Daseinsvorsorge gibt´s nicht für lau!

Der zweite Baustein unserer Kampagne „Zukunft gibt‘s nicht für lau“ heißt „Investitionen in Daseinsvorsorge“. Er steht somit in Zusammenhang mit den schon zuvor gefassten Kampagnen-Beschlüssen. Fangen wir aber vorne an – was ist eigentlich dieses Daseinsdings?

Wer mit seinen KollegInnen, KommilitonInnen, MitschülerInnen, am Stammtisch, im Verein, in der Kabine beim Sport, im Bus oder der Bahn einmal ein halbwegs politisches Gespräch geführt hat, wird sicher des Öfteren von einem Begriff Notiz genommen haben, dessen Allgegenwärtigkeit außer Zweifel steht: DASEINSVORSORGE. In kaum einer Debatte fehlt er, seine Zentralität und Wichtigkeit sind dermaßen manifest, dass er den sozialpolitischen Diskurs wie kein zweiter prägt… Schön wär´s!

Wenn (!) über Daseinsvorsorge gesprochen wird, ist es meistens nur ein Ausschnitt über den diskutiert wird. Oft sind es um alltägliche Dinge, wie etwa die Versorgung mit Trinkwasser oder Strom. Selten aber wird unter dem Begriff auch über Kultur, Gesundheit oder Wohnraum gesprochen. Trotz durchaus vorhandener Bemühungen hat das Wort „Daseinsvorsorge“ den Einzug in den allgemeinen Sprachgebrauch verpasst.

Das Schlimme: Mit der Nichtbeachtung des Wortes geht auch die fehlende Präsenz seiner Bedeutung einher. Dabei steckt hinter dem Begriff nicht weniger als das wichtigste sozialpolitische Konzept linker progressiver Kräfte: Daseinsvorsorge ist für uns Politik gewordene Solidarität, das konkret ausgeprägte politische Instrument des Solidarprinzips. Ein durch Steuern zusammengekommener Topf sorgt für staatliche Leistungen, die für alle zugänglich sind und die das Leben aller absichern sollen – und zwar dezidiert ohne auf eine unternehmerische Gewinnmaximierung zu setzen. Dieses System ächzt momentan unter verschiedenen neuen Herausforderungen wie zum Beispiel der Energiewende, den überlasteten öffentlichen Haushalten vor allem in den Kommunen (freiwillige Ausgaben) und der nicht vorhandenen Bereitschaft der Bundesregierung, eine faire Umverteilungspolitik zu initiieren. Dabei sorgen gerade Investitionen in unsere Daseinsvorsorge dafür, dass Abstiegsängste abgebaut werden und eine gleichberechtigte Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Diese Ziele werden dem Interesse der Bundesregierung an einer „Schwarzen Null“ – als angeblich historische Errungenschaft – untergeordnet. Ein Vorgehen, das gerade vor dem Hintergrund der nochmals gestiegenen Herausforderungen durch die Zuwanderung gerade für die kommunale Ebene unverantwortlich ist.

Wie schon in den vorhergegangenen Beschlüssen zu unserer Kampagne wollen wir uns auch hier wieder auf Teilbereiche fokussieren und vor allem die Themen ansprechen, die uns als junge Menschen besonders wichtig sind. Wir fangen an mit dem Querschnittsthema der Daseinsvorsorge die Integrationspolitik. Arbeiten uns weiter über Wohnungsbau, Ver- und Entsorgung, Kultur bis wir schließlich mit der Gesundheitspolitik enden.

 

Integration

Integration ist eine Kernaufgabe einer Gesellschaft. Nicht nur in der heutigen Zeit, die durch Flucht geprägt ist, sondern grundsätzlich.

Diese Integration geht durch alle gesellschaftlichen Schichten und betrifft jeden Lebensbereich und –abschnitt. Dabei ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen darauf zu achten, dass gesellschaftlich benachteiligte Gruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Deswegen sehen wir die Integration auch als Querschnittsaufgabe von Politik. Um diesem Anspruch Rechnung zu tragen, beginnen wir mit aus unserer Sicht wichtigen Voraussetzungen gelingender Integration und werden das Thema dann in den folgenden Unterkapiteln, wieder aufgreifen.

 

Bildung als Schlüssel der Integration

Wir fordern, dass geflüchtete Kinder schnellstmöglich in den deutschen Bildungsweg integriert werden. Dazu gehört ein ausreichendes Angebot an Kita- und Schulplätzen. Weiterhin fordern wir einen Stellenausbau in der Verwaltung, damit Abschlüsse für Schulen, Ausbildungsstätten oder Hochschulen zeitnaher anerkannt oder bewertet werden, um einen schnellstmöglichen Einstieg in den Ausbildungsweg auch für junge Erwachsene zu ermöglichen. Hierzu ist außerdem eine Aufstockung der Lehr- und Betreuungskräfte in Kitas, Schulen und Hochschulen notwendig.

