entwicklung erwerben möchten.
Zudem benötigen wir auf kommunaler Ebene endlich funktionsfähige Instrumente für eine aktive Bodenpolitik im Innenbereich. Daher fordern wir ein Vorkaufsrecht, das sich in seinen Grundprinzipien vom heutigen im Baugesetzbuch beschriebenen Vorkaufsrecht deutlich unterscheidet: Wir fordern, dass Kommunen nicht mehr den Einzelnachweis antreten müssen, dass es für die Ausübung des Vorkaufsrechts ein öffentliches Interesse gibt. Diese Nachweisverpflichtung ist für uns ein Ausdruck einer kapitalistischen Verwertungslogik gegen die derzeit noch explizit argumentiert werden muss und der Nachweis ist anhand der prekären Verhältnisse am Wohnungsmarkt ohnehin bereits flächendeckend erbracht. Dementsprechend soll dieses Vorkaufsrecht für die jeweilige Kommune in ihrem entsprechenden Gemeinde- bzw. Stadtgebiet grundsätzlich gelten. Da die Bodenspekulation in erster Linie eine Wette des „Kapitals“ auf die Qualitäten der Lage darstellt und diese Lagequalitäten durch die Allgemeinheit gestiftet wird, fordern wir in diesem neuen Vorkaufsrecht zudem die Möglichkeit für Kommunen, zum Verkauf stehende Grundstücke zu einem auf Basis des Bodenrichtwertes ermittelten Kaufpreises erwerben zu können – denn wer die Lage stiftet, darf sie dem Markt nicht auch noch teuer bezahlen müssen!
Für diese Rahmenbedingungen, die den Kommunen einen größeren Handlungsspielraum ermöglichen, müssen jedoch Landes- und Bundespolitik sorgen, damit Kommunen selber durch gezielten Ankauf von Bauland und Land mit Entwicklungspotential als Bauherrin tätig werden können oder alternativ Boden im Rahmen des Erbbaurechts vergeben. Das Erbbaurecht stellt neben der aktiven Wohnbaupolitik durch die Kommune selbst für uns die entscheidende Säule der Bodenvorratspolitik dar. Ein Verkauf kommunaler Grundstücke kann so vollständig vermieden werden.
Das System der heute geltenden Grundsteuer wurde 2018 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 31.Dezember 2019 muss demnach die Neugestaltung der Grundsteuer beschlossen sein. Der jetzige Kompromiss sieht vor, die Grundsteuer anhand des Bodenwertes und der Miethöhe zu ermitteln, erlaubt jedoch den einzelnen Bundesländern durch eine Öffnungsklausel die Grundstücksfläche als einzigen Parameter zur Berechnung der Grundsteuer zu verwenden. Diese Sonderregelung lehnen wir strikt ab, denn hier entstünde schon auf der Ebene der Ländern ein Unterbietungswettbewerb nach dem Motto „Wer hat die niedrigste Grundsteuer?“.
Wir sind weiterhin für ein Modell, welches sich am Bodenwert orientiert.
Zusätzlich muss es dringend eine Ergänzung der Grunderwerbssteuer durch eine Bodenwertzuwachssteuer geben, die Spekulationen hemmt, indem sie nach dem Verkauf die Wertsteigerung besteuert, also genau den Betrag, welchen die Investor*innen maximieren wollen.
Grund und Boden muss dann im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden.
Exponentiell steigende Mieten, maroder Wohnraum und Gentrifizierung, dies sind nur einige Folgen des Privatisierungswahns der letzten Jahrzehnte. Kommunen müssen wieder der größte Akteur auf dem Wohnungsmarkt werden, damit sie Mietstandards durchsetzen können. Neben der Erweiterung kommunaler Wohnungsbestände durch Wohnungsaufkauf sowie den Ankauf und die Entwicklung von Bauflächen bejahen wir die im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit von Enteignungen. Profitorientierte Immobiliengesellschaften, die mehr als 3000 Wohnung besitzen, sollen enteignet werden und ihre Bestände rekommunalisiert und/oder genossenschaftlich organisiert werden. Entschädigungen sollen deutlich unter Verkehrswert gezahlt werden.

