Keine Deutschen nach Merz Gnaden – Doppelstaatler*innen dürfen nicht zu Deutschen zweiter Klasse werden
Die Doppelte Staatsbürgerschaft steht unter Beschuss. Im Bundestagswahlkampf liebäugelte die CDU mit dem Vorhaben schweren Straftätern bei einer doppelten Staatsangehörigkeit die Deutsche zu entziehen. Hier werden explizit antisemitische Straftaten, die Leugnung des israelischen Existenzrechts, sowie extremistische Bestrebungen, welche unseren Normen zuwiderlaufen als Gründe genannt. Was zunächst wie ein typischer Law-and-Order-Vorstoß der CDU wirkt, ist bei genauerem Hinsehen stark von rassistischen Narrativen durchzogen. Dem müssen wir uns entschieden entgegenstellen. Das eigentliche Anliegen der CDU, Menschen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft abzuwerten, wurde nicht erst in diesem Januar deutlich. Schon 2022 stellte sich Friedrich Merz offen gegen die Pläne der Ampelkoalition Menschen mit Migrationshintergrund schneller einzubürgern. Er sprach damals davon, dass der deutsche Pass dadurch „verramscht“ werden würde, eine Aussage, gegen die wir uns entschieden stellen und die angestoßenen Vorhaben weiter bekräftigen.
Die Haltung der Union wurde zuletzt auch scharf von Jurist*innen kritisiert. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG sieht vor, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden darf. Zwar ist ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG möglich, wenn die betreffende Person dadurch nicht staatenlos wird, jedoch ist es trotzdem umstritten, wann die Ausbürgerung gerechtfertigt ist und wann nicht. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht sich umfassend mit der Abgrenzung zwischen dem verbotenen Entzug und dem erlaubten Verlust befasst und hier nochmal betont, dass Art. 16 im Grundgesetz eine direkte Folge aus der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands ist und dadurch rassistisch und politisch motivierte Ausbürgerung nicht stattfinden darf. Hierbei pochte das BVerfG auch darauf, dass bei der Staatsbürgerschaft keine Rangordnung von besserer und minderwertiger Zugehörigkeit existieren darf. Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatler*innen als Sanktion für Straffälligkeit ist laut der Juristin Dana Schmalz nicht mit dem Grundsatz gleichberechtigter Zugehörigkeit im Grundgesetz vereinbar. Eine Einschätzung, die auch vom Bundesinnenministerium geteilt wurde.
Zusätzlich muss betont werden, dass auch an ein abgeschlossenes Einbürgerungsverfahren nicht die Bedingung geknüpft ist, dass auch in der Zukunft eine Straffälligkeit ausbleibt. Deutsche Staatsbürger werden auf Grundlage des deutschen Strafrechts verurteilt. Die Juristin Victoria Kautzner schreibt treffend hierzu: „Der Straffälligkeit von deutschen Staatsangehörigen ist nicht auf der Ebene der Angehörigkeit zum Staat zu begegnen, sondern auf der Ebene des Strafrechts.“
Hier kann festgehalten werden, dass Friedrich Merz billige und rassistische Stimmungsmache betreiben möchte, um Wähler*innen vom rechten Rand für sich zu gewinnen. Das Signal: Nicht jede Person mit deutschem Pass ist ein gleichwertiges Mitglied dieser Gesellschaft. Hiermit treibt die Union ein Narrativ voran welches betont, dass Menschen mit Migrationshintergrund krimineller sind als Menschen, die nur eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und deswegen auch drakonischerer Strafen zu erwarten haben. Ganz nach dem gusto: „Du bist hier in meinem Land und musst dich dementsprechend benehmen.“ Dabei ist jede Person mit deutschem Pass deutsch. Besonders erschreckend in dem Zusammenhang ist, dass die SPD zugelassen hat, dass diese Forderung ihren Weg in das, vor dem schwarz-roten Koalitionsvertrag, veröffentlichte Sondierungspapier geschafft hat. Für uns Sozialdemokrat*innen muss, sowohl vor unserer eigenen Geschichte der Verfolgung und Ausbürgerung als auch aus Respekt für die Grundsätze der Gleichbehandlung und Menschenwürde, klar sein, dass wir so ein Unterfangen niemals mittragen dürfen. Sollte es zu einer Koalition zwischen CDU und AfD auf Bundesebene kommen, liegt die Vermutung nah, dass ein Gesetz welches Doppelstaatler*innen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen könnte missbraucht werden würde, um ohnehin vulnerable Gruppen weiter in Bedrängnis zu treiben.
Daher fordern wir:
- Den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft.
- Eine klare Abgrenzung der SPD zu diesen Positionen der CDU.
- Die Fortsetzung der, durch die Ampelregierung angestoßenen, Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, welches Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich machen soll.