Geflüchteten Studierenden muss ein schneller und unkomplizierter Zugang zu Hochschulen möglich sein, um ihr Studium fortsetzen zu können. Im Heimatland erbrachte Studienleistungen müssen ebenfalls schnell und unkompliziert angerechnet werden. NC-Barrieren lehnen wir auch weiterhin ab. Auch in die Ausbildung Nicht-Geflüchteter sollte das Thema Integration Einzug halten, um eine Sensibilisierung zu schaffen. Eine Forderung hierzu sind interkulturelle Bildungsangebote für Betriebe.

 

 Sprache lernen

Die bisherige Sprachförderung funktioniert vorne und hinten nicht: Sie beginnt zu spät, es gibt viele bürokratische Hürden und die Unterschiede bei Qualität und Angebot sind je nach Region sehr unterschiedlich.

Wir fordern daher einen flächendeckenden Ausbau einer qualitativ hochwertigen Sprachförderung. Dies umfasst auch spezielle Sprachförderungen, wie etwa für Analphabet*innen oder Menschen, die bereits lange in Deutschland leben, aber bisher keine ausreichende Förderung genossen haben. Diese Menschen brauchen spezielle Angebote, um die Chance zu erhalten Deutsch zu lernen.

Zusätzlich fordern wir, dass Projekte, deren Ziel es ist ein gegenseitiges Lernen zu ermöglichen stark gefördert werden.

Die oben genannten und noch folgenden Punkte geben einen kurzen Überblick über die Vielfalt von nötigen Förderungen seitens des Staates. Hierbei darf der Bereich der Begleitung während des Asylverfahrens nicht fehlen. Daher fordern wir eine finanzielle Sicherheit für Sozial- und Migrationsberatungen freier TrägerInnen. Diese leisten einen großen Anteil daran, dass Geflüchtete sich in der hiesigen Bürokratie zurechtfinden.

Auch die Einbindung von Ehrenamtlichen und Geflüchteten in die Geflüchtetenarbeit steckt bisher von staatlicher Seite aus in den Kinderschuhen! Hier muss eine umfassende Professionalisierung von Verwaltungsseite und ein Abbau an bürokratischen Hürden stattfinden. Ehrenamtliches Engagement soll ergänzen und nicht staatliche Leistungen ersetzen.

 

Veränderter Wohnanspruch für bunte Städte und Gemeinden

Sozialistische Wohnraumpolitik muss allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das ist nur möglich, wenn die unterschiedlichen Lebenskonzepte und Bedürfnisse der Menschen bei der Planung, Weiterentwicklung und Gestaltung von Wohnraum berücksichtigt werden. Nachhaltige und zukunftsorientierte Wohnraumpolitik muss sowohl die Veränderung von gesellschaftlichen Strukturen, wie etwa durch den demografischen Wandel und Migration, als auch die verschiedenen Möglichkeiten der individuellen Lebensgestaltung beachten.

Neben diesem veränderten Wohnanspruch der Menschen muss Wohnraumpolitik auch der Forderung nach einer sozial gerechten, solidarischen und offenen Gesellschaft gerecht werden.  Dem steht zurzeit noch vieles entgegen. Vor allem diskriminierte oder finanziell benachteiligte Gruppen leiden unter mangelndem und teurem Wohnraum. Gleichzeitig werden bestimmte Gruppen aus beliebten und zentralen Wohngegenden verdrängt. Wir wollen eine sozialräumliche Spaltung verhindern. Die Qualität der Wohnungen darf ein Mindestmaß nicht unterschreiten. Das gilt auch dann, wenn sie für private InvestorInnen

unattraktiv geworden sind. Wohnen ist ein Grundrecht. Wir wollen attraktiven Wohnraum unabhängig von der Lage, unabhängig von Stadt oder Land. Inklusives Wohnen muss an allen Orten möglich sein.

 

Staatliche vs. private InvestorInnen

Private InvestorInnen, die sich angetrieben vom billigen Geld gerade auf den Immobilienmarkt drängen, verschärfen die Probleme auf dem Wohnungsmarkt noch weiter. Private Neubauten erfolgen oft nur im Hochpreissegment. Die Nachfrage nach niedrig preisigen Wohnungen wird durch private InvestorInnen kaum bedient. Die Kommunen und die Länder haben ihren Bestand an Sozialwohnungen zwischen den 1980er Jahren und 2010er Jahren reduziert. Der

