Gute Besserung an das Gesundheitssystem! – für eine solidarische und faire “Revolution” im Gesundheitswesen

Die halbherzige “Gesundheitsrevolution” der Bundesregierung

Seit 2004 rechnen die Kliniken auf Basis sogenannter diagnosebezogener Fallpauschalen ab. Basierend auf der Diagnose, dem Schweregrad der Erkrankung sowie der erbrachten Leistungen (Operationen und Prozeduren) werden Patient*innen in Fälle eingeteilt. Manche Behandlungen bringen den Kliniken mehr Geld ein als andere. Das wirkt sich negativ auf die Behandlungsqualität aus. Es kommt vermehrt zur gefährlichen Übertherapie sowie Unterversorgung von Patienten*innen. Außerdem hat der Kostendruck zu einer dramatischen Unterbesetzung in der stationären Krankenpflege beigetragen. Weil Klinikmanager*innen an die Pauschalen gebunden sind und sie, wenn möglich, nicht überschreiten wollen, sparen sie häufig bei der Belegschaft, dem größten Posten in der Kalkulation. Das Fallpauschalen-System bestraft also eine gute Personalbesetzung mit Verlusten und belohnt eine Unterbesetzung mit Gewinnen.

Inzwischen gibt es nahezu einen Konsens, dass eine grundlegende Reform des Systems nötig ist. Kürzlich haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte der geplanten Krankenhausreform geeinigt. Im Kern geht es darum das Vergütungssystem zu verändern. Statt den bisher üblichen Fallpauschalen sollen die Kliniken künftig einen großen Anteil der Vergütung für das Vorhalten von Personal, Technik, Notaufnahmen und anderen Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen (Level) der Kliniken sein. Diese Level sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern. Das bedeutet, dass eine Einordnung des Kliniknetzes in Stufen erfolgen soll – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Aus der Profession Pflege kommt scharfe Kritik an den Plänen. Aspekte der pflegerischen Versorgung sind bislang in der Krankenhausreform nicht berücksichtigt worden. Die Pflege erscheint wie bereits im Fallpauschalen-System lediglich als Kostenfaktor. Auch die Ausbildungskapazitäten drohen in zahlreichen Krankenhäusern wegzubrechen, denn in den untersten Versorgungsleveln der Krankenhäuser gehört das Angebot von Pflegeausbildungsplätzen, laut Plan, nicht dazu. Das ist fatal, da es aufgrund des allseits bekannten Pflegenotstands dringend nötig wäre, so viele Ausbildungsplätze wie möglich zu schaffen. Außerdem wäre die Krankenhausreform eine gute Gelegenheit gewesen, die Ausbildung von Pflegenden zu verbessern, damit Abbruchquoten von 30% endlich der Vergangenheit angehören.

Pflegeausbildung und Pflegestudium – effektives Lernen und Lehren ermöglichen

Das Pflegeberufegesetz (PflBG)[1], das überwiegend zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, sorgte für die Zusammenfassung der ehemals drei Ausbildungswege der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf. Dieses Modell der sog. Generalistischen Pflegeausbildung soll den Pflegeprozess in den verschiedenen Bereichen in den Mittelpunkt stellen und den Berufseinsteiger*innen umfangreiche Einblicke in die verschiedenen Pflegebereiche bieten.  Zudem sollen Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen, also in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege, vermittelt werden. Azubis dürfen nunmehr als Pflegefachpersonen über den Pflegeprozess entscheiden und diese Aufgabe nicht delegieren.[2] In diesem Zuge musste die Ausbildung komplett neu organisiert werden.

Azubis oder Studierende in der Pflege sind schon früh intensiv in den Arbeitsalltag auf den Stationen eingebunden, denen sie zugewiesen sind. Das PflBG sieht mehr Anleitung vor als vor der Reform: Auszubildende müssen in jedem Einsatz mindestens 10 Prozent ihrer Einsatzzeit von Praxisanleiter*innen begleitet werden.[3] Wenn Betriebe diese Vorgabe nicht erfüllen, dürfen sie grundsätzlich nicht mehr ausbilden.[4] Während dies grundsätzlich frühe Praxisnähe und Arbeit mit den Patient*innen sicherstellt, kommt intensives Lernen oftmals zu kurz. Die Praxisanleiter*innen haben oft nur sporadisch freie Kapazitäten, um Dinge in Ruhe zu erklären. Sie befinden sich im Spagat zwischen ihrer Station und der Anleitung der Azubis.[5] Die Folge ist, dass die Pflegeanwärter*innen schon sehr früh im Studiums- und Ausbildungsverlauf auf sich allein gestellt sind und schnell eine große Verantwortung tragen. Das trägt dazu bei, dass sich viele junge Menschen beim Berufseinstieg unsicher fühlen und Angst haben, etwas falsch zu machen.

