Gesetzliches Verbot des Eintritts und der Verbeamtung von Mitgliedern der AfD in den öffentlichen Dienst

Wir fordern die SPD auf Landes- und Bundesebene auf, sich für ein gesetzliches Verbot des Eintritts und der Verbeamtung von Mitgliedern der AfD in den öffentlichen Dienst einzusetzen. Grundlage soll ein verschärfter Verfassungstreuebegriff sein, der sich klar auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung bezieht.

Insbesondere sollen folgende Maßnahmen verfolgt werden:

  1. Konkretisierung der Verfassungstreuepflicht:

Wer sich aktiv in einer offensichtlich verfassungsfeindlichen Partei wie der AfD engagiert, erfüllt nicht die Anforderungen an die Verfassungstreue und ist für den öffentlichen Dienst ungeeignet.

  1. Überprüfung und Ausschlussverfahren:

Es soll rechtssicher ermöglicht werden, Bewerber*innen für Beamtenstellen oder Angestelltenverhältnisse im öffentlichen Dienst bei Vorliegen von Parteiaktivität vom Dienst auszuschließen. Bei aktiven Beamt*innen sind Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn die Verfassungstreue in Zweifel steht.

  1. Schaffung einer landesrechtlichen Grundlage (nach Vorbild Rheinland-Pfalz):

NRW soll dem Vorbild des SPD-geführten Innenministeriums in Rheinland-Pfalz folgen, das bereits eine Erklärungspflicht bei Einstellung beschlossen hat, wenn sich Menschen auf Positionen im Staatsdienst bewerben. Die Bewerber*innen müssen erklären, dass sie im Moment oder in den letzten fünf Jahren keiner extremistischen Organisation angehörten, zu der die AfD auch zählt.

  1. Sensibilisierung und Schulung:

Dienststellenleitungen und Personalverantwortliche sollen für rechtsextreme Tendenzen im Kollegium sensibilisiert und zur Einleitung von Disziplinar- und Meldestrukturen verpflichtet werden.

Die AfD ist kein „normaler“ Teil des demokratischen Spektrums. Sie hetzt gegen Minderheiten, verbreitet autoritäres Gedankengut und stellt die Grundlagen unserer Verfassungsordnung infrage. Zahlreiche Gliederungen der Partei, insbesondere die ehemalige Jugendorganisation JA, sind vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. In dieser Partei aktiv zu sein, ist mit den Anforderungen des demokratischen Rechtsstaats unvereinbar.

Der öffentliche Dienst ist kein Ort für Demokratiefeindlichkeit. Lehrer*innen, Polizist*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen und Justizbedienstete haben eine besondere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl und dem Grundgesetz. Wer dieses Grundgesetz bekämpft, darf es nicht in Uniform oder mit Dienstsiegel vertreten!

Die Demokratie muss sich auch in ihren Institutionen als wehrhaft zeigen. In Rheinland-Pfalz wurde ein entscheidender Schritt getan. Diesen Impuls müssen wir auch in NRW aufnehmen und weitertragen.