Für digitale Grundrechte und Datensicherheit!

Forderung:
Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, und gleichzeitig den mit ihr einhergehenden Risiken entgegenzuwirken gilt es auf folgende Ziele hinzuarbeiten:

Digitale Grundrechte stärken

  • Es soll standardmäßig die Verwendung von Urheber-Lizenzen (bspw. creative common) implementiert werden in Fällen, in denen der/die UrheberIn dies nicht anders festlegt. Hierzu soll für unterschiedliche Inhaltsformen die richtige Stufe festgelegt werden.
  • Es gilt die Anforderungen an AGBs für verschiedene Stufen zu vereinheitlichen und jeweils eine maximale Länge festzuschreiben, auf der auch die Weiterverwendung der Daten klar verständlich aufzuschlüsseln ist.

Datensicherheit steigern

  • Es gilt Anstrengungen für eine Europäisierung der Standards des deutschen Datenschutzes zu unternehmen. Ein europäischer Unterbietungswettbewerb im Datenschutz kann wie im Falle Irlands im Hinblick auf liberale Freiheitsrechte nicht akzeptiert werden.
  • Um die Datensicherheit weiter zu stärken gilt es die Institution des/der Datenschutz-Beauftragten um den Aspekt der Datensicherheit zu erweitern, und damit auch alle Institutionen, die mit der Verwaltung sensibler Daten betraut sind, wie die öffentliche Verwaltung oder Krankenhäuser, zu kontrollieren.
  • Datensicherheit wird vor allem durch Open Source-Projekte ermöglicht, weshalb solche Projekte unter die Gemeinnützigkeits-Definition gezogen werden sollen, um sie von entsprechenden Abgaben zu entlasten.
  • Um Straftaten im und aus dem Netz zu bekämpfen, muss das Überprüfen auf Sicherheitslücken durch Dritte straffrei gestellt werden, insofern nur die überprüfte Organisation und das BSI über die Lücken informiert werden und die Information nicht anders verwendet wird.