Für sichere, solidarische und nachhaltige Silvesterfeiern – Schrittweiser Ausstieg aus dem privaten Feuerwerk

Die NRW Jusos fordern die SPD NRW, ihre Landtagsfraktion sowie die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich für ein umfassendes, geregeltes Verbot des Verkaufs und der Nutzung privater Feuerwerkskörper der Kategorien F2 und F3 einzusetzen – landesweit in NRW und perspektivisch bundesweit.

Dabei sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Einführung kommunaler Feuerwerksverbotszonen ab 2026, insbesondere in Innenstädten, dicht besiedelten Wohngebieten sowie in der Nähe von Krankenhäusern, Tierheimen und Naturschutzgebieten.
  2. Verbot des Verkaufs und der Nutzung pyrotechnischer Artikel der Kategorien F2 und F3 durch Privatpersonen ab dem 31.12.2027.
  3. Zulassung ausschließlich professioneller Feuerwerksshows, organisiert durch lizenzierte Pyrotechniker:innen unter strengen Umwelt- und Sicherheitsauflagen.
  4. Förderung alternativer, klimafreundlicher Silvesterformate, wie z. B. kommunale Licht- und Drohnenshows.
  5. Beibehaltung von Feuerwerk der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen) für den privaten Gebrauch

Was bedeuten die Kategorien F1, F2 und F3?

  • F1 – Kleinstfeuerwerk: z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen. Geringe Explosionskraft, fast überall frei verkäuflich (ab 12 Jahren).
  • F2 – Kleinfeuerwerk: z. B. Raketen, Böller, Batterien. Höhere Explosionskraft, aktuell ab 18 Jahren erlaubt – nur an wenigen Tagen im Jahr.
  • F3 – Mittleres Feuerwerk: selten im Handel, aber mit starker Wirkung, besonders laut und gefährlich – eigentlich nur für den professionellen Gebrauch vorgesehen.