Bund zieht sich seit 2006 als Folge der Föderalismusreform gänzlich aus dem sozialen Wohnungsbau zurück. Der Immobilienmarkt wird zum Kasino für FinanzinvestorInnen und „Heuschrecken“. Dies hat großen Einfluss auf die Gestaltung unserer Städte und Kommunen. Aus den Zentren werden sterile Hot-Spots, während die Peripherie zum Ghetto verkommt. Lässt man die Kräfte des Marktes weiter frei walten, wird diese Entwicklung in den nächsten Jahren bei (zu erwartenden) niedrigen Zinsen neue, noch nicht gekannte Ausmaße annehmen. Die Politik muss gegensteuern! Land und Kommunen müssen wieder aktiv in den Wohnungsmarkt eingreifen. Dem Land kommt hier eine besondere Aufgabe zu. Ohne den starken Einsatz der Landespolitik werden es die Kommunen nicht schaffen, eine Wende auf dem Wohnungsmarkt zum Besseren zu stemmen. Wir begrüßen die Einführung der Mietpreisbremse auf Bundesebene ausdrücklich. In ihrer jetzigen Form, gibt es jedoch zu viele Ausnahmen, so dass sie ihre Wirkung in NRW fast gänzlich verfehlt. Zudem kann die Mietpreisbremse keine Investitionen in Wohnraum ersetzen. Seitens der Landesregierung in NRW gibt es seit dem Jahre 2012 erste begrüßenswerte Bemühungen den sozialen Wohnraum wieder stärker zu fördern. Das Wohnraumförderungsprogramm sieht jährlich eine Investition von 800 Millionen Euro vor. Die Jahre 2012 bis 2015 zeigen jedoch, dass die zur Verfügung stehenden Mittel maximal zu 83,5 Prozent ausgegeben wurden. Aufgrund aktueller Situationen und der verstärkten Nachfrage nach sozialem Wohnraum sieht die

Landesregierung eine Erhöhung der Finanzmittel auf insgesamt 1,1 Milliarden Euro zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie verdeutlicht, dass die Mittel zum jetzigen Zeitpunkt genutzt werden und weiterhin wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge sein werden. In unseren Augen gilt es die Wohnraumförderung konsequent umzusetzen und die sozialräumliche Spaltung aufzuheben.

Wir fordern, dass die Kommunen bei der Nutzung der Mittel hinreichend unterstützt werden. Kommunen mit hohem Förderbedarf sollten auch nicht genutzte Gelder anderer Kommunen ausgeben können. Eine Umsetzung der Wohnraumförderung zu vollen 100 Prozent muss das Ziel sein. Fraglich ist aber, ob diese Summe eine echte Wende auf dem Wohnungsmarkt bewirken kann. Für den Fall, dass die Investitionen verpuffen und die Mietpreise hoch bleiben, müssen größere Anstrengungen unternommen werden. Die Wende auf dem Wohnungsmarkt muss Priorität vor niedrigen Steuern und Haushaltsdisziplin haben.

Im Ruhrgebiet und Gegenden, wo der Verfall das Hauptproblem ist, muss in Modernisierung von Wohnraum investiert werden. In Regionen mit zu geringem Wohnraum müssen Wohnungen staatlich gebaut und betrieben werden. Wir stimmen der ExpertInnenmeinungen zu, die von einem Wohnraumbedarf von weiteren 400.000 Wohnung bis zum Jahre 2020 in NRW ausgehen. Diese Zahl setzt sich laut NRW Bank aus 120.000 Wohnungen für Zugewanderte und 280.000 Wohnungen aufgrund allgemeiner Bevölkerungsentwicklung zusammen. Diese gilt es im bezahlbaren Preissegment durch die Umsetzung von mietpreisgebundenen Wohnräumen umzusetzen.

Zudem muss eine fortschreitende Segregation aufgrund einseitiger privater Investitionen durch strenge Regeln und staatliche Planungen verhindert werden. Die „Wohnungsbau-Offensive NRW“ ist aus diesem Grunde für uns zu unterstützen. Die Offensive verbindet

staatliche und private Verbände und Unternehmen und schafft konkrete Aktionen für einen fortschrittlichen Wohnungsbau in NRW. Wir fordern, dass Baugenehmigungen an die Integration von sozialem Wohnraum in 1A-Lagen gebunden werden. Außerdem muss es eine Belegungsbindung für öffentlich gefördertes soziales Wohnen geben. Genossenschaftlich organisierte Wohnungsunternehmen, die zur Verbesserung des Wohnungsmarktes beitragen, sind zu fördern.

 

Nachhaltige Ver- und Entsorgung: Integrierte Planung der Kommunen, Fairsorgung durch starke Stadtwerke

 

Umweltzerstörung, Luftverschmutzung, der Klimawandel, unsichere Importstrukturen und wirtschaftliche Zwänge stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die bisherigen Lösungsansätze konzentrieren sich vor allem auf Dekarbonisierung und die Nutzung lokaler Ressourcen. Vielen schwebt das Ideal der Smart Cities and Communities vor. Der dafür notwendige integrierte Ansatz wird jedoch ebenso außer Acht gelassen, wie Effekte auf den Arbeitsmarkt.

