Keine Verpackungssteuer in NRW!
Die Universitätsstadt Tübingen hat eine sog. Verpackungssteuer eingeführt. Diese bezieht sich auf nicht wieder verwendbare Verpackungen, nicht wieder verwendbares Geschirr sowie auf nicht wieder verwendbares Besteck, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht...