Keine Ausnahmen beim Völkerrecht – Solidarisch. Kritisch. Konsequent.
1. Warum dieser Antrag notwendig ist
Die Ereignisse seit dem 7. Oktober 2023 markieren einen der tiefsten Einschnitte im Nahostkonflikt seit Jahrzehnten. Der brutale Terroranschlag der Hamas, gefolgt von einer massiven militärischen Reaktion der israelischen Regierung, hat zu einer beispiellosen humanitären Katastrophe im Gazastreifen geführt. Über 37.000 Tote, mehr als 85.000 Verletzte und Millionen Vertriebene belegen, dass es sich nicht mehr um einen begrenzten militärischen Konflikt, sondern um eine strukturelle Zerstörung gesellschaftlicher, medizinischer und infrastruktureller Grundlagen handelt.
Vor diesem Hintergrund ist eine klare, glaubwürdige und menschenrechtsbasierte Positionierung vonseiten der deutschen Sozialdemokratie und insbesondere der Jusos unumgänglich. Unser internationalistisches Selbstverständnis verpflichtet uns zur Solidarität mit allen Menschen, die unter Gewalt, Vertreibung und Unterdrückung leiden – unabhängig davon, ob sie in Tel Aviv, Rafah oder Teheran leben. Die Debatte um den Nahostkonflikt ist in Deutschland historisch sensibel. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, klare Maßstäbe zu setzen: Völkerrecht, humanitäre Prinzipien und Menschenwürde sind nicht selektiv anwendbar. Der Anspruch auf universelle Geltung der Menschenrechte endet nicht an der israelischen Grenze – und nicht im Gazastreifen. Wer sich auf „Nie wieder“ beruft, muss auch verhindern, dass vor den Augen der Weltöffentlichkeit ein Teil der palästinensischen Bevölkerung entrechtet, vertrieben und ihrer Existenzgrundlagen beraubt wird.
Dieser Antrag ist notwendig, weil Wegsehen kein Ausdruck von Neutralität ist, sondern ein Risiko für unsere politische Glaubwürdigkeit. Und er ist notwendig, weil kein gerechter und dauerhafter Frieden entstehen kann, wenn das Völkerrecht nicht für alle gleichermaßen gilt.
2. Keine politischen Ausnahmen für Menschenrechte
Die deutsche Außenpolitik beruft sich gerne auf Prinzipien: Menschenrechte, Völkerrecht, Demokratie. Doch zu oft wird dabei mit doppelten Standards operiert. Während bei russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine scharfe Worte und konsequente Sanktionen folgen, bleibt die Reaktion auf mutmaßliche Völkerrechtsbrüche durch einen Verbündeten wie Israel oft verhalten, ausweichend oder gar beschwichtigend.
Wir Jusos treten seit jeher für eine wertegeleitete Außenpolitik ein – und das bedeutet: Keine politischen Ausnahmen für Menschenrechte. Wer das Leid der Menschen in Mariupol beklagt, darf zu den Zuständen in Rafah nicht schweigen. Wer die Belagerung von Städten durch Assad verurteilt, kann die vollständige Abriegelung des Gazastreifens nicht hinnehmen. Wer sich in anderen Fragen auf den Internationalen Strafgerichtshof bezieht, darf seine Unabhängigkeit im Fall Netanjahu nicht in Frage stellen.
Die humanitäre Katastrophe in Gaza ist nicht allein eine Folge des Terroranschlags vom 7. Oktober. Sie ist auch Ergebnis einer systematischen Kriegsführung, die zentrale Schutzprinzipien des Völkerrechts missachtet: das Gebot der Verhältnismäßigkeit, das Verbot kollektiver Bestrafung, das Schutzgebot für Zivilist*innen. Hunger, medizinische Not und psychologische Zermürbung werden zur Kriegsstrategie gemacht – das belegen Berichte von Human Rights Watch und UN-Organisationen ebenso wie die Aussagen israelischer Regierungsmitglieder selbst.
Es braucht eine Außen- und Sicherheitspolitik, die Menschenrechte nicht nur rhetorisch einfordert, sondern auch gegenüber engen Partnern verteidigt. Eine glaubwürdige sozialdemokratische Haltung muss sich daran messen lassen, wie sie mit Völkerrechtsverstößen von Freund*innen umgeht – nicht nur mit denen von Gegner*innen. Humanitäres Völkerrecht darf keine geopolitische Währung sein, die je nach Bündnislage abgewertet wird.
Für uns ist klar: Solidarität mit Israel darf nicht bedeuten, dass wir bei der Entrechtung der palästinensischen Zivilbevölkerung wegsehen. Genauso wenig wie Solidarität mit Palästina jemals bedeuten darf, antisemitischen Terror zu verharmlosen. Menschenrechte sind unteilbar – und politische Glaubwürdigkeit beginnt mit ihrer konsequenten Anwendung.
3. Die Kriegsstrategie der israelischen Regierung seit dem 7. Oktober 2023
Der 7. Oktober 2023 war ein Tag des entsetzlichen Terrors. Der Angriff der Hamas war kein militärischer Schlag gegen den Staat Israel, sondern ein gezieltes Massaker an der israelischen Zivilbevölkerung. Kinder, Familien, Festivalbesucher*innen, Holocaustüberlebende – sie wurden Opfer einer menschenverachtenden Gewalt, die in Planung, Ausführung und Symbolik einem pogromartigen Vernichtungswillen folgte. Die systematische Anwendung sexualisierter Gewalt und die gezielte Tötungen und die Verschleppung von über 240 Geiseln machten deutlich, dass es der Hamas nicht um Befreiung oder politische Emanzipation ging – sondern um Terror, Mord und die Auslöschung jüdischen Lebens.
