Nahmobilität fördern

Jede Kommune in NRW muss ein nachhaltiges Nahmobilitätskonzept vorlegen, in dem die Interesseren von Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Nutzer*innen anderer Arten der Nahmobilität in der kommunalen Verkehrswegeplanung Berücksichtigung finden, um die Mobilität für die Zukunft zu sichern und zu gewährleisten. Zudem sollten diese Nahmobilitätskonzepte eine Verbesserung des Modal Splits zum Ziel haben, um gleichzeitig eine Verringerung von CO2-Emissionen zu erreichen.

Für die Erstellung von nachhaltigen Nahmobilitätskonzepten müssen seitens der Landesregierung die Möglichkeiten ausgebaut werden, dass Kommunen Kooperationen mit anderen Kommunen eingehen können. Dadurch ist einerseits eine Kostenreduzierung möglich, da für ein größeres Gebiet lediglich ein Konzept erstellt werden muss. Andererseits kann so insbesondere in Übergangsbereichen oder bei stark miteinander verbundenen Kommunen ein einheitliches Nahmobilitätskonzept erstellt werden.

Darüber hinaus sollten Kommunen oder Kooperationsverbünde für die erfolgreiche Umsetzung der Nahmobilitätskonzepte Mobilitätsmanager*innen einstellen, um so die Koordination zwischen den einzelnen Beteiligten zu gewährleisten. Diese Beauftragten sollen u.a. verwaltungsinterne Prozesse koordinieren, die Projektkommunikation organisieren sowie Mobilitätsmanagementvorhaben initiieren oder Ideen für etwaige Mobilitätsmanagementvorhaben sammeln.

Aus bestehenden Ressourcen ist eine Umsetzung jedoch schwierig. Dieser Umstand ist durch Förderprogramme des Landes NRW auszuräumen, so dass die Kommunen oder die Kooperationsverbünde lediglich einen Eigenanteil von 10 bis 30% finanzieren müssen. Der nachstehende Anteil würde durch Landesmittel getragen. Die Abstufung der Förderung muss durch das Land vorgenommen werden. Hierfür können sowohl die Fläche, die Wirtschaftskraft als auch die Einwohner*innenstärke der Kommunen oder Kooperationsverbünde als Faktoren für die Abstufung dienen.