IGGS – Kind ist Kind

Für ein ernsthaftes, progressives Konzept der inklusiven Ganztags-Gesamtschule, als Ersatz zum mehrgliedrigen, selektiven Schulsystem in NRW fordern wir:

Die inklusive Ganztagsgesamtschule

Das oberste Ziel der IGGS ist es selbstbestimmte junge Menschen nach Erwerb des Schulabschlusses zu entlassen, die durch die inklusive Beschulung keine Angst vor Fremden oder Minderheiten hegen und Unterschiedlichkeit positiv aufnehmen.

Für das Gelingen der vorgestellten Schulform ist die Verknüpfung der oben genannten Punkte essentiell, da sie nur im Kollektiv vereint in der inklusiven Ganztagsgesamtschule die Selektion in unserem Schulsystem überwinden können.

Die Finanzierung der IGGS muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Eine längere Vernachlässigung in die Ressource Bildung ist nicht akzeptabel.

Nur durch eine wertschätzende Finanzierung kann langfristig Erfolg und Wohlstand gewährleistet werden.

Die IGGS ist eine Gesamtschule, die mit einem allgemeinen Schulabschluss nach der 10. Klasse oder der allgemeinen Hochschulreife nach der 13. Klasse ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

 

  • eine kostenfreie Ganztags-Gesamtschule:

Sowohl die Beschulung, als auch die Lernmittel werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

  • ortsnahe Schulplätze:

Es stehen ausreichend ortsnahe Schulplätze zur Verfügung. Sollte die Schule nicht fußläufig sein, sollen kostenfreie Transportmöglichkeiten, durch beispielsweise Busse, zur Verfügung gestellt werden.

  • altersübergreifendes Lernen:

Die IGGS ist eine Schule für Kinder von der 1. bis zur 10. beziehungsweise 13. Klasse.

Wir behalten die räumliche Trennung in Form von verschiedenen Gebäuden und auch Schulhöfen bei, um insbesondere für jüngere Kinder einen Schutzraum aufrecht zu erhalten. Dabei trennen wir binär: 1.-4. Klasse und 5.-13. Klasse. Die Heterogenität der Schüler*innen bei der Aneignung von Unterrichtsinhalten muss mit einem binnendifferenzierten Unterricht beantwortet werden, der allen Schüler*innen unabhängig von ihrem Leistungsstand, im Gegensatz zu dem ihrer Klasse, individuelle Lernfortschritte ermöglicht. Hierfür soll der Unterricht teilweise altersübergreifend stattfinden, damit die jüngeren Schüler*innen von den Älteren lernen können. Vor allem Projekte z.B. zum Thema Klimaschutz oder soziale Ungleichheit sollen in heterogenen Gruppen durchgeführt werden.

Auch eine Differenzierung im Sinne von kleineren Lerngruppen bis hin zum Einzelunterricht soll in bestimmten Lernsituation angeboten werden.

Der altersübergreifende Unterricht ermöglicht den Pädagog*innen mehr Flexibilität. Je nach Lernsituation ist es also möglich, dass Schüler*innen unabhängig ihres Alters entweder mit Mitschüler*innen des gleichen Kenntnisstandes lernen oder unterschiedliche Lernniveaus voneinander profitieren.

Inklusion:

Jeder Mensch hat das Recht ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es auch in den Behindertenrechtskonventionen der UN, die seit 2009 auch in Deutschland gelten.

Wir stehen bedingungslos hinter dem Inklusionsgedanken und wollen diesen daher ausbauen.

Wir fordern für das Gelingen eines inklusiven Bildungssystems:

  • multiprofessionelle Klassenlehrer*innen-Teams:

Bestehend aus mindestens zwei Regellehrkräften, von denen mindestens eine den ganzen Tag über die Klasse betreut und mindestens einer sonderpädagogischen Fachkraft. Jede Unterrichtssituation findet demnach mindestens in Doppelbesetzung statt. Außerdem sehen wir die Inklusions- sowie die Assistenzkräfte als Teil des multiprofessionellen Teams einer Klasse an, deren Aufgabe jedoch ausschließlich die Betreuung ist und die nicht auch noch aufgrund von Personalmangel Unterrichtsaufgaben übernehmen dürfen, wie es leider teilweise passiert.