Dieser Angriff ist durch nichts zu rechtfertigen. Er stellt einen Bruch des Völkerrechts und ein schweres Kriegsverbrechen dar. Die Hamas ist eine extremistische, antisemitische Terrororganisation, deren erklärtes Ziel die Vernichtung Israels ist. Ihre Ideologie kennt keine Koexistenz, keine Demokratie und keine Menschlichkeit – weder gegenüber Israelis noch gegenüber der eigenen Bevölkerung. Die Angriffe vom 7. Oktober zeigen, dass sie bewusst auf maximale Eskalation setzt, auch um eine militärische Reaktion hervorzurufen, die den Gazastreifen destabilisiert.
Das legitime Recht Israels, seine Bevölkerung zu schützen, ist vor diesem Hintergrund unbestritten. Die Brutalität des Angriffs verpflichtet zur Verteidigung. Aber: Die militärische Strategie der israelischen Regierung unter Premierminister Netanjahu hat sich seither weit von den Prinzipien legitimer Verteidigung entfernt. Statt einer nachhaltigen Strategie gegen Terrorstrukturen entwickelte sich ein Krieg gegen die Lebensgrundlagen eines ganzen Küstenstreifens.
Massive Bombardierungen dicht besiedelter Wohngebiete, die Zerstörung medizinischer Infrastruktur, flächendeckende Vertreibung und die vollständige Abriegelung des Gazastreifens: Das militärische Vorgehen folgt einem Muster kollektiver Bestrafung und systematischer Zermürbung – auch und gerade der Zivilbevölkerung. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist das Nassr-Krankenhaus in Gaza mittlerweile „eine einzige Trauma-Station“ ohne funktionsfähige Versorgungseinheiten . Die Vereinten Nationen sprechen in ihrem Humanitarian Situation Update #302 von einem „totalen Zusammenbruch“ ziviler Versorgungssysteme. Über zwei Millionen Menschen sind in einer Zone gefangen, die kaum mehr als ein Trümmerfeld ist.
Diese Kriegsführung erfolgt nicht zufällig oder ungeplant. Kabinettsmitglieder wie Bezalel Smotrich und Itamar Ben-Gvir sprechen offen davon, den Gazastreifen „unbewohnbar“ machen zu wollen, um militärischen Druck auszuüben oder eine dauerhafte Vertreibung zu rechtfertigen. Der systematische Charakter der Angriffe, die gezielte Erfassung sogenannter „Power Targets“ durch KI-Systeme wie „Lavender“, sowie die bewusste Inkaufnahme ziviler Opfer zeigen, dass es sich um eine strategische, nicht lediglich taktische Eskalation handelt.
Eine militärische Strategie, die auf maximale Zerstörung zielt, ohne eine glaubwürdige Perspektive für die Zeit nach dem Krieg zu bieten, kann weder Sicherheit für Israel noch Gerechtigkeit für Palästina schaffen. Im Gegenteil: Sie verschärft das Leid, schwächt Israels internationale Position und verunmöglicht diplomatische Lösungen.
4. Blockadepolitik und Hunger als Kriegsinstrument
Die Blockade des Gazastreifens hat sich seit dem 7. Oktober 2023 zu einem humanitären Desaster mit völkerrechtlicher Relevanz entwickelt. Ab dem 9. Oktober stoppte die israelische Regierung zunächst jegliche Lieferungen von Wasser, Strom, Treibstoff und Lebensmitteln in das Gebiet – mit dem erklärten Ziel, die Hamas durch maximalen Druck zur Freilassung der Geiseln zu zwingen. Kabinettsmitglieder kündigten öffentlich an, dass „kein Tropfen Wasser“ und „kein Gramm Nahrung“ mehr für Gaza bereitgestellt werden solle.
Diese Praxis wurde in den folgenden Monaten zur strukturellen Strategie: Grenzübergänge wie Rafah und Kerem Shalom blieben über Wochen für Hilfsgüter blockiert – selbst dann, wenn es sich um klar identifizierte UN-Konvois handelte. Im März, April und Mai 2025 erreichten teilweise weniger als 20 Lastwagen pro Tag den Gazastreifen. Zum Vergleich: Vor dem 7. Oktober lag der Tagesdurchschnitt laut UN bei über 500. Die Folge ist eine beispiellose humanitäre Krise.
Die humanitäre Organisation Integrated Food Security Phase Classification (IPC), getragen unter anderem von der FAO und dem World Food Programme (WFP), stufte im Juni 2025 weite Teile des Nordens Gazas in die höchste Notfallkategorie IPC-5 ein: „Famine“. Das bedeutet nicht nur akute Mangelernährung, sondern den beginnenden Tod größerer Bevölkerungsgruppen durch Hunger und Begleitkrankheiten.
Laut einem Bericht der Financial Times vom Juli 2025 liegt die Kindersterblichkeit in den nördlichen Bezirken Gazas mittlerweile höher als in jedem anderen Krisengebiet weltweit. UNICEF berichtet von Kleinkindern, die in Ruinen Schutz suchen, aber dort verhungern, weil Hilfslieferungen entweder zu spät oder gar nicht eintreffen. Besonders gravierend ist der Zusammenbruch der Verteilzentren: Laut UN-Angaben wurden bei Angriffen auf Hilfsstellen und Menschenmengen bis zum 4. Juli mindestens 613 Zivilist*innen getötet – allein beim Versuch, Nahrungsmittel zu erhalten.
