DEMOKRATIEVERSTÄNDNIS FÖRDERN – MEHR DEMOKRATIE AN SCHULEN JETZT!

Demokratie, das ist das Prinzip der freien, gleichberechtigten Willensbildung und Mitbestimmung in gesellschaftlichen Gruppen.1 Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen in NRW besteht unter anderem darin SchülerInnen im Geiste der Demokratie zu erziehen. Außerdem sollen SchülerInnen insbesondere lernen, für die grundlegenden Normen des Grundgesetzes einzustehen und für die Demokratie einzutreten.2 Daraus ergibt sich die Frage, ob die Mitbestimmungsmöglichkeiten von SchülerInnen an weiterführenden Schulen in NRW ausreichen, um Demokratie in der Schule zu ermöglichen und damit den Erziehungsauftrag zu erfüllen.

Die Schulkonferenz
Um eine gerechtere Mitbestimmung und damit auch Demokratie an den Schulen NRWs zu ermöglichen hat die Landesregierung die Drittelparität wieder eingeführt. Durch die Drittelparität besetzen die drei Gruppen SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen gemeinsam zu gleichen Teilen die Schulkonferenz und damit das wichtigste Entscheidungsgremium in der Schule. SchülerInnen bilden die Mehrheit an den Schulen. Sie müssen, anders als Eltern, jeden Tag zur Schule gehen und sind direkt am Schulleben beteiligt. Eine gleiche Beteiligung von SchülerInnen und Eltern ist daher nach dem Mehrheitsprinzip undemokratisch. Im Gegensatz zu Eltern sind LehrerInnen zwar direkt am Schulleben beteiligt, dennoch bilden sie im Verhältnis zu den SchülerInnen eine Minderheit an den Schulen. Das Prinzip der Drittelparität sollte daher überdacht werden. Ein anderes Problem der neu eingeführten Drittelparität ist, dass sie nicht an allen Schulen NRWs umgesetzt werden muss. Privatschulen sind nach dem Schulgesetz daran gebunden gleichwertige Mitbestimmungsmöglichkeiten zu schaffen.3 Der Begriff der Gleichwertigkeit wird jedoch von den verschiedenen Schulträgeren privater Schulen unterschiedlich definiert.
Viele Privatschulen, auch in kirchlicher Trägerschaft, entscheiden sich gegen die sofortige Einführung der Drittelparität. Wenn es nach dem Grundgesetz schon die Möglichkeit für private Schulen geben muss, dann müssen SchülerInnen dort die gleichen Mitbestimmungsrechte haben wie an öffentlichen Schulen. Auch die SchülerInnen von Privatschulen sollten zu DemokratInnen erzogen werden. Wenn sie dort jedoch noch nicht einmal zu einem Drittel in die Entscheidungen der Schulkonferenz eingebunden werden, kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Die NRWJusos fordern daher, dass private Schulen ebenfalls an die im Schulgesetz beschriebene Besetzung der Schulkonferenz gebunden sind.

Die Schulleitung
SchulleiterInnen müssen in NRW vor erstem Amtsantritt durch die Schulkonferenz gewählt werden. Diese Wahl gilt zunächst für fünf Jahre, danach müssen die SchulleiterInnen ein weiteres Mal durch die Schulkonferenz bestätigt werden. Geschieht dies, so sind sie SchulleiterInnen bis zu ihrer Pension.

Diese Regelung reicht uns nicht aus! In einer demokratischen Schule darf es nicht möglich sein, dass Führungspositionen pauschal bis zum Ende der beruflichen Laufbahn vergeben werden. Eine regelmäßige Legitimation muss immer Teil einer lebendigen Demokratie sein. Daher fordern die NRWJusos, dass die SchulleiterInnen alle fünf Jahre durch die Schulkonferenz legitimiert werden müssen. Anders als momentan der Fall, darf es keine Ministeriumserlasse geben, nach denen SchulleiterInnen von der Wahl ausgenommen werden.4 Darüber hinaus müssen die Kompetenzen der SchulleiterInnen erweitert werden. SchulleiterInnen müssen in Zukunft auch die Dienstvorgesetzten von Lehrkräften und Verwaltungspersonal sein.
Stellvertretende SchulleiterInnen müssen nicht durch die Schulkonferenz gewählt werden. Die Schulkonferenz hat hier nur die Möglichkeit ein Votum abzugeben, ob dieses Votum eingehalten wird liegt bei der Bezirksregierung. Die stellvertretenden SchulleiterInnen sind ähnlich relevant wie die SchulleiterInnen selbst, da diese viele verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen. Daher fordern wir auch hier die gleiche demokratische Legitimierung wie beim Schulleiter.

Die Fachkonferenzen
SchülerInnen dürfen, durch den SchülerInnenrat legitimiert, mit beratender Stimme an den Fachkonferenzen teilnehmen. Ein Stimmrecht haben sie nicht. Das heißt, sie dürfen zum Beispiel nicht darüber abstimmen, in welcher Reihenfolge die Lehrinhalte vermittelt werden und welche neuen Schulbücher der Schulkonferenz zur Abstimmung vorgeschlagen werden. Es ist nicht im Geiste der Demokratie wenn man ein Mitspracherecht gewehrt, aber kein Mitbestimmungsrecht. Daher fordern die NRWJusos ein Stimmrecht für SchülerInnen in Fachkonferenzen.

Die SchülerInnenvertretungen
Eine grundlegende Norm des Grundgesetzes ist die freie Meinungsäußerung. SchülerInnenvertretungen dürfen sich nur zu schulpolitischen Themen äußeren. Versteht man SchlülerInnenvertretungen (SVen) als Interessensvertretungen, so kann das Interesse von SchülerInnen niemals nur in schulpolitischen Themen liegen. Klimawandel, Soziale Ungerechtigkeit, dass sind beispielsweise gesellschaftspolitische Themen von denen SchülerInnen unmittelbar betroffen sind, zu denen sie sich aber mit ihren Vertretungen nicht äußern dürfen. Besonders die BezirksschülerInnenvertretungen und die LandesschülerInnenvertretung leiden darunter. Die NRWJusos fordern daher ein allgemeinpolitisches Mandat für SVen, denn nur wenn SchülerInnen die Grundlegenden Normen des Grundgesetzes leben können, können sie für diese einstehen.
Die momentanen Mitbestimmungsmöglichkeiten reichen nicht aus um SchülerInnen ein umfassendes Bild von Demokratie zu vermitteln. Die Umsetzung der oben dargestellten Forderungen sind jedoch maßgeblich um eine demokratische Schule in NRW zu verwirklichen und den Schulen bessere Möglichkeiten zu geben ihren Erziehungsauftrag zu erfüllen.

1 http://www.duden.de/rechtschreibung/Demokratie#block_2 (26.06.2011)
2 Schulgesetz NRW § 2
3 Schulgesetz NRW § 100 (5)