  • kleine Lerngruppen:

Ein Klassenlehrer*innen Team ist für eine möglichst kleine Klasse zuständig.

Wir setzen uns für ein Maximum von 20 Schüler*innen ein, von denen bis zu 5 Schüler*innen einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.

  • diverse Förderschwerpunkte:

Um die vielseitige sonderpädagogische Arbeit zu garantieren sollen in den Klassen möglichst verschiedene Förderschwerpunkte vertreten sein (Lernen, emotional, geistige Entwicklung, Sprache, körperlich, motorische Entwicklung, Hören, Sehen).

  • individuelle Förderung:

Schüler*innen mit Förderbedarf und Lernschwächen erhalten einen individuellen Förderplan sowohl für den Unterricht als auch den Ganztagsbereich der IGGS, der sich aus einem Förderprofil auf Basis einer inklusiven Förderdiagnostik ableitet.

  • 1 zu 1 Betreuung:

Um insbesondere Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Aneignung von Unterrichtsinhalten zu erleichtern soll jeder*m* Schüler*in, in 1 zu 1 Betreuung, eine Inklusionskraft mit sonderpädagogischer Ausbildung zur Verfügung gestellt wird, die die Arbeit der Schüler*innen unterstützen.

Schüler*innen mit besonderen körperlichen Bedürfnissen sollen Assistenzkräfte gestellt bekommen um deren hygienische und medizinische Versorgung zu gewährleisten.

  • Förderstützpunkte:

Wenn der sonderpädagogische Fördergrad die inklusiven Mittel der IGGS, im Sinne des gemeinsamen Unterrichtes übersteigt und die angemessene Förderung durch Regelbeschulung nicht gewährleistet werden kann oder der Elternwille gegen die Beschulung an der IGGS spricht, sollen Förderstützpunkte eingerichtet werden. Diese Förderstützpunkte sind an die IGGS angegliedert und befinden sich am selben Standort, bekommen jedoch eigene Mittel und Räumlichkeiten. Die Förderstützpunkte sind so lange nötig, bis die Struktur der IGGS gewährleisten kann, dass Kinder und Jugendliche mit besonderen Einschränkungen fachgerecht betreut werden können. Ziel unserer Politik muss es jedoch sein, die IGGS so zu gestalten, dass derartige Förderstützpunkte überflüssig werden. Während diese noch bestehen, sollen Kinder die durch Förderstützpunkte beschult werden, die Zeit im Ganztagsprogramm sowie in Pausen gemeinsam mit Schüler*innen der IGGS verbringen, damit soziale Strukturen gefördert und gefestigt werden.

 

Infrastruktur:

Die IGGS muss mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden.

Daher fordern wir:

  • inklusionsgerechte Räumlichkeiten:

Die Räumlichkeiten müssen in jedweden Hinsichten barrierefrei sein, z.B. im Hinblick auf Rampen, Aufzügen, Sanitäranlagen, Beleuchtung, Höranlagen, Rückzugsräume oder Lernlandschaften.

Außerdem soll an jeden Klassenraum ein Differenzierungsraum angegliedert werden um Gruppenarbeiten zu erbringen oder intensive Förderungen kleiner Schüler*innengruppen durchzuführen.

  • Fahrdienste:

Für Schüler*innen, die ihren Schulweg nicht ohne Unterstützung bewältigen können, muss die Zusammenarbeit mit Fahrdiensten eingerichtet werden um ein sicheres und zuverlässiges bestreiten des Schulweges zu garantieren. Diese müssen an den Schulen ausreichende Parkplatzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen, damit ein sicherer Ein- und Ausstieg möglich ist.

Zur Umsetzung müssen die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ganztag

An der IGGS besuchen die Schüler*innen die Schule ganztägig. Die Schule soll ein Betreuungsangebot ab 8 Uhr bieten, Unterrichtsbeginn ist ab 9 Uhr.

