Gegen Uploadfilter auf EU-Ebene

Wir kritisieren die Entscheidung des Europäischen Parlaments für verpflichtende Uploadfilter für große Internet-Plattformen und ein EU-weites Leistungsschutzrecht. Wir bedanken uns bei den SPD Abgeordneten im Europäischen Parlament, die sich bisher gegen Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht eingesetzt haben.
Wir fordern Katarina Barley als zuständige Justizministerin auf, im Ministerrat und gegebenenfalls im Vermittlungsausschuss gegen die entsprechenden Artikel zu stimmen. Diese Position muss auch vor einem informellen Trilog im Ausschuss der Ständigen Vertreter deutlich sein.
Der Trilog der Europäischen Institutionen ist nun abgeschlossen. Die mit den Artikeln 11 und 13 einhergehenden Problematiken sind im ausgehandelten Gesetzesentwurf weiterhin aktuell. Daher fordern wir alle Abgeordneten der S&D-Fraktion des Europäischen Parlaments dazu auf die vorliegende Fassung des Europäischen Urheberrechts in letzter Instanz abzulehnen.
Der Uploadfilter stellt eine Zensur des Internets dar. Journalistische oder satirische Beiträge, die ins Internet gestellt werden und auf urheberrechtlich geschütztem Material aufbauen, würden durch ein Programm nicht erkannt und deshalb vorab blockiert werden. Dies würde sowohl die journalistische als auch die künstlerische Freiheit empfindlich einschränken. Darüber hinaus legt der Uploadfilter den technischen Grundstein für noch tiefergreifende Grundrechtseingriffe beispielsweise im Rahmen der Terrorismusbekämpfung (Stichwort „Gläserne BürgerInnen“).
Das Leistungsschutzrecht ist der Wunsch von wenigen großen Verlagen, welche in Suchmaschinen lediglich eine weitere Finanzierungsquelle suchen. Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass es keinerlei finanzielle positive Wirkung hat. Vielmehr wurden Suchmaschinen daraufhin kostenlose Lizenzen zur Weiterverbreitung journalistischer Inhalte ausgestellt und die gesamten Pläne der Verlage ad absurdum geführt.
Entgegen der klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist das neue Gesetz ein Versuch auf EU-Ebene, um die Verhandlungsposition gegenüber Suchmaschinen zu stärken. Dabei wird sehenden Auges in Kauf genommen, dass Artikel 11 das Potenzial hat, kleinen Verlagen zu schaden und somit die Presse- und Meinungspluralität im Internet zu gefährden. Deshalb stellen wir uns entschieden gegen beide Artikel.