Solidarische Finanzierung des Rundfunkbeitrags

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist ein elementarer und wichtiger Bestandteil der deutschen Medienlandschaft und dient insbesondere der Förderung des demokratischen Diskurses. Dafür wird der ÖRR unabhängig durch die Bürger*innen der Bundesrepublik in Form eines pauschalen Rundfunkbeitrags pro Wohnsitz finanziert. Dieser Beitrag stieg zuletzt, nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trotz des Willens der Landesregierung von Sachsen- Anhalt, auf 18,36 Euro.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hob damit nochmal die besondere Bedeutung des ÖRR hervor, mit der Begründung, dass durch: „[…] vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.“, der ÖRR mit „[…] authentische[n], sorgfältig recherchierte[n] Informationen […]“ die Bürger*innen unabhängig und ohne Verzerrung über politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Themen informieren muss.

Diesen Grundsatz eines ÖRR mit einem demokratischen Bildungsauftrags und einer unabhängigen Finanzierung unterstützen wir. Zeitgleich nehmen wir eine zunehmende Polarisierung und Unzufriedenheit mit der Pauschalisierung des Rundfunkbeitrags wahr und wollen dies durch eine einkommensabhängige Vergünstigung des Rundfunkbeitrags lösen. Haushalte, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet, sollen auf Antrag einen verminderten Rundfunkbeitrag bezahlen oder von diesem befreit werden. Die Höhe des Beitrags soll dabei, unter der Beachtung von Einkommensgrenzen, weiterhin von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegt werden. Von der Erhebung einer Steuer wird weiterhin abgesehen. So lässt sich die Unabhängigkeit des Rundfunks, beziehungsweise dessen Finanzierung, von den politischen Mehrheiten im Parlament garantieren. Allerdings soll dieser Beitrag zukünftig einkommensschwache Haushalte begünstigen und weiterhin geräteunabhängig sein. Dadurch wollen wir die Kosten des Angebots des ÖRRs zu einkommensstärkeren Haushalten umlagern und unser Idealbild einer solidarischen Gesellschaft auf die Finanzierung des Rundfunks ausweiten.

Zudem fordern wir, dass Auszubildende und Studierende sowie Ableistende eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen, politischen oder ökologischen Jahres als Ganzes vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Die Befreiung soll unabhängig davon erfolgen, ob sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld oder Sozialhilfe beziehen, denn besonders für junge Menschen, die gerade erst ihre erste eigene Wohnung beziehen, ihr erstes eigenes Geld verdienen und zum ersten Mal auf eigenen Füßen stehen, kann der Rundfunkbeitrag eine schwere finanzielle Belastung sein.

Für Menschen mit Behinderungen, die es ihnen nicht erlaubt, das volle Angebot des ÖRR zu empfangen, wie taube oder blinde Menschen, soll ebenfalls eine Befreiung erfolgen. Aktuell findet lediglich eine Absenkung des Rundfunkbeitrags für Besitzer*innen eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung RF (für Rundfunk) auf 5,83 Euro statt. Gruppen, die bereits vom Rundfunkbeitrag befreit sind, sollen dies auch weiterhin bleiben.

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