Gefahrenzonen: Kontrolle statt Schutz

In NRW dürfen Polizeibehörden nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW sogenannte „gefährliche Orte“ definieren. An solchen Orten darf die Polizei personenunabhängig und ohne konkreten Verdacht Kontrollen durchführen – von Identitätsfeststellungen über Durchsuchungen bis zu Platzverweisen.

Die rechtliche Grundlage, um einen Ort als „gefährlichen Ort“ festzulegen, ist vage formuliert. Es reicht, wenn der Ort als „verrufener Treffpunkt“ oder „bekannt für Straftaten“ gilt. Konkrete Taten müssen nicht vorliegen, allein die „tatsächlichen Anhaltspunkte“ genügen. Die Polizei muss weder Betroffene informieren noch der Öffentlichkeit klar benennen, wo solche Orte beginnen und enden.

Diese polizeiliche Praxis bedeutet konkret: anlasslose Kontrollen. Menschen können kontrolliert, durchsucht und befragt werden, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen sie vorliegt.

In der Praxis sind Gefahrenzonen keine neutralen Schutzmaßnahmen. Sie treffen nicht „alle gleich“, sondern besonders Personen, die sichtbar als nicht deutsch gelesen werden, aber auch Jugendliche und Wohnungslose. Zahlreiche Studien und Berichte von Betroffenen zeigen, dass insbesondere in urbanen Gefahrenzonen äußere Merkmale wie Hautfarbe, Kleidung, Sprache oder Herkunft faktisch als „Verdachtsmomente“ ausreichen.

Diese Praxis ist nichts anderes als Racial Profiling – welches durch Gesetz legitimiert wird.

Durch die anlasslosen Maßnahmen werden bestehende Vorurteile verstärkt und rassistische Strukturen in staatlichem Handeln fortgesetzt – alles unter dem Deckmantel der Prävention.

Die Keupstraße in Köln-Mülheim steht sinnbildlich für das Dilemma einer undifferenzierten Sicherheitspolitik. Als Ort mit hohem migrantischem Anteil ist sie historisch durch den NSU-Anschlag 2004 geprägt – ein Verbrechen aus dem rechten Terror, das sich gezielt gegen Menschen mit türkischer Herkunft richtete.

Heute gerät dieselbe Straße in den Fokus von Polizeimaßnahmen als „Brennpunkt“ und potenzieller Gefahrenort. Damit geraten genau jene Menschen, die bereits Opfer rechter Gewalt wurden, erneut unter Generalverdacht. Sie werden nicht geschützt – sie werden kontrolliert. Sicherheit darf nicht bedeuten, dass migrantische Communities überwacht werden, während rechte Netzwerke in Polizei, Verfassungsschutz und Gesellschaft weiter relativiert werden.

Und die CDU-geführte Landesregierung unter Innenminister Herbert Reul? Sie betreibt seit Jahren eine Sicherheitspolitik, die auf Maximalbefugnisse der Polizei, Überwachung und Abschreckung setzt – ohne wirksame Konzepte gegen Rassismus und strukturelle Diskriminierung innerhalb der Polizei. Diese Art von Politik verschärft die Polarisierung zwischen Bevölkerung und Sicherheitsbehörden und untergräbt das Vertrauen marginalisierter Gruppen in den Staat.

Aber auch in unseren eigenen Reihen ist Sicherheitspolitik ein gefährliches Pflaster. Die SPD-Landtagsfraktion hat zuletzt Vorschläge gemacht, die sich zu sehr an der repressiven Linie von Reul orientieren: Waffenverbotszonen, Messerverbote, mehr Polizei im öffentlichen Raum. Natürlich müssen Sicherheitsbedenken ernst genommen werden, aber nicht auf Kosten von Grundrechten und gesellschaftlicher Gleichbehandlung. Gleichzeitig ist die Wirksamkeit von Waffenverbotszonen stark anzuzweifeln.

Was fehlt, ist ein klares Nein zu anlasslosen Kontrollen, ein konsequentes Bekenntnis gegen strukturellen Rassismus – und eine klare sozialdemokratische Alternative zum autoritären Law-and-Order-Kurs von CDU und Grünen.

Daher fordern wir:

  1. Abschaffung der Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Personenkontrollen (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW).
  2. Keine Einrichtung oder Aufrechterhaltung sogenannter „gefährlicher Orte“.
  3. Verpflichtende jährliche Veröffentlichung von Statistiken zu polizeilichen Personenkontrollen mit Angaben zu Ort, Zeit, Anlass und – soweit datenschutzrechtlich möglich – Betroffenengruppen.
  4. Externe Evaluation der Polizeipraxis durch unabhängige Fachgremien, z. B. unter Einbeziehung von Betroffenenverbänden.
  5. Anerkennung der Keupstraße als Opferort rechter Gewalt, nicht als Gefahrenzone.
  6. Errichtung des Mahnmals zum Gedenken der Opfer des NSU-Nagelbombenanschlags.

Sicherheit darf nicht bedeuten, dass einzelne Gruppen permanent unter Generalverdacht stehen. Eine sozialdemokratische, sicherheitsgarantierende Innenpolitik muss staatliche Macht in Form der Polizei kritisch betrachten, dieser klare Grenzen setzen und wirksam kontrollieren, um ein gerechtes Walten der Exekutive über Menschen in unserem Land sicherzustellen. Wenn wir für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität einstehen wollen, beginnt das bei der Verteidigung der Grundrechte für alle.