  • Abschaffung von Hausaufgaben:

Hausaufgaben, im Sinne von Zwang zum Erbringen von Leistungen nach der Schule, entfallen. Selbstständigkeit wird durch Freiräume in der Gestaltung des eigenen  Stundenplans erlernt. Stattdessen fordern wir offene Lernstunden, in denen die Schüler*innen unter Betreuung von Lehrkräften eigenverantwortlich beispielsweise Vokabeln lernen können oder Projekte und Referate erarbeiten.

  • Klimaneutrale Schule:

In Zeiten in denen der Klimawandel ein immer wichtigeres Thema wird, soll die IGGS vorbildhaft klimaneutral funktionieren und den Schüler*innen einen bewussten Umgang mit der Umwelt vermitteln. Dazu sollen bspw. die Folgen des Klimawandels in verschiedenen Projekten fächerübergreifend erarbeitet  und mögliche Lösungsstrategien für den Einzelnen, vor allem aber für die Gesellschaft entwickelt werden. An technologischem Fortschritt soll auch im Rahmen des Naturwissenschaftsunterrichts geforscht werden. Nachhaltige Forschungsprojekte sollen finanziell gefördert werden und regelmäßig mit Preisen belohnt werden.

Auf Plastikverpackungen soll langfristig verzichtet werden.

Außerdem soll der Schulhof klimafreundlich gestaltet werden in dem dort Bäume und Pflanzen wachsen und die Infrastruktur für Fahrräder zur Verfügung steht. Die Schüler*innen sollen sich bspw. In Form einer AG selbstständig um einen Schulgarten und Bienen kümmern können. Des Weiteren soll das angebotene Essen möglichst regional, saisonal und fleischarm sein. Auch der Schulhof soll grün gestaltet werden. Bäume sind die besten natürlichen Schattenspender und sorgen im wahrsten Sinne für ein gutes Klima auf dem Schulhof.

  • Gesundheit lernen:

Die Verpflegung mit Lebensmitteln wird kostenfrei durch die IGGS organisiert. Die Schüler*innen bekommen ein gesundes Frühstücks- und Mittagsangebot mit jeweils einer vegetarischen beziehungsweise veganen Alternative zu Fleischgerichten. Den Schüler*innen wird auch während des Unterrichtes Wasser zur Verfügung gestellt.

Parallel zum gesunden Lebensmittelangebot vermittelt die IGGS den Schüler*innen verstärkt einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln.

Auch im Hinblick auf ergonomisches Mobiliar und Sportangebote soll den Schüler*innen ein gesünderer Lebensstil vorgelebt werden. Besonders Pausen müssen durch entsprechende Angebote aktiv gestaltet werden. Das momentane Mobiliar ist ergonomisch nicht tragbar. Für die Schüler*innen sollen bequeme Sitzmöglichkeiten geschaffen werden z.B. mit Sitzkissen. Bei der Gestaltung sollen alle Schüler*innen eingebunden werden und Verantwortung übernehmen durch das Anleiten anderer Mitschüler*innen.

Der Sportunterricht soll die Interessen und Talente der Schüler*innen fördern. Die Pausenangebote dienen zur Vertiefung. Es ist also dringend notwendig das Sportgeräte, Bälle, Schläger etc. durch die Schule gestellt werden.

  • Nachmittagsangebote:

Neben sportlichen Angeboten sollen, um den Anspruch der IGGS den Schüler*innen einen Lern-und Lebensort bieten zu können, gegründete Arbeitsgemeinschaften von der Schule, z.B. in finanzieller, organisatorischer oder räumlicher Hinsicht gefördert werden. Ebenso wie kreative, musische, sprachliche, natur- oder geisteswissenschaftliche Angebote.

Damit ein vielfältiges Nachmittagsangebot möglich ist, sollten Kooperationen mit lokal angesiedelten Vereinen und anderen Organisation stattfinden.

