Echte Altschuldenlösung jetzt!

In den Kommunen schlägt das Herz unserer Demokratie. Hier wird Politik greifbar. Hier wird der Grundstein für Innovationen gelegt. Viele Kommunen in NRW belasteten seit Jahren die finanzielle Situation. Sie schlagen bereits seit Jahren Alarm. Die Folgen der multiplen Krisen, steigende Preise, steigende Zinsen, gestiegene Baukosten und vieles weitere stellen unsere Städte vor große Herausforderungen. Notwendige kommunale Zukunftsinvestitionen werden ausgebremst oder gar verhindert. Seit vielen Jahren erwarten die Städte und Gemeinden in NRW endlich eine Lösung zur Altschuldenproblematik.

Im Koalitionsvertrag von CDU und Grüne in NRW steht: „Sollte der Bund seiner Verantwortung nicht nachkommen, bekennen wir uns dazu, im kommenden Jahr selbst eine Lösung herzustellen und dafür einen Altschuldenfonds einzurichten, der für die teilnehmenden Kommunen eine substanzielle und bilanzielle Entlastung bringt“ (Zukunftsvertrag für NRW). Für das, was der schwarz-gelben Landesregierung in fünf Jahren nicht gelungen ist, hat sich die selbsternannte ‚Zukunftskoalition‘ viel vorgenommen und hat im Sommer 2023 einen Vorschlag vorgelegt.

In dem Programm des Landes steht, dass 199 Kommunen der 429 Städte, Gemeinden und Kreise mit Liquiditätskrediten von über 100 Euro pro Einwohner Hilfe erhalten sollen. Vergleichen kann man diese Kredite mit einem Dispositionskredit, den Privatleute aufnehmen können. 100 Euro pro Einwohner seien angemessen. Alles darüber hinaus ist eine kritische Summe.

Von einer substanziellen und bilanziellen Entlastung kann bei der vorgelegten ‚Lösung‘ der Landesregierung jedoch keine Rede sein. Die Tilgung der vom Land übernommenen Schulden soll über einen Vorwegabzug aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erfolgen. Die Landesregierung will damit jährlich 460 Millionen Euro aus einem Topf, der ohnehin den Kommunen zusteht. Das Land NRW selbst stellt kein eigenes Geld zur Verfügung. Es handelt sich bei den 460 Millionen nicht um zusätzliches Geld.

Das Land verteilt kommunales Geld um und zahlt selbst nichts.

Umverteilung made by Hendrik Wüst.

Um das an einem Beispiel festzumachen: Der Bestand der in Anspruch genommenen Liquiditätskredite liegt in Krefeld weit über 100 Euro pro Einwohner. Die Stadt Krefeld würde zwar gegebenenfalls eine Zuweisung zur Tilgung der Altschulden erhalten. Diese würde jedoch aus dem Topf des GFG genommen werden, was bedeuten würde, dass die GFG-Zuweisung für Krefeld geringer ausfallen würde.

Warum ist das problematisch? Eine Finanzierung zur Lösung der Altschuldenproblematik über das GFG schränkt den finanziellen Spielraum der Kommunen ein. Mit den Mitteln aus dem GFG werden notwendige kommunale Investitionen, gerade auch soziale Investitionen, wie beispielsweise in Schulen, KiTas und Klimaschutz finanziert. Diese Kritik kommt auch von dem Vorsitzenden des Städtetages Nordrhein-Westfalen und Essener Oberbürgermeister, Thomas Kufen (CDU), also auch aus den eigenen Reihen.

Dieser bezeichnete die Altschuldenproblematik bereits als „tickende Zeitbombe“.

Auch das vorgestellte Investitionsprogramm für kommunalen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, welches ein Volumen von 6 Milliarden Euro auf mehrere Jahre umfasst, soll ebenfalls über einen Vorwegabzug aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz realisiert werden. Wieder keine eigenen Investitionen vom Land, sondern Geld, das ohnehin den Kommunen zusteht und damit das Gemeindefinanzierungsgesetz jedes Jahr um 300 Millionen Euro geringer ausfallen lässt.

Statt eine Lösung der Altschuldenproblematik vorzulegen, kommt Hendrik Wüst mit einem kommunalen Finanzausgleich.

Die Landesregierung stellt ein Paket vor, bei dem 19,7 Milliarden Euro Schulden gemeinsam von Land und Bund getragen werden sollen. Der Bund übernimmt demnach die Hälfte, also rund 9,85 Milliarden Euro. Man kann Bundesfinanzminister Lindner einiges vorwerfen, muss seine Haushalts- und Investitionspolitik scharf hinterfragen und kritisieren. Man kann ihm auch den ökonomischen Sachverstand absprechen. Doch selbst Lindner wird wohl kaum einer ‚Altschuldenlösung‘ zustimmen, bei dem er der Einzige ist, der am Ende zahlt. Um die „tickende Zeitbombe“ zu stoppen, stellt die schwarz-grüne Koalition ein Paket vor, bei dem sie davon ausgehen muss, dass der Bund diese nicht mittragen wird. Das Ganze erweckt den Eindruck, als wolle Schwarz-Grün einzig und allein einen Punkt aus ihrem Koalitionsvertrag irgendwie abhacken. Schließlich wird das größte Bundesland derzeit mehr verwaltet, als gestaltet. Die Zeche wird von den Kommunen gezahlt. Bei einem Scheitern des Vorschlages wird die Schuld die Ampel tragen. Man habe als Landesregierung immerhin einen Vorstoß gewagt.

Diese ‚Altschuldenlösung‘ können wir nicht mittragen. Sie ist keine.

Andere Bundesländer zeigen vor, wie es gehen kann. Das SPD-regierte Rheinland-Pfalz hat mit dem Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ eine Lösung geschaffen. Das Land orientiert sich an dem Grad der Verschuldung der Kommunen. Je höher die Schulden einer Kommune, desto höher der prozentuale Anteil der Schulden, die das Land übernimmt. Für 552 Ortsgemeinde, acht kreisfreie Städte, elf Landkreise, fünf verbandsfreie Gemeinden und 20 Verbandsgemeinden wurde hier ein finanzieller Befreiungsschlag geschaffen.

Daher fordern wir:

  1. Die Lösung zur Altschuldenproblematik darf nicht durch das GFG finanziert werden. Die ‚Altschuldenlösung‘ der schwarz-grünen Landesregierung ist keine.
  2. Der Landtag NRW soll die Entschuldung der Kommunen im Kernhaushalt abbilden und somit sich selbst an der Altschuldenlösung finanziell beteiligen.
  3. Ein echtes Investitionsprogramm für kommunalen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, das nicht durch das GFG finanziert wird.
  4. Die Durchsetzung einer tatsächlich wirksamen Altschuldenlösung durch die paritätische Schuldenübernahme zwischen Bund und Land.