Einarbeitungskonzept für Vertretungslehrkräfte

Forderungen:

Eine Stelle als Vertretungslehrkraft bietet vor allem Lehramtsstudierenden die Möglichkeit vor Beginn des Referendariats erste Erfahrungen in der Berufspraxis zu sammeln, da die Inhalte im Lehramtsstudium und der Unterrichtsalltag an den Schulen meilenweit auseinanderliegen.

Diese erhebliche Differenz zwischen Theorie und Praxis in der Lehrkräfteausbildung kann dazu führen, dass den Vertretungslehrkräften das Gleiche widerfährt, wie vielen Referendar*innen: ein Praxisschock, der gepaart mit Überforderung und Doppelbelastung durchs Studium zu einem Burnout führen kann. Und dies bevor der praktische Teil der Lehramtsausbildung überhaupt begonnen hat.

Grund dafür ist, dass die Einarbeitung der Vertretungslehrkräfte Aufgabe der Schulen ist, die häufig personell so stark unterversorgt sind, dass keine angemessene Einarbeitung stattfinden kann und die Vertretungslehrkräfte ab Tag eins voll eingebunden sind. Die besondere Situation vieler Vertretungslehrkräfte, die dadurch gekennzeichnet ist, dass es sich um eine erste Stelle ohne Vorerfahrung parallel zum Studium handelt, wird hierbei von den Schulen sehr häufig ausgeklammert. Hieraus ergibt sich der Kern dieses Antrags, und zwar die Forderung nach

Einer verpflichtenden vierwöchigen Einarbeitungszeit für Vertretungslehrkräfte.

Ziel dieses Antrags ist es, diese besondere und potenziell überfordernde Situation von Vertretungslehrkräften anzuerkennen und sie vor Ausbeutung zu schützen. Dies soll realisiert werden, in dem den Vertretungslehrkräften in den ersten vier Wochen ein ähnlicher Status wie Praxissemester-Studierenden zuteilwird.

Zeit zum Ankommen: Kein eigenverantwortlicher Unterricht und keine Vertretungsstunden

Während diesen ersten vier Wochen soll der Fokus auf dem Kennenlernen der Schule, der Lerngruppen und der Unterrichtspraxis liegen und es soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Vertretungslehrkräfte sich an die schulpraktischen Abläufe gewöhnen, ohne ab Tag eins in Leistungsbemessung, Schulentwicklung oder Ähnliches eingebunden zu sein. Aus diesem Grund, wird gefordert, dass die Vertretungslehrkräfte in diesen ersten vier Wochen nicht eigenverantwortlich unterrichten oder ausfallenden Unterricht vertreten. Außerdem sollen sie eine*n Mentor*in zur Seite gestellt bekommen.

Zusammenfassend ergeben sich folgende Forderungen:

  • Jede Schule, die Vertretungslehrkräfte einstellt, muss diese innerhalb der ersten vier Wochen der Tätigkeit ausreichend einarbeiten, so dass diese ihrer zukünftigen Verantwortung gerecht werden können.
  • Innerhalb dieser ersten vier Wochen, dürfen die Vertretungslehrkräfte keinen eigenverantwortlichen Unterricht abhalten und keinen ausfallenden Unterricht vertreten.
  • Ein*e Mentor*in soll als Ansprechpartner*in zur Verfügung gestellt werden.
  • Es soll primär in den zukünftigen Lerngruppen hospitiert werden.
  • Klassenregeln müssen transparent sein.
  • Das Einarbeitungskonzept muss von einer unabhängigen Instanz der Bezirksregierung regelmäßig überwacht und kontrolliert werden.