Eine zukunftsfähige und attraktive Ausbildung bzw. ein Studium in der Pflege muss es jungen Menschen ermöglichen, ohne immensen Leistungsdruck das Handwerkszeug (sowohl medizinisch-fachlich als auch im sozialen Umgang mit den Betreuten und ihren Angehörigen) erlernen und erproben zu können. Wir Jusos fordern neben der Freistellung von Praxisanleiter*innen aus ihrem regulären Dienst für die Zeit der Anleitungen einen vollen Lohnausgleich. Die Weiterbildung zur Praxisanleitung kommt momentan noch nicht mit einer automatisch höheren Vergütung einher. Das muss sich dringend ändern, um Praxisanleiter*innen und damit auch Azubis und Studierende in der Pflege zu entlasten.

Voraussetzung für ein effektives Lernen ist ferner eine angemessene Gruppengröße für Praxisanleitungen. Werden mehr als drei Azubis oder Studierende gleichzeitig instruiert, besteht die Gefahr, dass kein Raum mehr für Fragen oder praktische Übungen bleibt, der grundsätzlich allen Azubis und Studierenden zukommen soll.

Im Medizinstudium gibt es an vielen Universitäten bzw. Unikliniken das Modell des „Skills Labs“.[6] Diese Einrichtungen sind gerade zu dem Zweck geschaffen worden, ein stressfreies und damit attraktives Lernumfeld zu schaffen, um sich praktische Fähigkeiten anzueignen. Ein solches Modell sollte es auch in der Pflege geben. Gegebenenfalls könnte man Medizinstudierende und Azubis/Studierende in der Pflege in interprofessionellen Teams gemeinsam unterrichten und so einen Austausch von Erfahrungen, Wissen und Expertise ermöglichen. Davon könnten alle Beteiligten profitieren. Einen ähnlichen Austausch könnte es zwischen Fortgeschrittenen und Neueinsteiger*innen im Pflegestudium bzw. der Pflegeausbildung geben. So können Azubis und Studierende im 3. Ausbildungsjahr als Mentor*innen fungieren und mit Neueinsteiger*innen ihre Erfahrungen und ihr Wissen teilen. Die generalistische Pflegeausbildung bietet dafür eine ideale Plattform, da hier zum Beispiel die Bereiche Alten- und Krankenpflege mehr als je zuvor miteinander verknüpft sind.

Die Rahmenbedingungen für die Pflegeausbildung und das Pflegestudium sind bundesweit einheitlich, sie müssen jedoch auch vom Bund kontrolliert werden. Wenn Kliniken die Standards nicht erfüllen, muss es dringend Instrumente geben, mit denen Druck auf die Arbeitgeber*innen ausgeübt werden kann, damit diese den Ausbildungserfolg der Azubis und Studierenden unter angemessenen Arbeitsbedingungen gewährleisten. Ausbildungsstationen, besonders die in Kliniken, bekommen hohe Vergütungen dafür, dass sie Pfleger*innen ausbilden.[7] Bei Nichteinhaltung der Standards sollten Gelder gekürzt oder nicht ausgezahlt werden. So können sich Arbeitgeber*innen ihrer immensen Verantwortung für die Zukunft der Pflege in Deutschland nicht mehr entziehen.

Pflegefachmann/Pflegefachfrau – warum eigentlich?

Mit der Generalisierung der Pflegeausbildung wurde aus der Altenpfleger*in bzw. der Gesundheits- und Krankenpfleger*in nun auch ein neuer einheitlicher Berufstitel geschaffen. Doch warum müssen sich Azubis zwischen den Titeln Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann entscheiden und können am Ende der Berufsausbildung nicht die Bezeichnung Pflegefachperson führen?

Eine Überarbeitung bzw. Erweiterung der offiziellen Berufstitel um eine nicht-binäre Variante ist überfällig und eine entsprechende Anpassung des § 1 Pflegeberufegesetz sollte in unseren Augen selbstverständlich sein.

