FAMILIENFÖRDERUNG KONSEQUENT GERECHT: INVESTITIONEN IN KOMMUNEN STATT FINANZIELLER ALIMENTIERUNG

FORDERUNG:
a.) Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, der augenblicklich 2640 Euro beträgt muss gestrichen werden. Der neue Kinderfreibetrag besteht ausschließlich aus dem sächlichen Existenzminimum, das sich aus dem Existenzminimumbericht ergibt und jährlich angepasst wird.
b.) Das Kindergeld orientiert sich in der Höhe an dem maximal möglichen Entlastungsbetrag des Kinderfreibetrages (bei aktuellem Tarifverlauf: 161€ für das erste Kind1) und wird jährlich so angepasst, dass Besserverdienende nicht mehr über dem Kindergeld hinaus profitieren können. Ein höherer Betrag für jedes weitere Kind ist nicht ausgeschlossen.
c.) Die freiwerdenden Mittel sollen mittels höherer Umlagen in die Kommunen geleitet werden.