Reform des Kindergeldes
Eine Reform des Kindergeldes ist lange überfällig, um eine effektive Unterstützung für Familien zu sein. Daher fordern wir eine Reform anhand dieser 2 Punkte:
1) Inflationsausgleich:
Das Kindergeld soll künftig jährlich automatisch an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden. Nur so kann langfristig garantiert werden, dass die reale Kaufkraft dieser zentralen Leistung nicht sinkt und Kinderförderung nicht schleichend entwertet wird.
2) Keine Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss:
Aktuell wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das bedeutet: Wer als Alleinerziehende*r keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält und stattdessen staatliche Unterstützung bezieht, bekommt den Unterhaltsvorschuss nur in gekürzter Höhe ausgezahlt. Denn das Kindergeld wird vom Mindestunterhalt abgezogen. Im 10. Familienbericht der Bundesregierung wird daher vorgeschlagen, das Kindergeld nur noch zur Hälfte anzurechnen. Doch auch diese Änderung würde lediglich zu einer geringen finanziellen Entlastung führen und das strukturelle Problem nicht lösen. Wir fordern daher die vollständige Abschaffung der Anrechnung. Nur dann kann das Kindergeld sein Ziel erfüllen: echte finanzielle Unterstützung für das Kind – zusätzlich zum Unterhalt, nicht als dessen Ersatz. Das Kindergeld muss daher zusätzlich zum Unterhaltsvorschuss gewährt werden.
Jede Gesellschaft, die ihre Zukunft ernst nimmt, muss in die nächste Generation investieren. Eine verlässliche Kinderförderung, die soziale Unterschiede ausgleicht, verschafft allen Kindern – unabhängig von Herkunft und Geldbeutel – die Chance, ihr Potenzial zu entfalten. Nur so gelingt es uns, Chancengleichheit Kinderarmut und Spaltungen zu überwinden.