Nicht jedes saubere Geld ist geil – Geldwäsche in Deutschland einfacher als anderorts

Deutschland ist ein Paradies für Geldwäsche. So werden im Jahr 2023 voraussichtlich 433 Milliarden Euro illegal erwirtschaftet werden. Das entspräche 10% des Bruttoinlandsprodukts, kurz BIP. Gleichzeitig werden jährlich ca. 100 Milliarden Euro in Deutschland gewaschen, was einem Viertel des Bundeshaushalts entspricht.

Geldwäsche allgemein beschreibt den Vorgang, der die Herkunft von illegal erworbenem Geld verschleiern soll, um dieses wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen. Die illegalen Einnahmen stammen meist aus Sachverhalten wie Drogenhandel, Menschenhandel, Erpressung, Waffenhandel, Schmuggel, Raub, Bestechung oder Schwarzarbeit.

Es gibt eine Vielzahl an Behörden, die für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständig sind. So überprüfen 300 verschiedene Behörden mit insgesamt 215,5 vollzeitbeschäftigten Personen 1.000.000 Händler*innen. Außerdem ist die sog. Financial Intelligence Unit, kurz FIU, dafür verantwortlich, Verdachtsmeldungen unter anderem von Banken und Notar*innen nachzugehen. Des Weiteren sind auch die Bafin, die Bankenaufsicht, der Zoll und die (Finanz-)Polizei für das Thema Geldwäsche verantwortlich.

Geldwäsche zu bekämpfen ist eine Herausforderung, weil nicht staatliche Institutionen, wie Banken, Notar*innen, Versicherungen, Steuerberater*innen und viele mehr als Hinweisgeber*innen fungieren müssen. Deshalb trat 1993 das Geldwäschegesetz, kurz GwG, in Deutschland in Kraft, das eine rechtliche Grundlage für die Bekämpfung von Geldwäsche bilden soll. Demnach sind bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Banken, Immobilienmakler*innen, Notar*innen, Steuerberater*innen und viele mehr, verpflichtet verdächtige Transaktionen zu melden und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Meldepflicht wurde nahezu auf das gesamte Wirtschaftsleben erweitert. Außerdem wurde 2017 im Rahmen einer europäischen Richtlinie das zentrale Transparenzregister geschaffen, wo wirtschaftlich Berechtigte mit mindestens 25% Anteilen sichtbar sind. Dennoch bleiben die Eigentümer*innen von schätzungsweise jeder zehnten Wohnung in Berlin u.A. durch Firmenkonstrukte anonym.

Mit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine begann auch die Durchsetzung von Sanktionen gegen Russland. So gibt es bspw. ein Öl-Handelsverbot mit Russland. Gleichzeitig geht die Europäische Union gezielt gegen russische Oligarch*innen, Propagandist*innen und Militärs vor, indem deren im Westen verstecktes Vermögen eingefroren werden soll, um damit das politische System Putin zu schwächen.

Im Mai 2022 wurde das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschlossen, womit Ermittler*innen mehr Befugnisse auf der Suche nach sanktioniertem Vermögen haben. Das zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz soll nicht nur der Umsetzung von Sanktionen dienen, sondern auch zusätzlich Geldwäsche bekämpfen. So ist es bspw. seit April dieses Jahres verboten, Immobilien mit Bargeld zu bezahlen. Außerdem sollen im Transparenzregister nun auch Informationen zu Immobilienbesitz aus den Grundbüchern von meldepflichtigen Personen angegeben werden.

 

Wem gehört was? Auf der Suche nach den Personen hinter dem Vermögen

Geldwäsche stellt auch eine Gefahr für unsere Demokratie dar. Denn wenn man Geld wäscht, bspw. mit dem Erwerb von Immobilien und Firmen(-anteilen), bedeutet das, dass man wirtschaftliche und damit auch politische Macht ausüben kann. Grundlegender macht Geldwäsche es überhaupt möglich, dass sich kriminelle Tätigkeiten wirtschaftlich lohnen und Korruption kann dadurch überhaupt erst möglich werden.