Diese humanitäre Katastrophe ist nicht nur moralisch inakzeptabel, sondern auch völkerrechtlich eindeutig verboten. Artikel 54 des Ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen untersagt ausdrücklich, Hunger gegen eine Zivilbevölkerung als Kriegsinstrument einzusetzen – unabhängig davon, ob ein Staat das Protokoll ratifiziert hat oder nicht, da es sich um Völkergewohnheitsrecht handelt.
Dass Mitglieder der israelischen Regierung offen Hunger als „Druckmittel“ gegen die Hamas bezeichnen, macht deutlich: Es handelt sich nicht um bloße Nebeneffekte des Krieges, sondern um bewusste Taktik. Die Zerstörung von Nahrungsmitteldepots, das Blockieren von Konvois und die administrative Schikane gegenüber UN-Hilfslieferungen belegen eine Strategie, die sich gegen die Überlebensfähigkeit der gesamten Zivilgesellschaft richtet.
Für uns ist klar: Eine solche Kriegsführung ist mit demokratischen, menschenrechtsgeleiteten Prinzipien unvereinbar. Wer die Hamas schwächen will, darf nicht die Bevölkerung verhungern lassen. Wer Sicherheit für Israel fordert, darf die humanitäre Lebensgrundlage für Palästina nicht zerstören.
5. Zerstörung ziviler Infrastruktur durch Luftangriffe
Die Intensität, Zielwahl und systematische Ausdehnung der israelischen Luftangriffe im Gazastreifen stellen eine neue Dimension militärischer Eskalation dar. Seit Beginn der Bombardierungen wurden nicht nur militärische Ziele der Hamas ins Visier genommen, sondern auch elementare Einrichtungen des zivilen Lebens – darunter Krankenhäuser, Schulen, Wasserwerke und humanitäre Lager. Laut Angaben des UN-Büros für die Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA) wurden bis Juli 2025 über 70 % der medizinischen Einrichtungen im Gazastreifen vollständig zerstört oder schwer beschädigt .
Insbesondere die Städte Rafah, Khan Younis und Deir al-Balah wurden zu Zentren einer fast vollständigen Zerschlagung ziviler Infrastruktur. Das Nassr-Krankenhaus, einst eines der größten Traumazentren im Süden Gazas, ist laut WHO „nur noch eine massive Trauma-Station ohne jegliche Kapazität“ . Entbindungsstationen, Dialysezentren, Notaufnahmen – viele dieser Einrichtungen existieren nicht mehr oder arbeiten unter Bedingungen, die dem medizinischen Ethos fundamental widersprechen.
Besonders dramatisch ist der wiederholte Beschuss sogenannter „Food Drop“-Zonen: behelfsmäßige Verteilzentren für Hilfsgüter, die durch internationale Organisationen wie das World Food Programme oder errichtet wurden. Ebenfalls unter regelmäßigem Beschuss steht die Umgebung der stationären Verteilzentren der Gaza Humanitarian Foundation (GHF). Laut einem UN-Bericht und Recherchen der Washington Post kamen bis Juli 2025 mindestens 798 Menschen bei Luftangriffen auf oder in unmittelbarer Nähe zu diesen Hilfsstellen ums Leben. Die Mehrheit der Opfer waren Frauen, Kinder und ältere Menschen, die versuchten, Nahrung, Babynahrung oder Medikamente zu erhalten .
Diese Angriffe untergraben nicht nur die Schutzgarantie für Zivilist*innen, sondern auch die operative Grundlage internationaler humanitärer Organisationen. Immer mehr NGOs ziehen sich zurück oder verlieren den Zugang zu ihren lokalen Partnern. Die Koordinationsstruktur zwischen UN, WHO und lokalen Verwaltungen ist faktisch zusammengebrochen. Selbst Krankenwagen und medizinisches Personal sind zunehmend Ziel militärischer Operationen geworden – eine Entwicklung, die nach den Genfer Konventionen als schweres Kriegsverbrechen zu werten ist.
Dass die israelische Regierung viele dieser Angriffe damit rechtfertigt, die Hamas würde zivile Gebäude „missbrauchen“, mag in Teilen zutreffen – doch es entbindet die Regierung Israels nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Selbst bei Verdacht auf militärische Nutzung müssen Schutzmechanismen greifen: Evakuierungsaufrufe, Alternativrouten, Schutzzeiten. Der pauschale Angriff auf zivile Strukturen ohne realistische Schutzvorkehrungen ist nicht nur unverantwortlich, sondern völkerrechtswidrig.
Wenn Schulen, Kliniken und UN-Gebäude zu legitimen Angriffszielen erklärt werden, verliert das Völkerrecht seine normative Kraft. Für eine demokratische und international glaubwürdige Außenpolitik kann das niemals akzeptabel sein.
6. Die Bedrohungslage für Geiseln
Die Geiselnahmen der Hamas am 7. Oktober 2023 zählen zu den grausamsten Aspekten des Terrorangriffs. Über 240 Menschen – darunter Babys, Kinder, ältere Menschen, ganze Familien – wurden unter brutaler Gewalt aus Israel verschleppt und im Gazastreifen festgehalten. Die systematische Entführung von Zivilist*innen ist ein Kriegsverbrechen, das international geächtet und schärfstens verurteilt werden muss. Die Hamas trägt dafür die volle Verantwortung.
