Keine Macht der Verführung!

In Deutschland gelten etwa 1,8 Millionen Menschen als alkoholabhängig. (1) Täglich sterben rund 39 Menschen (2) an den direkten Folgen von Alkoholkonsum. Das Überwinden einer Alkoholsucht ist nicht einfach, was das Leben von mindestens 270.000 (1) sogenannten „trockenen Alkoholikern“ teils sehr schwierig machen kann.

Der Weg zu einer gesünderen Gesellschaft ist vielseitig und langwierig. Ein Problem ist zum Beispiel die Verfügbarkeit und zur Schaustellung von alkoholischen Getränken an Orten, die schlecht umgangen werden können. Wer eine Runde durch den Supermarkt zieht, kommt an Wein, Bier und zahlreichen Mischgetränken kaum vorbei. Spätestens an der Kasse begegnen den Kundinnen und Kunden jedoch zahlreiche Wodka- und Weinbrandfläschchen, die scheinbar normal zwischen Gutscheinen und Schokoriegeln stehen. Die Betreiber regen durch die gezielte Platzierung insbesondere Impulskäufe an und generieren so einen nicht unerheblichen Teil des Umsatzes. Obwohl der Kassenbereich nur etwa ein Prozent der Ladenfläche ausmacht, liegt der Umsatzanteil von an der Kasse platzierten Waren in Supermärkten bei sechs bis sieben Prozent. (3) Die hier angebotenen „Flachmänner” haben sowohl in ihrer Größe als auch preislich eine klare Zielgruppe: alkoholsüchtige Menschen. Sie werden zur Versuchung.  Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum bestätigt, dass diese Form der Darbietung, sogenannte „Quengelzonen”, für Menschen mit Suchterkrankungen ein erhebliches Rückfallrisiko darstellt. Trotz gefühlter Normalität lehnen 76 Prozent der Deutschen ein Alkoholangebot an der Kasse ab. (4) Sichtbarkeit und Verfügbarkeit von Alkohol fördern insbesondere bei Kindern und Heranwachsenden die frühzeitige Normalisierung des Konsums.

Doch nicht nur der Handel begünstigt diese Entwicklung: Auch das geltende Jugendschutzgesetz setzt in Teilen fragwürdige Signale: Laut Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) dürfen in der Öffentlichkeit „Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden“. Das sogenannte „begleitete Trinken“ ab 14 Jahren nach Absatz 2 desselben Paragraphen erlaubt dies allerdings, „wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person“, in der Regel also einem Elternteil, begleitet werden. (5)  Dass diese Ausnahme einen verantwortungsvollen Konsum fördern würde, ist ein Mythos.

Wir als Jusos setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der Gesundheitsprävention nicht als individuelle Entscheidung, sondern als gemeinsame politische Verantwortung verstanden wird. Die Reduzierung von Alkoholrisiken ist Teil einer gerechten Gesundheits- und Drogenpolitik. Dazu gehört es, schädliche Verkaufspraktiken zu unterbinden und gesetzliche Schutzvorschriften konsequenter zu gestalten.

Daher fordern wir:

1. Räumliche Beschränkung und kontrollierte Platzierung alkoholischer Getränke im Einzelhandel

  • Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche ab 400 m² (6) sollen alkoholische Getränke ausschließlich in räumlich abgetrennten, visuell vermeidbaren Bereichen anbieten. Dies kann etwa durch bauliche Trennungen, Sichtschutz oder abschließbare Regale gewährleistet werden.
  • Der Verkauf alkoholischer Getränke im unmittelbaren Kassenbereich (sogenannte „Quengelzonen“) ist grundsätzlich zu untersagen.
  • Ausnahmen sollen für spezialisierte Fachgeschäfte oder Tankstellen möglich sein.

Es handelt sich bei den hier geforderten Maßnahmen um simple und nicht-invasive Eingriffe. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden wenig bis gar nicht eingeschränkt, und die Verantwortung liegt bei den Händlern.

2. Reform des Jugendschutzgesetzes – klare Altersgrenzen statt „begleitetem Trinken“

  • § 9 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes ist ersatzlos zu streichen. Die Ausnahme, wonach Jugendlichen ab 14 Jahren unter Aufsicht das Trinken bestimmter alkoholischer Getränke erlaubt ist, ist weder zeitgemäß noch sachlich begründbar.

Quellen:

1: https://www.mdr.de/religion/trockendoc-statistik-100.html

2: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/a/alkohol.html

3: https://www.dkfz.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/repraesentative-umfrage-zu-impulsware-grosse-mehrheit-gegen-platzierung-von-suesswaren-alkohol-und-tabak-an-der-supermarktkasse

4: https://www.swr.de/leben/gesundheit/gegen-alkohol-tabak-suesswaren-an-supermarktkasse-100.html

5: https://www1.wdr.de/nachrichten/begleitetes-trinken-alkohol-jugendschutz-gesetz-100.html

6: https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtplanungs-und-bauordnungsamt/downloads/lebensmitteldiscounter_und_supermaerkte.pdf