Ca 10.000 Wohnungen verlieren jährlich ihren Status als geförderte Wohnung. Aktuell laufen viele Subventionen von sogenannten ”Sozialwohnungen” aus, die Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1989 hinterlässt spürbare Folgen. Daher fordern wir eine Entfristung der Preisbindung, um Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Wohnungen zu halten. Auch durch energieeffiziente Modernisierungen sollen Wohnungen wieder unter die Preisbindung fallen, damit hiervon Mieter*in profitieren. Hierfür muss der Staat Anreize schaffen. Hiermit einhergehend fordern wir Mindeststandards in der Qualität des geförderten Wohnraums. Viele der ehemaligen und aktuellen subsidiären Wohnungen wurden jahrelang dem Verfall überlassen, ob Leerstand oder bewohnt. Um dem leerstehenden Wohnungen die Attraktivität als Spekulationsobjekt abzuschreiben, muss diesem mit entschiedenem Sanktionen Einhalt geboten werden. Leerstand darf sich nicht mehr lohnen. Auch beim Verfall gilt “Eigentum verpflichtet”, daher sehen wir Eigentümer*innen in der Pflicht, jene Wohnungen zu sanieren. Sachbearbeiter*innen in den Kommunalverwaltungen sollen regelmäßig den Wohnungsbestand nach Qualität & Preis prüfen.
Neu entstehende Quartiere sollen den Querschnitt der Gesellschaft abbilden, so soll bei der Quartiersentwicklung darauf geachtet werden, dass dort eine kulturelle, demographische, sowie finanzielle Durchmischung entsteht. Die Zeit der “Reichen- & Armenviertel”, der Ghettoisierung ist vorbei! Doch die Durchmischung allein macht noch kein attraktives Quartier aus, auch Orte des alltäglichen Miteinanders sind unabdingbar.
Auch der Punkt Dezentralität muss bei der Quartiersentwicklung vermehrt in den Fokus genommen werden, d.h. jedem Kiez, seine Nahversorgung, seine KiTa/KiGa, seine Projekte, wie Nachbarschaftstreffs oder Repaircafés. Gerade letztere Projekte sind wichtig, um der wachsenden Vereinsamung im Alter entgegenzuwirken und für eine gute Atmosphäre innerhalb der Nachbarschaft zu sorgen.
Unsere Gesellschaft ist vielfältig, auch unsere Quartiere sollen dies widerspiegeln.
Die Förderung von Wohnbaugenoss*innenschaften, auch im Sinne von Quartiersgenoss*innenschaften, und der Wohnungsgemeinützigkeit ist ein wichtiger Ansatz. Das Genoss*innschaftliche Wohnen ist eine der verbreitetsten Wohnformen Deutschlands – neben dem Wohnen zur Miete und im Eigentum. Kaution und Provision gibt es bei Genoss*innenschaften nicht, denn als Mitglied kauft man Genoss*innenschaftsanteile, die verzinst und bei Austritt wieder zurückgezahlt werden. Man wohnt bezahlbar und sicher, denn man ist Miteigentümer*in und genießt lebenslanges Wohnrecht. Genoss*innenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert und sind weder Aktionär*innen noch Anteilseigner*innen verpflichtet, sondern einzig und allein ihren Mitgliedern. Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände, in den Neubau und in den Ausbau der Service-Angebote investiert. Über den Kurs der Genoss*innenschaft kann jedes Mitglied gleichberechtigt mitbestimmen: Die demokratische Organisation von Genoss*innenschaften gewährleistet, dass stets im Sinne der Mitglieder entschieden und gehandelt wird.
Um dafür zu sorgen, dass Mietpreise zukünftig nicht weiter in solch starkem Maße ansteigen, sehen wir zwei Instrumente:
In Städten mit Wohnungsnotstand und stark steigenden Mieten soll zur kurzfristigen Bewältigung der Problematik ein Mietendeckel eingeführt werden, also das Einfrieren der aktuellen Miethöhe für die Dauer von fünf Jahren. Dabei muss die Entwicklung in den umliegenden Städten beobachtet werden; zeigen sich hier Verdrängungseffekte und kommt es zu übermäßigen Mieterhöhungen, muss auch in diesen Städten reagiert werden. Zur langfristigen Lösung muss die Mietpreisbremse effektiv ausgestaltet und durchgesetzt werden. Die jährlich maximal erlaubte Erhöhung von Bestandsmieten muss auf einen allgemein gültigen, sozialverträglichen Wert begrenzt werden, welcher die Inflation, die verfügbaren Haushaltseinkommen und die Reallohnentwicklung berücksichtigt. Außerdem fordern wir die Berechnung des Mietspiegels auf Grundlage aller vor Ort monatlich gezahlten Mieten.
Zudem muss dem Problem der Kettenbefristungen Einhalt geboten werden. Keine sachgrundlosen, das gilt für uns auch auf dem Wohnungsmarkt.
Des Weiteren fordern wir, dass mehr Wohnraum für junge Menschen geschaffen wird. Auch Auszubildende müssen sich eigenen Wohnraum leisten können, denn die Wunschausbildung startet nicht immer vor der Haustür der Eltern, ähnlich wie ein Studium. Studium und Ausbildung müssen gleichwertig sein, das gilt auch beim Wohnraum. Daher fordern wir  bundesweit Azubiwohnheime. Hier sehen wir auch die Industrie- & Handelskammern in der Pflicht für bezahlbare Wohnungen zu sorgen. Dies gilt auch für Studierendenwerke, eine Ausweitung des Angebots der Studierendenwohnheime zu ermöglichen.
Der Mietpreis muss hierbei zwingend an die Mindestausbildungsvergütung angeglichen sein. Durch bundesweit attraktiven ÖPNV sollte insbesondere den jungen Menschen die Möglichkeit gegeben sein, auch außerhalb der Ballungsgebiete zu wohnen, ohne dass die Fahrt zur Schule, Ausbildungsstätte oder Uni eine Problematik darstellen.
Für Menschen die auf der Straße leben, also obdach- oder wohnungslos sind, fordern wir Modellprojekte nach Vorbild von “Housing First”. Eine vorbehaltlose Bereitstellung von Mietverträgen an obdachlose Menschen dürfen nicht an Bedingungen, wie etwa die Annahme von Beratungsleistungen, geknüpft werden. Sondern die Betroffenen müssen intensiv durch Sozialarbeiter*innen unterstützt und ihnen der Zugang zu adäquater medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung erleichtert werden, um die Grundbedürfnis eines Daches über dem Kopf und Sicherheit zu befriedigen.

