Religionsfreiheit, aber richtig: Für ein zeitgemäßes WDR-Gesetz
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als unabhängiges Medium ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil unseres demokratischen Systems und gilt für uns vor seinen Feinden – vor allem von rechts – zu schützen.
Die Unabhängigkeit dieses Systems wird unter anderem dadurch bewahrt, dass innerhalb der Gremien verschiedene gesellschaftliche Akteur*innen eine Stimme bekommen. Bei uns in Nordrhein-Westfalen ist diese Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrates über im Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDRG) geregelt.
Für uns ist wichtig, dass diese Zusammensetzung auch zeitaktuell gesellschaftliche Veränderungen widerspiegelt. So haben die großen öffentlich-rechtlichen christlichen Religionsgemeinschaften in NRW (die römisch-katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen) seit Erhebung des Zensus 2011 etwa zwei Millionen Mitglieder verloren, während der Anteil von Menschen muslimischen Glaubens im selben Zeitraum stieg. Trotzdem bleibt den Muslim*innen und Muslimen in NRW die Mitsprache im Rundfunkrat verwehrt – anders als beispielsweise dem „Landesjagdverband“ und dem erzkonservativen „Verband kinderreicher Familien“. Zum jetzigen Zeitpunkt haben die beiden großen Kirchen sowie die jüdischen Gemeinden in NRW jeweils einen gesetzlichen Sitz im Rundfunkrat.
Ebenfalls nicht zu unserem Verständnis von einem modernen Rundfunk passt die inhaltliche Privilegierung der Kirche in den Programmen des WDR. Wer regelmäßig Radio hört, dem dürfte schon einmal aufgefallen sein, dass beispielsweise auf WDR 2 und in 1LIVE das Programm täglich unterbrochen wird, um Kurzpredigten der evangelischen und katholischen Kirchen zu senden. Auf den Internetseiten des WDR wird dies wie folgt beschrieben: „Erfolgreich, jung, cool. Religion und Leben auf den Punkt gebracht. Mit Denkanstößen zur Alltagslust und zum Alltagsfrust. Und weil sie im Programm an jedem Tag zu einer anderen Zeit laufen, kommen sie oft unverhofft ins Ohr.“
Dass der WDR den Kirchen entgeltfrei Werbefläche zur Verfügung stellt, und das übrigens nicht nur im Radio, sondern auch über seine Beiträge zum „Wort zum Sonntag“ im Ersten, liegt an einem Passus in § 8 Abs. 3 des WDR-Gesetzes.
Für uns ist klar: Ein starker WDR ist ein Garant für die Pressefreiheit in Nordrhein-Westfalen und er sollte auch in seinen Gremien ein realistisches Bild der Landesbevölkerung abbilden, ohne zum Spielball wechselnder landespolitischer Mehrheiten zu werden.
Wir fordern deshalb:
- einen ordentlichen Sitz für Vertreter*innen der muslimischen Glaubensgemeinschaften im Rundfunkrat des WDR, analog zum Hessischen Rundfunk
- Streichung der Privilegierung kirchlicher Inhalte in den Programmen des WDR durch eine Reform des § 8 Abs. 3 WDRG