Für einen solidarischen Sozialstaat!
Am 5. März hat der Bundestag die neue Grundsicherung beschlossen. Damit manifestiert sich die Abkehr von den Grundüberzeugungen des Bürgergeldes, Menschen prioritär in Qualifizierung und langfristige Beschäftigung zu bringen sowie Sanktionen als nachrangiges, letztes Instrument zu verwenden. Was durch dieses Gesetz und die vorgeschalteten Debatten ebenfalls klar wird, ist, dass der Sozialstaat keine Grundbasis für das Handeln der Regierung ist, sondern etwas, was wir immer wieder aufs Neue verteidigen müssen.
Denn aktuell erleben wir jeden Tag Angriffe auf den Sozialstaat von Seiten der CDU: Forderungen nach vermehrter persönlicher Übernahme von Kassenleistungen beim Arzt und Debatten über Wochen- und Lebensarbeitszeit, in denen alle arbeitenden Menschen für eine dysfunktionale Wirtschaft verantwortlich gemacht werden.
Aus einer jungsozialistischen Perspektive beschränkt sich die Kritik am aktuellen sozialpolitischen Diskurs nicht auf die Reform der Grundsicherung. Vielmehr lässt sich beobachten, dass der Sozialstaat in mehreren zentralen politischen Debatten zunehmend unter Legitimationsdruck gerät. Diese Entwicklungen gilt es kritisch zu analysieren und politisch zu beantworten.
In der Begründung des Gesetzes zur neuen Grundsicherung heißt es, dass wir als Gesellschaft wieder zu einem Verständnis zurückkommen müssten, dass es gerecht zugehe. Außerdem wird davon gesprochen, dass ein starker Sozialstaat wieder die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen bräuchte, was impliziert, dass diese zurzeit nicht vorhanden sei. Diese Darstellung ist, in Anbetracht dessen, dass der Anteil der Totalverweigerer bei etwa 0,8 % liegt, sehr verschoben und lenkt von den tatsächlichen Gerechtigkeitsproblematiken unserer Gesellschaft ab.
Dass diese Debatten auch in der Sozialdemokratie als primärer Diskurs um Gerechtigkeit verstanden werden, muss uns besorgen. Wenn wir über Gerechtigkeit sprechen, sollten wir vor allem globale Ungleichverteilung, Unterdrückung von marginalisierten Gruppen oder die Vermögensverteilung im Blick haben.
Der Diskurs wurde weitestgehend von rechten Akteuren erfolgreich befeuert, um proaktiv ein Feindbild zu schaffen und nach unten zu treten. Dass auch die Sozialdemokratie diesen Kurs mitträgt und diese Diskursverschiebung, weg von Vernunft und Evidenz zu Gesetz macht, nehmen wir nicht unwidersprochen hin.
Konkret sind folgende Dinge besonders problematisch: In der bisherigen Ausgestaltung der Grundsicherung waren Sanktionen grundsätzlich möglich, wurden jedoch gestuft angewendet. Das bedeutete, dass Leistungskürzungen nur unter engen Voraussetzungen erfolgen konnten und Pflichtverletzungen zunächst um 10 %, bis gestuft 30 %, gekürzt wurden. Vollständige Leistungskürzungen sind praktisch nie eingetreten. Doch auch die damalige Einführung der Möglichkeit, Vollsanktionen zu verhängen, verurteilen wir.
Vorgesehene Sanktionen in der neuen Grundsicherung sollen schneller zu verhängen und Leistungskürzungen leichter bis hin zum vollständigen Leistungsentzug auszuweiten sein. Für Leistungsbeziehende bedeutet dies konkret, dass bereits kurzfristige Pflichtverletzungen stärkere finanzielle und teils existenzielle Konsequenzen haben können, da bereits bei der erstmaligen Pflichtverletzung Leistungskürzungen von 30 % erfolgen können. Da die Grundsicherung für viele Menschen die einzige Einkommensquelle darstellt, kann eine solche Verschärfung unmittelbare Auswirkungen auf Ernährung, Mobilität, soziale Kontakte oder die Sicherung der Wohnung haben. Auch in letzter Konsequenz einen vollständigen Leistungsentzug für ein legitimes Mittel zu halten, ist aufs Schärfste zu verurteilen.
Durch erhöhten Druck und Existenzängste sinkt die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung häufig und Beschäftigungsverhältnisse sind infolgedessen instabiler. Langfristig ist der Effekt auf dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt begrenzt. Um nachhaltige Beschäftigung zu garantieren, muss stärker auf intensive Beratung, Qualifizierung und positive Anreize gesetzt werden, statt existenzsichernde Leistungen als Druckmittel zu nutzen.
