Gesetzesdschungel entrümpeln – mit Synopsen zur Klarheit!

Demokratie lebt vom öffentlichen Diskurs, Argument und Gegenargument. Öffentlichkeit ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie und des so auch des Gesetzgebungsverfahrens (so auch: BVerfGE 70, 324, Rn. 131).

Dementsprechend sollte auch jede*r an diesem Diskurs teilhaben können. Hinderlich sind dabei vor allem unverständliche und unübersichtliche Gesetzesvorlagen von Bund und Ländern. Ein gutes Beispiel sind die Änderungsbefehle bei Gesetzesänderungen. Hier ein Beispiel aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat:

„Das Staatsangehörigkeitsgesetz (…) wird wie folgt geändert:

In § 3 Absatz 1 Nummer 5 wird die Angabe „40b und 40c“ gestrichen.

Dass man aus so einer Vorlage nicht schlau wird, ist selbsterklärend. Viel besser zur Darstellung von Gesetzesänderungen sind Gesetzessynopsen. Das sind tabellarische Gegenüberstellungen vom ursprünglichen Gesetz und der geplanten Gesetzesänderung, welche die Änderungen auch sichtbar markieren. Dies würde für das obige Beispiel wie folgt aussehen:

Alte Fassung: Neue Fassung:

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit …

1. durch Geburt (§ 4), (…) 1. durch Geburt (§ 4), (…)

5. durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c) 5. durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c).

 

Einigen Gesetzesänderungsentwürfen liegen Synopsen bei Einreichung vor. Besonders vielen aber nicht. Insbesondere bei großen Gesetzesänderungsvorhaben kann dies zur Unübersichtlichkeit führen. Die Kritik, dass Synopsen bei kleineren Änderungsvorhaben zu umständlich sind, ist unberechtigt. Angemerkt sei zu dieser Kritik, dass eine Synopse intern in den allermeisten Fällen schon existiert. Anders sind Änderungsbefehle auch nicht zu verstehen. Der Mehraufwand ist damit minimal und der Nutzen für Abgeordnete sowie Bürger*innen verhältnismäßig groß. Synopsen schaffen im Ergebnis Übersichtlichkeit, Zugänglichkeit und vereinfachen so die Teilhabe am Diskurs. Kurz: So starr die Begrifflichkeit auch ist, Synopsen schaffen mehr Demokratie. Nicht verwunderlich also, dass der Bund diese für seine Ministerien seit diesem Jahr endlich verpflichtet hat. Dies zeigt, dass eine Verpflichtung möglich ist. Im Land NRW fehlen jedoch jegliche Bestrebungen zu verpflichtenden Synopsen.

Aus diesem Grund mögen die NRW Jusos beschließen:

  • Bei der Einbringung von Gesetzesänderungen, die vom NRW-Landtag oder der Landesregierung eingebracht werden, sollen Synopsen verpflichtend beigefügt werden. Dies soll mit Änderungen der Geschäftsordnungen erfolgen
  • Die Synopsen sollen bei neuen Novellierungen auch dem Gesetz- und Verordnungsblatt NRW beigefügt werden