Darüber hinaus sollen Schüler*innen, die sich außerunterrichtlich gesellschaftlich, z.B. in Vereinen oder politischen Organisationen engagieren, auch im Zuge des Ganztagsunterrichts die Möglichkeit erhalten ihrem Engagement nachkommen zu können.

Zur Förderung einer angemessenen Lern- und Lebensatmosphäre sollen umfassende Aufenthaltsbereiche geschaffen werden, die den Bedürfnissen des Ganztags gerecht werden. Dies beinhaltet z.B. Entspannungsmöglichkeiten und Räumlichkeiten zur vielfältigen sportlichen Betätigung.

  • Solidarisches Zusammenleben:

Wenn die Schulatmosphäre durch Diskriminierung u.ä. gestört wird muss dies frühzeitig erkannt und beendet werden. Um Diskriminierung zu vermeiden ist die Förderung der Klassengemeinschaft, unter anderem durch Klassenfahrten, Ausflüge sowie durch Klassenratssitzungen, in denen die Schüler*innen lernen, ihre Konflikte eigenverantwortlich zu lösen, einzurichten. Außerdem sollen Schüler*innen im Rahmen einer Streitschlichter*innenausbildung dazu qualifiziert werden, klassenübergreifende Konflikte auf Augenhöhe zu lösen.

 

Gesamtschule:

Auf der IGGS sollen alle Kinder nach ihren individuellen Fähigkeiten bestmöglich gefördert werden und Kompetenzen erhalten, die weit über den Unterrichtsstoff hinausgehen.

Daher fordern wir:

  • Digitalisierung:

Des Weiteren soll für alle Mitwirkende an der IGGS ein frei zugänglicher WLAN-Hotspot sowie zeitgemäße digitale Endgeräte wie Laptops für jeden Schüler*in zur Verfügung stehen. Der Unterricht soll vermehrt digital stattfinden.

Der verantwortungsvolle Umgang mit Medien soll in der IGGS Bestandteil aller Unterrichtsfächer sein und von den Lehrkräften an relevanten Punkten aufgegriffen werden. Darüber hinaus soll das Fach Informatik unterrichtet werden, um die Schüler*innen dazu zu befähigen, z.B. Algorithmen zu hinterfragen und mündig mit der gegebenen Technik und ihren Möglichkeiten umzugehen.

Die IGGS macht sich die Möglichkeiten der Digitalisierung zunutze und arbeitet zunehmend digital, z.B. mit OER (Open Educational Ressources). Der Datenschutz der Schüler*innen und Mitarbeitenden muss bei der Digitalisierung der Schule stets gewährleistet sein.

Damit das optimale Arbeiten für alle Beteiligten sichergestellt werden kann, soll sich für die Schulen des Landes NRW eine Expert*innengruppe bilden, deren Aufgabe es ist effizientes Arbeiten mit digitalen Medien zu fördern.

  • Geisteswissenschaftlicher Schwerpunkt im Abitur:

In Zukunft soll nicht nur ein Abitur mit einem sprachlichen oder einem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt ermöglicht werden, sondern auch ein geisteswissenschaftlicher und musischer Schwerpunkt.

Das Angebot der Zusatzkurse in den Fächern Geschichte und Sozialwissenschaften wollen wir durch verpflichtende Grundkurse in eben diesen über die gesamte Oberstufe ersetzen.

  • Berufs- und Studienorientierung:

Die IGGS ist für uns ein Ort der freien, demokratischen und selbstbestimmten Entwicklung und hat nicht die Aufgabe, zukünftige Arbeitskräfte für die Wirtschaft zu produzieren. Entsprechend muss die Berufs- und Studienorientierung zwingend eine Beratungsfunktion für die Schüler*innen erfüllen und darf nicht, wie es teilweise aktuell der Fall ist, Werbung im Sinne aktueller wirtschaftlicher Bedarfe betreiben. Das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ist entsprechend zu reformieren. Grundsätzlich halten wir die Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartner*innen (Unternehmen, Universitäten, Sozialverbände etc.) jedoch für richtig und sehen Berufs- Studien- und Sozialpraktika als wichtigen Bestandteil der Berufs- und Studienorientierung in der Schule an.