Unsere Rente ist generationengerecht und zukunftsfähig
Das Thema Rente ist für uns essentieller Bestandteil eines guten, sozialdemokratischen Sozialstaats, der die Lebensleistung und die getane Arbeit anerkennt. Immer wieder wird dabei deutlich, dass dieses Thema aber nicht nur für Menschen von Bedeutung ist, die bereits in Rente sind. Auch junge Menschen bewegt die Alterssicherung und sie befürchten, zwar viel arbeiten zu müssen, aber am Ende im Alter für sich selbst sorgen werden. Das aktuelle Konzept der Rente steht vor massiven Herausforderungen und ist nicht durch kleinere Reparaturmaßnahmen zu heilen. Die Sozialdemokratie muss daher klare Antworten auf die Zukunft geben, die  nicht nur bis 2025 blicken. Für uns stehen dabei zwei Dinge unabdingbar fest: Erstens, die Diskussion über Rente spielt jung und alt nicht aus. Wir wollen für jede Generation eine sichere Rente, die allen ein Leben ohne Existenzängste im Alter ermöglicht. Und zweitens, ohne gute Arbeit gibt es keine gute Rente. Der Staat darf nicht die alleinige Verantwortung zugeschrieben bekommen für stabile Rente. Arbeitgeber*innen tragen genauso Verantwortung, indem sie gute Löhne bezahlen und langfristige Beschäftigung ermöglichen. Der Kampf für gute Arbeitsbedingungen geht für uns daher Hand in Hand mit einer Rentenreform.
Die gesetzliche Rentenversicherung als Hauptsäule des Rentensystems
Ausgangspunkt unserer Reform muss eine Kritik der vergangenen Rentenpolitik sein: Die auf die Dämpfung der Beitragssatzentwicklung fixierten Rentenreformen der Nuller-Jahre haben zu einer deutlichen Senkung des Rentenniveaus geführt. Die Idee, die Lücken der gesetzlichen Rentenversicherung durch die private und die betriebliche Vorsorge zu schließen, ist erkennbar gescheitert. Für uns steht daher fest, dass eine Abkehr von der Ideologie des vermeintlichen „Drei-Säulen-Modells“ in der Rente unumgänglich ist. Wir stehen zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als Hauptsäule des Rentensystems, die wieder ihren Aufgaben der Lebensstandardsicherung und der strukturellen Armutsfestigkeit gerecht werden muss. Die private und betriebliche Vorsorge können nur Ergänzungen, niemals aber Ersatz des Leistungsabbaus in der GRV sein.
Um den formulierten Aufgaben gerecht werden zu können, muss das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder bei mindestens 50 % stabilisiert werden. Zu diesem Zweck fordern wir in einem ersten Schritt, dass die Rentenentwicklung wieder konsequent an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Die sogenannten Dämpfungsfaktoren (Riester-Faktor und Nachhaltigkeits-Faktor) sind aus der Rentenanpassungsformel zu streichen. Damit das Rentenniveau aber tatsächlich auch wieder erhöht wird, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

