Hands off my Hijab!

Es scheint, als würde keine Möglichkeit ausgelassen werden, Hijab-tragenden Menschen das Leben zu erschweren. Das betrifft nicht nur waghalsige Debatten über sog. Kopftuchverbote für Lehrerinnen oder Verwaltungsbeamtinnen, sondern auch das im März 2021 in Kraft getretene „Justizneutralitätsgesetz NRW“. Bei Verabschiedung dieses Gesetzes im Landtag enthielt sich die SPD-Landtagsfraktion und distanzierte sich somit nicht zu gegebenem Zeitpunkt von diesem von Antifeminismus und Rassismus geprägten Gesetz. Inhalt des JNeutG NRW ist ein de facto Kopftuchverbot für alle in der nordrhein-westfälischen Justiz beschäftigten Personen, also u.a. Richter*innen, Staatsanwält*innen, Justizvollzugsbeamt*innen.

Das Gesetz impliziert, dass Kopftuchträger*innen nicht in der Lage sind, neutrale Urteile zu fällen. Diese Implikation ist eine höchst rassistische, denn sie verklärt eine persönliche Identität zu einem mit richterlicher Neutralität nicht zu vereinbaren Politikum. Tenor des Gesetzgebers: “Sei wer du willst, aber wenn du dich entscheidest, ein Kopftuch zu tragen, kannst du nicht mehr für die Werte deines Landes sprechen.” Es folgt der rassistischen Grundannahme, dass weiße, christlich sozialisierte Menschen in Deutschland als Mehrheitsgesellschaft eine Neutralität verkörpern, die von marginalisierten Gruppen nur durch Assimilation erreicht werden kann.  Diese “weiße Neutralität” lässt dabei alle anderen persönlichkeitsformenden Faktoren außer Acht. Neutralität setzt sich allerdings aus Dutzenden dieser Faktoren zusammen und kann nie vollständig nachgewiesen werden, sondern besteht nur in einem Vertrauensverhältnis zwischen Beamtin und Dienstherr. Dass Kopftuchträgerinnen dieses Vertrauen also von Anfang an verwehrt wird, ist also mit keinem antirassistischen und feministischen Selbstverständnis vereinbar. Die freie Entscheidung, ein Kopftuch zu tragen, wird also in einem komplett fahrlässigen Verhältnis mit dem Eid auf die Verfassung und dem tatsächlichen beruflichen Handeln aufgewogen. In Deutschland ist es kein Widerspruch, tagsüber Recht zu sprechen und abends am AfD-Stammtisch zu pöbeln, aber als Kopftuchträgerin den Staat und dessen Werte repräsentieren zu wollen, geht scheinbar zu weit.

Das Kopftuchverbot erschwert es ohnehin schon diskriminierten Musliminnen und Women of Colour (WoCs), sich systematisch in die Gesellschaft einbringen zu können und den mit einem Job in der Justiz einhergehenden sozialen Status zu erlangen. In unseren Augen liegt hier ein erheblicher Eingriff in die Glaubens- und in die Berufsfreiheit vor. Ein pluralistischer Staat hat sicherzustellen, dass sich die Pluralität der Gesellschaft auch in seinen Entscheidungsträger*innen widerspiegelt. Der Mangel an Repräsentation von Hijab-tragenden Musliminnen ist zu bedauern, da ihnen systematisch die Chance auf Vorbildfunktionen genommen wird. Dazu gehört, dass von der Gesellschaft das Zeichen des Kopftuches fortbestehend als Zeichen der zugeschriebenen Unterdrückung betrachtet wird, sodass die Rechtfertigung der Glaubensrichtung nun auch auf dem Berufsmarkt zum Standard wird.

Insbesondere Frauen, die aufgrund zugeschriebener Merkmale und ihrer Religion diskriminiert werden, sollten Mitspracherecht in Beamtenpositionen haben. Dass diese auch noch geringere, bis keine Chancen auf bestimmte Berufsgruppen haben, passt nicht zu den Fortschritten und Werten, die wir als Jusos vertreten wollen. Nur das Recht auf anonyme Bewerbungsverfahren und das Außerkraftsetzen des sogenannten Justizeutralitätgesetzes können dem entgegenkommen.

Ein spezifisches Verbot kopftuchtragender Frauen in der Landesjustiz geht mit der systematischen Diskriminierung und Unterdrückung gegen Frauen und antimuslimischen Rassismus einher; Frauen haben es ohnehin schwieriger in höher gestellten Positionen arbeitstätig zu werden und Musliminnen werden aufgrund ihrer Religion gerade im Arbeitssektor intersektional diskriminiert.  Es ist wichtig, dass einzelne Vertreterinnen einer Institution nicht mit dem generellen Selbstverständnis der Institution gleichgesetzt werden. Ein Kruzifix im Gerichtssaal ist ein unzulässiges religiöses Bekenntnis der Judikative – die Kombination von Kopftuch und Richterinnenrobe ist es nicht.

Daher fordern wir:

  • Die NRW SPD-Fraktion hat sich für die Wiederabschaffung des JNeutG einzusetzen.
  • Das Land NRW hat Vorschläge zu unterbreiten, wie der Diskriminierung von kopftuchtragenden Personen in Bewerbungsverfahren des Landes entgegengewirkt werden kann.
  • Die SPD-Fraktion hat sich für die schnelle Erarbeitung und Institutionalisierung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes einzusetzen, welches die skizzierten Problemkontexte berücksichtigt.
  • Das Justizministerium NRW hat darzulegen, wie viele Frauen seit März 2021 aufgrund des Gesetzes ihre Beschäftigung verloren haben. Diese sind angemessen zu entschädigen.