Außerdem informiert die IGGS Schüler*innen über die verschiedenen Möglichkeiten für die individuelle Lebensgestaltung wie z.B. das Ableisten von Auslandsjahren, Praktika oder eines freiwilligen  Jahres. Die Welt wird zunehmend immer vernetzter und rückt weiter zusammen, weshalb es immer wichtiger wird, dass Schüler*innen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die Möglichkeit bekommen ein Auslandsjahr zu absolvieren, um neue Kulturen und Sprachen kennenzulernen. Stipendienprogramme sollen mehr beworben und gefördert werden. Auch ein Austausch mit Erasmus soll für Schüler*innen möglich sein. Ziel muss es sein, dass jede*r unabhängig des Einkommens Auslandserfahrungen sammeln kann. Darüber hinaus soll der Kontakt zwischen Schüler*innen verschiedener Länder durch Schüler*innenaustausche mit Besuch und Gegenbesuch gefördert werden.

  • Keine Selektion:

Das Sitzenbleiben an der IGGS wird, wie es aktuell im dreigliedrigen Schulsystem praktiziert wird, nicht existieren. Schüler*innen, die Probleme in einzelnen Fächern haben, sollen eine spezielle, individuell angepasste Förderung in den leistungsdefizitären Fächern erhalten. Auch das Konzept der Abschulung auf niedrigere Schulformen wird durch die Einführung der IGGS überwunden.

  • Individuelles Lernen:

Die Heterogenität der Schüler*innen bei der Aneignung von Unterrichtsinhalten muss mit einem binnendifferenzierten Unterricht beantwortet werden, der allen Schüler*innen unabhängig von ihrem Leistungsstand im Gegensatz, zu dem ihrer Klasse individuelle Lernfortschritte ermöglicht.

Auch eine Differenzierung im Sinne von kleineren Lerngruppen bis hin zum Einzelunterricht soll in bestimmten Lernsituation angeboten werden.

Der Ganztag verfolgt das Ziel die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schüler*innen zu fördern. Deshalb sollen die Schüler*innen während des Unterrichtes in individueller Geschwindigkeit die Themen des jeweiligen Jahrgangs durcharbeiten. Neben individuellen Lernen soll aber auch Gruppenarbeit gefördert werden, in der die Schüler*innen voneinander lernen können und alle ihre Stärken einfließen lassen können.

Das gemeinsame Lernen der Schüler*innen wird durch eine Klassenleitung bestehend aus mindestens zwei Regellehrkräften betreut, die in Form eines Tutoriums als Ansprechpersonen fungieren.
Grundlage der wöchentlich stattfindenden Gespräche zwischen Tutor und Schüler*in wird ein „Lernbuch“ sein, dass die wöchentlichen Ziele und tatsächlichen Erfolge dokumentiert und ebenfalls zu der Kommunikation mit den Eltern beitragen soll, die das „Lernbuch“ mindestens wöchentlich durchschauen sollen.

  • Alternative Leistungsbewertung:

 

Zensuren in Form der Ziffernoten von 1 bis 6 werden abgeschafft. Stattdessen fordern wir ein Notenspektrum von 1-20, um die Entwicklung im einzelnen Fach abbilden zu können. Wir wissen, dass dies nicht ausreicht und fordern deswegen, dass zusätzlich individuelle schriftliche Rückmeldungen gegeben werden, worin die Lehrer*innen auf Besonderheiten im jeweiligen Fach hinweisen können.

Den Lehrer*innen muss ausreichend Zeit eingeräumt werden in denen sie die schriftlichen Beurteilungen verfassen.

  • Projektlernen:

Der Unterricht soll nicht mehr nur in den starren Stundenformen stattfinden, sondern vor allem fächerübergreifend in Form von Projekten. Bei vielen Themen ist es daher sinnvoll, dass die Schüler*innen ein Thema multiperspektivisch in einem Projekt behandeln.