 

Problemstellung

Die Probleme sind miteinander verbunden, aber den Energie- und Ressourcenpolitiken der letzten zwei Jahrzehnte fehlt die Vernetzung. Die großen Zusammenhänge wurden außer Acht gelassen. Mehr oder weniger unabhängig voneinander wurden der Energiemarkt liberalisiert, das Kreislaufdenken in der Abfallwirtschaft eingeführt, Gebäude effizienter gemacht und erneuerbare Energien gefördert. So wurden erneuerbare Ressourcen ohne Rücksicht auf intelligente Vernetzung immer weiter ausgebaut und Ressourcenströme sind neben einander hergelaufen.

 

Lösungsansätze: Smart Cities und starke Stadtwerke

Wir brauchen endlich eine Politik, die auf eine integrierte Kreislaufwirtschaft hinausläuft. Auf der europäischen Ebene haben solche Ansätze in den vergangenen Monaten Gewicht bekommen: Die niederländische Ratspräsidentschaft setzt auf eine Urban Agenda für Smart Cities und z.B. die Heating and Cooling Strategy der Europäischen Kommission. Beide identifizieren Städte und Kommunen als zentrale AkteurInnen in der Planung und Schaffung zukunftsfähiger, nachhaltiger und integrierter Ver- und Entsorgungssysteme. Verbunden werden nicht nur Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Abfallkreisläufe, sondern auch Verkehrs- und Kommunikationsnetze. Konkret braucht es eine Politik, die erstens der Kommunalpolitik Mittel zur umfassenden integrierten Stadtplanung zur Verfügung stellt und zweitens Stadtwerke politisch stärkt, damit sie die umfassenden regionalen Ver- und Entsorgungsprozesse sozial gerecht erfüllen können.

 

I. Integrierte Stadtplanung

Die Komplexität des heutigen Systems liegt in den Zusammenhängen. Die Möglichkeit der Nutzung von Reststoffen als Rohstoffe funktioniert nur, wenn Sammlung und Bedarf aufeinander abgestimmt sind. Zeitgleich hängt die Effizienz der Energieversorgung von einer korrekten Bedarfsplanung ab. In einem integrierten System können z.B. Bioreststoffe zu Biogas verwertet werden, das dann beispielsweise genutzt wird, um den ÖPNV zu dekarbonisieren. Oder Erneuerbare Elektrizität kann genutzt werden um zum Beispiel Aluöfen zu heizen. Deren Restwärme kann wiederum genutzt werden um einen energieeffizienten Gebäudebestand zu versorgen. Damit diese Systemintegration gelingt, ist gewissenhafte Planung erforderlich. Viele Kommunen haben bereits Erfahrung in einzelnen Planungsschritten und es bestehen

gute Beispiele. Insgesamt fehlt es jedoch sowohl generell am nötigen Know-How, als auch am Austausch zwischen den AkteurInnen. Deswegen fordern wir die stärkere Vernetzung und Nutzung bestehender Plattformen und die Entwicklung und Weitergabe von Toolboxen, die die Kommunen an ihre jeweilige Situation anpassen können.

 

II. Fairsorgung durch Stadtwerke

Die Stadtwerke sind ein großes Erfolgsmodell einer sicheren und preiswerten öffentlichen Daseinsvorsorge – im Besitz der regionalen Städte und Gemeinden. Für garantiert sauberes Wasser, preiswerte Elektrizität, Gas und Fernwärme sind kommunale Versorgungsunternehmen vielerorts ein Garant. Wo Qualität und öffentliche Kontrolle durch (Teil-)Privatisierungen eingeschränkt wurden, sind Fehler häufig wieder korrigiert worden: Rekommunalisierungen und sogar Stadtwerke-Neugründungen standen in den letzten Jahren vielfach auf der Tagesordnung. Für uns NRW Jusos ist das eine positive Entwicklung. Wir sehen Stadtwerke und andere kommunale Unternehmen als Vorreiterinnen und Pionierinnen für den Wandel zu einer (digital-)industrialisierten, aber gleichzeitig treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft. Durch ihre hervorgehobene Stellung vor Ort könnten sie schon heute – mit begrenztem Risiko – in die Geschäftsfelder von Morgen investieren. Wir NRW Jusos fordern, dass durch Subventionen, steuerliche Förderungen und Know-how-Förderungen sowie zinsfreie öffentliche Kredite Investitionen in die kommunale Ver- und Entsorgung massiv gestärkt werden.

 

Kultur für alle –  Eckpunkte einer progressiven Kulturpolitik

Kultur – die Auseinandersetzung mit ihr, der persönliche Schaffensprozess und die kritische Rezeption – ist Bereicherung für den Menschen. In den aktuellen Entwicklungen nimmt die Kultur aber keinen angemessenen Stellenwert mehr ein: Unterfinanzierte Kommunen sind dazu gezwungen, ihre „freiwilligen Leistungen“ massiv zurückzufahren. Besonders Kultureinrichtungen sind freiwillige Leistungen innerhalb einer Kommune und werden oft als erstes weggekürzt. Die strukturelle Vernachlässigung der kulturellen Bildung führt jedoch erst zur Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse im Kulturbereich und dann zum Aussterben jeglichen kulturellen Lebens.

