Dem Fachkräftemangel in der Erzieherausbildung entgegentreten – die praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung attraktiver gestalten
Seit 2022 gilt in NRW der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Ab 2026 wird ebenso in NRW der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz gültig. Schon jetzt macht sich der Fachkräftemangel an den Kitas und offenen und gebundenen Ganztagsschulen bemerkbar und der Bedarf wird in den kommenden Jahren weiter spürbar steigen. In NRW werden bis 2030 rund 20.000 zusätzliche Fachkräfte benötigt. Es ist daher dringend notwendig, die Attraktivität der Erzieher*innenausbildung in NRW zu stärken.
Sowohl in den Kindertagesstätten als auch im Bereich der offenen und gebundenen Ganztagsschulen macht sich der Fachkräftemangel mit aller Härte bemerkbar. Für die wertvolle und unerlässliche pädagogische Arbeit benötigen wir hier Erzieher*innen in ausreichender Anzahl für die Kitas und offenen und gebundenen Ganztagsschulen. Perspektivisch müssen wir darauf vorbereitet sein, dass die Bedarfe mit der Einführung des Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz weiter steigen werden.
Eine wichtige Säule in der Sicherung von Fachkräften bildet die Ausbildung. Aktuell kann die Erzieher*innenausbildung in einer vollschulischen Variante (konsekutive Ausbildung) und einer praxisintegrierten Ausbildung (PiA) absolviert werden. Im Gegensatz zur klassischen vollschulischen Ausbildung liegt der Vorteil bei der PiA in einer frühen und regelmäßigen Einbindung der Auszubildenden im Berufsfeld. Hier fällt weniger Unterricht in den Berufsschulen an, stattdessen werden die Stunden in Form von “Unterricht am anderen Ort” ausgegliedert in die Praxis. Für die Arbeit bei den Praxisträger erhalten die PiA-Auszubildenden dazu auch eine Vergütung. Das steigert die Attraktivität der Ausbildung durch einen erhöhten Praxisanteil und ermöglicht eine frühe Mitwirkung der Auszubildenden in pädagogischen Tätigkeiten. Dazu benötigen die Anwärter*innen vor der PIA-Ausbildung sowohl einen Platz an einer Berufsschule als auch einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung. So drohen Ausbildungen an fehlenden Standorten zu scheitern – wenn der Platz an einer Schule vorliegt, die Zusage der Einrichtung aber noch fehlt, kann die Ausbildung nicht angetreten werden.
Unser Ziel muss es sein, dort landesweit für mehr Verbindlichkeit und Sicherheit zu sorgen.
Um das gewährleisten zu können, müssen Kooperationsverträge zwischen den Berufsschulen und den jeweiligen Trägern der Kindertagesstätten und offenen und gebundenen Ganztagsschulen geschlossen werden. Es muss klar sein: Wer einen PiA-Platz an einer Berufsschule bekommt, wird auch Einrichtung zugewiesen bekommen.
Deshalb fordern wir:
- eine landesweite Bestrebung zur Schaffung von Kooperationsverträgen zwischen den Fachschulen und den berufsbegleitenden Trägern im Rahmen eines “Ausbildungspaktes Erziehung” in NRW.
Weiterhin schließen wir uns den Forderungen der Gewerkschaften nach Lohnerhöhungen in Beruf und Ausbildung an und fordern die kirchlichen Träger und Interessensvertretungen auf, sich den Forderungen anzuschließen.
Geschlossene Kooperationsverträge müssen teilweise oder vollständig durch das Land Nordrhein-Westfalen gegenfinanziert werden.
Quellen: