BEDARFSGERECHTER WOHNUNGSBAU

Unser Bundesland setzt sich für ein preisangemessenes, bedarfsgerechtes, Ressourcen schonendes und inklusives Wohnangebot ein, welches sich an allen Bevölkerungsgruppen sowie den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen orientiert.  Das erfordert die Entwicklung zeitnaher Lösungen,um der aktuellen Situation gerecht zu werden und gleichzeitig die Weichen so zu stellen, dass wir mittel- und langfristig ein zukunftsfähiges Wohnen in NRW ermöglichen.  Es ist wichtig, dass hierbei jede Kommune individuell anhand ihrer Bevölkerungsstruktur den Bedarf ermittelt und individuell Lösungsansätze findet, um den Bedürfnissen gerecht zu werden.Daher fordern wir, dass Kommunen verpflichtet werden, nach der rechtlichen Umsetzung dieses Antrages und im weiteren Verlauf alle fünf Jahre ein Handlungskonzept bzw. Masterplan bezüglich der wohnbaupolitischen Ausrichtung zu erstellen.Besondere Berücksichtigung sollen dabei folgende Handlungsfelder finden:

HANDLUNGSFELD SOZIALE WOHNRAUMVERSORGUNG

Wohnraum muss attraktiv sein. Ein Blick in die Kommunen gibt zu erkennen, dass die Mängel­ beseitigung in einigen Fällen keine sinnvolle Option ist. Gerade der Bestand aus den 50er/60er/70er Jahren muss einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Wir müssen uns die Frage stellen, ob unser Bestand im Hinblick auf energetische Faktoren noch zeitgemäß und auf Dauer bewohnbar ist.  Hier ist eine Doppelstrategie von Nöten: Einerseits muss evaluiert werden, ob eine energetische Sanierung sinnvoll ist, andererseits muss auch in potenziellen Neubauten von Anfang an eine lang­ fristige energetische Lösung verankert sein.  Vorbild muss dabei das „Wiener-Modell“ sein, bei dem geförderter Wohnraum auch im Vergleich zum freien Wohnungsmarkt eine mindestens ebenbürtige Beschaffenheit bietet.  Gerade attraktiver Wohnraum führt zu einer heterogenen Wohngemeinschaft.Zukunftsfähiges  Wohnen bedeutet auch Investitionen zu tätigen, denn Zukunft gibt es nicht für Lau.  Das heißt, es muss Schluss sein mit der Privatisierung des Wohnungsmarktes. Stattdessen brauchen wir eine Rekommunalisierungs-Offensive.Ähnlich dem Wiener-Modell muss auch die Lage ansprechend sein.  Das bedeutet zum einen,dass geförderter Wohnraum mit dem freien Wohnungsmarkt gut durchmischt sein muss, um die Entstehung von sozialen Brennpunkten zu verhindern. Zum anderen muss auch ein attraktives Wohnumfeld geschaffen werden, dass den Bewohnern gerecht wird und sich an deren Bedürfnissen orientiert.  Bedarfsgerechter Wohnraum muss immer Hand in Hand mit einem bedarfsgerechten Wohnumfeld gehen.  Des Weiteren begrüßen wir die jüngste Wohnbauoffensive der Landesregie­ rung. Wir müssen aber auch darauf hinweisen, dass es bei all den bereit gestellten Fördermitteln und Fördermaßnahmen, wichtig ist, dass die Kommunen diese auch ausschöpfen.  Es muss eine verstärkte Evaluation von Fördermitteln erfolgen.Für uns steht allerdings auch fest, dass die Wohnbauoffensive der Landesregierung alleine nicht ausreicht. Schließlich liegt die Zahl der benötigten Sozialwohnungen noch immer deutlich hinter der Zahl der Neubauten. Deswegen sehen wir vor allem den Bund in der Pflicht, die Mittel für sozi­ alen Wohnungsbau deutlich aufzustocken. Anhand der Entwicklung der Mietpreise wird deutlich,dass in erster Linie günstiger öffentlicher Wohnraum benötigt wird. Solange private Investor*innen in dem bisherigen Maße in die Verantwortung gezogen werden, kann es keine merkbaren Verbesse­ rungen bei den Mietpreisen geben, zumal die Mietpreisbremse bisher leider ohne Wirkung bleibt.Private Investor*innen haben in den vergangenen Jahren hohe Profite alleine über Mietpreisstei­ gerungen erzielt. Überlässt man nun den Neubau wieder in hohem Maße privaten Investor*innen,werden diese ausschließlich in höherpreisigen Marktsegmenten bauen, da sich ansonsten das Modell der Mietpreissteigerungen zerschlagen würde.

HANDLUNGSFELD JUNGES WOHNEN

Studierende

Die Zahl der Studierenden steigt stetig. Dies führt zu einer Veränderung der Qualität von Haushal­ ten, was dazu führt, dass die Zahl der Singlehaushalte in den letzten Jahren rapide angestiegen ist.  Darüber hinaus sehen wir den immer steigenden Zuzug von Studierenden in einzelne Städte aus dem eine schwierige Wohnsituation resultiert.  Gerade öffentlich geförderte Wohnungen sind eine adäquate Möglichkeit um preisgebundenen und/oder mietgeminderten Wohnraum zu schaf­ fen. Hier ist es wichtig gerade mehr Single-Wohnungen zu schaffen, die trotz ihrer kleineren Größe genug Privatsphäre bieten.  Darüber hinaus ist auch WG-taugliche Beschaffenheit für Studierende eine Notwendigkeit, worauf Kommunen verstärkt achten müssen.  Eine weitere wichtige Rolle spielt auch das Studierendenleben. Hierbei kann man das sog.„Studidorf“ in Bochum als Vorbild nehmen,um ein Studierendenleben zu fördern und entstehen lassen zu können. Hierbei muss neben der räumlichen Nähe von Studierenden auch genug Platz für Entfaltung in Form öffentlicher Plätze geschaffen werden.