Oft wird behauptet, dass Kultur etwas sei, das außerhalb der sozialen Frage liege. Das ist falsch. In der Geschichte der ArbeiterInnenbewegung war die Kultur immer wieder ein relevanter Streitpunkt. Kultur sollte als Möglichkeit der Selbstreflexion, die gesellschaftliche

Entwicklungen bedingt, allen offen stehen. Die emanzipatorische Wirkung von Kultur für die proletarische Bewegung war für sie stets auch gesellschaftlicher Impuls.

 

Kultur – eine elementare Aufgabe des Staates

Aufgabe des Staates ist es, Kultur zu schützen und zu fördern.  Durch das föderale System haben die Länder die Hoheit in der Kulturfrage. Dies gilt finanziell sowie personell zu verstärken. Dennoch ist auch eine bundesweite Abstimmungen in der Kulturförderung notwendig und kann nur durch eine gesamtstaatliche Kommunikation und Koordination in Hand des/der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erfolgen.

Die Mittelvergabe an Kulturschaffende und einzelne Kunstprojekte muss transparent und nachvollziehbar ablaufen. Auch muss den Kulturschaffenden die Bürokratie möglichst abgenommen werden. Staatliche Kulturförderung muss primär aktivierend und zugleich subsidiär sein. Kommunen sind als erste Anlaufstellen für Kulturschaffende mit ausreichend Mitteln auszustatten. Bei landes- oder bundesweiter Bedeutung von Kulturprojekten sehen wir aber auch die Länder und den Bund in der Pflicht. Die Finanzierung der staatlichen Kulturförderung soll unter anderem durch eine am Steuersystem orientierte Kulturförderabgabe gesichert werden. Die Form eines pauschalen Beitrages für Teile der Kultur (beispielsweise den Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Ausgestaltung) lehnen wir ab.

Dieser kooperative Kulturföderalismus muss durch Kulturfördergesetze abgestimmt werden. Diese Gesetze sollen aber keine statischen Pläne mit dem Ziel der Verwertbarkeit von

 

Ergebnissen sein, sondern den Kulturschaffenden Planungssicherheit geben. Es braucht daneben langfristige Kulturentwicklungspläne. Kulturförderung kann aber nicht in der Form von Top-Down-Projekten geschehen. Sie muss vielmehr aus der künstlerischen Praxis durch Selbstverwaltungsstrukturen geschehen.

Die Forderung nach Kultur für alle bedeutet, dass der Staat die Voraussetzungen dafür schaffen muss, dass alle in der Lage sind Kultur zu erfahren aber auch die zeitlichen wie örtlichen Freiräume haben, um Kultur zu schaffen. Wir fordern deshalb, dass alle ArbeitnehmerInnen in einem angemessen Maße für kulturellen Bildungsurlaub von der Erwerbsarbeit freigestellt werden. Um die Möglichkeit kultureller Teilhabe zu erhöhen, müssen insbesondere auch öffentliche also nicht-kommerzielle kulturelle Einrichtungen flächendeckend und bedarfsgerecht vorhanden und ausfinanziert sein. Auf dem Weg zur kostenfreien Partizipation von Kultur fordern wir jetzt monatlich einen eintrittsfreien Tag für

alle Kulturstätten. Dieser Tag soll es jedem Menschen unabhängig vom Einkommen ermöglichen an Kultur zu partizipieren.

 

Kultur – eine schutzwürdige Errungenschaft

Wesentlicher Bestandteil der Debatte um den Schutz von Kultur muss die Erinnerung an die kulturzerstörende nationalsozialistische Diktatur und den von ihr entfesselten Zweiten Weltkrieg sein. Das nationalsozialistische Deutschland hat schon 1933 mit der massiven Vernichtung von Kulturgütern begonnen und sich auch in diesem Bereich Verbrechen gegen die Menschheit schuldig gemacht. Die Verbrechen der NationalsozialistInnen mahnen uns alle zur aktiven Erinnerungskultur und zur Bewahrung der Geschichten derjenigen, die unter der Gewaltherrschaft Leid ertragen oder ihr Leben lassen mussten.

Auch deshalb wollen wir, dass in der Schule die Kernlehrpläne für künstlerisch-literarische Fächer, wie z.B. Musik, sollen durch eine kritische Auseinandersetzung mit großen Persönlichkeiten und ihren Werken ergänzt werden. Hierzu muss nicht nur die vom Kunstwerk oder Künstler gewollte Wirkung betrachtet werden, sondern auch nicht erwartete oder sogar unerwünschte Nebenwirkungen.

Eine solche Ergänzung könnte erfolgen, indem sowohl zeitgenössische als auch moderne Musik, Kunst, Literatur sowie andere mögliche Kunstformen, die Hintergründe aufweisen oder Inhalte transportieren, die kritisch von der Gesellschaft betrachtet werden, im Unterricht behandelt werden

Es ist Aufgabe des Staates, dass die Freiheit der Kultur durch ihn gesichert ist. Zugleich muss sie aber auch vor ihm gesichert sein. Zensur in jeder Form lehnen wir ab. Auch bedürfen Kulturschaffende des besonderen Schutzes durch den und vor dem Staat. Dabei ist für uns jedoch eine Grenze erreicht, wenn Kultur dazu verwendet wird, demokratiefeindliche Inhalte zu verbreiten.