Doch auch im Umgang mit den Geiseln seitens der israelischen Regierung stellen sich schwerwiegende Fragen. Statt eine militärische Strategie zu verfolgen, die das Leben der Geiseln in den Mittelpunkt stellt, verfolgt die Regierung Netanjahu primär das Ziel der vollständigen Zerschlagung der Hamas – selbst dann, wenn dies die Gefährdung oder sogar den Tod der Geiseln bedeutet. Zahlreiche Berichte dokumentieren, dass Geiseln durch israelisches „friendly fire“ getötet wurden, etwa bei Bodenoffensiven in vermeintlich sicheren Zonen .
Laut israelischen Familienverbänden und Hilfsnetzwerken sind bis Juli 2025 über ein Drittel der Geiseln ums Leben gekommen – viele davon unter Umständen, die auf Versäumnisse oder kalkulierte Risiken durch israelische Militäroperationen hindeuten. Die zivile Protestbewegung in Israel, maßgeblich getragen von Angehörigen der Entführten, fordert seit Monaten ein Umdenken: ein Waffenstillstand, humanitäre Absprachen, diplomatische Vermittlung durch Dritte wie Katar oder Ägypten.
Stattdessen setzt die Netanjahu-Regierung auf maximale militärische Eskalation. Angebote für einen umfassenden Gefangenenaustausch oder gar einen temporären humanitären Waffenstillstand werden häufig ausgeschlagen – mit der Begründung, dass ein zu frühes Nachgeben die Hamas politisch stärke. Diese Strategie stößt zunehmend auf Widerstand, nicht nur in der israelischen Bevölkerung, sondern auch im Sicherheitsapparat selbst.
Berichte aus dem Umfeld des israelischen Kabinetts legen nahe, dass die Regierung bewusst die Befreiung der Geiseln der militärischen Zerschlagung der Hamas unterordnet. Der Fokus liegt nicht auf diplomatischen Lösungen, sondern auf einem „Sieg“ über den Terrorismus – auch wenn dies mit der Zerstörung ganzer Stadtviertel, der Vertreibung von Millionen und dem Tod Unschuldiger, darunter der Geiseln selbst, einhergeht.
Für uns ist klar: Die Geiseln dürfen nicht zu taktischen Objekten einer militärischen Gesamtstrategie werden. Ihr Leben ist unteilbar und darf nicht durch politische Opportunitäten geopfert werden. Der legitime Wunsch nach Sicherheit für Israel kann nicht bedeuten, dass das Leben der eigenen Bürger*innen einer symbolischen Stärkevorstellung geopfert wird.
Wir fordern deshalb: Die Bundesregierung und die EU müssen die zivilgesellschaftlichen Kräfte in Israel aktiv unterstützen, die eine sofortige Priorisierung der Geiselfreilassung fordern – unter Einschluss eines beidseitigen Waffenstillstands und glaubwürdiger Vermittlung durch internationale Akteure. Sicherheit bedeutet nicht Eskalation, sondern Verantwortung – auch gegenüber den eigenen Menschen.
7. Entstehung und Struktur der Lagerzonen
Die Errichtung und fortgesetzte Nutzung provisorischer Lagerzonen in Rafah und anderen südlichen Gebieten des Gazastreifens wirft schwerwiegende völkerrechtliche Fragen auf. Was von der israelischen Regierung und Armee als „humanitäre Sicherheitszonen“ bezeichnet wird, erfüllt bei genauer Betrachtung weder die Anforderungen des humanitären Völkerrechts noch die Standards der Genfer Konventionen. Vielmehr handelt es sich um faktische Internierungslager, deren Struktur, Funktion und Bedingungen grundlegende Schutzgarantien der Zivilbevölkerung außer Kraft setzen.
Die militärische Abriegelung des Gazastreifens schränkt nicht nur die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung drastisch ein – sie verhindert auch eine kontinuierliche Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser und Medikamenten. Der Zugang zu medizinischer Hilfe, zu Treibstoff und zu lebensnotwendigen Gütern wird zur Ausnahme, nicht zur Regel. Besonders dramatisch ist dabei, dass viele Menschen nicht einmal die Möglichkeit haben, das Konfliktgebiet zu verlassen.
Der einzige internationale Grenzübergang – Rafah nach Ägypten – bleibt seit Monaten geschlossen. Die ägyptische Regierung begründet dies mit der Sorge vor massenhafter, dauerhafter Vertreibung und verweist auf die historische Verantwortung Israels. In der Realität bedeutet das: Für die Menschen in Gaza existiert kein Fluchtweg. Sie sind in einem 365 Quadratkilometer kleinen Gebiet eingeschlossen, das von allen Seiten militärisch kontrolliert wird – und das sich durch Luftangriffe, Blockaden und Vertreibungen zunehmend in ein Trümmerfeld verwandelt hat.
Die wiederholte Bombardierung von Grenzübergängen und die Blockade von UN-Hilfskonvois lassen kaum noch Spielraum für eine funktionierende humanitäre Infrastruktur. Die Bewegungen innerhalb des Gazastreifens – etwa von Nord nach Süd – sind nicht freiwillig, sondern durch militärische Drohung erzwungen. Die Bevölkerung wird auf engstem Raum zusammengetrieben – ohne Schutz, ohne Versorgung, ohne Perspektive.
8. „Humanitäre Zonen“ als völkerrechtliches Problem
Zentral ist dabei Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention, der die zwangsweise Verlegung der Zivilbevölkerung aus einem besetzten Gebiet ausdrücklich verbietet – es sei denn, zwingende militärische Notwendigkeiten machen dies temporär unvermeidbar. Selbst dann gilt: Die Versorgung muss gewährleistet werden, die Rückkehr garantiert sein. Beide Bedingungen sind im Gazastreifen nicht gegeben.