 

    • Das Solidarprinzip im Vergleich zum Äquivalenzprinzip stärken: Wir bekräftigen unsere Forderung nach einer Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze bei gleichzeitiger Einführung einer Maximalrente, weil es nicht sein kann, dass hohe und höchste Einkommen nur bis zu einer festgesetzten Grenze (2019: 6.700 €/Monat West; 6.150 €/Monat Ost) zur Finanzierung der Solidargemeinschaft beitragen und ab da real entlastet werden. Um es deutlich zu sagen: Wir werten das Solidarprinzip an dieser Stelle höher als das Äquivalenzprinzip und wollen so das Maß an Umverteilung, das innerhalb des Rentensystems möglich ist, auch ausschöpfen. In der konkreten Ausgestaltung könnte eine Maximalrente durch eine Begrenzung der jährlich maximal zu erwerbenden Entgeltpunkte realisiert werden. So erweitern wir maßgeblich die Finanzierungsgrundlage der GRV und setzen dabei wieder das sozialdemokratische Prinzip, nach dem starke Schultern mehr tragen müssen, ins Recht.

 

    • Hinzuziehung weiterer Einkommensarten für den Bundeszuschuss: Doch nicht nur beim Einkommen durch Löhne entziehen sich reiche Menschen der Finanzierung des Sozialstaates. Wir erneuern daher unsere Forderung nach der Einführung einer Vermögenssteuer sowie einer Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wer von Leistungsgerechtigkeit spricht, darf nicht davor zurückschrecken, Reichtum ohne Leistung konsequent zu besteuern. Die sich daraus ergebenden Mehreinnahmen wollen wir unter anderem dafür nutzen, den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung, der längst nicht mehr nur versicherungsfremde Leistungen finanziert, aufzustocken, um das Rentenniveau bei mindestens 50 % zu stabilisieren, wo die alleinige Umlagefinanzierung dies nicht leisten kann. Gleiches gilt in Bezug auf eine ebenfalls einzuführende Digitalsteuer. Unternehmen, die mit wenigen Mitarbeiter*innen enorme Profite erwirtschaften und sich deshalb nur unverhältnismäßig an der Finanzierung der Sozialkassen beteiligen, müssen dazu über den Umweg einer Digitalsteuer gebracht werden.

 

    • Mit einer Erwerbstätigenversicherung die Beitragsbasis erweitern: Zu einer grundsätzlichen Reform der Alterssicherung hin zu einem solidarischeren System gehört für uns außerdem die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, also die Einbeziehung aller Erwerbstätigen (Freiberufler*innen, Selbstständige, Abgeordnete, Beamt*innen etc.) in die GRV. Dies dient nicht nur der Erweiterung der Basis der Beitragszahler*innen, sondern ist aus unserer Sicht auch ein wichtiger Schritt, um dem wachsenden Schutzbedürfnis z.B. von Selbstständigen Rechnung zu tragen und sie vor Altersarmut zu schützen.

