Schule als sicherer Ort – Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt verbindlich machen!

TW: Sexualisierte Gewalt/Missbrauch von Kindern

Schulen sind nicht nur Orte des Lernens – sie müssen auch sichere Orte für alle Kinder und Jugendlichen sein. Doch noch immer fehlt es an vielen Schulen in NRW an verbindlichen, klaren Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt, an klaren Meldewegen sowie an ausreichend geschulten Vertrauenspersonen, die im Ernstfall unterstützen können.

Sexuelle Übergriffe – ob durch Erwachsene oder durch Gleichaltrige – passieren auch in Schulen. Das Thema wird jedoch häufig verdrängt oder unzureichend bearbeitet. Gründe sind oft fehlendes Wissen, Unsicherheit im Umgang und der Mangel an festen Strukturen.

Ergänzend zu sexualpädagogischer Aufklärung, die auf Empowerment und Prävention abzielt, brauchen wir verbindliche institutionelle Schutzkonzepte, die Schulen strukturell zum sicheren Ort machen.

Ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt umfasst verbindliche Maßnahmen zur Prävention und Nachsorge. Es schafft Sicherheit, klärt Verantwortlichkeiten und schützt besonders verletzliche Kinder und Jugendliche.

Wir sagen: Schutz darf nicht optional sein – er muss Pflicht werden!

Daher fordern wir:

  1. Verbindliche Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt an allen Schulen in NRW.

Diese müssen mindestens einen Verhaltenskodex für pädagogisches Personal und das Schulumfeld, klar geregelte Melde- und Interventionswege bei Verdachtsfällen sowie eine regelmäßige Überprüfung und Evaluation der Konzepte beinhalten.

  1. Die verpflichtende Benennung und Qualifizierung von Vertrauenslehrkräften und Ansprechpersonen an jeder Schule für Fälle sexualisierter Gewalt oder Fragen rund um das Thema.

Falls keine geeignete oder qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht, soll es Übergangslösungen geben – z. B. über regionale Fachkräftepools, externe Beratungsstellen oder mobile Unterstützungsteams.

  1. Landesweite Schulungen für Lehrkräfte und Schulleitungen, um sexualisierte Grenzverletzungen zu erkennen, adäquat zu reagieren und Betroffene zu unterstützen.
  1. Niedrigschwellige, gegebenenfalls anonyme Meldestellen, die von Schüler*innen genutzt werden können, z.B. digitale Tools, externe Beratungshotlines oder Angebote durch die Schulsozialarbeit.
  2. Langfristige Kooperation mit externen Fachstellen, wie z. B. Zartbitter e. V. oder Wildwasser, die Schulen in der Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Schutzkonzepte fachlich begleiten.