Eurofighter für Erdogans imperialistische Politik – Nicht mit uns!
Am 23.07.2025 ist nach Informationen des Spiegels bekannt geworden, dass der Bundessicherheitsrat – ein ständiger Kabinettsausschuss der Bundesregierung – Waffenexporte an die Türkei genehmigt hat. Gegenstand der Genehmigung sind 40 Eurofighter Kampfjets, die schätzungsweise einen Wert von 4 Milliarden EURO aufweisen[1].
Die Voranfrage der Türkei wurde bereits am 23.03.2023 gestellt. Die Entscheidung über die Genehmigung war demnach lange Zeit umstritten. Nun hat sich der Bundessicherheitsrat, dem der Bundeskanzler ständig vorsitzt[2], für eine Genehmigung entschieden. Warum diese Entscheidung gerade zu Zeiten fällt, in denen der türkische Präsident Erdoğan zurecht wegen massivster Menschenrechtsverletzungen im Inland in Kritik steht, erschließt sich uns in keiner Weise. Das autoritäre türkische Regime inhaftiert Oppositionelle[3], zerschlägt die Justiz[4] und eignet sich die Presse an[5], um einen Machtwechsel, eine unabhängige Justiz und Presse zu verhindern. Machterhalt und Menschenrechtsverletzungen stehen an der Tagesordnung.
Das zeigt sich nicht zuletzt an der Festnahme des Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu, der seit dem 19.03.2025 in Haft sitzt und als aussichtsreichster Präsidentschaftskandidat der größten türkischen Oppositionspartei (CHP) gilt. Der Europarat beanstandete die Inhaftierung am 23.03.2025 als „Angriff auf die Demokratie“, İmamoğlu müsse „freigelassen werden“[6]. Diese Einschätzung teilen wir. Die Türkei braucht Demokratie, sie sehnt sich nach ihr. Das wurde in den letzten Monaten anhand der Reaktionen von Millionen in der Türkei deutlich. Die Bundesregierung scheinen etwaige Entwicklungen jedoch nicht zu tangieren.
Wir sind hier klar: Solidarität mit Ekrem İmamoğlu, Solidarität mit den Menschen in der Türkei!
Doch nicht nur im Inland verletzt die Türkei internationales Recht, auch im Ausland hat die Türkei unter Erdoğan immer wieder unter Beweis gestellt, dass sie auf die Gebote des Völkerrechts und insbesondere des Friedenssicherungsrechts sowie des humanitären Völkerrechts keinerlei Rücksicht nimmt. Namentlich zu nennen ist die „Operation Olivenzweig“, in der die Türkei in Afrîn einmarschierte, um kurdisches Einflussgebiet mit militärischer Gewalt zu zerschlagen und dabei ihre eigene Einflusssphäre zu erweitern. Dieser Angriff ist dabei nach h.M. als klar völkerrechtswidrig zu beurteilen[7]. Diese Operation ist insbesondere deswegen von Bedeutung, weil die Genehmigung des Bundessicherheitsrates auf der Grundlage basiert, dass die türkische Regierung dafür einsteht, dass die Eurofighter nur beim Bündnisfall zum Einsatz kommen sollen[8]. Bei der sog. „Operation Olivenzweig“ hat die türkische Regierung jedoch auch behauptet im Rahmen ihres Selbstverteidigungsrechtes nach Art. 51 VN-Charta zu agieren und hat dementsprechend mit Erklärung zum 20.01.2018 dem VN-Sicherheitsrat Anzeige gemacht. Ob der Sicherheitsrat seine Genehmigung erteilt, war der Regierung jedoch offenkundig egal. Wichtig war vor allem eines: Die eigene Sicht der Dinge. I.E. stellt die Türkei kein verlässlicher Bündnispartner dar. Umso wichtiger, dass keine Waffenlieferungen an Regierungen genehmigt werden, die sich nicht an die internationale Rechtsordnung gebunden fühlen.
Aus den genannten Gründen fordern wir:
- Die Bundesregierung muss ihre Genehmigung widerrufen
- Die Bundesregierung muss sich auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass auch andere Bündnispartner*innen wie das Vereinigte Königreich sich gegen Waffenexporte an die Türkei stellen
[1] Spiegel, „Bundesregierung macht Weg für Eurofighter-Lieferung an Türkei frei“ – https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verteidigung-bundesregierung-macht-weg-fuer-eurofighter-lieferung-an-tuerkei-frei-a-41bf3aa8-ee68-4585-a098-a69690ed13dd, 23.07.2025 (zuletzt abgerufen am 23.07.2025); Tagesschau, „Deutschland erlaubt Eurofighter-Export an die Türkei“ – https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eurofighter-tuerkei-grossbritannien-kampfjet-100.html, 23.07.2025 (zuletzt abgerufen am 23.07.2025).
[2] Bundesakademie für Sicherheitspolitik, „Das Kuratorium, der Bundessicherheitsrat“ – https://www.baks.bund.de/de/die-baks/das-kuratorium-der-bundessicherheitsrat (zuletzt abgerufen am 23.07.2025).
[3] Auswärtiges Amt, „Auswärtiges Amt zur Festnahme von Ekrem İmamoğlu“, Pressemitteilung https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2706226-2706226, 19.03.2025 (zuletzt abgerufen am 23.07.2025); Tagesschau, „Gewalt, Verhaftungen – und trotzdem Hoffnung – “https://www.tagesschau.de/ausland/europa/tuerkei-istanbul-102.html, 01.07.2025 (zuletzt abgerufen am 23.07.2025).
[4] Ausführliche Darstellung in: Bundeszentrale für politische Bildung, „Die politisierte und personalisierte Justiz der Türkei“
https://www.bpb.de/themen/europa/tuerkei/520344/die-politisierte-und-personalisierte-justiz-der-tuerkei/ (zuletzt abgerufen am 23.07.2025).
[5] Deutsche Vertretung in der Türkei, „Medien in der Türkei“ – https://tuerkei.diplo.de/tr-de/03-themen/001-deutschlandunddietuerkei/weitere-themen/2606714-2606714 (zuletzt abgerufen am 23.07.2025); Reporter ohne Grenzen, „Türkei“ – https://www.reporter-ohne-grenzen.de/tuerkei (zuletzt abgerufen am 23.07.2025).
[6] Europarat, „Kongress: Inhaftierung von Bürgermeister İmamoğlu ist Angriff auf die Demokratie, er muss freigelassen werden“ – https://www.coe.int/de/web/portal/-/council-of-europe-congress-mayor-imamoğlu-s-detention-is-an-assault-on-democracy-he-must-be-released (zuletzt abgerufen am 23.07.2025).
[7] Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages „Völkerrechtliche Bewertung der „Operation Olivenzweig“ der Türkei gegen die kurdische YPG in Nordsyrien“, (03/2018). Pierre Thielbörger in: LTO, “Ein Angriffskrieg und kein Nato-Bündnisfall“, 22.10.2019 (zuletzt abgerufen am 23.07.2025).
[8] s. Fn. 1