 

    • Den demographischen Wandel gestalten: Die bisher beschriebenen Maßnahmen haben für uns Vorrang, um das Rentenniveau auf mindestens 50% zu stabilisieren. Zugleich ist uns bewusst, dass gerade unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit eine Erhöhung der Beiträge in die GRV nicht ausbleiben kann. Voraussetzung dafür ist aber aus unserer Sicht, dass die Produktivitätssteigerung der nächsten Jahre mit einer deutlichen Steigerung der Löhne einhergeht. Gelingt uns dies, sind auch moderat steigende Beiträge zu verkraften und für diesen Fall schließen wir uns der Forderung des DGB an, eine sogenannte Demografie-Reserve in der Rentenkasse aufzubauen. Voraussetzung dafür ist ein dauerhaft bei mindestens 50 % stabilisiertes Rentenniveau, denn Menschen sind dann bereit, höhere Beiträge zu zahlen, wenn sie darauf vertrauen können, am Ende auch selbst eine entsprechend lebensstandardsichernde Rente zu erhalten.

 

    • Versicherungsfremde Leistungen gesamtgesellschaftlich finanzieren: Zu guter Letzt halten wir erneut fest, dass es für eine ordentliche Finanzierung des von uns geforderten Rentenniveaus unerlässlich ist, dass versicherungsfremde Leistungen, wie die Mütterrente oder die vorgeschlagene Grundrente, aus Steuermitteln und nicht aus der Rentenkasse finanziert werden.

 

Lebensleistung anerkennen – Altersarmut konsequent bekämpfen
Auch ein wieder zu erreichendes Rentenniveau von mindestens 50 % ist keine Garantie dafür, dass Arbeitnehmer*innen trotz jahrelanger Vollzeitarbeit eine armutsfeste geschweige denn lebensstandardsichernde Rente erwerben. Dies ist nicht nur eine inakzeptable Ungerechtigkeit, es erschüttert auch das Vertrauen in die wichtige sozialstaatliche Errungenschaft eines umlagefinanzierten Rentensystems. Wir sind nicht bereit, dies hinzunehmen und gehen deshalb an die Wurzel des Problems. Denn ursächlich für diese Tatsache sind Niedriglöhne, prekäre Beschäftigung und gebrochene Erwerbsbiografien.
Wir unterstützen daher den eingebrachten Vorschlag der Grundrente und pochen auf die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzesentwurfs ohne Bedürftigkeitsprüfung noch in diesem Jahr.
So richtig wir es jedoch finden, dass der Staat und damit die Solidargemeinschaft nachträglich dafür sorgt, dass Menschen, die lange Jahre gearbeitet haben, eine Rente über der Grundsicherung erhalten, so sehr pochen wir gleichzeitig darauf, dass diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die solche nachträglichen Korrekturen durch Niedriglöhne überhaupt erst notwendig machen. Daher fordern wir eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge. Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, bei Niedriglöhnen die Beiträge zur Rentenversicherung in dem Umfang aufzustocken, dass bei langjähriger Vollzeitbeschäftigung ein Anspruch auf eine armutsfeste Rente erworben wird. Damit setzen wir zum einen Anreize, vernünftige Löhne zu zahlen, da in diesem Fall die Beiträge wieder paritätisch geleistet würden und zum anderen ist dies eine zwingend notwendige Maßnahme, solange der Mindestlohn nicht soweit erhöht wird, dass dieser selbst eine armutsfeste Rente garantiert.
Weitere kleinere Reformen innerhalb des aktuellen Rentensystems sind für uns notwendig, um Altersarmut für bestimmte Personengruppen zu bekämpfen. Wir fordern:

 

    • Abschaffung der Rentenabschläge für erwerbsgeminderte Menschen. Es ist für uns nicht begründbar, warum Menschen, die aufgrund einer schweren Erkrankung frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen und zumeist ohnehin nur niedrige Renten erhalten, noch zusätzlich mit Rentenabschläge belastet werden.