Es existiert weder eine Rückkehrperspektive in den zerstörten Norden noch eine funktionierende Versorgungsinfrastruktur in den überfüllten südlichen Zonen. Viele Lager sind überbevölkert, ohne medizinische Basisversorgung, ohne Schutzmechanismen gegen Witterung, Gewalt oder erneute Angriffe. Die Menschen sind eingeschlossen, kontrolliert, überwacht – und dabei völlig entrechtet.
Zudem stellt die gezielte Verlagerung der Bevölkerung in Gebiete, die später selbst bombardiert werden, einen doppelten Rechtsbruch dar: Zum einen wird der Begriff der „sicheren Zone“ ad absurdum geführt. Zum anderen entsteht durch die wiederholte Zwangsbewegung ohne sicheren Fluchtweg oder tragfähige Infrastruktur ein Zustand struktureller Vertreibung – ohne dass dies offiziell als solche deklariert wird. Zwar wird von israelischer und ägyptischer Seite betont, dass es auch „freiwillige“ Ausreisen über den Grenzübergang Rafah gegeben habe – insbesondere für Verletzte, Schwerkranke oder Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Doch unter Bedingungen gezielter Bombardierung, humanitärer Katastrophe und fehlender Rückkehroption ist von echter Freiwilligkeit kaum zu sprechen. Solche Bewegungen finden nicht aus freier Entscheidung, sondern aus purer Not heraus statt – und erfüllen daher völkerrechtlich nicht die Kriterien für legitime Evakuierung.
Aus menschenrechtlicher Sicht handelt es sich um eine eigenständige Krise, die nicht mehr nur ein Nebeneffekt militärischer Operationen, sondern ein systematisch erzeugter Zustand ist: Die dauerhafte Entfernung großer Teile der palästinensischen Bevölkerung aus dem Norden Gazas, kombiniert mit der gezielten Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen, lässt sich nur als faktische Vertreibung beschreiben. Sie erfüllt völkerrechtlich relevante Tatbestände – insbesondere im Hinblick auf die Verbote von Kollektivstrafe, Zwangsumsiedlung und Versorgungsblockade.
Für uns Jusos gilt: Wer Menschen in Lager zwingt, ihnen Schutz, Nahrung und medizinische Versorgung verweigert – und dann auch noch die Zonen selbst bombardiert –, bricht nicht nur das humanitäre Völkerrecht. Er verletzt den Kern menschlicher Würde. Es braucht eine klare internationale Bewertung dieser Praktiken und politische Konsequenzen – auch von Seiten Deutschlands und der EU.
9. Der iranische Einfluss und die Rolle der Hisbollah
Die militärische Eskalation im Gazastreifen darf nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist Teil eines regionalen Konfliktgeflechts, in dem der Iran eine zentrale Rolle als strategischer Akteur spielt. Über Jahre hinweg hat Teheran durch finanzielle, logistische und militärische Unterstützung islamistischer Gruppen wie der Hamas, der Hisbollah im Libanon und den Houthi-Milizen im Jemen ein Netz nicht-staatlicher Gewaltakteure aufgebaut, das gezielt gegen Israel, gegen arabische Nachbarn und gegen den Westen gerichtet ist. Alles gemäß der antisemitischen Staatsräson Irans, der als zentrales Ziel die vollkommene Zerstörung Israels und jüdischen Lebens überall proklamiert.
Am 13. und 14. April 2025 kam es zum bislang massivsten direkten Angriff des Iran auf Israel: Hunderte Drohnen, Marschflugkörper und ballistische Raketen wurden aus iranischem Staatsgebiet auf israelische Ziele abgefeuert – ein klarer Bruch mit Teherans bisheriger Stellvertreterstrategie.
Israel hat im Juni 2025 zielgerichtete Luftangriffe auf iranische Atom- und Militäranlagen durchgeführt, darunter Einrichtungen im Großraum Isfahan, Natanz und Arak. Laut israelischen Angaben, bestätigt in internationalen Medienberichten, wurden mehrere unterirdische und oberirdische nuklearnahe Anlagen sowie militärische Kommandostrukturen getroffen – mehr als 100 Ziele waren betroffen, rund 200 Kampfjets im Einsatz, mehrere hochrangige IRGC-Kommandeure getötet. Israel begründet diese Einsätze als notwendige präemptive Maßnahme, um eine atomare Bedrohung durch Iran zu verhindern. Der Iran reagierte mit Raketen- und Drohnenangriffen auf israelisches Territorium.
Diese Eskalationslogik zeigt: Der Konflikt ist wechselseitig destabilisiert, und beide Seiten fahren eine Strategie der militärischen Abschreckung, die über Gaza hinaus in die gesamte Region ausstrahlt. Sie untergräbt das regionale Gleichgewicht und schafft eine Zweifront-Bedrohung, die Jordanien, Syrien, den Irak und die Türkei erfassen kann.
Gleichzeitig intensivierte die libanesische Hisbollah ihre Aktivitäten entlang der Nordgrenze Israels – Raketenbeschuss, Drohnenangriffe und Infiltrationsversuche fordern bereits massive Evakuierungsmaßnahmen mit über 90.000 Betroffenen.
Der Iran agiert dabei in doppelter Rolle: Einerseits als militärischer Unterstützer islamistischer Gewaltakteure im Nahen Osten, andererseits als ideologischer Verwerter des Leids in Gaza. Die Regimepolitik in Teheran trägt damit sowohl zur Eskalation als auch zur Propaganda bei – öffentlich aufgeladen mit antiwestlichen Narrativen, die die israelisch-arabische Normalisierung weiter belasten.
