Tiertransporte bei über 25 Grad Celsius stoppen

Auf der Agrarminister*Innenkonferenz im September 2019 wurde sich mit den Transportbedingungen von Tieren im Zusammenhang mit hohen Außentemperaturen beschäftigt. Das ist auch bitter nötig. Nicht selten sterben Tiere aufgrund unerträglicher Bedingung bei Haltung und Transport auf deutschem und europäischem Boden, auch aufgrund zu hoher Temperaturen. Wir Jusos fordern, das Verbot von Tiertransporten von Masttieren bei über 25 Grad Celsius konsequent durchzusetzen.
Die von der Konferenz beschlossenen Änderungen sind jedoch nichts als ein Tropfen auf den heißen Stein. Für einen würdigen Transport von Tieren müssen weitergehende Änderungen auf europäischer Ebene beschlossen und konsequent kontrolliert werden. Darauf wird im Folgenden eingegangen.
Der Transport von jeglichen Tieren, einschließlich der von Masttieren unterliegt den Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung ((EG) Nr. 1/2005). Weitergehende, aber keineswegs ausreichende Regelungen werden auf bundesdeutscher Ebene durch die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) geregelt. Die EU-Verordnung wurde nach der Arbeit durch das wissenschaftliche Gremium für Tierschutzgesundheit ((AHAW) der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (efsa) 2004 eingeführt; jedoch wurden nicht alle dort erarbeiteten Forderungen übernommen, sondern vielfältige Ausnahmeregelungen eingearbeitet. Nicht nur der Transport bei großer Hitze, auch der lange Zeitraum stellt eine unzumutbare Belastung für Tiere da. Aktuell sind diese noch in einer Länge von acht Stunden, bei Vorhandensein von Tränke und Ventilatoren auch noch länger, erlaubt. Hinzu kommt, dass die Tiere dabei häufig auf sehr engem Raum zusammenstehen müssen. Insgesamt führen diese Zustände bei den Tieren zu Stress, Dehydration und Erschöpfung und somit zu einer durch striktere Regelungen vermeidbaren Qual.
Wir fordern:

  • Konsequente Durchsetzung des Verbots von Tiertransporten bei über 25 Grad Außentemperatur und strenge behördliche Kontrollen zur Einhaltung der Tierschutzregeln bei Tiertransporten.
  • Wortgleiche Umsetzung der Forderungen des AHAW in die EU-Verordnung; Genaue Formulierung ohne gesetzliche Schlupflöcher für die europäischen Mitgliedsländer
  • Keine Unterscheidung beim Transport von ökologischer und konventioneller Lebensmittelproduktion in deutscher Tierschutzverordnung.

Da eine Durchsetzung von EU-Tierschutzbestimmungen bei Transporten ins Nicht-EU-Ausland de facto nicht über die gesamte Strecke gegeben ist, ist hierbei über eine Reduzierung auf ein absolutes Minimum nachzudenken. Wir brauchen nicht zuletzt eine gesellschaftliche Debatte über Sinn und gesellschaftliche Folgen erhöhten oder übermäßigen Fleischkonsums. Wir müssen uns gesellschaftlich fragen, ob sich die Folgen der massenhaften Produktion von Fleischprodukten in dieser Form rechtfertigen lasse.