Damit feministische Innenpolitik keine Floskel bleibt
Konzepte, die in der Praxis von Kommunen für den Schutz von Frauen vor gewalttätigen Übergriffen etabliert sind, sind selten. Erweitert man die Perspektive im Sinne eines intersektionalen Ansatzes, der auch weitere besonders gefährdete Personengruppen berücksichtigt, fällt dieses ohnehin ernüchternde Ergebnis noch ernüchternder aus. Für uns ist klar: Der Schutz von FINTA muss endlich zu einem echten innenpolitischen Thema werden. Es reicht nicht aus, den Begriff “Feministische Innenpolitik” in den Mund zu nehmen, seinen Worten im Anschluss jedoch keine Taten folgen zu lassen.
Echter Schutz von FINTA braucht einen institutionellen Rahmen!
Um den Schutz von FINTA auf institutioneller Ebene voranzutreiben, müssen die Rahmenbedingungen für den Schutz von FINTA verbessert werden. Hier muss sowohl der Gesetzgeber als auch die Exekutive deutlich nachbessern.
Opfer von Stalking bedürfen mehr Schutz!
Immer wieder werden Opfer von Stalking bei der Polizei abgewiesen, da der Straftatbestand von §238 noch nicht erfüllt wurde bzw. noch keine konkrete Gefahr die Polizei zum Handeln ermächtigt.
Bereits 2017 ist die geänderte Fassung des § 238 StGB „Nachstellung“ in Kraft getreten. Zuvor musste zur Verwirklichung des Straftatbestandes das Leben des Opfers tatsächlich beeinträchtigt sein. Nun ist Stalking bereits strafbar, wenn die Handlungen des Stalkers objektiv dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Diese Entwicklung ist, genau wie die Integration von Stalking im Internet, begrüßenswert, reicht jedoch bei Weitem nicht aus. Fraglich ist, wann eine solche Beeinträchtigung des Opfers tatsächlich vorliegt. Hierbei gibt es für die Polizei einen gewissen Ermessensspielraum, der dafür sorgt, dass Täter im Zweifel davonkommen, da die Polizei keine Verwirklichung des Straftatbestandes sieht. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Deshalb fordern wir:
- Eine Verschärfung des §239 StGB.
- Eine einheitliche Handlungsanweisung für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen, um mit Fällen von Stalking umgehen zu können
Ein Femizid ist ein Mord!
Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist. Seit dem 01.10.2023 können geschlechtsspezifische Umstände in Deutschland ausdrücklich strafschärfend berücksichtigt werden. Diese Novelle des § 46 Abs. 2 StGB ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung zur konsequenten Verfolgung von Femiziden, allerdings besteht insbesondere in Hinblick auf die Straftaten gegen das Leben (Mord und Totschlag) und das Verständnis der Rechtsanwender*innen hinsichtlich patriarchaler Gewalttaten noch großer Handlungsbedarf.
Bislang hatte die deutsche Justiz (scheinbar) lediglich die Möglichkeit, die besondere Dimension der Femizide durch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, § 211 Abs. 2 UA. 1 Alt. 4 StGB, anzuerkennen.
Diese Generalklausel ist erfüllt, wenn die Motivation der vorsätzlichen Tötung nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verwerflich ist. Die Gerichte waren jedoch bislang, jedenfalls in Bezug auf Taten von als deutsch gelesenen Menschen, sehr zurückhaltend in der Anwendung der niedrigen Beweggründe bei Femiziden. Im Gegenteil zeigte die Justiz teils sogar Verständnis dafür, wenn ein Mann seine ehemalige Partnerin tötet, weil diese sich selbstbestimmt von ihm trennt. Diese Anwendung in der Praxis muss endlich aufhören.
Deshalb fordern wir:
- Eine Reform von § 211 StGB mit der Ergänzung von geschlechtsspezifischen Mordmerkmalen
- Ein Ende der rassistischen Stigmatisierung rund um sogenannte “Ehrenmorde” und eine gleichwertige Behandlung aller Femizide
Den Schutz von FINTA in den Fokus polizeilicher Arbeit und Ausbildung rücken!
Neben wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen muss sich die Polizei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr deutlich besser aufstellen, um sowohl präventiv als auch repressiv den Schutz von FINTA voranzutreiben.
Dazu braucht es geschulte Polizist*innen, die die Lage von Opfern verstehen und im Zweifel durch Expert*innen besser auf die betroffenen Personen eingehen können. Es fällt immer wieder auf, dass gerade männliche Polizeibeamte nicht sensibel genug mit den Opfern sexualisierter Gewalt umgehen und Druck auf sie ausüben, Geständnisse abzulegen oder bestimmte Untersuchungen über sich ergehen zu lassen. Hier muss die Polizei deutlich sensibler und mit deutlich mehr Fachkompetenz handeln, damit Opfer nicht traumatisiert werden oder im Zweifel sogar das Hinzuziehen der Polizei im Nachhinein als Fehler betrachten.
