Alleinerziehende steuerlich nicht vernachlässigen – Pauschalisierung des Entlastungbetrages

Wir fordern, dass der §24b des Einkommensteuergesetzes geändert wird. Das Gesetz soll den Entlastungbetrag nicht an die Zugehörigkeit eines Kindes an die Wohnung, sondern an das Alter des Kindes knüpfen. Die Altersbegrenzung soll bei 25 Jahren liegen.