Verbesserte Integration:

  • Flucht:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die z.B. aus Gründen der Familienzusammenführung oder der Flucht aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen sind und unter die gesetzliche Schulpflicht fallen, besuchen die IGGS zunächst in Willkommensklassen, in denen speziell ausgebildete Lehrpersonal die deutsche Sprache, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse, lehrt. Parallel zum Deutschunterricht in den Willkommensklassen können die Schüler*innen bereits am Unterricht der Regelklassen teilnehmen. Des Weiteren nehmen sie die Ganztagsangebote der IGGS war. Neben dem Ziel, Deutsch zu erlernen sollen die Schüler*innen möglichst gut in die Regelklasse integriert werden, sodass sie nach Erlernen der notwendigen Deutschkenntnisse in der Willkommensklasse ganztägig in die Regelklasse wechseln n dort ihren angestrebten Schulabschluss machen können. Die Integration ist aus Perspektive des Geflüchteten zu denken, insbesondere Kindern die traumatische Erfahrungen gemacht haben muss die nötige Zeit eingeräumt werden die Ereignisse zu verarbeiten. Schule soll an dieser Stelle eine Hilfe, keine zusätzliche Belastung sein. Lehrer*innen müssen geschult werden im Umgang mit psychischen Traumata.

  • Migration:

Menschen mit Migrationshintergrund haben nach wie vor nicht die gleichen Bildungschancen in Deutschland. Gerade in Familien in denen die Eltern ihren Kindern Deutsch nicht ausreichend vermitteln können ist der Staat in besonderer Weise gefragt. Zum einen muss es Deutschkursangebote geben, zum anderen muss das Unterrichtsmaterial auf  verschiedenen Deutschniveaus vorbereitet werden. So wird gewährleistet, das ein Defizit in der Sprache sich nicht auf das Leistungsniveau in anderen Fächern auswirkt. Ziel ist dennoch, dass alle Deutsch in Schrift und Sprache am ende der Schulzeit beherschen.

Die IGGS ist eine Schule ohne Rassismus. Projekte, die sich für eine weltoffene Gesellschaft einsetzten wie z.B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ werden von der Schule gefördert.

Es finden regelmäßige Veranstaltungen statt, die an solche Projekte angelehnt werden.

Mehr Mitbestimmung für Schüler*innen:

Die IGGS ist ein Ort an dem Demokratie gelebt wird. Daher haben alle Schüler*innen das Recht sich aktiv in die Schulplanung einzubringen. Es soll ein Schüler*innenparlament geben in dem die gewählten Vertreter*innen der Klassen sitzen und zusammen über Anträge diskutieren und entscheiden können. Über beschlossenen Anträge wird auf der Schulkonferenz abgestimmt. Außerdem soll die Schülervertretungen werden mit allen benötigten Mitteln wie z.B. Räumlichkeit, finanzielles Budget und organisatorische Unterstützung durch Verbindungslehrer*innen gefördert werden. Alle Schüler*innen sollen sich in der Schüler*innenvertretung mit einbringen dürfen.

Schüler*innen werden zu inner- und außerschulischen Engagement ermuntert.

Schüler*innen werden bei sämtlichen Schulentwicklungsprozessen eingebunden.

Darüber hinaus finden regelmäßige Schüler*innenbefragungen durch um die Qualität der IGGS stetig zu verbessern.

Aneignung von Schlüsselkompetenzen:

Der Unterricht an der IGGS soll sich am realen Leben orientieren. Neben allgemeinbildenden Kenntnissen sollen Schüler*innen besonders gemeinsam in gegenseitiger Unterstützung praxisbezogen unterrichtet werden.

Ebenso sollen die Schüler*innen politisch gebildet werden, sowohl während des Unterrichtes als auch bei Veranstaltungen und Projekten wie z.B. Podiumsdiskussionen.

Leistungsstarke und leistungsschwache Schüler*innen werden in der IGGS gleichermaßen gefördert und gefordert.

Um das Angebot der IGGS zu erweitern werden Kooperation mit jedweden öffentlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen angestrebt.

