Kostenfreie Begleitpersonen für Menschen mit Schwerbehinderung – Teilhabe ermöglichen, Inklusion verwirklichen

Menschen mit Schwerbehinderung haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Doch für viele ist dies noch immer mit erheblichen Barrieren verbunden – insbesondere dann, wenn sie auf eine ständige Begleitperson angewiesen sind. Menschen mit den Merkzeichen „B“ (Begleitperson erforderlich) und „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis benötigen oft Unterstützung bei Mobilität, Kommunikation oder Orientierung – sei es im Alltag, in der Freizeit oder auf Reisen. Diese Unterstützung ist nicht optional, sondern Voraussetzung für die Wahrnehmung grundlegender gesellschaftlicher Rechte.

Zwar existieren in einigen Bereichen – etwa im öffentlichen Nahverkehr, in Museen oder bei kulturellen Veranstaltungen – bereits Regelungen, die Begleitpersonen kostenfrei mit einbeziehen. Doch die Realität zeigt: Es bleiben viele Lücken. Insbesondere im Freizeit- und Veranstaltungsbereich, bei Sportevents, in Clubs, auf Volksfesten oder bei touristischen Angeboten wie Stadtführungen oder Schifffahrten fallen häufig Eintritts- oder Teilnahmekosten auch für die Begleitperson an. Besonders eklatant ist die Situation bei Übernachtungen, wo Betroffene regelmäßig den vollen Preis eines Doppelzimmers zahlen müssen, obwohl das zweite Bett ausschließlich zur Unterbringung der notwendigen Begleitperson dient.

Diese zusätzliche finanzielle Belastung widerspricht dem Prinzip der Nichtdiskriminierung gemäß § 1 SGB IX und Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Menschen mit Behinderung dürfen aus ihrem spezifischen Unterstützungsbedarf heraus keine Mehrkosten entstehen, die andere Menschen nicht tragen müssen. Niemand sucht sich eine Behinderung aus – doch trotzdem müssen viele Menschen täglich mit den Folgen leben. Wenn daraus ein Bedarf an ständiger Begleitung resultiert, darf dieser nicht zur finanziellen Bürde werden.

Das Prinzip der Inklusion verpflichtet uns, Teilhabe barrierefrei, unbürokratisch und diskriminierungsfrei zu ermöglichen – und zwar für alle Menschen. Eine inklusive Gesellschaft darf nicht zulassen, dass Menschen durch ihre Behinderung sozial oder finanziell ausgeschlossen werden. Wer einen Rollstuhl schiebt, beim Essen unterstützt oder durch eine Reizüberflutung begleitet, übernimmt keine „Zweitnutzung“ – sondern ermöglicht erst wirkliche Teilnahme. Diese Leistung muss endlich als solche anerkannt werden.

Wir als NRW Jusos fordern deshalb:

  1. Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf kostenfreie Begleitung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens – vergleichbar zur jetzigen Regelung im öffentlichen Verkehr – als bundesweite Mindestnorm.
  2. Die gesetzlich garantierte Kostenübernahme oder Rückerstattung für Begleitpersonen von Menschen mit den Merkzeichen „B“ und/oder „H“ – sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privatwirtschaftlichen Bereich, insbesondere bei Veranstaltungen, touristischen Angeboten und Übernachtungen. Diese Leistung soll über die Träger der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX oder andere zuständige Stellen sichergestellt werden. Damit diese zu ergänzende Leistung und alle weiteren Leistungen, die unter die Eingliederungshilfe fallen, langfristig sichergestellt werden können, fordern wir eine finanzielle Beteiligung des Bundes. Aktuell tragen die Kommunen die Kosten für die Eingliederungshilfe vollständig, wodurch diese Sozialleistung oft im Gespräch ist, wenn es um Kürzungen geht, insbesondere in hoch verschuldeten Kommunen, von denen es in NRW zur Genüge gibt. Die Eingliederungshilfe ist jedoch unabdingbar, wenn wir Inklusion verwirklichen wollen. Daher fordern wir die dauerhafte Sicherung der Eingliederungshilfe durch eine Beteiligung des Bundes, um zu verhindern, dass Kommunen im Rahmen von Sparplänen oder Haushaltssicherungen an der Eingliederungshilfe sparen.
  3. Eine bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne, die Veranstalter*innen, Gastronomiebetriebe, Kulturschaffende und Hotellerie für die Notwendigkeit barrierefreier Teilhabe sensibilisiert und konkrete Handlungshilfen bietet.

Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur finanziellen Entlastung von Menschen mit Behinderung und ihren Familien bei, sondern stärken ihre Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Präsenz. Denn echte Inklusion beginnt dort, wo Teilhabe nicht von Geldbeutel, Willkür oder Goodwill abhängt – sondern von gesetzlich garantierten Rechten. Wir fordern deshalb einen Paradigmenwechsel in der Begleitpersonenregelung – von der Ausnahme zur Regel, von der Kulanz zur Rechtsgarantie.