Keine Verpackungssteuer in NRW!
Die Universitätsstadt Tübingen hat eine sog. Verpackungssteuer eingeführt. Diese bezieht sich auf nicht wieder verwendbare Verpackungen, nicht wieder verwendbares Geschirr sowie auf nicht wieder verwendbares Besteck, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden (z. B. warme Speisen und Getränke, Eis von der Eisdiele, Salat mit Soße und Besteck, Getränke „to go“). Tübingen legte diese durch eine Satzung mit dem Ziel fest, „Einnahmen zum städtischen Haushalt zu generieren, die Vermüllung im Stadtgebiet durch im öffentlichen Raum entsorgte ‚To-go‘-Verpackungen zu verringern und einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen zu setzen.“ Die Steuer beträgt 0,50 € für jede Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung, 0,50 € für jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung und 0,20 € für jedes Einwegbesteck(-set). Der Steuersatz ist jedoch pro Einzelmahlzeit auf 1,50 € begrenzt. Steuerschuldner ist der*die Endverkäufer*in. Die Verpackungssteuer wird zusätzlich zur Umsatzsteuer erhoben.
Die Verpackungssteuer nach Tübinger Modell war langjährig Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren, wurde jedoch mittlerweile durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.05.2023 – 9 CN 1.22) und zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 27.11.2024 – 1 BvR 1726/23) gebilligt.
Die Verpackungssteuer ist eine örtliche Verbrauchsteuer. Verbrauchsteuern stehen wir Jusos aufgrund der kaum zu vermeidenden sozialen Ungerechtigkeiten, die diese mit sich bringt, kritisch gegenüber. Hintergrund hierbei ist, dass indirekte Steuern zwar für jede Person gleich hoch sind, aber nicht alle Einkommensgruppen gleich stark belasten. Die Verpackungssteuer fällt erst durch den Kauf an und wird durch die verkaufende Person an den Staat abgeführt.
Weil Menschen mit niedrigem Einkommen dieses nahezu komplett für den Konsum nutzen, haben sie im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen die höchste Steuerlast durch die indirekten Steuern. Aufgrund unserer intersektionalen Analyse wissen wir, dass beispielsweise Frauen und migrantisierte Menschen überdurchschnittlich der untersten Einkommensgruppe angehören. Indirekte Steuern treffen sie daher besonders hart. Da mit steigendem Einkommen die prozentuale Steuerlast sinkt, handelt es sich bei indirekten Steuern um regressive Steuern. Zusammen mit der ebenfalls regressiven Wirkung der Sozialabgaben hebelt sie so die progressive Wirkung der Einkommensteuer fast vollständig aus.
So heißt es selbst in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Tübinger Verpackungssteuer: „Verbrauchsteuern werden regelmäßig aus Gründen der Praktikabilität nicht direkt bei denjenigen erhoben, die die Ware verbrauchen, sondern indirekt bei den Endverkäufern. Gleichwohl sollen letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher die Steuerlast im wirtschaftlichen Ergebnis tragen (Steuerträger). Daher ist die indirekt erhobene Verbrauchsteuer auf eine Abwälzung der Steuerlast auf die Verbraucher angelegt, deren im Verbrauch zu Tage tretende steuerliche Leistungsfähigkeit abgeschöpft werden soll (vgl. BVerfGE 98, 106; 145, 171).“
Als Jusos sehen wir die Ziele, die mit der Einführung der Verpackungssteuer einhergehen sollen: Zum einen soll ein Anreiz für das Nutzen von nachhaltigen Mehrwegsystemen geschaffen und Einnahmen generiert werden, um die Händler*innen bei der Einführung eines Mehrweg-Geschirr-Systems als Alternative zu den Einwegverpackungen zu unterstützen und ggf. ein erschwingliches Pfandsystem einzuführen. Auch soll einer Vermüllung vorgebeugt werden.
Wir stehen den nachhaltigen Aspekten nicht ablehnend gegenüber, vertreten jedoch die Position, dass diese nicht auf dem Rücken der Endverbraucher*innen ausgetragen werden sollten. Ansätze gegen die Vermüllung sind beispielsweise verstärkte Öffentlichkeitsarbeit oder eine bessere Unterstützung bei der Einführung von Mehrwegsystemen in der Fläche. Bei Bedarf sollen auch strengere gesetzliche Vorgaben zum Angebot dieser Systeme oder eine vermehrte Kontrolle von Unternehmen hinsichtlich der Nutzung von Mehrweg-Systemen möglich sein. Außerdem sollte aus unserer Sicht zumindest ein landesweit einheitliches Mehrwegsystem, ggf. als erschwingliches Pfandsystem ausgestaltet, eingeführt werden, bevor eine Verpackungssteuer eingeführt wird, um einen „Flickenteppich“ an Mehrwegsystemen zu vermeiden.
Wir fordern daher eine Ablehnung der sogenannten Verpackungssteuer auf allen Ebenen und insbesondere in allen Städten und Gemeinden NRWs.