Beer with plastic – not fantastic!

Brauen nach dem Reinheitsgebot: Was ist wirklich drin?

Zu unserem Verständnis eines verantwortungsvollen Umgangs mit Drogen jeglicher Art gehört die Auseinandersetzung mit den Inhaltsstoffen.

Da der Alkoholkonsum in Deutschland im weltweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch ist, ist die Zusammensetzung von alkoholhaltigen Getränken hier besonders relevant. Vor allen Dingen der Konsum von Bier, das i. d. R. nach dem Reinheitsgebot produziert wird: Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser; mehr sollte nicht drin sein.

Allerdings wurde 1993 das “Vorläufige Biergesetz” verabschiedet, wodurch der Einsatz von technischen Zusatzstoffe, Farbstoffen und Filterhilfsmitteln erlaubt wurde. Eines dieser Filterhilfsmittel, das von vielen großen Brauereien eingesetzt wird, ist Polyvinylpyrrolidon (kurz: PVPP), ein Plastikgranulat. Zusammen mit dem Endprodukt konsumieren wir Mikroplastik, das nicht zu 100% extrahiert werden kann. Durch den Einsatz von PVPP gelangt Plastik in unseren Körper und in die Umwelt.

Dabei gibt es Alternativen:

Gerade kleine Brauereien wenden zumeist andere, dem eigentlichen Reinheitsgebot entsprechende Methoden zur Filterung ihrer Biere an. Eine Kennzeichnungspflicht würde natürliche Filtermethoden fördern.

Transparent anstoßen

Wir fordern eine allgemeine Pflicht zur Kennzeichnung von technischen Zusatzstoffen, Farbstoffen und Filterhilfsmitteln auf jeglichen Getränken, damit der transparente Konsum möglich wird und ein Verbot PVPP als Hilfsmittel, wodurch Bierkonsum ohne Mikroplastik sichergestellt wird. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass der Einsatz jeglichen Plastikgranulats als Filterhilfsmittel für Getränke verboten wird.