Gleichzeitig wird der Vermittlungsvorrang wieder eingeführt. Der Vermittlungsvorrang bedeutet, dass Beschäftigung, auch wenn die angebotene Beschäftigung keine Perspektive bietet, aufgenommen werden muss, ohne langfristig oder passend zu sein. Auch wenn hervorgehoben wird, dass Qualifizierung und Weiterbildung weiterhin eine relevante Rolle spielen sollen, werden hier die Errungenschaften des Bürgergeldes, die Qualifizierung von erwerbsfähigen Arbeitslosen an erste Stelle zu stellen, um nachhaltige Lebensperspektiven zu garantieren, zunichtegemacht.
Insgesamt ist die Debatte, dass Arbeitswillige fehlen würden, auch an dieser Stelle angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage bizarr. Das Verhältnis zwischen offenen Stellen in Relation zu Entlassungszahlen und Unterbeschäftigung bedarf des Eingreifens des Staates, um einen stabilen Arbeitsmarkt zu schaffen, der die Entlassenen und Arbeitssuchenden tatsächlich beschäftigen kann. Hier müssen wir gesellschaftlich von einem individuellen Verantwortungsverständnis hin zu einem Bewusstsein kommen, dass Beschäftigung Aufgabe des Staates ist.
Auch die geplanten Änderungen bei der Karenzzeit und Vermögensprüfung haben weitreichende Folgen. Bisher konnten Menschen, die neu arbeitslos wurden, für einen begrenzten Zeitraum auf ihre Rücklagen zurückgreifen, ohne diese unmittelbar vollständig verwerten zu müssen. Zudem bestand dadurch ein Schutz der bisherigen Wohnsituation. Diese Schutzmechanismen und die Wertschätzung der verrichteten Arbeit, durch die das bestehende Vermögen aufgebaut wurde, fallen durch die Grundsicherung weg. Respekt vor Arbeit sieht für uns anders aus. In der Praxis bedeutet dies, dass Betroffene schneller gezwungen sein können, Ersparnisse aufzubrauchen, Altersvorsorge anzutasten oder ihre Wohnkosten zu senken.
Die Karenzzeit ist obligatorisch, um Abstiegsängste zu reduzieren und Vertrauen in den Sozialstaat zu sichern. Wenn soziale Sicherung erst greift, nachdem individuelle Krisenreserven vollständig aufgebraucht wurden, schwächt das die gesellschaftliche Akzeptanz solidarischer Sicherungssysteme erheblich.
Statt Infragestellung des Sozialstaats und Verschärfung des Tons und der Maßnahmen fordern wir:
- Einen klaren Vorrang von Qualifizierung und Weiterbildung vor kurzfristiger Vermittlung.
Arbeitsmarktpolitik muss darauf abzielen, langfristige Perspektiven zu schaffen und stabile Erwerbsverläufe zu ermöglichen. Dafür braucht es priorisierte Weiterbildung, ausreichend finanzierte Förderprogramme und eine bessere personelle Ausstattung der Jobcenter.
- Keine Leistungskürzungen, die das menschenwürdige Leben gefährden.
Statt Druck und existenzgefährdender Maßnahmen fordern wir individuelle Unterstützung, Beratung und Qualifizierung.
- Eine Grundsicherung mit ausreichenden Karenzzeiten und dem Schutz von Rücklagen und Altersvorsorge.
Menschen dürfen im Falle von Arbeitslosigkeit nicht gezwungen sein, kurzfristig ihre ökonomische Lebensleistung zu verwerten oder ihre Wohnsituation dadurch drastisch zu verschlechtern.
- Die soziale Absicherung von Transformationsprozessen in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Strukturwandel darf nicht zu individueller Unsicherheit führen. Notwendig sind Transformationsfonds, Qualifizierungsansprüche und neue Sicherungsinstrumente für unterbrochene Erwerbsbiografien.
- Eine Jobgarantie, die ausgleichend Beschäftigten, die aufgrund schwankender privater Nachfrage keine Beschäftigung auf den privaten Arbeitsmärkten finden, ermöglicht, von der Jobgarantie Gebrauch zu machen und in dem Moment aus diesem staatlichen Beschäftigungssektor wieder auszuscheiden, in dem sie eine alternative, von ihnen bevorzugte Beschäftigung finden.
Damit sollen Unternehmen nicht aus der Verantwortung genommen werden, langfristig stabile Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Vielmehr soll Arbeitnehmer*innen die Unsicherheit genommen werden, in Rezessionen oder Krisen keine Beschäftigung mehr zu haben.
- Eine gerechte Finanzierung des Sozialstaats.
Große Vermögen, hohe Einkommen und Kapitaleinkünfte müssen stärker zur Finanzierung sozialer Sicherung beitragen.