Öffentliche Kohle nur für faires Spiel – kein Tarif, kein Deal.
Faire Löhne durch Tarifbindung
Die Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen ist dramatisch gesunken: Nur noch rund 51 % der Beschäftigten arbeiten unter dem Schutz eines Tarifvertrags. In tariflosen Betrieben liegt der durchschnittliche Monatslohn 20 % unter dem tarifgebundenen Niveau. Gleichzeitig arbeiten diese Menschen länger und unter unsichereren Bedingungen. Besonders betroffen sind Branchen wie das Gastgewerbe, der Einzelhandel oder die Pflege – also gerade jene Sektoren, die systemrelevant sind und häufig von Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte getragen werden. Das hat nicht nur soziale, sondern auch volkswirtschaftliche Folgen: Niedrige Löhne führen zu sinkender Kaufkraft, zur Ausweitung von Niedriglohnbeschäftigung und zu höherer Abhängigkeit von staatlichen Leistungen. Kommunale Haushalte werden dadurch mittelbar belastet – etwa über aufstockende Leistungen, Mietzuschüsse oder Sozialberatung. Langfristig wirkt sich das auch negativ auf die regionale Wirtschaft aus, weil Kaufkraft und Wohlstand vor Ort sinken. Ein zentraler Hebel zur Umkehr dieses Trends liegt in der Vergabe- und Förderpraxis öffentlicher Stellen: Die öffentliche Hand vergibt in NRW jährlich über 13 Milliarden Euro an Aufträgen und Zuschüssen – doch vielerorts ohne verbindliche Tariftreueklauseln. Damit finanziert der Staat indirekt Lohndumping – auch mit Steuergeldern der Menschen, die selbst von schlechten Arbeitsbedingungen betroffen sind. Dieses System ist nicht nur ineffizient, sondern schlicht ungerecht.
Andere Bundesländer machen es besser
In Bundesländern wie Berlin, Bremen, Brandenburg oder Thüringen ist die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifbindung geknüpft. Diese Tariftreuegesetze sichern, dass Steuergeld nicht in prekäre Jobs fließt, sondern soziale Standards schützt. In Berlin gilt ein Landesmindestlohn, der über dem bundesweiten liegt, gekoppelt an eine Tariftreuepflicht im öffentlichen Auftragswesen.
In Nordrhein-Westfalen fehlt bislang eine solche umfassende Regelung. Bestehende Teilregelungen – etwa im ÖPNV oder Baugewerbe – greifen zu kurz und werden in der Praxis oft umgangen. Die Kommunen sind sich selbst überlassen und verfügen vielfach nicht über die Mittel und rechtliche Rückendeckung, um Tariftreue durchzusetzen.
Das Land NRW und seine Kommunen müssen endlich mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Marktmacht strategisch nutzen. Wie das WSI betont, bietet gerade das Vergaberecht eine machtvolle Stellschraube zur Retarifierung ganzer Branchen. Auch der DGB NRW fordert seit Jahren ein Tariftreue- und Vergabegesetz, das diese Hebel konsequent nutzt.
Tarifbindung ist soziale Infrastruktur
Tarifverträge garantieren nicht nur faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen – sie sind auch ein Instrument für mehr Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Zukunftssicherheit. Ohne Tariftreue besteht die Gefahr, dass Träger Löhne drücken, um im Wettbewerb um öffentliche Mittel zu bestehen. Das führt zu einem Race to the Bottom, der gute Arbeitsplätze verdrängt.
Tarifbindung stärkt zudem die Fachkräftebindung in Pflege, Handwerk und Bildung. Denn faire Löhne und planbare Arbeitszeiten sind ein Schlüssel, um Menschen langfristig in diesen Berufen zu halten. Besonders in Regionen wie dem Ruhrgebiet, wo wirtschaftlicher Wandel und soziale Ungleichheit aufeinandertreffen, braucht es klare politische Rahmenbedingungen für Gute Arbeit.
Mit verbindlichen Tariftreue Regeln schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen, sichern Einkommen, verhindern Armut trotz Arbeit und entlasten langfristig die Sozialkassen oder auch Krankenversicherungen. Es ist höchste Zeit, dass NRW Tarifbindung zur Voraussetzung für Förderung und Vergabe macht – nicht nur als moralisches, sondern auch als wirtschaftliches Gebot.
Deshalb fordern wir:
- Kommunale Zuschüsse (z. B. für soziale Träger, Wohnungsbau, Energieprojekte) werden nur an tarifgebundene Unternehmen, Träger oder Einrichtungen vergeben. Dies ist in Förderbescheiden verpflichtend festzuschreiben.
- Das Land NRW reformiert das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW so, das Kommunen verpflichtet sind, Tariftreueklauseln in alle Vergabeprozesse aufzunehmen. Kommunen müssen hierfür rechtlich, finanziell und personell unterstützt werden.
- Aufbau eines Meldesystems für Verstöße gegen Tariftreue. Vergabekammern und Kommunalverwaltungen müssen die Einhaltung kontrollieren und Verstöße sanktionieren dürfen.
- Das Land NRW entwickelt Förderprogramme zur Unterstützung tarifgebundener Betriebe – insbesondere in Bereichen wie Pflege, Gastronomie, Bau oder Handwerk – z. B. durch Beratungsangebote, Förderboni oder Zertifizierungen für Gute Arbeit.
- Landesweite Informationskampagnen über die Bedeutung von Tarifbindung und fairem Wettbewerb, etwa in Schulen, Jobcentern und Wirtschaftsförderungen.