Die Freiheit der Kultur wollen wir auch durch die Entkriminalisierung von Straßenkunst sichern. Das bedeutet auch, dass für uns beispielsweise das Sprühen von Graffiti keine Sachbeschädigung darstellt. Der Raum zur öffentlichen Entfaltung des künstlerischen Begehrens muss auch StraßenkünstlerInnen eingeräumt werden, solange sie dafür lediglich öffentliches Eigentum verwenden, das nicht in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt wird.

Daneben wollen wir aber auch das UrheberInnenrecht von Kulturschaffenden schützen. Jedenfalls für jedwede kommerzielle Verwertung von Kultur muss den Schaffenden eine angemessen Vergütung gezahlt werden. Aber auch durch den Erhalt der ermäßigten

Mehrwertsteuer für kulturelle Güter wollen wir ihre Vielfalt absichern. Diese ermäßigte Mehrwertsteuer gilt es auf digitale kulturelle Angebote auszuweiten.

 

Kultur – ein Bestandteil kapitalistischer Erwerbsarbeit

Die sozialistische Bewegung war, ist und bleibt stets eine Bewegung der Arbeit – auch der künstlerischen und kreativen Arbeit. Viele Kulturschaffende können heute ihren Lebensunterhalt nur durch unsichere Projektfinanzierungen und staatliche Unterstützungsleistungen bestreiten. Aber auch gänzlich unbezahlte Kulturarbeit ist die Regel. Prekären Beschäftigungsverhältnissen treten wir entgegen. Um diese langfristig zu verhindern, braucht es eine Festlegung von Honoraruntergrenzen für die verschiedenen Kunstformen.

Wir bekennen uns aber auch zur heutigen Form der KünstlerInnensozialversicherung. Diese Form der solidarischen Finanzierung ist auf Grund der speziellen Lage der Kulturschaffenden gerechtfertigt. Zugleich fordern wir aber die Abschaffung der Ausnahmen innerhalb der KünstlerInnensozialversicherung beim Kunsthandwerk (beispielsweise für GoldschmiedInnen, InstrumentenbauerInnen, TätowiererInnen).

 

Kultur als Integrationsaufgabe

„Die deutsche Leitkultur ist in Gefahr“, so das Argument vieler Rechter. Doch in Wahrheit ist die Kultur allgemein in Gefahr – durch eine absolute Unterfinanzierung.  Gerade auch kulturelle Angebote von und für Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte müssen stärker gefördert werden, um so einen Abbau der gesellschaftlichen Vorurteile voranzutreiben. Ein großer Schritt zu einer gelingenden Integration ist es zum Beispiel Geflüchtete in kulturelle Angebote einzubinden, wie etwa in Musikschulen oder Sportvereine. Doch bei beiden bedarf es noch zusätzlicher Hilfe. So muss etwa im Bereich der Sportvereine ein einheitlicher Versicherungsstandard für Geflüchtete ohne Status eingeführt werden, um den Vereinen die Arbeit zu erleichtern. Auf der anderen Seite muss das Angebot interkultureller Förderung für Menschen ohne Fluchtgeschichte zunehmen, um diese zu sensibilisieren.

 

In Gesundheit investieren!

Die Ökonomisierung macht auch vor einem (weiteren) Kernbereich des Sozialstaates nicht halt: der Gesundheitsversorgung. Schneller, effizienter und vor allem billiger muss scheinbar alles bei uns sein, selbst das Genesen. Der Kapitalismus folgt hier seiner eigenen Logik und bringt auch Gesundheitseinrichtungen dazu, sich zunehmend an Kosteneinsparung und Leistungsreduzierung zu orientieren. Dies wird besonders deutlich seitdem die jüngste Gesundheitsreform (2004) durch das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten ist und auch die gesundheitspolitischen Handlungsstrategien sich immer mehr auf einen Rationalisierungskurs durch Regulierungs- und Versorgungsstrukturen konzentrieren. Die Wirtschaftlichkeit steht allem voran: Sei es bei der Entscheidung der Behandlung, der Bezahlung der ArbeitnehmerInnen oder auch beim Trend unter den Krankenhäusern sich auf rentable Krankheiten zu spezialisieren. Der Gedanke zieht sich durch alle Entscheidungen im Gesundheitswesen.

Zu spüren bekommen diese Entscheidungen die PatientInnen, die sich auf lange Wartezeiten bei Terminen einrichten müssen, unterschiedliche Behandlungsmethoden oder auch ggf. nicht die nötige Aufmerksamkeit durch das Pflegepersonal oder ÄrztInnen bekommen. Zusätzlich kommt im ländlichen Raum, wo die ärztliche Versorgung und der Zugang zu dieser ohnehin Dauerthemen sind, die Problematik, dass Krankenhäuser sich spezialisieren und teilweise nur noch bestimmte Behandlungen anbieten.