Azubis

Des Weiteren muss die Lage von Auszubildenden in einem Handlungskonzept berücksichtigt werden. Die Annahme, dass Auszubildende im Elternhaus wohnen bleiben und parallel ihrer Tätig­ keit nachgehen ist veraltet.  Gerade hier müssen Kommunen reagieren und bei Bedarf Auszubildendenwerke schaffen, die Azubiwohnheime und Beratungsangebote für junge Menschen anbieten.  Insbesondere die geringe Entlohnung Auszubildender muss bei der Konzeption von Wohnheimen berücksichtigt werden und darf nicht dazu führen, dass eine eigene Wohnung oder ein eigenes WG-Zimmer von dem indivi­ duellen finanziellen Hintergrund der Auszubildenden abhängt.  Darüber hinaus sind die gleichen Rahmenbedingungen wie bei Studierenden zu beachten, was die Entfaltung und räumliche Nähe angeht. Es muss auch ein Azubileben geschaffen werden.

Familienfreundlichkeit

Auch Familien müssen in Städten adäquaten Wohnraum finden. Das bedeutet Größe, Preis und Umfeld müssen besonders berücksichtigt werden.  Ebenfalls muss auch die Ausrichtung der Wohn­ einheiten dabei kinderfreundlich sein. Eine gute Anbindung an Angeboten zur Kinderbetreuung,Schulen und bspw. Spielplätzen ist nur ein wichtiger Faktor.  Es müssen auch Modelle wie Mehr­ generationenhäuser in Betracht gezogen und stärker gefördert werden.  Eine weitere Gruppe die besonders berücksichtigt werden muss, ist die der Alleinerziehenden, deren Anzahl in den letzten Jahren in NRW weiterhin gestiegen ist. Gerade hier ist es wichtig die genannten Faktoren wie Anbindung an Kindertagesstätten, Schulen etc. und Preisangemessenheit zu fokussieren, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu gewährleisten.  Es müssen kurze Weg und auch passende Betreuungsmodelle, die in dem Wohnkonzept integriert sind ausgearbeitet werden.

HANDLUNGSFELD SELBSTBESTIMMTES WOHNEN

Menschen mit Behinderungen

In Deutschland gelten knapp 10 Millionen Menschen als behindert, wovon 75% als schwerbehin­ dert eingestuft werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert, dass Behinderungen nicht an den Menschen festzumachen sind, sondern Ergebnisse von Beeinträchtigungen durch Barrieren sind.  Hier müssen wir anknüpfen und Kommunen den besonderen Bedarf erfüllen und den inklusiven Gedanken weiter vorantreiben lassen.  Das bedeutet im wohnbaulichen Kontext, dass Barrierefreiheit ein grundlegendes Prinzip für die Ausrichtung von Kommunen sein muss.  Gleich­ zeitig muss, ähnlichen wie bei Familien, auch ein adäquates Betreuungs- und Beratungsangebot in dem Wohnraumkonzept verankert sein. Der inklusive Gedanke verlangt auch, dass auch hier eine heterogene Wohngemeinschaft entstehen muss.

Geflüchtete

Auch den neuen Menschen in unserem Land muss passender Wohnraum geboten werden.
Integration fordert Kontakt und Kontakt fordert Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das wiederrum fordert die Nähe zu gesellschaftlichen bzw. sozialen Knotenpunkten d.h. Zentrumsnähe. Darüber hinaus müssen wir auch hier eine heterogene Wohngemeinschaft schaffen, um den Kontakt zueinander zu gewährleisten, sodass auch ein Miteinander entsteht.  Konkret bedeutet das für die Kommunen, dass auch hier die Schaffung von sozialen Brennpunkten sowie eine Gentrifi­ zierung verhindert werden muss.

Senioren

Wir sehen demographisch bedingt auch bei den älteren Bürger*innen Handlungsbedarf. Die zentrale Aufgabe für uns ist es, ein selbstbestimmtes Wohnen in eigenen Räumen -so lange wie gewollt- zu ermöglichen und anzubieten. Die Barrierefreiheit spielt dabei eine große Rolle. Gerade der inklusive Gedanke macht es notwendig, die dementsprechenden Vorkehrungen zu treffen, um ein altersge­ rechtes Wohnen zu gewährleisten.  Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Größe von Wohnein­ heiten sowie der Preis angepasst werden. Hier sind ebenfalls verschiedene Varianten des betreuten Wohnens zu beachten: Es muss zwischen einem „Basisservice“ (v.a. Hausmeister, Notrufservice) und „optionalen Wahlservice“ (insb. Pflegeleistungen) unterschieden werden.  Es muss versucht werden so viele Varianten wie möglich anzubieten, sodass ein selbstbestimmtes Wohnen möglich ist, das eine punktuelle Betreuung bei Bedarf beinhalten kann.