Erweiterung des Mitbestimmungsgesetzes auf KGs, GmbH & Co. KG und OHG.

Viele der heutigen Unternehmen haben als Gesellschaftsform die Gmbh & Co. KG gewählt. Diese vereint die Vorteile der KG und der GmbH, indem die GmbH als Komplementärin der KG auftritt. Die Komplementärin haftet mit ihrem gesamten Vermögen, welches bei der GmbH jedoch rechtlich auf die Stammeinlage beschränkt ist.
Alle Arbeitnehmer*innen dieses Konstrukts werden dann bei der KG eingestellt und haben einen ganz entscheidenden Nachteil: Weltweit umspannende Konzerne haben nur die Möglichkeit der Bildung eines Aufsichtsrates nach Drittelbeteiligungsgesetz und nicht nach dem Mitbestimmungsgesetz.
Das Mitbestimmungsgesetz würde bei GmbHs ab 2.000 Mitarbeiter*innen für einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat sorgen. Das kann innerhalb der GmbH einer GmbH & Co. KG auch gegründet werden, bringt aber aufgrund der KG nicht so wirklich viel.
Somit können diese Unternehmensformen die Informationsrechte der Arbeitnehmer*innen sehr stark einschränken.

Forderung:

    1. Erweiterung des Mitbestimmungsgesetzes auf Personengesellschaften (KGs, GmbH & Co. KG und OHG).
    2. Senkung des Schwellwertes für paritätische Mitbestimmung von 2.000 Mitarbeiter*innen auf 500.
    3. Anrechnung der Mitarbeiter*innen innerhalb einer Konzernstruktur auf die nächsthöhere Ebene.
    4. Zusätzlich muss auch die Mitbestimmung in öffentlichen Betrieben gestärkt werden. Deshalb muss auch die Ausweitung von Mitbestimmungsregelungen auf AöRs geprüft werden.