Klassenjustiz – Ein Problem, dem wir uns stellen müssen!
Die im Juni beschlossene Strafrechtsreform, die Ersatzfreiheitsstrafen reduziert, war lange überfällig und geht nicht weit genug.
Arme und Reiche werden in unserem Justizsystem in vielerlei Hinsicht klassistisch unterschiedlich behandelt. Obwohl der Rechtsstaat auf dem Versprechen basiert, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, ist die Realität oft eine Andere. Die Justiz ist geprägt von den Mentalitäten und Vorurteilen der Menschen. Dies zeigt sich im Wortlaut von Gesetzen und der Interpretation dieser vor Gericht, das Problem wächst schon lange messbar.
So ist beispielsweise statistisch beobachtbar, dass je teurer der*die Verteidiger*in ist, desto unschuldiger der*die Angeklagte. Reiche Menschen können deutlich mehr Geld für ihre Strafverteidigung aufwenden. So können sie sich Anwält*innen leisten, die dann nur noch diesen einen Fall vorbereiten und daneben keine weiteren Mandate mehr annehmen oder sie bezahlen sogar ganze Teams von Strafverteidiger*innen, die zusammen an diesem einen Mandat arbeiten. Arme Menschen hingegen können sich diesen Luxus nicht leisten. Stattdessen müssen sie oft auf Anwält*innen zurückgreifen, die vielleicht nicht inhaltlich auf den Fall spezialisiert sind und die eine Vielzahl von Fällen zugleich bearbeiten müssen, um sich zu finanzieren. Oftmals stehen die Angeklagten sogar ganz ohne Strafverteidigung dar.“ Zwar sieht der §140 StPO in schweren Fällen Pflichtverteidiger*innen vor, jedoch wird in 90 Prozent der Fälle Angeklagten dieser Anspruch verwehrt, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt werden. Wer dann kognitiv oder sprachlich nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, hat Pech gehabt.
Wer dann doch das Glück hat, einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt zu bekommen, hat es nicht selten mit sogenannten “Verteidigern mit eingebautem Rechtsmittelverzicht” zu tun. Die Arbeit als Pflichtverteidiger*in lohnt sich finanziell nämlich nur dann, wenn dem Fall so wenig Arbeitszeit wie möglich gewidmet wird.
Richter*innen beachten bei der Strafzumessung die Lebensverhältnisse der Betroffenen. Das wäre fair, führt aber in der Praxis oft dazu, dass Menschen aus prekären Umfeldern noch härtere Strafen bekommen, da bei einem arbeitslosen, geschiedenen Drogensüchtigen keine “positive Sozialprognose” gemacht werden kann. Infolgedessen bleiben die Menschen privilegiert, die in Deutschland sowieso von Chancenungleichheit profitieren: Wohlhabende.
Wir benötigen endlich eine Reform des Systems, welche die Menschen unterstützt, die dessen Hilfe am dringendsten benötigen. Dazu gehört auch eine Reform der juristischen Ausbildung, damit auch mehr Menschen aus nicht wohlhabenden Familien dieses Justizsystem mitgestalten. Dafür sollen die Vorschläge der verschiedenen Jura-Fachschaften berücksichtigt werden, um das Studium auch aus der Perspektive von Jura-Studierenden besser zu gestalten.
Ermittlungsverfahren
Die Diskriminierung von ärmeren Menschen beginnt schon bei der Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaften und der Polizei. Dort wo Reiche schnell ihre*n Anwalt*in konsultieren und so mögliche Schäden durch unvorsichtig ausgedrückte Worte oder das Einräumen einer nicht zwingend notwendigen Durchsuchung von sich abwenden können. Dort sind ärmere Menschen ihrer eigenen, mit Staatsanwaltschaft und Polizei meist unerfahrenen Einschätzungen überlassen. Dies öffnet den juristischen Tricksereien der Polizei durch geschicktes Fragen und Erzeugen von vermeintlichen Verdachtsmomenten jegliche Türen, die bei reichen Personen durch eine juristische Beratung einfach verschlossen bleiben.
Diese schnelle juristische Beratung leisten sich aber nur jene, die eben nicht daran denken müssen wie hoch die Rechnung ist, wenn der*die Anwalt*in eine halbe Stunde mit der Polizei spricht. Menschen, die keine Angst haben müssen, durch diese juristische Beratung in existenzielle Nöte zu geraten.
Diese Situation finden wir auch vor, wenn Menschen Unrecht widerfährt und sie unseren Rechtsstaat nicht nutzen können, weil dieser einfach zu teuer ist für ihren Geldbeutel. Anstelle wirklicher Hilfe stellt die Bürokratie nur Hürden in den Weg.
