Für mehr Mieter*innenschutz bei Eigenbedarfskündigungen!

Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete. Doch die Wohnungsnot verschärft sich zunehmend, bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Hinzukommt: Immer häufiger sind Mieter*innen von Eigenbedarfskündigungen betroffen.[1] Das stellt die betroffenen Personen vor große Herausforderungen. Denn gerade junge Menschen wohnen häufig nicht so lange in einer Mietwohnung, dass sie von längeren Kündigungsfristen profitieren können. Wer bis zu 5 Jahre in einer Wohnung lebt, hat nach einer Eigenbedarfskündigung nur 3 Monate Zeit, eine neue Bleibe zu finden. Aber heutzutage ist es nahezu unmöglich, in einem Ballungsgebiet innerhalb von 3 Monaten eine adäquate Wohnung zu bekommen. Gerade Azubis und Studierende sind von dieser sehr kurzen Kündigungsfrist betroffen, da sie häufig nicht länger als 5 Jahre in derselben Wohnung leben. Einen günstigen Ersatz kurzfristig zu finden, wird neben der Bewältigung des Arbeits- oder Studierendenleben zur Mammutaufgabe. Neben jungen Leuten sind häufig aber auch Familien in Großstädten mit unterdurchschnittlichem Einkommen betroffen, wenn ihnen die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt wird. Eine preislich attraktive Alternative zu finden, dauert in der Regel länger als es die Kündigungsfrist zulässt.

Oft werden Eigenbedarfskündigungen nach dem Verkauf einer Wohnung ausgesprochen, wenn die kaufende Person die Wohnung selbst beziehen möchte. Für Mieter*innen ist das doppelt frustrierend: Sie können es sich selbst nicht leisten, Eigentum zu erwerben und werden von der offensichtlich wohlhabenderen Person aus der Wohnung gedrängt. Das ist frustrierend, demotivierend und steht stellvertretend für die immer weiter auseinandergehende Schere zwischen Arm und Reich. Gerade deshalb müssen Mieter*innen vor einer Kündigung nach Verkauf ihrer Wohnung geschützt werden.

Die aktuelle Gesetzeslage stammt aus dem Jahr 2001, ist veraltet und muss an die gegenwärtige Wohnungssituation angepasst werden.

Wir fordern:

  1. Nach Verkauf einer vermieteten Wohnung sollen die in der Wohnung lebenden Personen 6 Monate vor Anmeldung von Eigenbedarf geschützt sein. Erst danach kann Eigenbedarf gemäß den unter 2. genannten Fristen angemeldet werden.
  2. Die aktuell geltenden Kündigungsfristen sollen mindestens verdoppelt werden: 6 Monate bei weniger als 5 Jahren Mietdauer, 12 Monate bei 5 bis 8 Jahren Mietdauer und 18 Monate bei einer Mietdauer länger als 8 Jahre.