Allgemeine Krankenhäuser müssen gestärkt werden. Sie sind ein Eckpfeiler der gesundheitlichen Grundversorgung. Die Tendenz, dass Allgemeine Krankenhäuser nur dann eine Überlebenschance haben sollen, wenn sie sich spezialisieren, lehnen wir ab. Darüber hinaus ist die medizinische Grundversorgung durch Erleichterungen zur Bildung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu fördern. Diese Ärztehäuser sind gerade in Gegenden ohne Krankenhaus eine Möglichkeit, die entsprechende Grundversorgung zu gewährleisten. Hier ist im Besonderen die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung zu hinterfragen, die MVZ aus ideologischen Gründen tendenziell ablehnend gegenübersteht. Es darf keinen Vorrang für Privatpraxen geben!

Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit kommunaler Krankenhäuser dringend zu fördern. Während die Rhön-AG beispielsweise ein Joint Venture mit IBM eingeht, um im Bereich der digitalen Diagnostik eigene medizintechnische Produkte und Lösungen anzubieten, denken viele kommunale Krankenhäuser nicht über “Medizin 2.0” nach. Es ist geboten, an dieser Stelle enger zusammen zu arbeiten und mit Universitäten und Fachhochschulen im Bereich Medizintechnik voranzuschreiten.

 

Das System

Dieses Phänomen lässt sich besonders eindrucksvoll im Bereich der Krankenhäuser nachvollziehen. Seit 2003 wird ein Krankenhausaufenthalt nicht mehr nach Tagessätzen vergütet, sondern nach Pauschalen, die sich an Krankheit und deren Schweregrad der Patient*innen orientieren. Die Abkehr vom Kostenerstattungsprinzip hin zu Fallpauschalen hat dazu geführt, dass in Krankenhäusern gewinnorientiertes Denken seinen Einzug gehalten hat und dabei das Wohl der Patient*innen nicht mehr das oberste Ziel zu sein scheint. Diese grundsätzliche Neuausrichtung führt zum vermehrten Einsatz überflüssiger Behandlungen, zum Ausbau von Stationen mit lukrativen Behandlungen und zum Wegfallen ganzer eigentlich notwendiger Stationen mit Grundversorgung. Während die Fallzahlen seit Jahren kontinuierlich zunehmen, nimmt die Verweildauer im Krankenhaus kontinuierlich ab.

Möglichst viele Folgeerkrankungen nach der Einlieferung ins Krankenhaus festzustellen, bringt einem Krankenhaus höhere Gewinne. Das führt dazu, dass patientenbezogene Entscheidungen von einzelwirtschaftlichen Zielen der Krankenhäuser maßgeblich bestimmt werden.

Wir benötigen eine kostendeckende Grundversorgung in allen Krankenhäusern. Die Spezialisierung von Krankenhäusern darf nicht weiter ausgebaut werden. Wir fordern daher, einen verpflichtenden Basisleistungskatalog für Krankenhäuser einzuführen.

Der Kerngedanke der Entsolidarisierung des derzeitigen Umbaus des Gesundheitswesens in Form der  voranschreitenden Privatisierung von Krankenhäusern muss gestoppt werden. Nur öffentliche Krankenhäuser können die Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur und Erhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge gewährleisten. Daher fordern wir, dass alle Krankenhäuser rekommunalisiert werden.

 

ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen

Diese Ökonomisierungstendenzen münden häufig in der Privatisierung ehemals öffentlicher Einrichtungen. Das führt auch dazu, dass sich die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verschlechtern. So gibt es eine Tendenz in privatisierten Krankenhäusern zur Auflösung von Tarifbindungen, was in aller Regel einhergeht mit geringeren Löhnen und höherer Arbeitsbelastung. Aber auch öffentliche Einrichtungen wenden sich unter dem vermeintlichen Kostendruck von Tarifverträgen ab. Das Nutzen-Kosten-Kalkül setzt sich auch bei den ArbeitnehmerInnen fort: Zum einen werden Stellen abgebaut, um verursachende Kosten für die Krankenhäuser einzustellen, auf der anderen Seite stehen sowohl ÄrztInnen als auch das Pflegepersonal in einem ständigen Interessenkonflikt, indem nicht nur das Wohl der PatientInnen in den Entscheidungsprozess der Behandlung miteinfließt, sondern auch die Wirtschaftlichkeit für das Krankenhaus berechnet wird.

Wir müssen die ArbeitnehmerInnen schützen. Diese sollten nicht gezwungen sein, nach ökonomischen Aspekten über das Genesen von PatientInnen zu entscheiden. Wir fordern, eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von PflegerInnen auf den Stationen nach der Bemessung einer modernen und aktuellen Pflegepersonal-Regelung. Wir benötigen eine Tarifbindung in öffentlichen als auch privatisierten Einrichtungen.