 

    • Abschaffung der Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung, sowie volle Übernahme der Zahlung des Rentenversicherungsbeitrags durch die*den Arbeitnehmer*in.

 

    • Sicherungslücke beim Bezug von ALG II schließen. Seit 2011 werden beim Bezug von Arbeitslosengeld II keine Rentenversicherungsbeiträge mehr von der Agentur für Arbeit gezahlt, was zu einer deutlichen Sicherungslücke bei den Betroffenen führt. Wir schlagen daher vor, diese Zeiten der längeren Arbeitslosigkeit als beitragsgeminderte Zeiten mit bis zu 0,5 Entgeltpunkten pro Jahr anzuerkennen.

 

    • Vereinheitlichung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Die willkürliche Unterscheidung bei der Dauer der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten wollen wir aufheben. Egal, ob die Geburt vor 1992 oder danach erfolgte, es muss für alle die Regelung gelten: pro Kind werden 36 Monate Kindererziehungszeit bzw. 3 Entgeltpunkte anerkannt. Diese Maßnahme beseitigt bestehende Ungerechtigkeit. Grundsätzlich sprechen wir uns jedoch für eine geschlechtergerechte Verteilung der Erziehungsaufgaben aus.

 

Reform der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
Die Maßnahmen im Zuge der Agenda-Politik haben eine Stärkung der privaten Rentenversicherung mit staatlicher Förderung nach sich gezogen. Durch diese Politik wurde die GRV geschwächt und die private Säule mit einer unnötigen Stärke versehen. Dass die Konzepte der Riester- und Rürup-Rente gescheitert sind, wenig Sicherheit bieten und vor allem viele Menschen an Verträge bindet, die sie nicht richtig verstanden haben, haben die letzten Jahre gezeigt. Eine private Rentenvorsorge kann für manche Personen machbar und zum Vorteil sein, jedoch steht für uns fest, dass diese keine Säule bildet, sondern nur eine Ergänzung ist. Die staatliche Förderung sollte stattdessen für die gesetzliche Rentenversicherung genutzt werden und somit allen zu Gute kommen. Für uns sind daher zwei Maßnahmen bedeutend:

 

    • Die staatliche Förderung für private Rentenvorsorge wird abgeschafft. Riester- und Rürup werden in ihrer jetzigen Form nicht für neue Verträge fortgesetzt. Bestehende Verträge mit staatlicher Förderung werden fortgeführt. Private Altersvorsorge kann weiterhin als Produkt von privaten Versicherungen weitergeführt werden, jedoch unter einer wichtigen Bedingung:

 

    • eine verbindliche Beratung für Produkte der privaten Altersvorsorge wird verpflichtend. Die Anbieter müssen über Risiken der Produkte kostenlos aufklären. Die Einhaltung und korrekte Durchführung der Beratungen sollen kontrolliert werden.

 

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine nützliche Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für ihren Erhalt und ihre Stärkung sprechen wir uns klar aus. Jedoch sehen wir die Notwendigkeit einer Vereinfachung und Angleichung der verschiedenen Systeme, um eine bessere Vorsorge und Transparenz zu ermöglichen.

