Rassismus raus aus unseren Behörden!

„Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.“

Diese Worte reichten im Mai 2023 in Form eines Tweets aus, damit Bahar Aslan ihren Lehrauftrag verlor. Sie lehrte an der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV) in Köln, einer vom Innenministerium getragenen Hochschule für Polizeianwärter*innen und Verwaltungsbeamte, das Fach „Interkulturelle Kompetenzen“. Ihr Job war es also, u.a. junge Polizist*innen für das Thema Rassismus zu sensibilisieren.

Keine Einzelfälle!

Rassistische Chatgruppen, überbordende Polizeigewalt gegen BIPoC, wie im Fall des getöteten 16-jährigen Mouhamed Dramé in Dortmund: All das sind keine Einzelfälle, sondern Resultat eines tiefsitzenden institutionellen Problems – ganz egal wie oft Skandal-Innenminister Reul anderes behauptet. All das ist Ausdruck rechter Strukturen innerhalb unserer Sicherheitsbehörden.

Jede medienwirksame Razzia in Shishabars und Barbershops, jede Pressekonferenz zu sog. „Clankriminalität“ und jedes öffentliche Breittreten der Herkunft von Täter*innen zementiert diese rassistischen Strukturen immer weiter und hinterlässt eine Botschaft: Das Leben von BIPoC in NRW wird kriminalisiert.

Wenn BIPoC aufgrund des sich ausbreitenden Rassismus Angst vor der nordrhein-westfälischen Polizei haben, dann sollte das ein Umdenken im Innenministerium herbeiführen und nicht den Rausschmiss von Betroffenen.

Als 2020 im Polizeipräsidium Essen/Mülheim eine interne Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten aufflog, war der Aufschrei groß. Drei Jahre später wurden fast alle Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Beamten eingestellt und der Großteil ist wieder im Dienst. Herbert Reuls Umgang mit Rassismus in den eigenen Reihen lässt spätestens seit dem Fall Bahar Aslan tief blicken: Gehen müssen nicht die Täter*innen, sondern die, die sich trauen, das Problem mit klaren Worten anzusprechen.

Blanker Hohn

Dabei kündigte Reul an, das Thema Rassismus innerhalb von Behörden ernst zu nehmen:  die ,,Null-Toleranz-Strategie’’ würde auch nach innen gelten und ein von ihm berufener Sonderbeauftragte für rechtsextremistische Tendenzen in der nordrhrein-westfälischen Polizei solle ein Lagebild Rechtsextrimismus in der NRW-Polizei erstellen. Die Problematik wird also durchaus erkannt. Wenn aber gleichwohl darauf beharrt wird, es handele sich nur um Einzelfälle und sogenannte Clan-Kriminalität zum größten Problem der Polizei NRW stilisiert wird, wirken die Ankündigungen zur Bekämpfung von Rassismus innerhalb der Behörden nur höhnisch. Die Causa Bahar Aslan bestätigt abermals den fatalen Umgang mit Rassismus.

Das Innenministerium agiert konträr zum wissenschaftlichen Stand der Rassismusforschung. Durch erschwerte Forschungszugänge seitens der Behörden werden Wissenschaftslücken perpetuiert und gleichzeitig die Erforderlichkeit umfassender Aufklärung damit erklärt. Das wird der Verantwortung von Innenpolitik nicht gerecht und negiert die Lebensrealität der Betroffenen. Strukturelle Probleme innerhalb der Behörden sind seit den 90ern bekannt und sollten endlich angegangen werden:  statt sich weiterhin vehement dagegen zu wehren, fordern wir eine Umsetzung von Maßnahmen, die sich am wissenschaftlichen Konsens orientieren.

Alle Behörden – Alle Ebenen

Ungefähr 100 Fälle von rechtsextremistischen Tendenzen sind laut Innenministerium innerhalb der Polizei NRW dokumentiert. Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann nur vermutet werden. Weiter höher dürfte zudem die Zahl der Beamt*innen sein, deren Entscheidungen eindeutig durch rassistische Motive und Stereotype beeinflusst werden. Und das ist insgesamt ein Problem, das nicht nur die Polizeibehörden betrifft, sondern sich durch alle Ebenen der Verwaltung zieht: Das sind Finanzämter, die nur darauf warten, dass migrantisierte Geschäftsleute einen Fehler machen, statt sich mit großen Steuerdelikten  aufzuhalten. Das sind die vielen Jobcenter, in denen es einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zufolge Gang und gäbe ist, Ausländer*innen den Weg zu Leistungen mit einer sinnlosen Flut an Extra-Formularen zu erschweren und sie so zu schikanieren. Und das sind die 81 Ausländerbehörden (ABH) in NRW.

