20. Oktober 2025
In
2025 Landeskonferenz Gelsenkirchen, Umwelt
Für sichere, solidarische und nachhaltige Silvesterfeiern – Schrittweiser Ausstieg aus dem privaten Feuerwerk
Die NRW Jusos fordern die SPD NRW, ihre Landtagsfraktion sowie die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich für ein umfassendes, geregeltes Verbot des Verkaufs und der Nutzung privater Feuerwerkskörper der Kategorien F2 und F3 einzusetzen – landesweit in NRW und perspektivisch bundesweit.
Dabei sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Einführung kommunaler Feuerwerksverbotszonen ab 2026, insbesondere in Innenstädten, dicht besiedelten Wohngebieten sowie in der Nähe von Krankenhäusern, Tierheimen und Naturschutzgebieten.
- Verbot des Verkaufs und der Nutzung pyrotechnischer Artikel der Kategorien F2 und F3 durch Privatpersonen ab dem 31.12.2027.
- Zulassung ausschließlich professioneller Feuerwerksshows, organisiert durch lizenzierte Pyrotechniker:innen unter strengen Umwelt- und Sicherheitsauflagen.
- Förderung alternativer, klimafreundlicher Silvesterformate, wie z. B. kommunale Licht- und Drohnenshows.
- Beibehaltung von Feuerwerk der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen) für den privaten Gebrauch
Was bedeuten die Kategorien F1, F2 und F3?
- F1 – Kleinstfeuerwerk: z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen. Geringe Explosionskraft, fast überall frei verkäuflich (ab 12 Jahren).
- F2 – Kleinfeuerwerk: z. B. Raketen, Böller, Batterien. Höhere Explosionskraft, aktuell ab 18 Jahren erlaubt – nur an wenigen Tagen im Jahr.
- F3 – Mittleres Feuerwerk: selten im Handel, aber mit starker Wirkung, besonders laut und gefährlich – eigentlich nur für den professionellen Gebrauch vorgesehen.