 

Die PatientInnen

Bleibt es bei dieser Entwicklung wird die frei zugängliche Gesundheitssicherung auf dem bisherigen Niveau nicht mehr für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar sein. Vor allem ökonomisch benachteiligte Gruppen, bei denen ohnehin ein höheres Erkrankungsrisiko besteht, werden betroffen sein. Bedingt durch den unterschiedlichen Leistungsanspruch der gesetzlich krankenversicherten im Vergleich zu privat krankenversicherten PatientInnen wird die Versorgungsungleicheit weiter verstärkt. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, keine langen Wartezeiten auf Termine, etc. – die bessere Gesundheitsversorgung erhalten diejenigen, die „zahlungskräftiger“ sind. Fakt ist, dass nicht jedeR PatientIn das bekommt, was medizinisch möglich ist.

Nach unserem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit darf dies nicht der Fall sein. Daher fordern wir die Aufhebung der Zwei-Klassen-Medizin und die Einführung einer gesetzlichen BürgerInnenversicherung.

Investitionen in Gesundheit und in das Gesundheitssystem sind unablässig, um der sozial vorherrschenden Ungerechtigkeit entgegenzuwirken. Wir müssen zum einen den Ausbau der Zwei-Klassen-Medizin verhindern, um ökonomisch schwächer Gestellte zu schützen. Zum anderen dürfen wir die ArbeitnehmerInnen mit dem, im momentanen Zustand des Gesundheitssystems, verstärkten Interessenkonflikt zwischen Wirtschaftlichkeit und Wohl der zu Umsorgenden nicht alleine lassen. Dieser Konflikt muss aufgebrochen werden und die Arbeit besser honoriert werden. Das geht für uns NRW Jusos nur einher, wenn wir der voranschreitenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens entgegentreten und in die Zukunft investieren.

 

Gesundheit als Thema der Integration

Aufgrund der traumatischen Erfahrungen vor und während der Flucht benötigen viele Geflüchtete psychologische Hilfe. Doch diese ist rar. Wenn hierzu noch Sprachbarrieren kommen, gibt es fast schon keine Möglichkeit mehr schnell und kostenfrei an einen Therapieplatz zu gelangen. Hier muss etwas geschehen! Daher fordern wir einen Ausbau psychologischer Beratungsstellen mit dem Schwerpunkt der Beratung von Geflüchteten. Doch auch andere Menschen mit Migrationsgeschichte haben oft eine schwierige Vergangenheit, gerade mit rassistischen Erfahrungen. Diese Problematik sollte bei einer Beantragung einer Therapie ernster genommen und eine Therapie bezahlt werden. Auch die Altenpflege wird sich in Zukunft verändern. Immer mehr ältere Menschen mit Sprachbarrieren und diversifizierten kulturellen Hintergründen haben pflegetechnische Bedürfnisse. Dieser Umstand sollte in die Ausbildung von Pflegepersonal einbezogen werden.

 

Unsere zentralen Forderungen im Überblick:

  • Geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schnellstmöglich in unser Bildungssystem integrieren!
  • Qualitativ hochwertige Sprachförderung flächendeckend ausbauen!
  • Finanzielle Sicherheit für Sozial- und Migrationsberatungen in freier TrägerInnenschaft!
  • Ausreichend guten und günstigen Wohnraum für alle Menschen! Segregation und Gentrifizierung entgegenwirken!
  • Bedarfsgerechte staatliche Investitionen in Modernisierung oder Ausbau von Wohnraum!
  • Politische und finanzielle Unterstützung integrierter Stadtplanung!
  • Stärkung der Stadtwerke und Investitionen in kommunale Ver- und Entsorgung!
  • Aktivierende und subsidiäre staatliche Kulturförderung!
  • Angemessene Freistellung aller ArbeitnehmerInnen für kulturellen Bildungsurlaub!
  • Mindestens vier eintrittsfreie Tage in allen Kulturstätten pro Jahr!
  • Prekärer Beschäftigung im Kulturbetrieb entgegenwirken und Abschaffung der Ausnahmen innerhalb der KünstlerInnensozialversicherung!
  • Medizinische Grundversorgung in allen Allgemeinen Krankenhäusern statt Spezial-Krankenhäuser durch Einführung eines Basisleistungskatalogs sowie Förderung von Medizinischen Versorgungszentren statt Privatpraxis-Fetisch!
  • Für eine Übertragung aller Krankenhäuser in öffentliche Hand
  • Aufhebung der Zwei-Klassen-Medizin und Einführung der BürgerInnenversicherung!
  • Interessenkonflikt zwischen PatientInnenwohl und Wirtschaftlichkeit für Beschäftigte im Gesundheitswesen ausräumen!
  • Kultur- und sprachsensible Pflege fördern!
  • Zukunftsinvestitionen sind Investitionen in Daseinsvorsorge!