Strengere Kontrollen und Regulierungen bei der Produktkennzeichnung mit Bio-Siegeln

Strengere Kontrollen und Regulierungen von „grünen Behauptungen“

Die Klimakrise ist ein allgegenwärtiges Problem und eine Herausforderung, welche uns in sämtlichen Lebensbereichen betrifft. Ob im Verkehr oder in der Energieproduktion, überall versuchen wir nachhaltiger zu produzieren, zu konsumieren und effizienter zu werden. Einer der wichtigsten Bestandteile auf dem Weg zu nachhaltigem Konsum, welcher mit dem Ökosystem der Erde vereinbar ist, ist das Themenfeld der Ernährung. Die heutige Auswahl an Produkten, welche mit „Bio-Siegeln“ beziehungsweise mit grünen Behauptungen gekennzeichnet sind, ist groß, ob im Discounter oder im lokalen Supermarkt. Dabei fällt jedoch auf, wie unterschiedlich und zahlreich diese Logos sind. Geprüft und anerkannt ist vor allem das Siegel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, sowie das Bio-Siegel der Europäischen Union. Daneben gibt es noch weitere, staatlich anerkannte Siegel, wie das von Biokreis, Bioland, Naturland oder auch von Demeter. Wir erkennen als Verband die positive Intention von Verbänden wie Demeter an, lehnen aber klar ihre anti-wissenschaftlichen und in der Antroposophie begründeten Methoden und Herangehensweisen ab. Diese Siegel unterliegen strengen Regeln und die Betriebe werden regelmäßig auf die ausgewiesenen Standards überprüft. Teilweise haben Siegel wie das von Bioland sogar noch deutlich höhere Standards als das des Bundesministeriums oder das der Europäischen Union. Einschränkend muss hierbei erwähnt werden, dass „Bio“ jedoch nicht gleich „umweltfreundlicher“ bedeutet. [1] Lässt man diesen Aspekt im Hinblick auf den Wert von Bio-Siegeln erst einmal außen vor, stellen diese für Verbraucher*innen jedoch eine gute Orientierungsmöglichkeit beim Einkauf dar. Dies gilt auch für Kleidung. Auch für Kleidung gibt es verschiedene, anerkannte Bio-Siegel. Doch es gibt ein Problem:

Ob für Nahrungsmittel oder Kleidung, für beides gibt es gesetzliche Regelungen, dass diese nur als „Bio“ gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die dazugehörigen Kriterien erfüllen und diese geprüft werden. Denn „Bio“ ist in der Europäischen Union ein geschützter Begriff. Tatsächlich wird dies jedoch von Unternehmen und Lebensmittelhersteller*innen nicht selten umgangen. So finden sich auf Produkten im Supermarkt oder auch auf Kleidungsstücken im Einzel- und Onlinehandel die verschiedensten grünen Behauptungen, welche dem Produkt und somit auch den Verbraucher*innen einen Standard beziehungsweise eine Qualität kommunizieren, welche diese überhaupt nicht erfüllen. Die Verbraucher*innen werden somit aktiv hinters Licht geführt, da eine Überprüfung der Behauptungen nur schwer möglich ist. Bei solchen Marketing-Tricks spricht man auch genauer von „Greenwashing“. Also dem „Grünwaschen“ von Produkten und Produktionsprozessen. Dabei stellen Unternehmen grüne Behauptungen auf und erwecken den Anschein, ihr Produkt sei nachhaltig und ökologisch. Diese Labels sind nicht nur irreführend, sondern sorgen aktiv dafür, dass Verbraucher*innen beim Kauf von Produkten ein falsches Bild über die Produktionsprozesse, Standards, Qualität und Herkunft der Produkte vermittelt bekommen. Wir begrüßen daher die Initiative der EU-Kommission, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre „Green Claims“ zu belegen. Diese Initiative darf jedoch selber nicht zu einer Greenwashing-Kampagne der EU verkommen. Aufgrund dessen fordern wir:

  1. Standardisierung der Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Informationen
  2. Eine strengere Kontrolle von Produkten durch den Verbraucherschutz
  3. Größere und weitreichendere Maßnahmen zur Unterbindung von Greenwashing
  4. Schwerere Sanktionen und Strafen für Unternehmen, welche irreführende Siegel oder Kennzeichen verwenden

[1] https://docs.google.com/document/d/1aSiPnLeHC_IqW7qNYI_Hzu9r9WlhHlbWN9n-q73zp2U/edit (Letzter Zugriff 12. Juli 2022)