Für uns Jusos gilt: Eine glaubwürdige regionale Sicherheitsstrategie muss beide Seiten dieser Eskalation in den Blick nehmen – ohne in die Falle eines doppelten Standards zu geraten. Die Angriffe des iranischen Regimes auf Israel sind zutiefst zu verurteilen. Israel mag dabei militärisch auf die iranische Aggression reagieren dürfen, aber es darf dabei nicht das humanitäre Völkerrecht verletzen und muss internationale Normen einhalten.
Eine Eskalation hin zu einem Zweifrontenkrieg wäre katastrophal – nicht nur für Israel oder die Region, sondern für die globale Sicherheitsarchitektur. Die Bundesregierung und die EU müssen den Iran klar benennen, diplomatisch isolieren und strategisch eindämmen – insbesondere dessen Unterstützung für Terrorgruppen.
Und sie müssen gleichzeitig deutlich machen: Israel ist nicht befugt, Zusatzherrschaft oder Souveränitätsbruch im Namen der Sicherheit zu betreiben. Militärische Abschreckung darf nicht zum Freibrief für völkerrechtswidrige Sanktionen oder Attacken auf zivile Infrastruktur führen.
10. Gefährdung diplomatischer Prozesse
Der Krieg im Gazastreifen hat nicht nur eine humanitäre Katastrophe ausgelöst – er hat auch viele Jahre diplomatischer Annäherung in der Region in wenigen Monaten zerstört. Die Normalisierungsprozesse zwischen Israel und mehreren arabischen Staaten, wie sie im Zuge der Abraham-Abkommen 2020 angestoßen wurden, sind weitgehend zum Erliegen gekommen. Insbesondere die Gespräche mit Saudi-Arabien über eine mögliche formelle Anerkennung Israels gelten seit Anfang 2024 als eingefroren.
Noch gravierender ist die Erosion bestehender Beziehungen: Die diplomatischen Kontakte zu Jordanien, Ägypten und Marokko – jahrzehntelange strategische Partner Israels – sind zunehmend belastet. Selbst die Vereinigten Arabischen Emirate, deren Regierung den Abraham-Abkommen zunächst mit großer Entschlossenheit gefolgt war, kritisieren öffentlich die israelische Kriegsführung in Gaza.
Die Folge: Israel isoliert sich international – nicht wegen seiner Existenz, sondern wegen seiner aktuellen Regierungspolitik. Die massive Gewalt gegen die palästinensische Zivilbevölkerung, die Angriffe auf UN-Strukturen und die Ablehnung völkerrechtlicher Normen beschädigen Israels internationale Legitimität und erschweren seine Einbindung in eine kooperative regionale Sicherheitsarchitektur.
Diese Entwicklung ist sicherheitspolitisch fatal. Die diplomatische Öffnung arabischer Staaten gegenüber Israel war kein Geschenk, sondern das Ergebnis jahrelanger, mühsamer Vertrauensbildung – über Wirtschaft, Kultur, Sicherheitszusammenarbeit und gegenseitige Anerkennung. Sie war ein Hoffnungsschimmer für eine stabile Nahostregion, in der Israel als selbstverständlicher Partner Teil eines multilateralen Gefüges sein könnte.
Doch wer dauerhaft auf militärische Eskalation setzt, statt auf regionale Kooperation, verspielt dieses Kapital. Die Zerstörung von Gaza, die Blockade humanitärer Hilfe und die politische Rhetorik führender israelischer Minister – darunter rassistische Aussagen über Palästinenser*innen und offene Sympathien für eine Wiederbesiedlung Gazas – wirken wie eine systematische Sabotage dieser diplomatischen Erfolge.
Palästinensische Zivilist*innen demonstrieren seit Monaten verstärkt gegen das Terrorregime der Hamas und den damit verbundenen iranischen Einfluss. Immer wieder bezahlen die Demonstrant*innen dafür mit ihrem Leben, während sie sich für nicht anderes einsetzen als das Recht der Existenz in Freiheit – ohne die Hamas. Diese Demonstrant*innen sind ein Hoffnungsschimmer für ein Gaza ohne Hamas. Damit diese Haltung Menschen überzeugt, ist eine Strategie nötig, die einen Waffenstillstand und Frieden von der Hamas entkoppelt.
Gleichzeitig sind die erstarkenden Proteste der israelischen Bevölkerung gegen die Politik Netanjahus ein Hoffnungsschimmer dafür, dass es in Israel eine Zukunft ohne rechtsextreme Regierung geben kann.
Für uns ist klar: Israels langfristige Sicherheit hängt nicht nur vom militärischen Schutz, sondern vor allem von seiner regionalen Einbindung und diplomatischen Glaubwürdigkeit ab. Der Rückzug in eine belagerte Festung, umgeben von Misstrauen und Wut, ist keine Lösung – sondern ein Rückfall in die Logik der Isolation, aus der es einst herauszutreten galt.
Die Bundesregierung und die EU müssen daher klare Signale setzen: Eine Politik, die diplomatische Brücken zerstört, humanitäres Völkerrecht bricht und regionalen Frieden gefährdet, darf nicht unbegrenzt durch wirtschaftliche oder militärische Partnerschaften abgesichert werden. Wer auf Verständigung setzt, muss sich an Verständigungsregeln halten.
11. Erinnerungskultur und Außenpolitik
Die Shoah ist das größte Menschheitsverbrechen der Geschichte. Aus ihr erwächst für Deutschland eine historisch einzigartige Verantwortung: jüdisches Leben weltweit zu schützen, Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen zu bekämpfen – und die Entmenschlichung überall auf der Welt und gegenüber jeder Menschengruppe zu bekämpfen. Diese Verantwortung prägt unser Selbstverständnis als demokratische Gesellschaft.