In der Hinsicht ist es wichtig Eigentümer*innen von Vermögen nachzuverfolgen. Gerade bei den Sanktionen gegen russische Oligarch*innen kann man erkennen, wie schwierig das für den deutschen Staat ist. Bspw. ist die Schwelle von 25% Anteilen für die Eintragung im Transparenzregister so hoch, dass man sie mit einer handvoll Partner*innen umgehen kann. Dazu haben sich aktuell gerade einmal die Hälfte der verpflichteten Unternehmen im Register eingetragen. Diese dünne Datenlage macht es äußerst einfach den Vermögensbesitz durch komplexe Unternehmensgeflechte zu verschleiern und erschwert Terrorismusbekämpfung und die Aufdeckung von Geldwäsche. Die Entscheidung Deutschlands das Transparenzregister zu schließen nach dem EuGH-Urteil vom Ende November 2022 kritisieren wir daher sehr scharf und erwarten, dass im Rahmen der Umsetzung der 6. Geldwäsche-Richtlinie das Transparenzregister wieder geöffnet wird.

Außerdem sind die verschiedenen Register kaum miteinander verknüpft und teilweise gar nicht digitalisiert, wie bspw. die Grundbücher, bei denen der Prozess immer noch auf sich warten lässt. Dass im Handelsregister jeder Anteilseigner, im Transparenzregister aber nur Berechtigte ab einer Schwelle von 25 Prozent erfasst werden, erzeugen auch nur weitere Unstimmigkeiten. Generell läuft man durch diese ganzen Parallelstrukturen Gefahr, dass ohne Abgleichungen widersprüchliche Daten übermittelt werden können und so Ermittlungen erschwert werden. Dazu sind Register bei anderen Vermögenswerten wie Anleihen, Aktien, Yachten, Kryptowährungen und Co. bisher noch gar nicht vorhanden, obwohl diese auch für Geldwäsche zu Gebrauch kommen. Das alles bedeutet, dass man eher auf Datenleaks wie die Pandora Papers angewiesen ist, um zu wissen, wer welche Vermögenswerte besitzt.

 

Die deutsche FIU: Das Nadelöhr, das Geldwäschebekämpfung lahmlegt

Wenn es dann aber um Geldwäschebekämpfung vorrangig geht, muss man auf die sog. Financial Intelligence Unit, kurz FIU, blicken. Die Spezialeinheit des Zolls, früher beim Bundeskriminalamt, bearbeitet Meldungen zu verdächtigen Zahlungen von Banken, Finanzdienstleister*innen und weiteren Meldepflichtigen und leitet sie ggf. an die Landeskriminalämter weiter.

Nun hat sich in der letzten Zeit herausgestellt, dass über 250.000 Meldungen gar nicht bearbeitet worden sind. U.A. ist nicht gesetzlich geregelt, wie schnell die FIU die Meldungen bearbeiten muss. Und teilweise gehen die Fälle bis zu 3 Jahre zurück. Das stellt insofern ein Problem dar, dass die Ermittlungsbehörden, wenn sie dann einen Fall weitergeleitet bekommen, nur noch wenig Zeit zur Aufklärung haben, da Geldwäsche nach 5 Jahren verjährt.

Außerdem läuft die Arbeit derzeit kaum digitalisiert ab und es fehlt der Zugang zu polizeilichen Daten, um bspw. zu überprüfen, ob schon Ermittlungen laufen oder nicht. Außerdem klagen die Landeskriminalämter, dass die Arbeit zu langsam und zu schlecht läuft. Hier rächt sich auch der Wechsel der FIU vom BKA zum Zoll, wo zu wenig Beamte mit dieser großen Aufgabe konfrontiert wurden. Derzeit sind etwa 600 Personen bei der FIU angestellt und bis 2026 sollen es mehr als 700 werden. Ihr fehlt es aber auch an spezialisiert geschultem Personal.

Zum Vergleich: Die Guardia di Finanza in Italien geht gegen organisierte Kriminalität, Steuerhinterziehung und Korruption vor. Dafür hat sie kriminalistisch geschultes Personal, verfügt insgesamt über 60.000 Mitarbeitenden und kann verdächtiges Vermögen einziehen.

Wir begleiten daher kritisch den Prozess des Bundesfinanzministers, einen Gesetzentwurf für eine „Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität“ vorzulegen, in der die FIU angesiedelt sein soll. Wir erwarten strukturelle Besserungen in der Bekämpfung der Geldwäsche und hoffen, dass durch diese neue Bundesbehörde die Geldwäschebekämpfung nicht droht, noch weiter zu stocken.

Geldwäsche vor Ort nachgehen: Wo kein Kläger, da kein Richter?

Der Kontrollbericht über die FIU der sog. Financial Action Task Force, kurz FATF, das internationale Anti-Geldwäschegremium, in diesem Jahr fiel nämlich erneut durchwachsen aus. Alleine schon die undurchsichtigen Eigentümer*innen-Strukturen von Vermögenswerten stellen eine große Einladung für Geldwäsche dar aber auch die Kontrolle des Nicht-Finanzsektors (also die meldepflichtigen Händler*innen, bspw. Autohändler*innen, Schmuckhändler*innen, uvm.) ist sehr mangelhaft.