Verbesserung externer Pflichteinsätze innerhalb der Ausbildung

Ein zentraler Teil der neuen generalisierten Pflegeausbildung besteht darin, dass Auszubildende neben den Pflichteinsätzen in ihren Ausbildungsbetrieben auch in anderen Versorgungsbereichen eingesetzt werden. Dies geschieht zurzeit im Rahmen sogenannter externer Pflichteinsätze. Dabei ist es beinahe Alltag, dass externe Einrichtungen sowohl gegen Arbeitszeitregelungen, und Überstundenvergütungen als auch Mindest-Praxisanleitungszeiten verstoßen, da sie sich nicht in direkter Verantwortung für die übernommenen Auszubildenden sehen. Immer öfter berichten Azubis, dass sie in der Zeit der externen Pflichteinsätze wenig bis gar keinen Wissenszuwachs beobachten konnten und sich vielmehr als billige, unregulierte Arbeitskräfte fühlten.

Demzufolge fordern wir, externe Einsätze endlich strenger zu regulieren und zu überwachen, sodass zukünftig konkrete wirtschaftliche Sanktionen gegen solche Einrichtungen verhängt werden können, welche es versäumen, ihren externen Auszubildenden mindestens 10% ihrer gesamten externen Einsatzdauer als Praxisanleitungszeit mit einem oder einer fachlich weitergebildeten Praxisanleiter*in zur Verfügung zu stellen. Ein gleicher Sanktionsmechanismus soll auch dann greifen, wenn Arbeitszeitregelungen nicht eingehalten oder der Ausbildungsfortschritt durch Unterschreitung von Mindestbesetzungen gefährdet werden. Zur Umsetzung regen wir die Einrichtung einer ausreichend ausgestatteten, autonomen Kontrollinstanz an.

Darüber hinaus fordern wir eine Evaluierung des Umfangs der Gesamteinsatzzeit in externen Einsätzen und eine Korrektur nach unten gemäß dem Wunsch vieler Auszubildenden. Die Einsatzzeit sollte nicht mehr nur eine scheinbar willkürlich festgesetzte Zahl sein, sondern anhand von überprüfbaren Ausbildungszielen festgelegt werden.

Echte Entlastungen schaffen, statt Belastungen zu erhöhen

In der Pflegeausbildung herrscht eine massive Abbruchsquote. Gründe für Ausbildungsabbrüche sind oftmals hohe Belastung, Überforderung, mangelnde Wertschätzung, fehlende Anleitung oder auch mangelnde Zukunftsperspektiven. Bei Überstundenkonten, die so hoch sind, dass sie schlichtweg nicht abbaubar sind und Dienstplänen, welche teilweise 12 Tage Arbeit am Stück vorsehen, ist es nicht verwunderlich, dass sich viele Pflegefachpersonen direkt nach dem Abschluss der Ausbildung dazu entscheiden, ihre Stelle auf eine Teilzeitstelle zu reduzieren, um den hohen Anforderungen ihres Berufes, bei gegenwärtig geringer Vergütung, gerecht zu werden.

Wir können es uns gesamtgesellschaftlich schlichtweg nicht leisten, zukünftige Generationen von Pflegekräften bereits in der Ausbildung zu verheizen, ohne ihnen eine Zukunftsperspektive zu bieten.  Deshalb müssen zwingend sowohl die Arbeits- und Rahmenbedingungen innerhalb der Pflegeausbildung, aber auch die spätere Berufsausübung verbessert werden. Hierzu bedarf es eines umfassenden Entlastungskonzeptes. Wir Jusos fordern daher die Einrichtung einer Kommission aus Arbeitnehmer*innen mit der Beauftragung, ein Entlastungsgesetz in Anlehnung an den bereits für Unikliniken in NRW verabschiedeten Entlastungstarifvertrag, zu entwerfen.

Das Gesundheitssystem sieht sich aktuell vieler struktureller Mangelbedingungen ausgesetzt, oftmals auf Kosten der Arbeitnehmer*innen. Mitarbeiter*innen fehlen immer öfter, weil sie selbst aufgrund der immensen Belastung im Berufsalltag zu Patient*innen werden. Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention dürfen nicht länger leere Floskeln auf Krankenhaus-Websites sein, sondern müssen unumgänglich gesetzlich für Mitarbeiter*innen des Gesundheitssystems verankert werden. Dabei reichen Kurse für rückenschonendes Arbeiten längst nicht aus. Insbesondere braucht es einen Fokus auf die psychischen Belastungssituationen im Berufsalltag, um sowohl Burnout als auch Cool-Out effektiv zu begegnen.

Internationalisierung

Ein weiteres Motiv hinter dem Pflegeberufegesetz war die Angleichung des Pflegeberufs an internationale Standards. Das ist in unseren Augen lobenswert, denn das Gesetz trägt so dazu bei, dass Fachkräfte in Zukunft nach der Ausbildung flexibler ihren Arbeitsort wählen können.