Schulpersonal:

Um den Personalschlüssel zu decken, der für eine IGGS an Lehrer*innen notwendig ist, muss in den nächsten Jahren daran gearbeitet werden mehr Lehrer*innen zu werben. Dafür ist es wichtig, den Beruf aktiv zu bewerben und für eine bessere Bezahlung zu sorgen (A13Z). Auch ist über ein Streikrecht für Beamte nachzudenken. Vertretungsstunden müssen in Zukunft ab der ersten Stunde gleichwertig vergütet werden. Eine ungleiche Bezahlung von Beamt*innen und angestelltem Lehrpersonal lehnen wir strikt ab. Gleiche Arbeit muss gleich vergütet werden, dies gilt auch für Lehrkräfte der verschiedenen Klassenstufen. Zwischen Grundschule und Weiterführenden Stufen unterscheiden wir nicht in der Bezahlung! Ebenso sehen wir in Entlassungen von Lehrer*innen über die Sommerferien einen untragbaren Zustand. Der Berufsstand der Lehrkräfte wird auch dadurch attraktiver, dass unbefristete Arbeitsverträge zum Normalfall erhoben werden.

Sozialarbeit/ Sonderpädagog*innen:

Außerdem muss das Stellenbudget für Sonderpädagog*innen vom Land NRW erhöht werden.Während der Lehrer*innenausbildung sollen sonderpädagogische Inhalte vermehrt vermittelt werden. Sonderpädagog*innen sollen vertieft erlernen wie die Förderung von Kindern mit Behinderung in einem inklusiven Schulsystem gewährleistet werden kann. Darüber hinaus müssen für alle Arbeitskräfte, die am und mit den Kindern arbeiten kostenfreie Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen um die optimale Förderung zu sichern.

Lehrkräfte können durch die Multiprofessionalität der Teams voneinander lernen. Dies ist durch eine wöchentliche Konferenz der Klassenlehrkräfte sicherzustellen, auch sollen halbjährige Teambuildingmaßnahmen zu Förderung der Kommunikation der Kolleg*innen stattfinden.

Schulsozialarbeit soll an der IGGS das Bindeglied zwischen schulischer Pädagogik und elterlicher Erziehung darstellen. Den Schüler*innen soll durch die Schulsozialarbeiter*innen ein dauerhaftes und niederschwelliges Angebot gemacht werden bei Probleme inner- und außerschulischer Natur eine Ansprechperson zu haben die individuelle Lösungsansätze finden. Die Arbeit der Schulsozialarbeiter*innen muss mehr gewürdigt werden, da sie genau wie Lehrer*innen eine essenzielle Aufgabe in der IGGS haben. Daher sollte auch der Lohn an den des Lehrpersonals angeglichen werden. Die Anzahl der Sozialarbeiter*innen soll sich dabei an der Zahl der Schüler*innenorientieren. Langfristig ist zu klären, ob Schulsozialarbeit beim Bund, Land oder bei der Kommune angegliedert sein soll. Doppelstrukturen beim Jugendamt in der Sozialarbeit sind langfristig abzuschaffen.

Zielsetzung der Arbeit in multiprofessionellen Teams ist es das Kind ganzheitlich zu betrachten

Finanzierung:

Das Bildungsangebot der IGGS ist kostenfrei und garantiert allen Schüler*innen eine

gleichberechtigte Teilhabe ohne Einfluss der sozialen oder ethnischen Herkunft der Schüler*innen.

Aktuell liegt das Budget für Bildung in Deutschland 30 Milliarden Euro unter dem OECD Schnitt.

Die Finanzierung der IGGS soll durch das Land unter Berücksichtigung des Sozialindexes, der unter anderem die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf berücksichtigen soll, getragen werden in Kooperation mit dem Bund, welcher besondere finanzielle Mittel zur Förderung der IGGS bereitstellen soll.

Auch bedarf die inklusive Arbeit spezielles Fördermaterial, dessen Anschaffung finanziell durch entsprechende Mittel abgedeckt werden muss.

Privatschulen sollen dauerhaft abgeschafft werden. Mittel des Landes sollen ausschließlich für öffentliche Schulen verwendet werden.