Das Recht der israelischen Bevölkerung auf Schutz vor Terror und antisemitischer Gewalt ist und bleibt unantastbar. Doch das darf nicht bedeuten, dass wir zu systematischen Kriegsverbrechen in Gaza schweigen. Das eine zu benennen, ohne das andere zu relativieren, ist keine Schwäche – sondern moralische Reife. Es ist die Pflicht einer wertebasierten Außenpolitik, auch gegenüber befreundeten Staaten auf rechtsstaatliche Maßstäbe zu pochen.
Zugleich müssen wir festhalten: Antisemitismus ist in Deutschland real, virulent und gefährlich. Er findet sich in rechtsextremen Netzwerken, in islamistischen Räumen, in verschwörungsideologischen Erzählungen – und auch im Gewand vermeintlich linker Israelkritik. Wer jüdisches Leben gefährdet, Terroranschläge relativiert oder sich antisemitischer Codes bedient, verlässt den Boden des Antirassismus und der internationalen Solidarität.
Aber: Kritik an der israelischen Regierung ist nicht per se antisemitisch. Sie wird es erst, wenn sie Menschen entmenschlicht, antisemitische Chiffren verwendet, sich religiöser Symbole oder Erzählungen habhaft macht oder Jüd*innen weltweit kollektiv haftbar macht. Wer auf dieser Grundlage Verstöße gegen das Völkerrecht benennt, handelt nicht antisemitisch, sondern verantwortungsbewusst – im Sinne einer konsequenten Menschenrechtspolitik.
Eine glaubwürdige Erinnerungskultur muss genau dies aushalten: die gleichzeitige Ablehnung antisemitischen Hasses und die klare Kritik an völkerrechtswidriger Kriegsführung. Denn Menschenrechte sind unteilbar – auch in Gaza.
12. Rüstungsexporte – eine politische und moralische Neubewertung
Die militärische Unterstützung Israels war und ist historisch geprägt von Deutschlands Verantwortung für die Shoah. Diese besondere sicherheitspolitische Partnerschaft äußert sich unter anderem in der Lieferung von Rüstungsgütern, darunter hochentwickelte Technologien wie U-Boote, Luftabwehrsysteme und Munition. In den vergangenen Jahren war Israel regelmäßig unter den zehn größten Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte.
Laut dem aktuellen Rüstungsexportbericht der Bundesregierung stiegen die genehmigten Exporte nach Israel im Jahr 2023 sprunghaft an – auf mehr als 300 Millionen Euro, der höchste Wert seit Bestehen der Bundesrepublik. Der größte Teil davon betraf Kriegswaffen im engeren Sinne, darunter Panzerabwehrwaffen, Artillerietechnologie und Munition. Auch für das Jahr 2024 wurden im Kontext des laufenden Krieges weitere Ausfuhrgenehmigungen erteilt – zum Teil unter Verweis auf „sicherheitspolitische Notwendigkeiten“.
Diese Praxis widerspricht jedoch den eigenen Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung, insbesondere dem „Politischen Grundsatz“ von 2000, der Exporte an Länder untersagt, in denen „eine eindeutige Gefahr besteht, dass die gelieferten Güter für Menschenrechtsverletzungen oder zur inneren Repression verwendet werden“. Die systematische Bombardierung ziviler Infrastruktur in Gaza, der Einsatz algorithmischer Tötungssysteme wie „Lavender“ und die dokumentierte Blockade von Hilfslieferungen erfüllen genau diese Kriterien.
Zudem steht Deutschland zunehmend völkerrechtlich unter Beobachtung. Mehrere internationale NGOs und juristische Netzwerke haben angekündigt, die Bundesregierung auf ihre Mitschuld an möglichen Kriegsverbrechen prüfen zu lassen – unter anderem vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Auch in den USA formiert sich eine vergleichbare Debatte über Rüstungsexporte an Staaten, die gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen.
Für uns ist klar: Eine wertebasierte Außenpolitik kann nicht glaubwürdig sein, wenn sie die Prinzipien des humanitären Völkerrechts in Sonntagsreden betont – und zugleich Waffen liefert, die genau dort eingesetzt werden, wo diese Prinzipien gebrochen werden. Es braucht einen sofortigen Stopp aller Rüstungsexporte nach Israel, solange dort völkerrechtswidrig Krieg geführt wird – so wie wir dies auch gegenüber anderen Empfängerstaaten konsequent fordern.
Gleichzeitig müssen alle bisherigen Genehmigungen überprüft, Berichtsmechanismen verschärft und menschenrechtliche Folgenabschätzungen zum verbindlichen Bestandteil jeder Exportentscheidung gemacht werden. Der Maßstab darf dabei nicht lauten: Wer ist unser Partner? Sondern: Wer handelt menschenrechtlich verantwortungsvoll?
13. Forderungen an die Bundesregierung und die SPD
Angesichts der eskalierenden Gewalt, der massiven humanitären Notlage in Gaza und der völkerrechtlich hochproblematischen Kriegsführung der israelischen Regierung sehen wir Jusos die Bundesregierung – und insbesondere die SPD – in der Pflicht, eine klare, menschenrechtsgeleitete Position zu beziehen.