Ähnliches gilt für die Akademisierung der Pflege. Akademisierung der Pflege ist in vielen europäischen Ländern Standard, aber Ausbildung hat in Deutschland immer noch einen hohen Stellenwert. Dementsprechend ist es wichtig die Pflegeausbildung auf ein höheres wissenschaftliches Niveau zu heben, ohne dabei einen akademischen Weg zur einzigen Option zu machen. Deshalb fordern wir neben dem Pflegestudium eine ebenbürtige Pflegeausbildung.

Im Rahmen der universitären Ausbildung gibt es dabei aber auch einige Verbesserungsmöglichkeiten. Beispielsweise könnte der Wissensaustausch zwischen den Ländern verbessert werden. Studien sollten überwiegend auf Englisch veröffentlicht werden, damit die Ergebnisse für die Studierenden aller Universitäten einfach zugänglich sind. Außerdem sollte es an den Hochschulen Kurse geben, in denen das medizinische Grundvokabular in verschiedensten Fremdsprachen gelehrt wird, damit Studierende Auslandsaufenthalte in ausländischen Kliniken absolvieren können. Im Rahmen von Auslandsaufenthalten könnten Studierende Einblicke in andere Gesundheitssysteme gewinnen und die gesammelten Erkenntnisse zurück in ihre Universitäten und Kliniken tragen.

Daher fordern wir:

  • Das PflBG hat den Umfang von Praxisanleitungen erhöht. Für ein effektives Lernen müssen Praxisanleiter*innen aber von ihrem regulären Dienst freigestellt und angemessen vergütet werden.
  • Zu große Lerngruppen gefährden den Lernfortschritt. Es bedarf daher einer Reduktion der Gruppen in den Praxisanleitungen auf drei oder vier Azubis bzw. Studierende.
  • Die Einrichtung von sog. “Skills Labs”, also stressfreien Lerneinrichtungen, in denen praktische Fertigkeiten in Ruhe ausprobiert werden können.
  • Die Stärkung des interprofessionellen Austauschs zwischen Medizinstudierenden und Studierenden der Pflegewissenschaften.
  • Eine Art Mentoring-Programm zwischen Fortgeschrittenen und Neueinsteigern in Studium und Ausbildung.
  • Kontrolle der bundesweit einheitlichen Standards des PflBG durch einen (finanziellen) Sanktionsmechanismus bei Unterschreitung der gesetzlichen Anforderungen. Dazu braucht es eine unabhängige Kontrollinstanz, die die Ausbildungsbetriebe und die Einrichtungen der externen Pflichteinsätze auf die Einhaltung der gesetzlichen Ausbildungsbedingungen überprüft.
  • Die Einführung des genderneutralen Berufstitels der Pflegefachperson.
  • Evaluierung des Umfangs der Gesamteinsatzzeit in externen Einsätzen und eine Korrektur nach unten gemäß dem Wunsch vieler Auszubildenden. Die Einsatzzeit sollte anhand von nachprüfbaren Ausbildungszielen festgesetzt werden.
  • Einrichtung einer Kommission aus Arbeitnehmer*innen mit der Beauftragung, ein Entlastungsgesetz in Anlehnung an den bereits für Unikliniken in NRW verabschiedeten Entlastungstarifvertrag, zu entwerfen.
  • Psychischen Belastungssituationen durch Entlastungsregelungen und Hilfsangebote besser begegnen, um z.B. Burnout-Erkrankungen vorzubeugen.
  • Kurse an Hochschulen, in denen das medizinische Grundvokabular in verschiedensten Fremdsprachen gelehrt wird, damit Studierende Auslandsaufenthalte in ausländischen Kliniken absolvieren können.
  • Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen im Bereich der Pflegewissenschaften auf Englisch.

 

[1] Gesetz über die Pflegeberufe vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2581).

[2] Pflegekammer Kompakt – Das Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Ausgabe 31, Dezember 2022, S. 25.

[3] Vgl. § 6 Abs. 3 S. 3 PflBG.

[4]  Pflegekammer Kompakt – Das Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Ausgabe 31, Dezember 2022, S. 28.

[5] Pflegekammer Kompakt – Das Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Ausgabe 31, Dezember 2022, S. 35.

[6] So zum Beispiel an der Medizinischen Hochschule Brandenburg, https://www.mhb-fontane.de/de/skills-lab.

[7] Vgl. umfangreiche Finanzierungsregelungen in §§ 26 ff. PflBG. Insbesondere zu nennen ist dabei das Ausbildungsbudget für Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen zur Finanzierung der Ausbildungskosten gem. § 29 I 1 PflBG.