Das entspricht in keinster Weise einem jungsozialistischen Verständnis von Gerechtigkeit. Das ist eine Ausprägung des Klassismus in unserer Gesellschaft, welche das Fundament unserer Gesellschaft schwächt.
Als ersten und schnellen Lösungsansatz fordern wir eine staatlich finanzierte, unabhängige, kostenfreie, juristische Hotline, die Menschen in strafrechtliche Fragen eine Erstberatung bieten kann und ihnen im Anschluss daran eine anwaltliche Beratung vermittelt. Zudem sollten alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bekannt und leicht zugänglich gemacht werden, damit die finanzielle Situation der hilfesuchenden Menschen nicht darüber entscheidet, ob Sie eine anwaltliche Beratung erhalten oder nicht.
Forderungen:
- Kostenfreie und unabhängige strafrechtliche Beratung für alle, damit Menschen keine Angst mehr vor den finanziellen Folgen haben, wenn sie sich ihr zustehendes Recht erstreiten müssen.
- Eine gesetzlich Verpflichtende Anzahl von probono-Fällen für Anwält*innen
- Kostenfreie juristische Hilfe auch bei Befragungen der Polizei, über die die Polizei vorab informieren muss. Menschen sollen nicht aus Angst vor finanziellen Belastungen auf juristischen Rat verzichten müssen.
- Kurzfristige Lösung: Eine unabhängige, kostenfreie, staatlich geförderte Hotline zur Beratung im Straf- und Strafprozessrecht Hotline, die Menschen niederschwellig ihre juristischen Möglichkeiten aufzeigen.
Gerichtsverfahren
Die Empirie zeigt, dass Menschen aus prekären sozialen Verhältnissen mehr “kleine” Vermögensstraftaten als Reiche begehen. Diese Menschen werden daher öfter von Amtsgerichten abgeurteilt als von Wirtschaftskammern und haben daher seltener Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Diese „kleinen“ Delikte werden dann auch öfter im Strafbefehlsverfahren erledigt.
Selbst bei schwersten Vorwürfen erkennt die Rechtsprechung in vielen Fällen nicht einmal ein Recht auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren an. Angesichts der gesetzlichen Gebühren, die in diesem Verfahrensstadium wenige hunderte Euro betragen, kann ein Pflichtverteidiger ohne zusätzliche Vergütung jedoch oft nicht die notwendige Zeit investieren. Sogar in den Fällen, in denen sich nach Abschluss der Ermittlungen herausstellt, dass der Beschuldigte nicht hinreichend verdächtig ist, hat er nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Erstattung seiner angemessenen Verteidigerkosten.
All das führt zu einer massiven sozialen Schieflage in unserem Justizsystem, die mit unserem jungsozialistischen Verständnis von Gerechtigkeit nicht vereinbar sein kann.
Forderungen:
- Pflichtverteidiger*innen für alle: Damit sich nicht nur Reiche bei “kleinen” Delikten einen Rechtsbeistand leisten können.
- Keine Rosinenpickereien für die Richter*innen bei der Auswahl der Pflichtverteidiger*innen: Pflichtverteidiger*innen werden von Richter*innen nicht ausgewählt, sondern nach einem rotierenden Schema anhand einer Liste der Strafverteidiger*innen angefragt.
Bestrafung
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss seit der im Juni beschlossenen Justizreform nur noch halb so lange ins Gefängnis. Das ist zwar billiger, löst aber das soziale Grundproblem nicht.
Ersatzfreiheitsstrafen treffen vor allem diejenigen, die zu arm sind, sie zu zahlen oder die, bei denen es nichts zu pfänden gibt oder die, deren Leben schon derart in Schieflage geraten ist, dass sie Behördenpost nicht mehr aufmachen oder gar nicht verstehen.
Die Reform entlastet die Gefängnisse und damit den Staatshaushalt. Damit die Wurzel des Problems adressiert wird, müsste in aufsuchende Sozialarbeit investiert werden.
Es ist außerdem unwürdig, dass über eine Ersatzfreiheitsstrafe am Schreibtisch entschieden werden kann, ohne den*die Angeklagte*n jemals zu Gesicht bekommen zu haben.
Vor Gericht haben Angeklagte das Recht, das eigene Einkommen nicht offenzulegen. Bei gut Verdienenden besteht oftmals der Vorteil, dass das Einkommen deutlich niedriger geschätzt wird, als es in Wirklichkeit ist. Diese Tatsache führt zu einer weiteren Verzerrung des progressiven Geldstrafensystems.
Forderungen:
- Einkommen von Täter*innen müssen stichfest erfasst werden, damit sich Reiche nicht ihren eigenen Strafrabatt geben können, weil unsere Justiz keine Einsicht auf die finanzielle Situation nehmen kann.