Unsere Solidarität mit Israel als demokratischem Staat und als Schutzraum für jüdisches Leben ist und bleibt für uns grundlegend. Doch Solidarität bedeutet nicht, kritiklos jede militärische Maßnahme mitzutragen. Aus unserer historischen Verantwortung erwächst gerade die Pflicht, völkerrechtswidriges Handeln auch dann klar zu benennen, wenn es von Partnern und Verbündeten ausgeht.
Wir fordern daher:
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Sofortiger Waffenstillstand und internationale Schutzmechanismen
- Die Bundesregierung soll sich auf EU- und UN-Ebene mit Nachdruck für einen sofortigen bilateralen Waffenstillstand einsetzen.
- Die Entsendung internationaler Beobachter*innen und die Einrichtung humanitärer Korridore müssen aktiv unterstützt werden.
- Die Freilassung aller verbleibenden Geiseln sowie ein umfassender Gefangenenaustausch müssen diplomatisch priorisiert werden.
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Humanitäre Hilfe in Gaza ausbauen und entpolitisieren
- Die Bundesregierung soll die humanitäre Hilfe für Gaza massiv ausweiten – insbesondere über das WFP und medizinische Organisationen.
- Politische Bedingungen für Hilfslieferungen, etwa zur „Kooperationsbereitschaft“ palästinensischer Akteure, müssen unterlassen werden.
- Deutschland muss öffentlich auf ungehinderten Zugang für Hilfskonvois und den Schutz ziviler Hilfsstrukturen bestehen.
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Sofortiger Stopp aller Rüstungsexporte nach Israel
- Alle deutschen Rüstungsexporte an Israel sind umgehend auszusetzen, solange nicht zweifelsfrei sichergestellt ist, dass die gelieferten Güter nicht zur Begehung von Völkerrechtsbrüchen eingesetzt werden.
- Ausgenommen hiervon sind ausschließlich defensive Systeme wie Komponenten für den Iron Dome sowie Technologien zur Abwehr externer Angriffe, etwa durch den Iran oder die Hisbollah. Diese Differenzierung bewahrt Israels legitimes Selbstverteidigungsrecht, ohne menschenrechtswidrige Handlungen zu legitimieren.
- Bereits erteilte Genehmigungen sind zu überprüfen und alle militärischen Ausfuhren zu suspendieren.
- Ein umfassender Rüstungsexportbericht zur Lage in Israel und Gaza soll veröffentlicht werden.
- Alle deutschen Rüstungsexporte an Israel sind umgehend auszusetzen, solange nicht zweifelsfrei sichergestellt ist, dass die gelieferten Güter nicht zur Begehung von Völkerrechtsbrüchen eingesetzt werden.
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Internationale Aufarbeitung und Völkerrecht stärken
- Die Bundesregierung soll den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen im Gazastreifen uneingeschränkt unterstützen.
- Politische und diplomatische Blockaden gegenüber Ermittlungen – wie sie z. B. von den USA oder Israel gefordert werden – dürfen nicht mitgetragen werden.
- Deutschland soll sich für eine Reform und Stärkung internationaler humanitärer Institutionen einsetzen.
-
Druck auf die israelische Regierung erhöhen
- Deutschland muss öffentlich und konsequent auf ein Ende der Blockade, den Stopp der Luftangriffe auf Lagerzonen und die Rückkehrperspektive für Binnenvertriebene drängen.
- Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit ist an menschenrechtliche Bedingungen zu knüpfen.
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Solidarität mit der Zivilgesellschaft in Israel und Palästina
- Die Bundesregierung und die SPD sollen demokratische, feministische, antirassistische Organisationen in Israel und Palästina politisch und finanziell unterstützen.
- Dazu gehören Opferfamilien, Geiselfamilien, Friedensinitiativen und Menschenrechtsanwält*innen.
14. Schlussfolgerung – Für eine Außenpolitik, die Menschlichkeit nicht aufgibt
Die Lage im Nahen Osten ist komplex – aber nicht unentscheidbar. Wer sich auf Menschenrechte beruft, muss bereit sein, auch unter Druck klare Maßstäbe zu vertreten. Die Regierung Netanjahu führt einen Krieg, der zunehmend seine Legitimität verliert: Nicht weil sich Israel nicht verteidigen dürfte – sondern weil dieser Krieg nicht mehr der Verteidigung dient, sondern der Zermürbung, Vertreibung und Zerstörung.
Die Hamas hat am 7. Oktober einen beispiellosen Terroranschlag auf die israelische Zivilbevölkerung verübt – ein Verbrechen von grausamer Brutalität, das wir mit aller Deutlichkeit verurteilen. Doch dieses Unrecht rechtfertigt keinen Krieg, der seinerseits zentrale Prinzipien des Völkerrechts verletzt und Millionen Unbeteiligte kollektiv bestraft. Sicherheit entsteht nicht durch Eskalation, sondern durch politische Perspektiven, durch die Achtung der Menschenwürde und durch Gerechtigkeit – für alle Menschen in der Region.
Wir Jusos stehen solidarisch an der Seite aller Menschen, die sich in Israel wie in Palästina für Frieden, Demokratie und Gerechtigkeit einsetzen. Wir kämpfen gegen Antisemitismus, gegen Islamfeindlichkeit und gegen die Normalisierung militärischer Gewalt als politische Methode.
Und wir fordern eine Bundesregierung – insbesondere eine SPD-geführte Bundesregierung –, die nicht zögert, wo Menschenrechte verletzt werden. Die handelt, wenn Hilfe gebraucht wird. Die nicht schweigt, wenn Bomben auf Zelte fallen.
Unsere Außenpolitik muss geprägt sein von einer klaren Haltung: Menschenrechte gelten überall, auch in Gaza.