Mehr Kompetenzen für Kommunen – Reform des Straßenverkehrsrechts jetzt!

Auf der ganzen Welt klagen Menschen über Verkehrsbehinderungen und Staus. 2022 ist die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen und
beläuft sich auf rund 2.700 Menschen bundesweit. Die “Vision Zero”, also das Ziel von möglichst keinem*r Verkehrstoten, ist damit noch weit entfernt. Während Deutschland sein Klimaziel 2022 knapp erreicht hat, ist es ausschließlich der Verkehrssektor, der einen Emissionsanstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet und gleichzeitig den Zielwert des Bundesklimaschutzgesetzes mit einem Ausstoß von 148 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten verfehlt. Dennoch werden jährlich weiterhin wertvolle Flächen versiegelt, um dem wachsenden KfZ-Verkehr hinterher zu bauen. Diese Art der Mobilität ist ein großer Treiber des Klimawandels.

Um den Umweltverbund zu stärken und eine nachhaltige Mobilitätswende zu vollziehen, muss auf allen Ebenen angesetzt werden. Insbesondere in den Städten und Gemeinden, wo es darum geht die Lebensqualität vor Ort zu verbessern und die Akzeptanz über entsprechende Beteiligungsformate zu steigern, stoßen die Verantwortlichen derzeit schnell an die Grenzen der lokalen Handlungsspielräume, die durch das deutsche Straßenverkehrsrecht festgeschrieben sind.

Die Rechtsvorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs folgen auch heute noch dem Leitbild der autogerechten Stadt aus den 1960er Jahren. Dadurch liegt der städtebauliche Fokus weiterhin auf der Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs und der Gefahrenabwehr. Dies hat zur Folge, dass die Kommunen daran gehindert sind die Mobilitätswende zu gestalten und sich an die aktuellen Anforderungen der modernen Zeit anzupassen.

Mit einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung diesem Vorhaben angenommen. Neben der Leichtigkeit und Sicherheit des motorisierten Individualverkehrs sollen demnach auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um den Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.

Bis dato hat sich jedoch nichts getan und auch heute liegt noch kein Referentenentwurf vor.
Wir fordern die Bundesregierung auf, zunächst das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und daran anschließend die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu reformieren.

Konkret fordern wir dabei:

  1. Eine Neuausrichtung des StVG in diesem zu verankern, in der deutlich gemacht wird, dass nicht allein die Leichtigkeit und Sicherheit des MIV die übergeordneten Ziele des Gesetzes sind. Vielmehr sollen auch die Belange für einen sicheren und komfortablen öffentlichen Personennahverkehr sowie die, des Rad- und Fußverkehrs berücksichtigt werden.
  2. Eine Anpassung der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen (§ 6 StVG) dahingehend, dass neben der Gefahrenabwehr weitere Zielbestimmungen beim Erlass von Rechtsverordnungen zulässig sind.
  3. Die Erweiterung kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten.
  4. Eine Erweiterung der Erprobungsklausel (§ 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO) dahingehend, dass Verkehrsversuche zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens und der Verkehrsabläufe sowie allgemein zur Erprobung von Verkehrsbeschränkungen möglich sind und sich dabei nicht allein auf die Mittel des Straßenverkehrsrechts gestützt werden muss. Das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage soll dabei weiterhin entfallen.
  5. Die Ermöglichung von flächendeckend Tempo 30 innerorts. Eine Einführung von Tempo 30 darf dabei nicht dazu führen, dass Radwege nicht ausgebaut werden.
  6. Eine vereinfachte Anordnung von Radfahrstreifen. Um präventiv handeln zu können muss dabei das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage entfallen.
  7. Eine vereinfachte Anordnung von Fahrradstraßen mit erweiterten Lenkungsvorgaben.
  8. Den Entfall des Erfordernisses einer qualifizierten Gefahrenlage bei der Anordnung von Fußgängerüberwegen
  9. Eine explizite Absicherung der Vorrangregelung des Fußverkehrs.
  10. Die Ermöglichung von flächenhaften Parkraumbewirtschaftungsmaßahmen.