Einkommensunabhängige Aufnahme von Frauen in Frauenhäusern
Frauenhäuser sind Schutzeinrichtungen für Frauen (und ggf. ihre Kinder), die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Der Zugang zu Schutz, Sicherheit und Unterstützung darf nicht vom Einkommen abhängig gemacht werden.
Derzeit müssen Frauen mit eigenem Einkommen häufig einen Beitrag zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung leisten. In manchen Fällen mehrere Hundert Euro monatlich. Dies führt dazu, dass
- Frauen aus Angst vor hohen Kosten den Gang ins Frauenhaus scheuen oder verzögern,
- Betroffene in prekären Beschäftigungsverhältnissen zusätzlich belastet werden,
- finanzielle Selbstständigkeit faktisch bestraft wird,
- das Recht auf Schutz für einige Frauen faktisch eingeschränkt wird
Der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist kein „freiwilliger Umzug“, sondern oft eine Notmaßnahme zur Rettung von Leib und Leben.
Ein sicherer Rückzugsort muss bedingungslos und barrierefrei zur Verfügung stehen. Besonders für Frauen, die ohnehin durch Gewalt, Angst, Isolation und Abhängigkeit belastet sind.
Frauenhäuser leisten eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe im Gewaltschutz. Sie sollten vergleichbar mit Notaufnahmen in Krankenhäusern, aus öffentlichen Mitteln vollständig finanziert werden.
Forderungen:
Daher fordern wir:
- Frauen, die Schutz in einem Frauenhaus suchen, dürfen für ihren Aufenthalt dort nicht zur Kasse gebeten werden, unabhängig von ihrem Einkommen. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung der Partner:in werden die Partner:innen zur Kasse gebeten in Höhe der Vollkosten des Aufenthalts in einem Frauenhaus.
- Die NRW Jusos setzen sich auf Landes- und Bundesebene für eine Reform der Finanzierung von Frauenhäusern ein, mit dem Ziel einer vollständigen Kostenübernahme durch öffentliche Mittel. Der vom Bund am Anfang des Jahres beschlossene Rechtsanspruch auf Schutz von Frauen muss durch eine langfristige Finanzierungsgarantie abgesichert werden.
- Weiterhin fordern wir eine ordnungsrechtliche Mindestqualität zur Sicherung der Betreuung der Frauen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe zur Bewältigung ihrer Situation
- Die Verwaltung prüft, inwieweit auf Landesebene für die Kommunen kurzfristige Ausgleichszahlungen oder Fonds eingerichtet werden können, um Betroffene bei Bedarf von Eigenbeteiligungen zu befreien.