Im Schnitt wird vor Ort alle 200 Jahre geprüft, ob die Nachweise korrekt geprüft und Meldungen richtig eingereicht worden sind. Die Kontrollen sind so sparsam, dass 2020 der Bundesrechnungshof bei einer Untersuchung der Kontrollen des Nicht-Finanzsektors zum Ergebnis kam, dass es „keine wirksame Geldwäscheaufsicht“ gibt. Das liegt auch an den mangelnden Stellen für die Vor-Ort Prüfung und der fehlenden Bargeldobergrenze. Derzeit muss man lediglich bei einem Betrag von mindestens 10.000 Euro die Identität feststellen und aufzeichnen.

Aber darüber hinaus ist es nicht immer möglich die behördlichen Ermittlungen in Angriff zu nehmen. Denn Geldwäscheermittlungen können nur im Zusammenhang mit Ermittlungen zur Vortat, die eben verschleiert werden soll, erfolgen. Weil die Essenz der Geldwäsche gerade aber darin besteht, den Zusammenhang zwischen Transaktion und Vortat zu verschleiern, können die Strafverfolgungsbehörden meistens gar nicht erst anfangen zu ermitteln. Vor allem da in den Strafverfolgungsbehörden Personal fehlt, um dem komplexen Verfahren gerecht zu werden, fallen Ermittlungen zu Geldflüssen und organisierter Kriminalität der einfacheren Aburteilung der Vortat zum Opfer.

Forderungen:

Damit Deutschland nicht mehr als Paradies für Geldwäsche dient fordern wir:

  • eine Verbesserung der statistischen Datenlage:

Eine bessere statistische Grundlage würde die wissenschaftliche Analyse verbessern. Des Weiteren ist eine verbesserte Kriminalstatistik notwendig, um zielgenau zu handeln und notwendige Maßnahmen abzuleiten. Dazu zählen sektorspezifische Analyse bspw. zu den Eigentümer*innenstruktur auf dem Immobilienmarkt, Umsätzen in bargeldintensiven Branchen uvm.. Des Weiteren sollen die bestehenden Register, wie das Grundbuch und Bankkontenregister im Eiltempo digitalisiert werden.

  • Einen Ermittlungsfokus der Strafverfolgungsbehörden auf Geldwäsche

Geldwäsche dient gerade dazu, die Verbindung zur Vortat zu verschleiern. Die Beweisbarkeit einer Verbindung zur Vortat ist daher oftmals erschwert, sodass es gar nicht erst zu Ermittlungen wegen Geldwäsche kommt. Dennoch muss Geldwäsche konsequent verfolgt werden und stärker in den Fokus von Polizei und Staatsanwaltschaft rücken.

  • Die Sanktionierung von Verstößen gegen Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz, um diese effektiv durchzusetzen
  • die Schaffung eines wirksamen Instruments zur Vermögenseinziehung!

Behörden sollen die Möglichkeit haben, nach dem Vorbild anderer Länder Vermögenswerte, welche im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen und eine Wertgrenze von 100.000 Euro überschreiten, zu beschlagnahmen, bzw. Konten einzufrieren.

  • eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der zuständigen Behörden:
  • einen Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern für die Bekämpfung von Geldwäsche:

In diesem Zusammenhang soll der Austausch von Informationen zwischen Behörden wie z.B. dem Finanzamt und der FIU, wie auch der Aufteilung von Zuständigkeiten verbessert werden.

  • einen verbesserten Austausch und Kommunikation zwischen zum Melden Verpflichteter und den Behörden.

Behörden sollen die aktuellen Trends in der Geldwäsche analysieren und die Meldenden darüber informieren. Dazu sollen die aktuellen Merkmale zur Erkennung von Geldwäsche übermittelt werden, um die Meldequalität zu verbessern. Dadurch müssen die zum Melden Verpflichteten, wie Banken, Notar*innen usw. nicht mehr alles überwachen, sondern können gezielt an Hand der Merkmale prüfen und melden.

  • Eine Bargeldobergrenze von 1000 Euro.

Waren, deren Wert 1000 Euro überschreitet, sollen demnach nur noch per Rechnung, Lastschrift oder EC-Karte gekauft werden können. Ziel ist dabei nicht, den alltäglichen Gebrauch von Bargeld einzuschränken. Vielmehr soll es erschwert werden, Gelder aus illegalen Aktivitäten durch z.B. dem Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen oder Schmuck zu waschen.