Feministische Sozialpolitik im Leitbild verankern und ganzheitlich umsetzen
Das Funktionieren eines Sozialstaats und die dazugehörigen Absicherungsmechanismen allein in Bezug auf Erwerbsarbeit zu betrachten, greift aus feministischer Sicht zu kurz. Sozialpolitiken ausschließlich an einer sich in einem klassischen Normalarbeitsverhältnis befindlichen Person zu orientieren, lässt viele Lebensrealitäten außen vor. Vor allem die sozialstaatliche Absicherung von Frauen, die sich häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden und zu einem großen Teil für Reproduktionsarbeiten zuständig sind, tritt durch eine solche Perspektive in den Hintergrund. Entsprechend decken auch heute viele Sozialpolitiken diese Lebensrealitäten nicht ab, sodass Frauen ein höheres Armutsrisiko betrifft, vor allem im Alter.
Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben dazu geführt, dass Normalarbeitsverhältnisse sich immer weiter auflösen und Familienmodelle mit einem männlichen Alleinernährer entsprechend nicht mehr funktionieren und ebenso wenig gewollt sind. Zwar ist es auch zur politischen Norm geworden, dass beide Partner*innen zum Haushaltseinkommen beitragen, nur passen sich sozialstaatliche Politiken in diese Richtung viel zu schleppend an. Immer noch wird die Absicherung von Frauen größtenteils an ihren Ehemann geknüpft und durch steuerliche Begünstigungen gefördert, dass diese sich eher in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden.
Für Carearbeiten, die aus einer kapitalistischen Perspektive zum Erhalt der Arbeitskraft beitragen und im Sinne einer patriarchalen Arbeitsteilung vor allem von Frauen erledigt worden sind, wurden keine ganzheitlichen Lösungen gefunden. Weder hat sich die Arbeitsteilung in Paarbeziehungen grundlegend modernisiert, noch wurden im umfassenden Maße kompensatorischen Leistungen für eben diese Carearbeit zur Verfügung gestellt wie die Schaffung professioneller Dienstleistungen und Infrastruktur. Nach wie vor kommt der Großteil der unbezahlt geleisteten Carearbeit Frauen zu.
Das Funktionieren eines feministischen Sozialstaats muss sich also auch daran messen lassen, inwiefern er in der Lage ist, Geschlechterverhältnisse zu regulieren bzw. Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Dafür braucht es eine einheitlich Sozialstaatspolitik, die eine gerechte Organisation von Erwerbs- und Carearbeit fördert und als klares Leitbild verfolgt. Mit kurzfristigen Reparaturmaßnahmen wie der Mütterrente muss endlich Schluss sein. Das Kümmern um Menschen darf kein Risiko für die Position auf dem Arbeitsmarkt, die Existenz oder die Rente mehr sein. Vielmehr muss es in jeder Phase des Lebens möglich gemacht werden, neben Erwerbsarbeit auch ausreichend Zeit für die Pflege von Angehörigen und das Kümmern um Kindern zu haben, ohne dabei zu irgendeinem Zeitpunkt in existenzielle Nöte zu kommen.
Zur Erreichung dieses Leitbilds fordern wir folgende Maßnahmen:

 

    • Neu-Definition des Normalarbeitsverhältnisses – die 30-Stunden-Woche für alle inklusive flexibler Arbeitszeitmodelle

 

    • ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz

 

    • eine flächendeckend ausgebaute und bezahlbare Pflege- und Betreuungsinfrastruktur

 

    • eine Elterngeldregelung, die für eine paritätische Verteilung der Elternzeit sorgt

 

    • ein geschlechtergerechtes Steuersystem, u.a. die Abschaffung des Ehegattensplittings

 

    • die institutionelle aber auch versicherungstechnische Förderung eines Familienmodells, dass Betreuungs- und Erwerbsarbeit so integriert, dass Carearbeit nicht mehr zum Lebensrisiko wird

 

Fazit
Für uns NRW Jusos ist klar, dass der Sozialstaat zukunftsfähig sein muss und moderne Antworten bieten soll auf die Probleme und Nöte der Menschen.  Der Sozialstaat braucht einen grundlegenden Wandel, in dem das Recht der Bürger*innen auf eine existenzsichernde Absicherung, ob im Alter, bei Arbeitslosigkeit, während sie sich um andere Menschen kümmern oder einfach nur Wohnraum benötigen. Die Abkehr von Privatisierungstrends und der radikale Ausbau von Vor- und Fürsorgeleistungen durch den Sozialstaat ist dafür unumgänglich. Solidarität ist für uns der Grundstein allen Handelns und dieser muss nun auch endlich beim Sozialstaat Einzug finden! Mit unseren Ideen zu Wohnen und Rente sowie unsere neuen Perspektiven im Hinblick auf einen feministischen Sozialstaat wollen wir daher zu dieser solidarischen Vision beitragen.