Deshalb fordern wir:
- Speziell ausgebildete Kontaktbeamtinnen im Bereich Frauenschutz, die als Ansprechpersonen für Opfer von sexualisierter Gewalt zuständig sind
- Mehr Lehrmodule zum Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt im dualen Polizeistudium in NRW, sowohl in der Theorie an der HSPV als auch im Berufspraktischen Training
- Mehr weibliche Polizistinnen und eine stärkere Bevorzugung von weiblichen Bewerberinnen sowohl bei der Einstellung als auch der Beförderung, um die Perspektive von FINTA in der Polizei deutlich mehr hervorzuheben
Einheitliche Regeln für Gewaltprävention im öffentlichen Raum
Eine Innenpolitik, die sich nicht nur feministisch nennt, sondern es auch tatsächlich ist, darf ihre Augen nicht vor den anhaltenden Übergriffen gegen FINTA im öffentlichen Raum verschließen. Legen wir die Fakten auf den Tisch: Laut Bundesministerium für Verteidigung meiden mehr als die Hälfte der in Deutschland lebenden Frauen bestimmte Orte bei Dunkelheit. Eine im Jahr 2021 im Auftrag der Pariser Jean-Jaurès-Stiftung durchgeführte repräsentative Befragung offenbarte, dass jede dritte Frau bereits auf der Straße verfolgt wurde. Fast jede zweite Frau musste laut einer Pilotstudie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2022 schon einmal sexistische Übergriffe im öffentlichen Raum erleben. Junge Frauen zwischen 16 und 24 Jahren sind in besonders hohem Maß betroffen. Mehr als jede Dritte erfährt mehrmals pro Monat sexuelle Belästigung.
Diese Zahlen sind mehr als nur alarmierend. Sie sind ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft und eine unerträgliche Last für alle Betroffenen. Gleichzeitig sind sie aber auch ein Weckruf an uns alle, jetzt nicht zu resignieren, sondern endlich konsequent aktiv zu werden. Die wichtigsten nun zu ergreifenden Maßnahmen sind diejenigen, die die öffentliche Belästigung von FINTA schon im Vorfeld verhindern – Prävention ist hier das Schlüsselwort.
Mit Blick auf den öffentlichen Raum stellt der Bereich der Mobilität einen besonders kritischen Faktor dar. Die Gefahr, Gewalt zu erfahren, beginnt bereits auf dem Weg zur Haltestelle, hält während der Wartezeit und der anschließenden Fahrt an und endet erst, wenn der Zielort erreicht ist. Alternative Transportwege, geschützte Rückzugsorte oder geschulte Ansprechpersonen sucht man zumeist vergebens. Kurz, aber bestimmt nicht schmerzlos: Mit Bus und Bahn zu fahren, ist für FINTA ein großes Sicherheitsrisiko.
Deshalb fordern wir:
- Schutzräume an Bahnhöfen, in die sich FINTA zu jeder Zeit zurückziehen können
- Ein Awarenesskonzept für den Nah- und Fernverkehr, der Grenzen und mögliche Konsequenzen für Grenzüberschreitungen klar benennt und somit auch als Leitfaden für das Bahnpersonal dienen soll
- Notfallknöpfe in Bus und Bahn
Nichtsdestotrotz wird es bedauerlicherweise immer wieder zu Situationen kommen, in denen Grenzen überschritten werden. Zum Teil bleiben diese Taten unbeobachtet, zum Teil schreiten Zeug*innen nicht ein – weil sie sich nicht können oder schlichtweg nicht wollen. In diesen Momenten sind die betroffenen Personen auf sich allein gestellt. Sich nach einem Übergriff selbstständig Hilfe zu holen, ist alles andere als einfach. Einerseits müssen sich Betroffene überwinden, Dritte in eine Situation einzubeziehen, die sie oftmals als beschämend und emotional belastend empfinden. Andererseits wird von ihnen erwartet, selbstständig in Erfahrung zu bringen, wer und wo in diesem Moment die richtige Anlaufstelle für sie ist. Diese doppelte Hürde muss endlich aus dem Weg geräumt werden.
Codewörter sind hierfür ein wichtiger Ansatz. Ein positives Beispiel stellt die 2016 vom Frauen-Notruf Münster e.V. ins Leben gerufene Kampagne “Luisa ist hier” dar. Aufgrund der (leider) anhaltend hohen Nachfrage beteiligen sich mittlerweile zahlreiche Kreise und Städte aus insgesamt 9 deutschen Bundesländern sowie aus Österreich und der Schweiz an dem Programm. Auch darüber hinaus finden sich an immer mehr Orten des öffentlichen Lebens wie Bars, Clubs oder Fußballstadien ähnliche Schutzkonzepte. Die Idee ist gut – die Umsetzung ist es jedoch oftmals (noch) nicht. Durch die Vielzahl von Codewörtern, die etwa in der Bundesliga von “Wo ist Elli” (FC Schalke 04) bis hin zu “Fuchsbau” (SC Freiburg) reicht, ist Verwirrung vorprogrammiert. Welche Formulierung an welchem Ort die richtige ist, muss im Ernstfall zunächst von der betroffenen Person selbst in Erfahrung gebracht werden. Erschwerend kommt hinzu, dass niedrigschwellige, professionelle Hilfe längst nicht garantiert ist, wenn das korrekte Codewort genannt wird. Das investigative Format VOLLBILD vom SWR prüfte in diesem Jahr die Anlaufstellen in den Bundesligastadien stichprobenartig und stellte dabei z.T. erhebliche Mängel fest: Codewörter waren unbekannt, Schutzräume nicht vorhanden und ein diskreter Austausch nicht möglich.
Deshalb fordern wir:
- Ein von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen finanzierte Kampagne, die allen Interessent*innen Merchandise (z.B. in Form von Plakaten, Stickern o.ä.), Informationsmaterial sowie Schulungen für Personal kostenlos zur Verfügung gestellt und öffentlich beworben wird.