Stärkung der Geburtshäuser
Wir fordern eine Stärkung und Förderung von Geburtshäusern!
Die Monate einer Schwangerschaft sind für schwangere Personen sowohl eine prägende als auch ein vulnerabler Lebensabschnitt. Dieser beginnt mit der Entscheidung die Schwangerschaft auszuführen oder gar mit dem Kinderwunsch und endet im Wochenbett. Wichtig ist daher auch, dass die gebärende Person von der Schwangerschaft bis über die Geburt hinaus optimal unterstützt wird. Essenziell für die Schwangerschaftsversorgung ist auch die freie Wahl des Geburtsortes, damit auf die individuellen Vorstellungen der gebärenden Person eingegangen werden kann.
Die Geburt ist für viele Schwangere ein intimes Momentum und auch die Versorgung jenes Prozesses muss in der Hand der Gebärenden liegen. Hierzulande können Schwangere sich den Geburtsort lediglich theoretisch frei wählen. Es gibt Kliniken mit Entbindungsstationen, die oftmals auch eine Versorgung von Schwangeren über die Geburt hinaus sicherstellen. Daneben existieren ebenfalls Geburtshäuser, die von Hebammen geleitet werden. Auch die Hausgeburt in dem eigenen Zuhause mit der Begleitung einer Hebamme ist möglich. Diese Vielzahl von Entbindungsmöglichkeiten existieren immer mehr rein theoretisch. Durch die Ökonomisierung des Gesundheitswesens, werden immer mehr Entbindungsstationen geschlossen und auch der Fachkräftemangel macht in der Schwangerschaftsversorgung nicht halt. seit Jahren wird es schwieriger, Hebammen für eine Hausgeburt oder eine Geburt in einem Geburtshaus zu finden. Auch die Zahl der Geburtshäuser insgesamt ist in der Vergangenheit zurückgegangen – und das, obwohl die Nachfrage gleichbleibend hoch ist. Dies ist allerdings nicht nur auf den Fachkräftemangel zurückzuführen, sondern auch auf die prekäre Situation der Hebammen, in denen sie auf Grund der hohen Haftpflichtversicherungsbeiträge befinden. Eine freie und befriedigende Berufsauswahl wird den Hebammen damit erschwert oder gar die Ausübung ihres Berufes unmöglich gemacht. Insbesondere freiberufliche Hebammen und hebammengeleitete Einrichtungen sind davon betroffen und spüren die Auswirkungen in einem hohen Maße.
Schwangere Personen, die eine Chance auf eine ambulante Geburtshilfe haben möchten, müssen bereits in den ersten Wochen der Schwangerschaft einen Platz bei einer Hebamme organisieren. Unter diesen Umständen kann in der Praxis nicht von einer gänzlichen freien Wahl gesprochen werden. Ein elementarer Einschub ist, dass auch Personen, die eine Fehlgeburt erfahren einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betreuung durch eine Hebamme und diese werden durch die Verknappung von ambulanten Entbindungseinrichtungen ihrer Versorgungsrecht beraubt. Es wird deutlich, dass gerade hebammengeführte Geburtshäuser ein zentraler Baustein für schwangere Personen darstellen. Bereits während der Schwangerschaft werden schwangere Personen hier unterstützt und auf die Geburt vorbereitet. So kann schon vorher eine Vertrauensbasis zwischen Hebammen und Schwangeren hergestellt werden. Während der Geburt ist die entsprechende Hebamme vor Ort, sodass auch eine Ein-zu-Eins-Betreuung sichergestellt ist. Zusätzlich wird darauf geachtet, dass die gebärende Person aktiv in alle Entscheidungsprozesse über die Geburt des Kindes eingebunden wird. Statistisch werden in Geburtshäusern seltener zu Wehenmitteln oder Dammschnitte gegriffen. Die individuelle Betreuung der Gebärdenen steht hierbei im Mittelpunkt, sowohl die physische als auch die psychische Betreuung. Auch nach der Geburt werden die gebärenden Personen weiter begleitet und in ihrem neuen Lebensabschnitt unterstützt.
Wir fordern deshalb:
- Eine frühzeitige und differenzierte Aufklärung über die verschiedenen Möglichkeiten und Potenziale und Risiken der jeweiligen Geburtsorte
- Die Förderung von Geburtshäusern möglichst in der Nähe von Krankenhäusern
- NRW attraktiver für Hebammen zu machen
- Versorgungsengpässe, insbesondere in ländlichen Regionen, zu bekämpfen und die Infrastruktur flächendeckend auszubauen