Rassismushotspot Ausländerbehörde 

Hier ist die Situation besonders fatal, denn hier spielen rassistische Komponenten auf mehreren Ebenen eine entscheidende Rolle: Einerseits ist es die chronische Unterbesetzung dieser Behörden: Weil die entscheidenden Stellen die Bedeutung der ABH herunterspielen und diese aus rassistischen Motiven aufgrund ihres Aufgabenbereiches in Verruf bringen, fehlt es an Personal. Das spiegelt sich dann in den wachsenden Wartezeiten auf Bescheide wider und darin, dass dann vielmals aufgrund von Effizienzdruck und rassistischen Grundeinstellungen menschenfeindliche Entscheidungen getroffen werden: Abschieben ist weniger zeitintensiv als Integration.

Andererseits ist auch die kaum vorhandene Sensibilisierung von Teilen des ohnehin schon geringen Personals das Problem. Wie existenzvernichtend die eigenen Entscheidungen sein können, wird oftmals verkannt und die Arbeitsweise entmenschlicht die Antragstellenden, indem sie zu abzuarbeitenden Aktenbergen werden. Rassistische Motive können so schnell zur Schikane von migrantisierten Personen und schlussendlich zur Abschiebung führen. 2015 hat die damalige Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen ABH das Ziel ausgerufen, schrittweise eine neue Kultur zu etablieren und gemeinsam „Willkommensbehörden” für ein „modernes Einwanderungsland” zu schaffen. Noch heute besteht allerdings eine weit verbreitete Selbstidentifikation als „Abschiebebehörde”.

Echte Lösungen müssen her!

Für BIPoC birgt jeder Kontakt mit nordrhein-westfälischen Behörden das Risiko, mit institutionellem Rassismus konfrontiert zu werden. Die bekannten Fälle sind mannigfaltig, doch mangels Interesse der Landesregierung gibt es kaum belastbare Zahlen. Hier muss das Land endlich seine Verantwortung begreifen und Klarheit schaffen. Wir fordern, dass eine externe Studie beauftragt wird, die die Problematik des Rassismus im Kontext von Landes- und Kommunalbehörden umfassend erfasst und die Schwerpunkte lokalisiert.

Strukturellem Rassismus kann nur strukturell entgegnet werden. Eine umfassende antirassistische Sensibilisierung sollte also verpflichtender Teil jeder Ausbildung von Entscheidungsträger*innen  im öffentlichen Dienst sein – egal ob Verwaltung oder Polizei. Auch für aktuelle Beschäftigte und Quereinsteiger*innen muss ein obligatorisches Weiterbildungsprogramm entwickelt werden, das Ihnen hilft, die eigene Sozialisierung in einer strukturell rassistischen Gesellschaft im Dienst zu überwinden. Das noch relativ junge Fach „Interkulturelle Kompetenz”, wie es von Bahar Aslan an der HSPV gelehrt wurde, zeigt, dass einmal ein Interesse des Landes daran bestand, dem eigenen Rassismusproblem mit Bildungsarbeit gerecht zu werden – der Umgang mit Aslan zeigt allerdings, wie wenig davon übriggeblieben ist. Ein Neuanfang muss also her: Umfassender und zielgerichteter denn je.

Außerdem muss in allen Behörden die Stelle einer*eines Antirassismus-Beauftragten geschaffen werden. Diese Person dient dann als Ansprechpartner*in und unabhängige Beschwerdestelle für alle Menschen, die im Behördenkontext Rassismus erfahren haben.  Außerdem wird sie an Einstellungsverfahren beteiligt und darf eigenverantwortlich Kampagnen und Bildungsveranstaltungen innerhalb ihrer Behörde organisieren. Aufgrund ihrer eigenen Lebenserfahrung sollen diese Stellen bevorzugt mit BIPoC besetzt werden.

Unser Kampf für eine antirassistische Gesellschaft muss beim Staat anfangen. Viel zu lange wurden Menschen in NRW Opfer von zutiefst rassistischen Strukturen und Praktiken von Behörden. Unsere Forderungen können nur ein Anfang sein, dieses Problem in den Griff zu bekommen, doch es muss endlich gehandelt werden!

Wir fordern: 

  • Eine umfassende Studie über rassistische Strukturen und Praktiken in den Landes- und Kommunalbehörden in Nordrhein-Westfalen
  • Erfassung von staatlichem und gesellschaftlichem Rassismus durch einen „Landesmonitor Diskriminierung und Rassismus”
  • Verpflichtende antirassistische Bildungsprogramme für alle Mitarbeitenden in Behörden
  • Mechanismen in Behörden einzuführen, die es ermöglichen, Mitarbeitende zu sanktionieren, die sich kontinuierlich den für sie vorgesehenen Bildungsmaßnahmen, beispielsweise durch wiederholte Krankmeldungen, entziehen.
  • Unabhängige Antirassismus-Beauftragte mit weitreichenden Kompetenzen in allen Behörden
  • Flächendeckende unabhängige Beschwerdestellen
  • Die Stärkung und Finanzierung von Opferberatung