Gute OGS-Gesetz – Für eine einheitliche Rechtsgrundlage für den offenen Ganztag NRW!

Nach aktuellen Zahlen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bieten rund 90% der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen einen offenen Ganztag an (GEW 2022). Zwar könnte man das als Erfolg bisheriger Schulpolitik des Landes verstehen, doch sind die Unterschiede zwischen den OGS-Angeboten von Kommune zu Kommune, von Schule zu Schule teils immens. Kein Wunder: Bis heute gibt es in NRW nämlich keine einheitliche Rechtsgrundlage, die verbindliche Vorgaben und Standards für Ausstattung und Ausgestaltung des offenen Ganztages festschreibt.

Die bisherigen Ministerialerlasse tragen wesentlich zum bestehenden Flickenteppich unterschiedlich hochwertiger OGS-Angebote in NRW bei und sorgen mit dafür, dass die Qualität einer OGS von Kommune zu Kommune, ja von Schule zu Schule eher einer Wundertüte gleichkommt. Hier muss sich dringend etwas ändern! Wir fordern daher, dass endlich ein Gesetz zur Vereinheitlichung des offenen Ganztages verabschiedet wird, dass wesentliche Aspekte, die Voraussetzung für gute OGS-Angebote sind, verbindlich festlegt, den Trägern Rechtssicherheit bietet und ausreichende finanzielle Unterstützung des Landes zusichert und dafür sorgt, dass alle Kinder in Nordrhein-Westfalen von guten OGS-Angebote profitieren können.

Ein solches Gute-OGS-Gesetz muss dabei folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Die rechtliche Verankerung des offenen Ganztages im SGV VIII, damit Aspekte des Kinderschutzes auch in der OGS konsequent umgesetzt werden!
  • Die grundsätzliche Beitragsfreiheit, für welche Bund und Land die finanzielle Verantwortung übernehmen, damit alle Familien, unabhängig ihrer finanziellen Möglichkeiten, eine hochwertige OGS-Betreuung in Anspruch nehmen können!
  • Einheitliche Standards für Gruppengrößen, die einheitliche Einbindung von Multiprofessionellen Teams und eine angemessene Raum- und Sachmittelausstattung, um die Voraussetzung für einen hochwertigen Ganztag an allen Schulen in NRW zu schaffen!
  • Einheitliche Tariflöhne und insgesamt höhere Entlohnungen für alle Beschäftigen im offenen Ganztag!
  • Die Festlegung fachlicher Standards für das in der OGS eingesetzte Personal und ein fester Personalschlüssel gemäß der Formel der Fachkraft-Kind-Relation!
  • Angebote zur Weiterqualifizierung, verpflichtende Teamgespräche sowie Teambuildingmaßnahmen!
  • Die Berücksichtigung von Planungs-, Vor- und Nachbereitungszeiten innerhalb der Arbeitszeit!
  • Eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen den OGS-Trägern und den Schulen, damit die pädagogische und die Bildungsarbeit eng verzahnt und aufeinander abgestimmt erfolgen!
  • Die Durchführung flächendeckender Evaluationen, um Qualitätsstandards – flächendeckend – gerecht zu werden.
  • Diversitätssensibilität und Inklusion mit gemeinsamer Förderung auch in der OGS!
  • Die Einbindung der Eltern in die Weiterentwicklung der OGS-Angebote über Elternvertretungen und einen regelmäßigen Austausch mit den OGS- und Schulträgern! 

Die offenen Ganztagsschulen in NRW müssen auf eine rechtssichere und einheitlich geregelte Basis gestellt werden. Ein Gute-OGS-Gesetz, das in Zusammenarbeit mit Trägerverbänden und Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Bildungspolitik erarbeitet wird, kann diese Basis darstellen und damit dazu beitragen, dass in ganz Nordrhein-Westfalen qualitativ hochwertige OGS-Angebote für alle Kinder möglich sind.